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Großwärmespeicheranlage (1)

Stadtwerke Lemgo GmbH · Lemgo, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 17/2024veröffentlicht 05.09.2024erstmals 05.09.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 746 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Lippe.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre
Lose
3
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Lemgo32657, Kreis Lippe, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 201 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 75 %, Leistung und Qualität 25 %.

  • Preis75 %
  • Wärmeverluste20 %
  • Platzbedarf5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 12,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,8 Punkte
25 % teurer−15 Punkte
50 % teurer−25 Punkte
100 % teurer−37,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 26 Monaten
  3. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Stadtwerke Lemgo GmbH
    vor 25 Monaten
  4. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 25 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Der Auftraggeber, die Stadtwerke Lemgo GmbH (nachfolgend auch Vergabestelle oder Auftraggeber), beabsichtigt die Errichtung einer Großwärmespeicheranlage (im Folgenden "Anlage" genannt) in Lemgo. Nach dem vom Aufsichtsrat der Stadtwerke Lemgo GmbH beschlossenen Transformationsplan für die Fernwärme in Lemgo sollen bis 2028 rd. 56% der eingespeisten Wärme klimaneutral sein. Dieser Transformationsplan ist auch Bestandteil des 2022 vom Rat der Stadt Lemgo beschlossenen Klimaschutzkonzeptes, das mit weiteren Schritten bis 2035 eine klimaneutrale Wärmeversorgung erreichen will. Der Plan sieht in mehreren Schritten Maßnahmen bzw. Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Wärme vor. Nachdem erste Maßnahmen des Transformationsplans, die Klärwasserwärmepumpe, die Flusswasserwärmepumpe und die Solarthermieanlage umgesetzt wurden, befindet sich nun der Großwärmespeicher zusammen mit Anlagen zur Windwärmenutzung als weiterer großer Schritt in Planung bzw. Umsetzung. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens (EU-Vergabeverfahrens (Teil 1)) ist zunächst die Errichtung eines atmosphärischen Wärmespeichers (Los 1), einer Wärmepumpenanlage (Los 2) und Wärmekollektoren (Los 3).

Lose3 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Großwärmespeicher

Der Auftraggeber plant die Errichtung einer atmosphärischen Wärmespeicheranlage mit einem Volumen von rd. 15.000m³ bei einer zylindrischen Höhe von 50,5m am Standort Liemer Weg in Lemgo. Im näheren Bereich des Liemer Wegs befinden sich bereits regenerative Wärmeerzeuger (Solarthermieanlage, Elektrokessel Windstrom betrieben, Klärwerkswärmepumpe). Die Wärmeerzeugung ist je nach Randbedingungen größer als der Wärmebedarfs des Netzes. Mit dem Einsatz des Wärmespeichers wird die überschüssig erzeugte Wärme nutzbar gemacht und der Ertrag der regenerativen Erzeuger gesteigert, indem Wärmeerzeugung und Wärmeverbrauch zeitlich entkoppelt werden. Eine weitere Aufgabe des Speichers ist die Ruhedruckhaltung für das Fernwärmenetz durch die statische Höhe des Wasserspiegels. Zukünftig wird der neue Großwärmespeicher das zentrale Regelelement für das gesamte Fernwärmenetz sein. Über diesen Speicher wird dann die bedarfsgerechte Steuerung der gesamten Wärmeeinspeisung in das zentrale Fernwärmenetz Lemgo vorgenommen. Die Höhe und der Standort sind den Betriebsnotwendigkeiten geschuldet. Die Inbetriebsetzung der Großwärmespeicheranlage ist bis September 2026 bei einer Vergabe im März 2025 geplant. Der Lieferumfang beinhaltet die Planung, Fertigung, Lieferung, Montage, Inbetriebsetzung, Probebetrieb sowie Enddokumentation des Großwärmespeichers mit Anschlussstutzen sowie Messstutzen für die bauseitigen Niveau-, Druck- und Temperaturmessungen, mit einer Sicherheitsleiter und einem Podest als Bedienbühne. Der Wärmespeicher soll ein Bruttovolumen von rd. 15.000 m³ haben. Die Sicherheitsausrüstungen, wie Sicherheitsventile, Vakuumbrecher etc. des Wärmespeichers, die Dampfpolsteranlage sowie die komplette Isolierung einschließlich Blechmantel gehören zum Liefer- und Leistungsumfang. Die Anschlüsse der verbindenden Rohrleitungen gehören nicht zum Liefer- und Leistungsumfang des Los 1. Zahl der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden: 4.

2 Jahre–
2
Großwärmepumpe

Der Auftraggeber plant die Errichtung einer Luft-Wasser-Großwärmepumpe mit einer thermischen Heizleistung von rd. 3,5MWth am Standort Liemer Weg in Lemgo. Die Großwärmepumpe wird in einem separaten Gebäude aufgestellt. Im näheren Bereich des Liemer Wegs befinden sich bereits regenerative Wärmeerzeuger (Solarthermieanlage, Elektrokessel Windstrom betrieben, Klärwerkswärmepumpe). Als Wärmequelle für die Wärmepumpenanlage dient Wärme aus der Umgebungsluft, die durch Wärmekollektoren erfasst und über einen Wasser- / Glykol- Kreislauf an den Verdampfer der Wärmepumpe übergeben wird. Insgesamt sind sechs Wärmekollektorenapparate vorgesehen, die im nördlichen Teil des Grundstückes aufgestellt werden. Der Lieferumfang beinhaltet die Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebsetzung, Probebetrieb sowie Enddokumentation der Großwärmepumpe. Die Sicherheitsausrüstungen, wie Sicherheitsventile, Wächter und Begrenzer der Sicherheitsketten, etc. der Großwärmepumpe sowie die komplette Lüftungsanlage gehören zum Liefer- und Leistungsumfang. Die Anschlüsse der verbindenden Rohrleitungen gehören nicht zum Liefer- und Leistungsumfang des Los 2. Die Inbetriebsetzung der Großwärmepumpe ist ab August 2026 bei einer Vergabe im März 2025 geplant.

2 Jahre–
3
Wärmekollektoranlage

Der Auftraggeber plant die Errichtung einer Wärmekollektoranlage mit einer thermischen Wärmeleistung von rd. 2,4MWth am Standort Liemer Weg in Lemgo. Im näheren Bereich des Liemer Wegs befinden sich bereits regenerative Wärmeerzeuger (Solarthermieanlage, Elektrokessel Windstrom betrieben, Klärwerkswärmepumpe). Als Wärmequelle für die Wärmepumpenanlage dient Wärme aus der Umgebungsluft, die durch die Wärmekollektoren erfasst und über einen Wasser- / Glykol- Kreislauf an den Verdampfer der Wärmepumpe übergeben wird. Insgesamt sind sechs Wärmekollektorenapparate vorgesehen, die im nördlichen Teil des Grundstückes aufgestellt werden. Die Abtauung der Wärmekollektoranlage soll durch Umgebungsluft (5°C) erfolgen. Des Weiteren sind Auffangwannen sowie die Glykolprotektoren zu liefern. Die Planung, Lieferung, Montage (nur interne Verkabelung der Ventilatoren bzw. Glykolprotektoren mit den dazu gehörigen Schaltschränken), die Steuerung der Lüfter und Armaturen, Sensorik, Inbetriebsetzung, Probebetrieb sowie Enddokumentation gehören zum Liefer- und Leistungsumfang. Die Aufstellung und bzw. Montage der Wärmekollektoranlage, Stahlbauunterkonstruktion und Anschlüsse der verbindenden Rohrleitungen gehören nicht zum Liefer- und Leistungsumfang des Los 3. Die Inbetriebsetzung der Wämekollektoranlage ist ab August 2026 bei einer Vergabe im März 2025 geplant.

2 Jahre–

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis75 %
Wärmeverluste20 %
Platzbedarf5 %
Preis
Der Angebotspreis entscheidet mit 75% über die Vergabe. Der günstigste Bieter erhält 10 Punkte. Alle übrigen Angebote werden gemäß der in den Vergabeunterlagen transparent gemachten Formel miteinander ins Verhältnis gesetzt und damit interpoliert. Das Ergebnis wird mit dem Faktor 0,75 multipliziert.
Qualität
WärmeverlusteDie zugesicherten Wärmeverluste entscheiden mit 20 % über die Vergabe. Je geringer die zugesicherten mittleren Wärmeverluste sind, umso höher ist die Bewertung. Der geringste Verlust erhält 10 Punkte. Alle übrigen Angebote werden gemäß der in den Vergabeunterlagen transparent gemachten Formel miteinander ins Verhältnis gesetzt und damit interpoliert. Das Ergebnis wird mit dem Faktor 0,2 multipliziert.
Qualität
PlatzbedarfDer angegebene Platzbedarf für die Montage des Wärmespeichers entscheidet mit 5 % über die Vergabe. Je geringer der Flächenbedarf auf dem Baufeld für die Montage des Wärmespeichers für Kranstellung und Lagerung von Material, umso höher ist die Bewertung. Der geringste Flächenbedarf erhält 10 Punkte. Alle übrigen Angebote werden gemäß der in den Vergabeunterlagen transparent gemachten Formel miteinander ins Verhältnis gesetzt und damit interpoliert. Das Ergebnis wird mit dem Faktor 0,05 multipliziert.

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
A = Ausschluss Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Los 1: Der Bewerber verpflichtet sich, für den Fall der Inanspruchnahme durch den Auftragnehmer, eine der Höhe und dem Umfang nach ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, auch für reine Vermög … ganz lesenA = Ausschluss Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Los 1: Der Bewerber verpflichtet sich, für den Fall der Inanspruchnahme durch den Auftragnehmer, eine der Höhe und dem Umfang nach ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, auch für reine Vermögensschäden und für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungs- und Umweltschadengesetz spätestens zu Beginn der Leistungserbringung abzuschließen und während der Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Die pauschale Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beträgt EUR 10.000.000 für Vermögensfolgeschäden EUR 10.000.000 und für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungs- und Umweltschadengesetz EUR 10.000.000 , jeweils je Schadensereignis. (A) Los 2: Der Bewerber verpflichtet sich, für den Fall der Inanspruchnahme durch den Auftragnehmer, eine der Höhe und dem Umfang nach ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, auch für reine Vermögensschäden und für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungs- und Umweltschadengesetz spätestens zu Beginn der Leistungserbringung abzuschließen und während der Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Die pauschale Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beträgt EUR 10.000.000 für Vermögensfolgeschäden EUR 10.000.000 und für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungs- und Umweltschadengesetz EUR 10.000.000 , jeweils je Schadensereignis. (A) Los 3: Der Bewerber verpflichtet sich, für den Fall der Inanspruchnahme durch den Auftragnehmer, eine der Höhe und dem Umfang nach ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, auch für reine Vermögensschäden und für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungs- und Umweltschadengesetz spätestens zu Beginn der Leistungserbringung abzuschließen und während der Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Die pauschale Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beträgt EUR 5.000.000 für Vermögensfolgeschäden EUR 5.000.000 und für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungs- und Umweltschadengesetz EUR 5.000.000 , jeweils je Schadensereignis. (A) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Los 1: - Der Projektleiter spricht verhandlungssicheres Deutsch (A) - Der Bewerber verfügt über die unternehmensinternen Strukturen mit entsprechend qualifizierten Mitarbeitern, um zu gewährleisten, dass die Vertrags-/Projektabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchgeführt wird (A) - Es müssen drei Referenzen über die Ausführungsplanung und Errichtung vergleichbarer atmosphärischer Wärmespeicher mit zugehörigen Nebenanlagen vorgelegt werden. Die Referenzprojekte müssen realisiert sein (d.h. die atmosphärischen Wärmespeicher müssen formal abgenommen worden sein). Werden weniger Referenzen vorgelegt, führt dies zum Ausschluss. (A) - Alle drei Referenzprojekte müssen in den letzten zehn Jahren formal abgenommen worden sein. (A) - Referenzmerkmale: atmosphärische Wärmespeicher mit einem Inhalt kleiner 2000m³; gleich oder größer 2000m³ und kleiner 10.000m³; gleich oder größer 10.000m³ (B); atmosphärische Wärmespeicher mit einer Bauhöhe kleiner 20m; gleich oder größer 20m und kleiner 40m; gleich oder größer 40m (B) Los 2: - Der Projektleiter spricht verhandlungssicheres Deutsch (A) - Der Bewerber verfügt über die unternehmensinternen Strukturen mit entsprechend qualifizierten Mitarbeitern, um zu gewährleisten, dass die Vertrags-/Projektabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchgeführt wird (A) - Es müssen drei Referenzen über die Ausführungsplanung und Errichtung vergleichbarer Wärmepumpen größer oder gleich 1,0 MW und kleiner 10,0 MW Heizleistung mit zugehörigen Nebenanlagen vorgelegt werden. Die Referenzprojekte müssen realisiert sein (d.h. die Wärmepumpen müssen formal abgenommen worden sein). Werden weniger Referenzen vorgelegt, führt dies zum Ausschlu …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
Keine
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Eignung nachgewiesen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Verg … ganz lesen§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YW6H8MD

Los 2

Zuschlag5 von 5 angegeben

Barwertrechnung50 %
Platzbedarf10 %
Anzahl Verdichter20 %
Zwischenkreislauf10 %
Anzahl Wärmepumpenaggregate10 %
Preis
BarwertrechnungDie vergleichende Barwertrechnung entscheidet mit 50% über die Vergabe. Der Bieter mit dem höchsten Barwert erhält 10 Punkte. Alle übrigen Angebote werden gemäß der in den Vergabeunterlagen transparent gemachten Formel miteinander ins Verhältnis gesetzt und damit interpoliert. Das Ergebnis wird mit dem Faktor 0,5 multipliziert.
Qualität
PlatzbedarfDer angegebene Platzbedarf der Wärmepumpe entscheidet mit 10 % über die Vergabe. Wenn der geplante Aufstellungsplatz aus der Entwurfsplanung ausreicht, werden 10 Punkte vergeben.Wenn zusätzlicher Platzbedarf gegenüber der Entwurfsplanung erforderlich wird, ohne das Gebäude vergrößern zu müssen werden 0 Punkte vergeben. Das Ergebnis wird mit dem Faktor 0,1 multipliziert.
Qualität
Anzahl VerdichterDie angegebene Anzahl der Verdichter entscheidet mit 20 % über die Vergabe. Für Aggregate mit bis zu zwei Verdichtern werden 10 Punkte vergeben. Für Aggregate mit bis zu vier Verdichtern werden 3 Punkte vergeben. Aggregate mit mehr als vier Verdichtern bekommen 0 Punkte. Das Ergebnis wird mit dem Faktor 0,2 multipliziert.
Qualität
ZwischenkreislaufDie Angaben über den Einsatz eines Zwischenkreislaufes entscheiden mit 10 % über die Vergabe. Für Aggregate ohne Zwischenkreislauf werden 10 Punkte vergeben. Für Aggregate mit Zwischenkreislauf werden 0 Punkte vergeben. Das Ergebnis wird mit dem Faktor 0,1 multipliziert.
Qualität
Anzahl WärmepumpenaggregateDie angegebene Anzahl der Wärmepumpenaggregate entscheidet mit 10 % über die Vergabe. Für den Einsatz eines Wärmepumpenaggregates werden 10 Punkte vergeben. Für den Einsatz zweier Wärmepumpenaggregate werden 3 Punkte vergeben. Für den Einsatz von mehr als zwei Wärmepumpenaggregate werden 0 Punkte vergeben. Das Ergebnis wird mit dem Faktor 0,1 multipliziert.

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
A = Ausschluss Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Los 1: Der Bewerber verpflichtet sich, für den Fall der Inanspruchnahme durch den Auftragnehmer, eine der Höhe und dem Umfang nach ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, auch für reine Vermög … ganz lesenA = Ausschluss Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Los 1: Der Bewerber verpflichtet sich, für den Fall der Inanspruchnahme durch den Auftragnehmer, eine der Höhe und dem Umfang nach ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, auch für reine Vermögensschäden und für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungs- und Umweltschadengesetz spätestens zu Beginn der Leistungserbringung abzuschließen und während der Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Die pauschale Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beträgt EUR 10.000.000 für Vermögensfolgeschäden EUR 10.000.000 und für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungs- und Umweltschadengesetz EUR 10.000.000 , jeweils je Schadensereignis. (A) Los 2: Der Bewerber verpflichtet sich, für den Fall der Inanspruchnahme durch den Auftragnehmer, eine der Höhe und dem Umfang nach ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, auch für reine Vermögensschäden und für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungs- und Umweltschadengesetz spätestens zu Beginn der Leistungserbringung abzuschließen und während der Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Die pauschale Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beträgt EUR 10.000.000 für Vermögensfolgeschäden EUR 10.000.000 und für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungs- und Umweltschadengesetz EUR 10.000.000 , jeweils je Schadensereignis. (A) Los 3: Der Bewerber verpflichtet sich, für den Fall der Inanspruchnahme durch den Auftragnehmer, eine der Höhe und dem Umfang nach ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, auch für reine Vermögensschäden und für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungs- und Umweltschadengesetz spätestens zu Beginn der Leistungserbringung abzuschließen und während der Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Die pauschale Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beträgt EUR 5.000.000 für Vermögensfolgeschäden EUR 5.000.000 und für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungs- und Umweltschadengesetz EUR 5.000.000 , jeweils je Schadensereignis. (A) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Los 1: - Der Projektleiter spricht verhandlungssicheres Deutsch (A) - Der Bewerber verfügt über die unternehmensinternen Strukturen mit entsprechend qualifizierten Mitarbeitern, um zu gewährleisten, dass die Vertrags-/Projektabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchgeführt wird (A) - Es müssen drei Referenzen über die Ausführungsplanung und Errichtung vergleichbarer atmosphärischer Wärmespeicher mit zugehörigen Nebenanlagen vorgelegt werden. Die Referenzprojekte müssen realisiert sein (d.h. die atmosphärischen Wärmespeicher müssen formal abgenommen worden sein). Werden weniger Referenzen vorgelegt, führt dies zum Ausschluss. (A) - Alle drei Referenzprojekte müssen in den letzten zehn Jahren formal abgenommen worden sein. (A) - Referenzmerkmale: atmosphärische Wärmespeicher mit einem Inhalt kleiner 2000m³; gleich oder größer 2000m³ und kleiner 10.000m³; gleich oder größer 10.000m³ (B); atmosphärische Wärmespeicher mit einer Bauhöhe kleiner 20m; gleich oder größer 20m und kleiner 40m; gleich oder größer 40m (B) Los 2: - Der Projektleiter spricht verhandlungssicheres Deutsch (A) - Der Bewerber verfügt über die unternehmensinternen Strukturen mit entsprechend qualifizierten Mitarbeitern, um zu gewährleisten, dass die Vertrags-/Projektabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchgeführt wird (A) - Es müssen drei Referenzen über die Ausführungsplanung und Errichtung vergleichbarer Wärmepumpen größer oder gleich 1,0 MW und kleiner 10,0 MW Heizleistung mit zugehörigen Nebenanlagen vorgelegt werden. Die Referenzprojekte müssen realisiert sein (d.h. die Wärmepumpen müssen formal abgenommen worden sein). Werden weniger Referenzen vorgelegt, führt dies zum Ausschlu …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
Keine
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Eignung nachgewiesen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Verg … ganz lesen§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YW6H8MD

Los 3

Zuschlag5 von 5 angegeben

Barwertrechnung75 %
Schallemissionen10 %
Platzbedarf5 %
Einleittemperatur für passives Abtauen5 %
Dauer der Abtauung5 %
Preis
BarwertrechnungDie vergleichende Barwertrechnung entscheidet mit 75% über die Vergabe. Der Bieter mit dem höchsten Barwert erhält 10 Punkte. Alle übrigen Angebote werden gemäß der in den Vergabeunterlagen transparent gemachten Formel miteinander ins Verhältnis gesetzt und damit interpoliert. Das Ergebnis wird mit dem Faktor 0,75 multipliziert.
Qualität
SchallemissionenDie Angabe zum Schallleistungspegel entscheidet mit 10 % über die Vergabe. Der niedrigste Schallleistungspegel erhält 10 Punkte. Alle übrigen Angebote werden gemäß der in den Vergabeunterlagen transparent gemachten Formel miteinander ins Verhältnis gesetzt und damit interpoliert. Das Ergebnis wird mit dem Faktor 0,1 multipliziert.
Qualität
PlatzbedarfDer angegebene Platzbedarf der Wärmekollektoranlage entscheidet mit 5 % über die Vergabe. Bei Platzbedarf mehr als 10% kleiner als die Entwurfsplanung (29x13m) 10 Punkte und bei Platzbedarf wie Entwurfsplanung 8 Punkte. Das Ergebnis wird mit dem Faktor 0,05 multipliziert.
Qualität
Einleittemperatur für passives AbtauenDie angegebene Einleittemperatur für passives Abtauen entscheidet mit 5 % über die Vergabe. Bei niedrigster Temperatur werden 10 Punkte vergeben. Alle übrigen Angebote werden gemäß der in den Vergabeunterlagen transparent gemachten Formel miteinander ins Verhältnis gesetzt und damit interpoliert. Das Ergebnis wird mit dem Faktor 0,05 multipliziert.
Qualität
Dauer der AbtauungDie angegebene Dauer der Abtauung bei angegebener niedrigster Temperatur für passives Abtauens entscheidet mit 5 % über die Vergabe. Bei kürzester Dauer werden 10 Punkte vergeben. Alle übrigen Angebote werden gemäß der in den Vergabeunterlagen transparent gemachten Formel miteinander ins Verhältnis gesetzt und damit interpoliert. Das Ergebnis wird mit dem Faktor 0,05 multipliziert.

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
A = Ausschluss Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Los 1: Der Bewerber verpflichtet sich, für den Fall der Inanspruchnahme durch den Auftragnehmer, eine der Höhe und dem Umfang nach ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, auch für reine Vermög … ganz lesenA = Ausschluss Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Los 1: Der Bewerber verpflichtet sich, für den Fall der Inanspruchnahme durch den Auftragnehmer, eine der Höhe und dem Umfang nach ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, auch für reine Vermögensschäden und für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungs- und Umweltschadengesetz spätestens zu Beginn der Leistungserbringung abzuschließen und während der Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Die pauschale Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beträgt EUR 10.000.000 für Vermögensfolgeschäden EUR 10.000.000 und für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungs- und Umweltschadengesetz EUR 10.000.000 , jeweils je Schadensereignis. (A) Los 2: Der Bewerber verpflichtet sich, für den Fall der Inanspruchnahme durch den Auftragnehmer, eine der Höhe und dem Umfang nach ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, auch für reine Vermögensschäden und für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungs- und Umweltschadengesetz spätestens zu Beginn der Leistungserbringung abzuschließen und während der Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Die pauschale Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beträgt EUR 10.000.000 für Vermögensfolgeschäden EUR 10.000.000 und für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungs- und Umweltschadengesetz EUR 10.000.000 , jeweils je Schadensereignis. (A) Los 3: Der Bewerber verpflichtet sich, für den Fall der Inanspruchnahme durch den Auftragnehmer, eine der Höhe und dem Umfang nach ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, auch für reine Vermögensschäden und für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungs- und Umweltschadengesetz spätestens zu Beginn der Leistungserbringung abzuschließen und während der Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Die pauschale Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beträgt EUR 5.000.000 für Vermögensfolgeschäden EUR 5.000.000 und für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungs- und Umweltschadengesetz EUR 5.000.000 , jeweils je Schadensereignis. (A) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Los 1: - Der Projektleiter spricht verhandlungssicheres Deutsch (A) - Der Bewerber verfügt über die unternehmensinternen Strukturen mit entsprechend qualifizierten Mitarbeitern, um zu gewährleisten, dass die Vertrags-/Projektabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchgeführt wird (A) - Es müssen drei Referenzen über die Ausführungsplanung und Errichtung vergleichbarer atmosphärischer Wärmespeicher mit zugehörigen Nebenanlagen vorgelegt werden. Die Referenzprojekte müssen realisiert sein (d.h. die atmosphärischen Wärmespeicher müssen formal abgenommen worden sein). Werden weniger Referenzen vorgelegt, führt dies zum Ausschluss. (A) - Alle drei Referenzprojekte müssen in den letzten zehn Jahren formal abgenommen worden sein. (A) - Referenzmerkmale: atmosphärische Wärmespeicher mit einem Inhalt kleiner 2000m³; gleich oder größer 2000m³ und kleiner 10.000m³; gleich oder größer 10.000m³ (B); atmosphärische Wärmespeicher mit einer Bauhöhe kleiner 20m; gleich oder größer 20m und kleiner 40m; gleich oder größer 40m (B) Los 2: - Der Projektleiter spricht verhandlungssicheres Deutsch (A) - Der Bewerber verfügt über die unternehmensinternen Strukturen mit entsprechend qualifizierten Mitarbeitern, um zu gewährleisten, dass die Vertrags-/Projektabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchgeführt wird (A) - Es müssen drei Referenzen über die Ausführungsplanung und Errichtung vergleichbarer Wärmepumpen größer oder gleich 1,0 MW und kleiner 10,0 MW Heizleistung mit zugehörigen Nebenanlagen vorgelegt werden. Die Referenzprojekte müssen realisiert sein (d.h. die Wärmepumpen müssen formal abgenommen worden sein). Werden weniger Referenzen vorgelegt, führt dies zum Ausschlu …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
Keine
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Eignung nachgewiesen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Verg … ganz lesen§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YW6H8MD

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 093 (Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

188vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (236 Lose mit Angabe)
1,92 Mio. €Zuschlagswert im Median
781.094 € – 5,6 Mio. €mittlere Hälfte, 69 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 08.10.2024
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 08.10.2024 auf 22.10.2024 verschoben
  4. BekanntmachungFrist 08.10.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 48b378a1-94d6-4496-98da-54a81534f00c.