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vergebenEU-weitHochbauBau

GSM Erweiterung Schulcampus Michendorf - Nachtragsbeauftragung Los 40 Baustrom und Baubeleuchtung

Gemeinde Michendorf · Michendorf, Brandenburg

Aktenzeichen 93/23veröffentlicht 06.02.2024BauleistungenOffenes Verfahren

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.

Alle Ausschreibungen: Hochbau in Brandenburg (8 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
62 Tsd. €
Laufzeit
33 Monate19.02.2024 – 30.11.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

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Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2026
    vor 33 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um die Erweiterung der Grundschule Michendorf. Am Standort befindet sich bereits das bisherige und aktuell in Nutzung befindliche Schulgebäude sowie ein separates Hortgebäude. Diese sollen um einen Neubau für die Hort-/Schulnutzung ergänzt werden und sodann zur Schaffung von zusätzlichen Raumkapazitäten umgebaut werden. Zudem ist der Neubau einer Sportanlage mit Weitsprunganlage und Laufbahn sowie einer Dreifeld-Sporthalle beabsichtigt. Das Bestands-Schulgebäude soll saniert werden und einen neuen Verbindungsbau erhalten. Die Mensa wird angrenzend an den Neubau angebunden. Im Zuge des Gesamtvorhabens sind folgende Bauabschnitte vorgesehen: 1. BA: Errichtung Anbau inkl. Foyer, Mensa und Küche 2. BA: Errichtung eines Sporthallenneubaus 3. BA: Modernisierung Bestandsgebäude Haus 1 + 2 sowie Neubau Verbindungsbau. Mit dieser Bekanntmachung wird gem. § 22 Abs. 5 VOB/A EU die nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 VOB/A EU zulässige Auftragsänderung veröffentlicht. Dabei wurden zusätzliche Leistungen im Bereich der Verkabelung und Schaltschränke beauftragt. Ursprünglich waren die folgenden Leistungen Gegenstand des Vertrags: - Baustromanlage - Baubeleuchtung - Gebäudeerschließung

Beschreibung des Loses

Vorliegend handelt es sich um die Veröffentlichung einer Auftragsänderung nach § 22 Abs. 5 VOB/A EU. Danach ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens zulässig, wenn zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Dabei darf der Preis um nicht mehr als 50 Prozent des Werts des ursprünglichen Auftrags erhöht werden. Die Voraussetzungen liegen hier vor. Der Ausnahmetatbestand greift, wenn ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen für den Auftraggeber unzumutbar ist und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre. Die zusätzlichen Leistungen wurden erforderlich, weil zeitgleich zu den ursrpünglichen Leistungen Tiefbauarbeiten für Trinkwasser- und Schmutzwasserverrohrung sowie Nahwärme stattfanden und aus Kostengründen entschieden wurde, die Verkabelung statt temporär bereits endgültig unter der Erde zu verlegen. Die Baustromverkabelung war somit nicht im Weg und es musste nicht erneut der Boden aufgerissen werden um die Verkabelung zu erstellen. Durch die anderen Leitungswege ergibt sich eine Massenmehrung. Zusätzlich würden andere Schaltschränke benötigt sowie LWL-Leitungen mit Leerrohren verlegt. Die Nichtbeauftragung dieser Leistungen hätte also zu erheblichen Mehrkosten in Form der dann erneut erforderlichen Kosten der Bodenarbeiten geführt. Hinzukommen würde die Tatsache, dass der Bauablauf durch die erneute Öffnung des Bodens erheblich gestört worden wäre.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
19.02.2024
Vertragsende
30.11.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftra … ganz lesenDas deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y546ZZ3 Da es sich um eine Erweiterung des bestehenden Vertrags gem. § 22 Abs. 2 Nr. 2 VOB/A EU handelt, erfolgte kein neues Vergabeverfahren. Die frühere Bekanntmachung bezieht sich auf die Vergabe des ursprünglichen Auftrags.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Boels Rental Germany GmbH, Mainz1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Potsdamer Straße 33, 14552 Michendorf
Kontakt
vergabe@dombert.de

Bei uns erfasst

131Bekanntmachungen
23Zuschlagsmeldungen

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 450 (Bauarbeiten) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

488vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (331 Lose mit Angabe)
192.056 €Zuschlagswert im Median
71.023 € – 386.734 €mittlere Hälfte, 258 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c2f2a191-5fcd-4705-a47c-d4879fee5969.