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Gründungs- und Fahrleitungsarbeiten zwischen Bismarckplatz und Adenauerplatz (H221)

Rhein-Neckar-Verkehr GmbH · Mannheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen Gründungs- und Fahrleitungsarbeiten zwischen Bismarckplatz und Adenauerplatz (H221)veröffentlicht 02.10.2024BauleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 828 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
435 Tsd. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Mannheim68165, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 73 Tage (79 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (213 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die rnv möchte die Fahrleitungsanlage zwischen dem Beginn Theodor-Heuss-Brücke und dem Adenauerplatz in Heidelberg erneuern. Hierbei werden zuerst neue Mastfundamente und Wandanker hergestellt werden. Im Anschluss werden die Fahrleitungsarbeiten durchge-führt werden. Hierbei werden neue Fahrleitungs-/ und Beleuchtungsquertragwerke herge-stellt. Der genaue Leistungsumfang der Lose ergibt sich jeweils aus den beigefügten Leistungsverzeichnissen.

Es gelten folgende Rahmenbedingungen: Ort der Ausführung Zwischen Bismarckplatz / Adenauerplatz in Heidelberg Ausführungsbeginn Quartal 4 2024 Fertigstellung bis Quartal 2 2025

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Querschnittserhöhung der Fahrleitung

Eine von der RNV durchgeführte Netzstudie für die Energieversorgung der jetzigen und der zukünftigen Stadtbahnen hat gezeigt, dass die Fahrleitungen für den geforderten Energiebedarf der Bahnen zu ertüchtigen sind. Mit dem Leistungsverzeichnis wird ein Teilabschnitt im Streckennetz der RNV den neu geforderten Energiebedarf angepasst. Mit dieser Maßnahme wird ein Teilabschnitt mit einer Speiseleitung ausgestattet. Die Baustelle befindet sich in der Nähe des zentralen Innenstadtbereiches von Heidelberg. Die weitere Beschreibung des Loses ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

––
2
Beleuchtung

Die Fahrleitungsanlage zwischen dem Beginn Theodor-Heuss-Brücke und dem Adenauerplatz in Heidelberg soll erneuert werden (siehe Los 1). Hierbei werden zuerst neue Mastfundamente und Wandanker hergestellt. Im Anschluss werden die Fahrleitungsarbeiten durchgeführt. Das Los 2 bezieht sich auf die Beleuchtungsquertragewerke. Die Beschreibung im Detail ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Der Zuschlag wird § 52 Abs. 1 SektVO auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dies ist das Angebot über die vollständige Erbringung der ausgeschriebenen Leistung unter Erfüllung aller gestellten Anforderungen zum günstigsten Preis. Alleiniges Zuschlagskriterium in bei-den Losen ist daher der Preis. Die Preiswertung erfolgt separat je Los. Der Bieter mit der niedrigsten Gesamtsumme netto erhält den Zuschlag. Er erhält die Nachricht über den Zuschlag über das Vergabeportal subreport. Damit kommt der Vertrag zustande.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen. gerügt hat; der Ablauf der Frist nach … ganz lesenDer Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen. gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Auftraggeber weist gemäß § 5 Abs. 1 LTMG darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 6 Absatz 1 Satz 1 LTMG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 5 Abs. 1 LTMG abzugeben haben. Die hierfü … ganz lesenDer Auftraggeber weist gemäß § 5 Abs. 1 LTMG darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 6 Absatz 1 Satz 1 LTMG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 5 Abs. 1 LTMG abzugeben haben. Die hierfür zu verwendenden Vordrucke sind den Vergabeunterlagen beigefügt. // Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er mit seinem Angebot nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise mit seinem Angebot eine entsprechende vorbehaltlose und unterschriebene Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Dazu kann er den Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe verwenden. Macht der Bieter Gebrauch von der Eignungsleihe, hat er mit dem Angebot außerdem den ausgefüllten Vordruck Eignungsleihe einzureichen. Der zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Subunternehmer hat seine Eignung im Umfang der Eignungsleihe und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf die gleiche Weise nachzuweisen wie der Bieter. Der zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Subunternehmer hat dazu den Vordruck Eignung Dritte im Umfang der Eignungsleihe ausgefüllt einzureichen. // Wenn Bietergemeinschaften gebildet werden, ist zusätzlich der Vordruck Bietergemeinschaft auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Dort sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu bezeichnen. Es ist ein uneingeschränkt bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages anzugeben. Dieser ausgewählte Vertreter dient den Auftraggebern für sämtliche Mitglieder als Ansprechpartner. Im Angebotsvordruck ist Adresse und Telefonnummer eines Ansprechpartners aus diesem Unternehmen anzugeben. Zusätzlich zu dem Vordruck Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Vordruck Mitglied Bietergemeinschaft auszufüllen, zu unterzeichnen und mit dem Angebot abzugeben. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber gesamtschuldnerisch. Die unterschriebene Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert einzureichen. Wenn in den Vergabeunterlagen von „Bietern“ gesprochen wird, gelten die Ausführungen entsprechend auch für Bietergemeinschaften. Wenn Erklärungen oder Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert einzureichen sind, wird darauf explizit hingewiesen. // Für den Fall, dass bereits bei Angebotsabgabe der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist, sind die von der beabsichtigen Unterauftragsvergabe betroffenen Teile des Auftrags bei der Angebotsabgabe unter Verwendung des Vordrucks Unterauftragsvergabe nach Art und Umfang zu benennen. Falls zumutbar, können die bereits feststehenden vorgesehenen Unterauftragsnehmer schon mit dem Angebot namentlich unter Verwendung desselben Vordrucks angegeben werden. Die Auftraggeber behalten sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, zu verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Sofern erst nach Zuschlagserteilung eine Unterauftragsvergabe in Betracht gezogen wird, bedarf diese der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jeden Unterauftragnehmer, der eingesetzt werden soll, gesondert einzureichen. Hierzu ist der Vordruck Eignung Dritte zu verwenden. Allerdings reicht hier die Einreichung auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung aus. Eine Einreichung bereits mit dem Angebot ist jedoch sinnvoll. Soll für die Erfüllung der Eignungsanforderungen auf die Kapazitäten von Unterauftragnehmern zurückgegriffen we …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1SPL Powerlines Germany GmbH, Langenhagen–
2SPL Powerlines Germany GmbH, Langenhagen–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

2.882vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (1.983 Lose mit Angabe)
352.450 €Zuschlagswert im Median
132.402 € – 1,06 Mio. €mittlere Hälfte, 1.458 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 01.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cb7d2d94-a679-42fd-acfe-09f041f9d461.