Grundschule Stein, Immenstadt: Objektplanung Gebäude
Stadt Immenstadt i. Allgäu · Immenstadt i. Allgäu, Bayern
Aktenzeichen Grundschule Stein, Immenstadt: Objektplanung Gebäudeveröffentlicht 28.01.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Immenstadt i. Allgäu87509, Landkreis Oberallgäu, Bayern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 66 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 21 Monaten
- Heute
Beschreibung
Grundschule Stein, Immenstadt: Objektplanung Gebäude entsprechend HOAITeil 3, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-9 für die Erweiterung, Aufstockung undUmstrukturierung. Besondere Leistungen sind dem Vertragsentwurf zu entnehmen.
Beschreibung des Loses
Die Grundschule Stein in Immenstadt wurde 1965 erbaut und 1990 erweitert. Im Jahr 2010 wurde eine Energetische Sanierung der Schule durchgeführt. Derzeit werden an der Grundschule in acht Klassen 176 Schülern unterrichtet. Um den steigenden Schülerzahlen, der großen Nachfrage nach Mittagsbetreuungsplätzen (inkl. kooperativer Ganztagsbildung (KoGa)) und den Anforderungen an die Barrierefreiheit gerecht zu werden, soll die Schule umstrukturiert, aufgestockt und erweitert werden.Das Angebot der Mittagsbetreuung mit Mittagessen wird derzeit von 57 Schülern und Schülerinnen pro Tag genutzt. Nach der Aufstockung und Erweiterung der Schule soll der kooperative Ganztag bis zu 125 Schülerinnen und Schüler umfassen.Die Bauaufgabe umfasst die folgenden drei Bereiche:A: Schule Umstrukturierung, Schaffung Barrierefreiheit B: Aufstockung Schulgebäude um ein GeschossC: Anbau (eingeschossig) für MittagsbetreuungZiel ist es, das Bestandsgebäude im Wesentlichen barrierefrei zu gestalten, der Anbau für die Mittagsbetreuung ist barrierefrei auszuführen (jeweils gem. DIN 18040). Im Vorfeld zu diesem Vergabeverfahren wurde eine Machbarkeitsstudie mit einer Wirtschaftlichkeitsbewertung durch das Architekturbüro FG Architekten und Sachverständige GmbH, Sonthofen erstellt. Die Machbarkeitsstudie liegt den Vergabeunterlagen bei. Es wird das Ziel verfolgt, durch eine nachhaltige und innovative Aufstockung und Erweiterung der Grundschule Stein einen Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz zu leisten: Gesucht werden demnach richtungsweisende Entwürfe, denen es gelingt, mit einem möglichst geringen Einsatz von Energie und Ressourcen (u.a. durch Suffizienz- und Effizienzstrategien) die höchstmögliche Gesamtwirtschaftlichkeit, Behaglichkeit, Gebrauchstauglichkeit, Multifunktionalität und Architekturqualität zu erzielen. Einzuhalten sind der Leitfaden für nachhaltiges Bauen (LNB-sowie die QNG-Kriterien für eine https://www.anbau.info/index.php/lnb) Nachhaltigkeitszertifizierung. Zu berücksichtigen ist weiterhin der Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden. Das Gebäude soll Ressourcen schonen, Stoffkreisläufe berücksichtigen (recyclinggerechte Konstruktion), Gesamtverbräuche reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien maximieren. Darüber hinaus soll es klimaresilient, bedarfsgerecht, betriebssicher und robust sein. Hierbei werden innovative Lösungsansätze erwartet und gefördert. Eine Holz- bzw. Holz-Hybridbauweise für den Anbau und die Aufstockung wird angestrebt. Die Baumaßnahme wird öffentlich gefördert (Erfordernis eines Verwendungsnachweises):-KfW-Förderung (energetische Sanierung Aufstockung)-Förderung nach FAG-Förderung nach QNG. Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-9 für die Erweiterung, Aufstockung und Umstrukturierung. Die Beauftragung erfolgt nach § 33 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphase 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Die Mitarbeit an Verwendungsnachweisen für die öffentlichen Förderungen wird vorausgesetzt. Nach derzeitigem Kenntnisstand stuft die Auftraggeberin die Objektplanung Gebäude in die Honorarzone III ein. Als Baukostenobergrenze hat die Stadt Immenstadt die voraussichtlichen Erstellungskosten (Kgr. 300 + 400, netto) von 4.272.000 EUR festgelegt. Eine Überschreitung der Baukostenobergrenze bedarf einer erneuten Beschlusslage. Der voraussichtliche Anteil der Umstrukturierung im Bestand beträgt 20% der Gesamtmaßnahme. Der Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung im Dezember 2024. Die Einreichung der Förderanträge soll am 30.09.2025 erfolgen. Mit der Durchführung der Baumaßnahme soll im August 2026 begonnen werden. Die Fertigstellung der Baumaßnahmen soll im Mai 2028 erfolgen, die Inbetriebnahme erfolgt im September 2028.
Gegenstand nach CPV
- 71221000Dienstleistungen von Architekturbüros bei GebäudenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Honorarangebot
- Qualität
- Projektteam - Qualifikation und Erfahrung, Verfügbarkeit und Präsenz vor Ort
- Qualität
- Auftragsbezogene Qualitätssicherung
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenkürzer
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| FG Architekten und Sachverständige GmbH, Sonthofen | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kirchplatz 7, 87509 Immenstadt i. Allgäu
- Website
- stadt-immenstadt.de
- Kontakt
- vergabestelle@
immenstadt.de
Bei uns erfasst
- Außenanlagen09.10.2026 · 0 Angebote
- Photovoltaikanlage21.08.2026
- Spengler, Abdichtung, Dachbegrünung14.08.2026
- Zimmerer und Fensterarbeiten21.07.2026
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
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- Architekt + beratende Ingenieure Weber PartGmbB7 Zuschläge
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- H2M Architekten + Stadtplaner GmbH7 Zuschläge
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Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5c4528e2-6eec-4e8e-8bc1-6e90c1b140f2.