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vergebenEU-weitHochbauBau

Grundschule Hausberge Neubau Gebäudeteil B - Generalunternehmer-Leistungen

Stadt Porta Westfalica über Kreis Minden-Lübbecke · Minden, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 200 2025 PWveröffentlicht 30.10.2025BauleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Hochbau in Nordrhein-Westfalen (96 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A - Allgemeiner Teil, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 120 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (11 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Qualitätskriterium15 %
  • Qualitätskriterium25 %
  • Kostenkriterium60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Stadt Porta Westfalica beabsichtigt an der Grundschulen Hausberge einen vorhandenen Gebäudeteilabzureißen und diesen neu zu errichten. Hierzu wurde eine Planung (Leistungsphasen 1-3) erstellt. Weiterhin wurde eine funktionale Leistungsbeschreibung zur Umsetzung des Entwurfskonzeptes erarbeitet. Auf dieser Grundlage sollen die restlichen Planer Leistungen nach HOAI (4-8) sowie die schlüsselfertigeErrichtung des neuen Gebäudeteils in Rahmen einer Generalunternehmerleistung ausgeführt werden.Die nachstehende funktionale Leistungsbeschreibung zeigt die Rahmenbedingungen für den zuerrichtenden neuen Gebäudetrakt auf. Grundsätzliches • Es ist auf Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung ein Bauantrag zu erarbeiten. Alle hierzu erforderlichen Nachweis und Berechnungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. - Standsicherheitsnachweis - Energieeinsparnachweis - Schallschutznachweis - Brandschutzkonzept - Es ist ein Entwässerungsantrag durch den Auftragnehmer zu erstellen. • Es ist ein Abbruchabtrag für den Zwischenbau durch den Auftragnehmer zu erstellen. Alle notwendigen Vorgehensweisen, insbesondere in Hinsicht auf das Schadstoff / Rückbaukonzept sind mit dem Büro GEOlogik abzustimmen. • Es ist eine komplette Ausführungsplanung in enger Abstimmung mit dem Bauherrn zu erarbeiten. • Die Ausführungsplanung umfasst alle zur Erstellung des Gebäudes erforderliche Leistung. Insbesondere die Planung der gesamten technischen Ausrüstung sowie der Statik. • Im Rahmen der Ausführungsplanung ist die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß Baustellenverordnung zu erbringen, sowie auf der Baustelle umzusetzen. Eine Dokumentation der gesamten Leistung ist dem Bauherrn nach Abschluss der Arbeiten zu Übergeben. • Es ist ein Farbkonzept in enger Abstimmung mit dem Bauherrn zu erarbeiten. • Die gesamten sichtbaren Einbauteile sind vom AN zu bemustern und vom Bauherrn freizugeben. • Das Gebäude ist komplett zu erstellen und schlüsselfertig an den Bauherrn zu übergeben • Mit der Übergabe ist eine komplette Dokumentation des Gebäudes zu übergeben. • Für alle Teile des Gebäudes sind dem Bauherrn Wartungsverträge anzubieten. Es ist ein Wartungsvertrag für die Dauer der Gewährleitung über das Gesamtgebäude auszuarbeiten. • Die lichte Raumhöhe der Unterrichtsräume muss > 3,00 m betragen. • Die Unterrichtsräume sind hell und freundlich zu gestallten. • Die lichte Raumhöhe des Mensabereiches muss > 4,00 m betragen. • Die Fenster mit südlicher, westlicher und östlicher Ausrichtung sollen Sonnenschutz erhalten.

VORBEMERKUNGEN • Der gesamte Neubaubereich erhält eine Temperatur gesteuerte Fußbodenheizung. • Die Steuerung der Heizung erfolgt über eine zentrale Gebäudeleittechnik. • Die Dachfläche ist als Gründach auszuführen • Die Dachfläche ist so auszulegen, dass ohne weitere statische Ertüchtigung eine Photovoltaik – Anlage erbaut werden kann. • Der Neubaubereich erhält eine Lüftungsanlage mit hohem Wärmerückgewinnungsgrad. • Die Wände der Verkehrsflächen sind bis zu einer Höhe von 1,20 m mit einem geeigneten Wandschutz gegen mechanische Einwirkungen und Verschmutzung auszustatten. Der Wandschutz ist ebenfalls im Mensabereich auszuführen. • Die Eingangsbereiche der Schule sind behindertengerecht auszuführen. Die Vorgaben der DIN 18 024-2, 1996-11 „Öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten“ sind zu berücksichtigen. • Alle Bereiche, insbesondere die Unterrichtsräume und Flure, sind gemäß DIN 18041 „Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen“ auszuführen. • Für die Anforderungen an Schulbauten wird insbesondere auf die einschlägigen Normenwerke, Schulbaurichtlinien, Arbeitsstättenverordnung, DIN–Normen, Unfallverhütungsvorschriften, GUVRegeln, etc. hingewiesen.

Die Auswahl des Bieters erfolgt über eine Bewertungsmatrix

Rahmenterminplan • Bauantragerstellung: 34. KW 2025 • Abbruch Bestandsgebäude : ab 37. kW 2025 • Fertigstellung und Übergabe April 2027

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 15Vor Ort Präsenz (Reaktionszeiten)
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 25berufliche Qualifikation
Kosten
KostenkriteriumGewichtung (Punkte, genau) 60Gesamtbaukosten einschließlich Wartungsleistungen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Kümper + Schwarze Baubetriebe GmbH, Wolfenbüttel4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

3.970vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (2.164 Lose mit Angabe)
462.873 €Zuschlagswert im Median
149.831 € – 1,63 Mio. €mittlere Hälfte, 1.447 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c0a711f5-ec86-4f2a-ad08-60d44955eb4b.