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vergebenEU-weitHochbauBauPlanung

GU Erweitungsneubau Rolandschule Düsseldorf

Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 20240704_IPM_72_GGS_Roland_Ddorf_VBekveröffentlicht 04.07.2024BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 933 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Düsseldorf.

Alle Ausschreibungen: Hochbau in Nordrhein-Westfalen (96 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Düsseldorf40589, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 181 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (9 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Terminplan mit Bauausführungskonzept5 %
  • Baulogistikkonzept10 %
  • Konzept umwelt- und stadtverträgliches Bauen10 %
  • Erreichbarkeit der Entscheidungsträger5 %
  • Preis70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die IPM GmbH plant, den Ergänzungsneubau einer Gemeinschaftsgrundschule im Rahmen einer ganzheitlichen Vergabe schlüsselfertig errichten zu lassen. Der Leistungsumfang umfasst Planungs- und Bauleistungen für den Erweiterungsneubau der Gemeinschaftsgrundschule Rolandschule an der Rolandstraße 40 in Düsseldorf.

Beschreibung des Loses

Der zu vergebende Auftrag betrifft Planungs- und Bauleistungen für den Erweitungsneubau einer Gemeinschaftsgrundschule an der Rolandstraße 40 in Düsseldorf. Der Auftragnehmer muss den Erweiterungsneubau errichten. Neubau Schulnutzung: 892 m² Nutzfläche zuzüglich Flächen für WC, Technik und Lehrmittelräume Der Auftrag wird an einen Generalunternehmer vergeben, der auch die Planung ab Lph 5 übernimmt. Die Kücheneinrichtung sowie Einbauten Veranstaltungstechnik gehören zu den Leistungen des Generalunternehmers. Vorlaufende Maßnahmen wie z. B. die Kampfmitteluntersuchung und Tiefbauarbeiten am Versorgungskanal werden bauseits ausgeführt. Das Grundstück liegt zwischen der Kaiserswerther Straße, dem Kennedy-Damm im Westen und der Roßstraße im Osten. Nach Norden hin begrenzt die Hans-Böckler-Straße und nach Süden die Jülicher Straße das Baugebiet. Bei der umgebenden Bebauung handelt es sich überwiegend um Wohn-, Büro- und vereinzelte Gewerbegebäude. Der gesamte Schulstandort inklusive der Außenanlagen steht seit dem 03.08.1990 unter Denkmalschutz. Die Schule wurde vor knapp 20 Jahren aufwändig grundsaniert. Die bis dahin 40-jährige Schulnutzung, geänderte Energiekonzepte und Brandschutzverordnungen, aber auch die Entfernung von Schadstoffen wie Asbest und PCB hatten diese Arbeiten damals zwingend notwendig gemacht. Der Bestand verfügt somit heute über eine solide Bausubstanz und wurde im Rahmen dieser Maßnahme vorrangig aus schulorganisatorischer Sicht auf Zukunftsfähigkeit hin betrachtet. Bedingt durch die Erhöhung der Zügigkeit, der damit einhergehenden steigenden Anzahl an Schüler*innen und Mitarbeiter*innen sowie durch den stetig steigenden Bedarf im Bereich der Ganztagsbetreuung, hat das Amt 40 einen Erweiterungsneubau geplant. In drei Schichten werden perspektivisch bis zu 464 Kinder über eine Ausgabeküche im Cook-&-Chill-Verfahren mit hochwertigem Essen versorgt. Die Einnahme der Speisen erfolgt im angeschlossenen Speisesaal. Die Mensa mit zuschaltbarem Musikraum dient der Schulgemeinschaft als multifunktionale Versammlungsstätte für 270 Personen. Der Raum soll im Rahmen von Ganztagsangeboten im Vor- und Nachmittagsbereich genutzt werden, u.a. für Bewegungs-, Theater- und Entspannungsangebote. Der angrenzende Musikraum ist als Bühnenraum über eine mobile Trennwand zu öffnen. Die Bühne besteht aus mobilen Bühnenpodesten. Bedingt durch die Unterbringung der Klassen- und Ganztagsräume im Bestandsgebäude werden im Erweiterungsneubau neben der Mensa auch die notwendigen Flächen für Differenzierungsangebote sowie Fachräume realisiert. Im ersten Obergeschoss entsteht daher eine Clusteretage, welche durch die Schule ganzheitlich im Vor- und Nachmittagsbereich zur Differenzierung, Förderung und Forderung der Kinder genutzt werden kann. Die zentrale Multifunktionsfläche erlaubt unterschiedliche Nutzungen und Zonierungen, die der Schule eine maximale Flexibilität ermöglichen. Ein durch die Mehrklassenaufnahme entfallener Werkraum wird in diesem Neubau wiederhergestellt. Darüber hinaus entstehen mehrere kleine Räume zur gezielten Differenzierung der Kinder. Ebenfalls wird ein Raum geschaffen, der den Kindern im Rahmen des Ganztagsaufenthalts den notwendigen Rückzugsraum bietet. Durch das geplante Behinderten-WC und den Aufzug wird Unterricht im Rahmen des Gemeinsamen Lernens barrierefrei möglich. Ferner soll die Verwaltung der Schule während der Umbauarbeiten am Bestandsgebäude übergangsweise in dem Erweiterungsneubau untergebracht werden. Der Neubau soll über das Bestandsgebäude mit Strom- und Wasser versorgt werden. Ansonsten sieht die Planung eine klare und deutliche Trennung zwischen dem Bestandsgebäude und dem Erweiterungsneubau vor. Der Entwurf des Neubaus orientiert sich gestalterisch mit dem ausgewählten Farb- und Materialkonzept am denkmalgeschützten Bestand. Die Planung sieht eine klare und deutliche Trennung zwischen den Bestandsbauten des Hauptgebäudes, der Turnhalle und dem solitären Erweiterungsneubau vor. Dies wird u.a. durch die "abgerückte" Platzierung des Neubaus nördlich auf dem Grundstück auf der ehemaligen Bolzplatzfläche unterstrichen. Das geplante zweigeschossige, teilunterkellerte Gebäude hält dadurch einen ausreichenden Abstand zu den Bestandsgebäuden. Nach der flächenoptimierten Zuordnung des Raumprogramms müssen im Erweiterungsneubau Nutzflächen von rund 892m² zuzüglich Flächen für WC, Technik und Lehrmittelräume untergebracht werden. Durch eine schulorganisatorische Neustrukturierung der Nutzungen können im ca. 4.400 qm BGF großen Bestandsgebäude zukünftig alle benötigten Klassen- und Ganztagsräume für eine vierzügige Schule realisiert werden. Die Umbaumaßnahmen im Bestand erfolgen bauseits nach Fertigstellung des Erweiterungsneubaus. Für den Neubau ist eine Klinkerfassade vorgesehen, sowie bodentiefe Fenster im Erdgeschoss. Die Fassaden des Neubaus wurden in Anlehnung an die Straßenansicht des Bestandsgebäudes möglichst schlicht gehalten und bestehen aus sich abwechselnden Klinker- und Glasflächen. Die Gebäudehöhe des Neubaus wurde unter Würdigung der Bestandsgebäude so niedrig wie möglich gehalten, um den Anforderungen des Denkmalschutzes gerecht zu werden. Um dies zu erreichen wurde die für die Mensa notwendige Lüftungsanlage in einer Teilunterkellerung verortet. Die Verlagerung der Lüftungsanlage in eine Teilunterkellerung ist einer Auflage der unteren Denkmalbehörde geschuldet. Alle erforderlichen brandschutztechnischen Auflagen werden entsprechend des Brandschutzkonzeptes sowohl im Bestand als auch im Erweiterungsneubau umgesetzt. Es sind ausreichende Fluchtwege geplant. Eine Alarmierungsanlage wird eingebaut und die Entrauchung der Gebäude im Brandfall wird sichergestellt. Der Neubau der Gemeinschaftsgrundschule Rolandschule würdigt relevante Aspekte der Nachhaltigkeit sowie Maßnahmen zum Klimaschutz, u.a. durch Erreichung des KFW 55 Standards.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Terminplan mit Bauausführungskonzept5 %
Baulogistikkonzept10 %
Konzept umwelt- und stadtverträgliches Bauen10 %
Erreichbarkeit der Entscheidungsträger5 %
Preis70 %
Qualität
Terminplan mit Bauausführungskonzept
Qualität
Baulogistikkonzept
Qualität
Konzept umwelt- und stadtverträgliches Bauen
Qualität
Erreichbarkeit der Entscheidungsträger

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der … ganz lesenNach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen: 1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags, 2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in de … ganz lesenObjektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen: 1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags, 2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen, 3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen: Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Bei Ermittlung des Rankings wird der Auftraggeber wie folgt vorgehen: Der Auftraggeber bewertet die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Leistungsfähigkeit) sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Fachkunde) in einem Verhältnis 20 % (Leistungsfähigkeit) zu 80 % (Fachkunde). Maßgeblich sind die unter Ziffer 5.1.9 genannten Angaben und Nachweise. Die Bewertung erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander. Dabei gilt: Je größer der mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Projekten erzielte Umsatz, desto mehr Punkte erhält der Bewerber. Je mehr und besser mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen, desto mehr Punkte erhält der Bewerber. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach den in Ziffer 5.1.9 genannten Merkmalen/Besonderheiten. Von Vorteil ist dabei, wenn eine Referenz möglichst viele der genannten Merkmale/Besonderheiten umfasst. Die Gesamtbewertung erfolgt pro Teilnahmeantrag, indem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert wird. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um Zuschlagskriterien.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2RH3QF Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen: 1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags, 2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bew … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y2RH3QF Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen: 1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags, 2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen, 3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen: Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Bei Ermittlung des Rankings wird der Auftraggeber wie folgt vorgehen: Der Auftraggeber bewertet die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Leistungsfähigkeit) sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Fachkunde) in einem Verhältnis 20 % (Leistungsfähigkeit) zu 80 % (Fachkunde). Maßgeblich sind die unter Ziffer 5.1.9 genannten Angaben und Nachweise. Die Bewertung erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander. Dabei gilt: Je größer der mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Projekten erzielte Umsatz, desto mehr Punkte erhält der Bewerber. Je mehr und besser mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen, desto mehr Punkte erhält der Bewerber. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach den in Ziffer 5.1.9 genannten Merkmalen/Besonderheiten. Von Vorteil ist dabei, wenn eine Referenz möglichst viele der genannten Merkmale/Besonderheiten umfasst. Die Gesamtbewertung erfolgt pro Teilnahmeantrag, indem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert wird. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um Zuschlagskriterien.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Domoplan Baugesellschaft mbH, Castrop-Rauxel3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

3.963vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (2.158 Lose mit Angabe)
464.169 €Zuschlagswert im Median
149.756 € – 1,64 Mio. €mittlere Hälfte, 1.446 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Hochbau in Nordrhein-Westfalen (96 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 18.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung be835ba3-5e69-4c41-a021-46604208cee0.