Gutachten zur Emissionsbestimmung von Luftschadstoffen aus Kleinfeuerungsanlagen in Brandenburg
Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK), dieses vertreten durch den Minister, dieser wiederum vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU) · Potsdam, Brandenburg
Aktenzeichen VB-23-284veröffentlicht 15.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 188 Tsd. €
- Laufzeit
- 12 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Vertrag endete voraussichtlich am
bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 188 Tsd. €
- Laufzeit
- 12 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Potsdam14476, Brandenburg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Angebotssumme Netto zuzügl. Nebenkosten und der vom Auftraggeber zu tragenden Umsatzsteuer30 %
- Neben dem Angebotspreis wurden diverse qualitative Zuschlagskriterien bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes berücksichtigt.70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 34 Monaten
- Heute
Beschreibung
Ziel des Vorhabens ist die Ermittlung der brandenburgischen Emissionen aus nicht genehmigungsbedürftigen Kleinfeuerungsanlagen und deren Abbildung in einem landesweiten Datensatz. Die Emissionen von Schwefeldioxid, Stickoxiden (NO2, NOX), Feinstaub (PM2.5, PM10), Kohlenstoffdioxid und Kohlenstoffmonoxid stehen dabei im Fokus der Betrachtung.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Kosten
- Angebotssumme Netto zuzügl. Nebenkosten und der vom Auftraggeber zu tragenden Umsatzsteuer
- Qualität
- Neben dem Angebotspreis wurden diverse qualitative Zuschlagskriterien bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes berücksichtigt.Neben dem Angebotspreis wurden diverse qualitative Zuschlagskriterien bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes berücksichtigt. Dazu gehörten: - Methodisches Vorgehen für die Übernahme und Darstellung der Ausgangsdaten - Methodik zur Berechnung des Endenergieverbrauches unter räumlicher Aufteilung - Methodischer Ansatz zur Berechnung der Jahresemissionen der grundlegenden Schadstoffe - Berechnung der Jahresemissionen für Zusatzschadstoffe - Aktualisierung der Emissionsdaten für 5 Jahre über Raster - Modellierung der Immissionsbelastung 500 x 500 m
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 12 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Option1: Berechnung der Jahresemissionen für weitere Luftschadstoffe Weitere Luftschadstoffe sind Blei und Benzol aus der 39. BImSchV sowie Dioxine, Furane, NMVOC und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). An den AG sind tabellarische Übersichten (.xlsx) der Emissionen von Luftschadstof … ganz lesenkürzer
Option1: Berechnung der Jahresemissionen für weitere Luftschadstoffe Weitere Luftschadstoffe sind Blei und Benzol aus der 39. BImSchV sowie Dioxine, Furane, NMVOC und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). An den AG sind tabellarische Übersichten (.xlsx) der Emissionen von Luftschadstoffen bezogen auf PLZ + Ort + Ortsteil für alle Landkreise und kreisfreien Städte und differenziert nach Brennstoffen zu übergeben. Außerdem sind dem AG die Geodaten in Form von georeferenzierten Shape-Dateien (.shp + .shx +.dbf) und Karten vorzulegen. Option 1 ist in Anlehnung an AP4 als Dienstleistung nach dem gleichen Muster mit IT-Bezug auszuführen und darf den Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändern. Die Option 1 ist von dem AN auszuführen sobald die Voraussetzungen eintreten. Die Auslösung von Option 1 ist von der Bereitstellung erforderlicher Mittel abhängig. Außerdem muss die Option vom Bieter vorab kalkuliert und angeboten werden. Option 2: Berechnung der Jahresemissionen für weitere Luftschadstoffe Weitere Luftschadstoffe sind Blei und Benzol aus der 39. BImSchV sowie Dioxine, Furane, NMVOC und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). An den AG sind tabellarische Übersichten (.xlsx) der Emissionen von Luftschadstoffen bezogen auf PLZ + Ort + Ortsteil für alle Landkreise und kreisfreien Städte und differenziert nach Brennstoffen zu übergeben. Außerdem sind dem AG die Geodaten in Form von georeferenzierten Shape-Dateien (.shp + .shx +.dbf) und Karten vorzulegen. Option 1 ist in Anlehnung an AP4 als Dienstleistung nach dem gleichen Muster mit IT-Bezug auszuführen und darf den Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändern. Die Option 1 ist von dem AN auszuführen sobald die Voraussetzungen eintreten. Die Auslösung von Option 1 ist von der Bereitstellung erforderlicher Mittel abhängig. Außerdem muss die Option vom Bieter vorab kalkuliert und angeboten werden. Option 3: Modellierung der Immissionsbelastung auf Basis der Rasterung aus Option 2 Neuberechnung von Hintergrund bzw. "Vorbelastung" für das Land Brandenburg in einem Raster der Auflösung 500 m x 500 m mit einem Chemie-Transportmodell (RCG oder vergleichbar) und auf Basis vorhandener Eingangsdaten (Abstimmung AG-AN nötig) analog zur Vorgehensweise in [7] und zusätzlich inklusive Verwendung der neuen Emissionen der Kleinfeuerungsanlagen; Anpassung der modellierten Immissionen an reale Messergebnisse mittels FLADIS ("Assimilation") inklusive Modell-Qualitätssicherung mittels Delta-Tool. Option 3 ist in Anlehnung an die vorherigen Arbeitspakete und Optionen als Dienstleistung mit IT-Bezug durchzuführen und muss dem Gesamtcharakter des Auftrags entsprechen. Die Option 3 ist von dem AN auszuführen sobald die Voraussetzungen eintreten. Die Auslösung von Option 3 ist von der Bereitstellung erforderlicher Mittel abhängig. Außerdem muss die Option vom Bieter vorab kalkuliert und angeboten werden. Abfrage der Option unterliegt den gleichen Voraussetzungen wie Option 2. Im Angebot für das Gutachten sind die Optionen 2 und 3 als gesonderte Kostenpositionen zu deklarieren. Kostenanpassungen hierfür sind einmalig bis 12 Monate vor Abruf möglich.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Innovative Beschaffung
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, sowe … ganz lesenkürzer
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| IVU Umwelt GmbH, Freiburg im Breisgau | 1 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK), dieses vertreten durch den Minister, dieser wiederum vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU)
- Anschrift
- Seeburger Chaussee 2, Haus 2, 14476 Potsdam
- Website
- lfu.brandenburg.de
- Kontakt
- vergabestelles6@
lfu.brandenburg.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
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- SGL Spezial- und Bergbau-Servicegesellschaft Lauchhammer mbH2 Zuschläge
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Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9e5179e9-843d-4d74-9ed6-98cf28c13ffd.