Gutachten zur Überprüfung der Wirksamkeit und Notwendigkeit der Förderbedingungen der neuen Länder im Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 10.08.32-22.2veröffentlicht 24.01.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 168 Tsd. €
- Laufzeit
- 22 Monate
- 07.03.2023 – 31.12.2024
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 168 Tsd. €
- Laufzeit
- 22 Monate07.03.2023 – 31.12.2024
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bonn53179, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 44 MonatenLaufzeit bis 31.12.2024
- Veröffentlichungvor 33 Monaten
- Heute
Beschreibung
Bund und Länder messen der Städtebauförderung als Leitprogramm für eine zukunftsfähige, nachhaltige, resiliente und moderne Entwicklung der Städte und Gemeinden in Deutschland große Bedeutung bei. Die Kommunen stehen aufgrund des demografischen Wandels und veränderter Nutzungsbedingungen und interessen vor großen Anpassungsbedarfen und städtebaulichen Transformationsprozessen. Dies gilt insbesondere für den Erhalt von lebendigen und identitätsstiftenden Stadt- und Ortskernen, Maßnahmen für den Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel sowie das Schaffen von Wohnraum sowie bedarfsgerechten und zukunftsorientieren Infrastrukturen. Übergeordnetes Ziel der Städtebauförderung ist, Teilhabe und Austausch am gesellschaftlichen Leben für alle zu ermöglichen, und damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. 2020 wurde die Städtebauförderung neu aufgestellt und konzentriert sich seitdem auf drei Förderprogramme. Das neue Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Lebenswerte Quartiere gestalten“ enthält die bisherigen Förderziele des Stadtumbauprogramms, geht jedoch im Sinne nachhaltiger Erneuerung darüber hinaus und setzt einen Schwerpunkt bei der Brachflächenentwicklung zur Unterstützung des Wohnungsbaus bzw. zur Entwicklung neuer Quartiere. Die im Vorgängerprogramm „Stadtumbau“ eingeführten besonderen Förderbedingungen für die neuen Länder gelten aufgrund der bisherigen Problemlage weiterhin. Ihre Einführung war historisch bedingt: Mit der deutschen Wiedervereinigung veränderten sich die Rahmenbedingungen für die Städtebauförderung fundamental. In den Kommunen der ostdeutschen Länder waren die städtebaulichen Herausforderungen - vernachlässigte historische Altstädte oder die großen Plattenbausiedlungen an den Stadträndern - völlig andere als in Westdeutschland. Die Schrumpfungsprozesse und der hohe Wohnungsleerstand in den ostdeutschen Ländern Anfang der 2000er Jahre waren Anlass für den Start des Programms „Stadtumbau Ost“ im Jahr 2002. Im Jahr 2004 wurde das Programm „Stadtumbau West“ aufgelegt, das zunächst vor allem auf die Revitalisierung von Brachen abzielte. Die beiden Programme wurden als Ergebnis einer fundierten Programmevaluation 2017 zu einem bundesweiten Stadtumbauprogramm zusammengeführt und gingen 2020 im Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ auf. In den neuen Ländern können im Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ vier sogenannte Programmbereiche eingesetzt werden: Im Programmbereich Aufwertung beteiligt sich der Bund, wie in der Städtebauförderung grundsätzlich üblich, mit einem Drittel der förderfähigen Kosten. In den anderen drei Programmbereichen können die neuen Länder nach Artikel 5 Absatz 5 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung - abweichend von den allgemein geltenden Finanzierungsbedingungen von Bund und Ländern - bei der Förderung im Rahmen des Programms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ Mittel zu einem jeweiligen Bundes- und Landesanteil von bis zu 50 v. H. der förderfähigen Kosten einsetzen. Der Bund und die neuen Länder haben vereinbart, die Wirksamkeit und Notwendigkeit der besonderen Regelungen im Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung für die neuen Länder bis zum Jahr 2023 zu prüfen. Das Projekt hat zum Ziel, eine fundierte Entscheidungsgrundlage hinsichtlich der Weiterführung der besonderen Förderbedingungen für die neuen Länder nach Artikel 5 Absatz 5 Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung zu erarbeiten.
Beschreibung des Loses
siehe Leistungsbeschreibung
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 07.03.2023
- Vertragsende
- 31.12.2024
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- siehe Leistungsbeschreibung
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- weitere verbindliche Regelungen siehe Informationen zur Vergabe
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| kein Zuschlag angegeben | 3 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
- Anschrift
- Deichmanns Aue 31-37, 53179 Bonn
- Website
- bbsr.bund.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 730 (Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)15 Zuschläge
- Bergische Universität Wuppertal7 Zuschläge
- Ruhr-Universität Bochum7 Zuschläge
- DTV Verkehrsconsult GmbH5 Zuschläge
- Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.5 Zuschläge
- Karlsruher Institut für Technologie5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4963fb92-f8a6-4cbb-b9c9-dfc1d819ac3c.