Großwärmespeicheranlage (1)
Stadtwerke Lemgo GmbH · Lemgo, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 17/2024veröffentlicht 05.09.2024erstmals 05.09.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 2 Jahre
- Lose
- 3
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Lippe.
- 2 PipettierautomatenChem. und Veterinäruntersuchungsamt OWL · DetmoldFrist 10.11.2026
- Tanklöschfahrzeug 3000 für die Feuerwehr DetmoldStadt Detmold - Fachbereich 0 - Feuerwehr und Rettungsdienst · DetmoldFrist 10.11.2026
Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre
- Lose
- 3
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Lemgo32657, Kreis Lippe, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 201 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 75 %, Leistung und Qualität 25 %.
- Preis75 %
- Wärmeverluste20 %
- Platzbedarf5 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 12,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,8 Punkte |
| 25 % teurer | −15 Punkte |
| 50 % teurer | −25 Punkte |
| 100 % teurer | −37,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 26 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 26 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 25 Monatenan Stadtwerke Lemgo GmbH
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 25 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Auftraggeber, die Stadtwerke Lemgo GmbH (nachfolgend auch Vergabestelle oder Auftraggeber), beabsichtigt die Errichtung einer Großwärmespeicheranlage (im Folgenden "Anlage" genannt) in Lemgo. Nach dem vom Aufsichtsrat der Stadtwerke Lemgo GmbH beschlossenen Transformationsplan für die Fernwärme in Lemgo sollen bis 2028 rd. 56% der eingespeisten Wärme klimaneutral sein. Dieser Transformationsplan ist auch Bestandteil des 2022 vom Rat der Stadt Lemgo beschlossenen Klimaschutzkonzeptes, das mit weiteren Schritten bis 2035 eine klimaneutrale Wärmeversorgung erreichen will. Der Plan sieht in mehreren Schritten Maßnahmen bzw. Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Wärme vor. Nachdem erste Maßnahmen des Transformationsplans, die Klärwasserwärmepumpe, die Flusswasserwärmepumpe und die Solarthermieanlage umgesetzt wurden, befindet sich nun der Großwärmespeicher zusammen mit Anlagen zur Windwärmenutzung als weiterer großer Schritt in Planung bzw. Umsetzung. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens (EU-Vergabeverfahrens (Teil 1)) ist zunächst die Errichtung eines atmosphärischen Wärmespeichers (Los 1), einer Wärmepumpenanlage (Los 2) und Wärmekollektoren (Los 3).
Gegenstand nach CPV
Lose3 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Großwärmespeicher Der Auftraggeber plant die Errichtung einer atmosphärischen Wärmespeicheranlage mit einem Volumen von rd. 15.000m³ bei einer zylindrischen Höhe von 50,5m am Standort Liemer Weg in Lemgo. Im näheren Bereich des Liemer Wegs befinden sich bereits regenerative Wärmeerzeuger (Solarthermieanlage, Elektrokessel Windstrom betrieben, Klärwerkswärmepumpe). Die Wärmeerzeugung ist je nach Randbedingungen größer als der Wärmebedarfs des Netzes. Mit dem Einsatz des Wärmespeichers wird die überschüssig erzeugte Wärme nutzbar gemacht und der Ertrag der regenerativen Erzeuger gesteigert, indem Wärmeerzeugung und Wärmeverbrauch zeitlich entkoppelt werden. Eine weitere Aufgabe des Speichers ist die Ruhedruckhaltung für das Fernwärmenetz durch die statische Höhe des Wasserspiegels. Zukünftig wird der neue Großwärmespeicher das zentrale Regelelement für das gesamte Fernwärmenetz sein. Über diesen Speicher wird dann die bedarfsgerechte Steuerung der gesamten Wärmeeinspeisung in das zentrale Fernwärmenetz Lemgo vorgenommen. Die Höhe und der Standort sind den Betriebsnotwendigkeiten geschuldet. Die Inbetriebsetzung der Großwärmespeicheranlage ist bis September 2026 bei einer Vergabe im März 2025 geplant. Der Lieferumfang beinhaltet die Planung, Fertigung, Lieferung, Montage, Inbetriebsetzung, Probebetrieb sowie Enddokumentation des Großwärmespeichers mit Anschlussstutzen sowie Messstutzen für die bauseitigen Niveau-, Druck- und Temperaturmessungen, mit einer Sicherheitsleiter und einem Podest als Bedienbühne. Der Wärmespeicher soll ein Bruttovolumen von rd. 15.000 m³ haben. Die Sicherheitsausrüstungen, wie Sicherheitsventile, Vakuumbrecher etc. des Wärmespeichers, die Dampfpolsteranlage sowie die komplette Isolierung einschließlich Blechmantel gehören zum Liefer- und Leistungsumfang. Die Anschlüsse der verbindenden Rohrleitungen gehören nicht zum Liefer- und Leistungsumfang des Los 1. Zahl der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden: 4. | 2 Jahre | – |
| 2 | Großwärmepumpe Der Auftraggeber plant die Errichtung einer Luft-Wasser-Großwärmepumpe mit einer thermischen Heizleistung von rd. 3,5MWth am Standort Liemer Weg in Lemgo. Die Großwärmepumpe wird in einem separaten Gebäude aufgestellt. Im näheren Bereich des Liemer Wegs befinden sich bereits regenerative Wärmeerzeuger (Solarthermieanlage, Elektrokessel Windstrom betrieben, Klärwerkswärmepumpe). Als Wärmequelle für die Wärmepumpenanlage dient Wärme aus der Umgebungsluft, die durch Wärmekollektoren erfasst und über einen Wasser- / Glykol- Kreislauf an den Verdampfer der Wärmepumpe übergeben wird. Insgesamt sind sechs Wärmekollektorenapparate vorgesehen, die im nördlichen Teil des Grundstückes aufgestellt werden. Der Lieferumfang beinhaltet die Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebsetzung, Probebetrieb sowie Enddokumentation der Großwärmepumpe. Die Sicherheitsausrüstungen, wie Sicherheitsventile, Wächter und Begrenzer der Sicherheitsketten, etc. der Großwärmepumpe sowie die komplette Lüftungsanlage gehören zum Liefer- und Leistungsumfang. Die Anschlüsse der verbindenden Rohrleitungen gehören nicht zum Liefer- und Leistungsumfang des Los 2. Die Inbetriebsetzung der Großwärmepumpe ist ab August 2026 bei einer Vergabe im März 2025 geplant. | 2 Jahre | – |
| 3 | Wärmekollektoranlage Der Auftraggeber plant die Errichtung einer Wärmekollektoranlage mit einer thermischen Wärmeleistung von rd. 2,4MWth am Standort Liemer Weg in Lemgo. Im näheren Bereich des Liemer Wegs befinden sich bereits regenerative Wärmeerzeuger (Solarthermieanlage, Elektrokessel Windstrom betrieben, Klärwerkswärmepumpe). Als Wärmequelle für die Wärmepumpenanlage dient Wärme aus der Umgebungsluft, die durch die Wärmekollektoren erfasst und über einen Wasser- / Glykol- Kreislauf an den Verdampfer der Wärmepumpe übergeben wird. Insgesamt sind sechs Wärmekollektorenapparate vorgesehen, die im nördlichen Teil des Grundstückes aufgestellt werden. Die Abtauung der Wärmekollektoranlage soll durch Umgebungsluft (5°C) erfolgen. Des Weiteren sind Auffangwannen sowie die Glykolprotektoren zu liefern. Die Planung, Lieferung, Montage (nur interne Verkabelung der Ventilatoren bzw. Glykolprotektoren mit den dazu gehörigen Schaltschränken), die Steuerung der Lüfter und Armaturen, Sensorik, Inbetriebsetzung, Probebetrieb sowie Enddokumentation gehören zum Liefer- und Leistungsumfang. Die Aufstellung und bzw. Montage der Wärmekollektoranlage, Stahlbauunterkonstruktion und Anschlüsse der verbindenden Rohrleitungen gehören nicht zum Liefer- und Leistungsumfang des Los 3. Die Inbetriebsetzung der Wämekollektoranlage ist ab August 2026 bei einer Vergabe im März 2025 geplant. | 2 Jahre | – |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Der Angebotspreis entscheidet mit 75% über die Vergabe. Der günstigste Bieter erhält 10 Punkte. Alle übrigen Angebote werden gemäß der in den Vergabeunterlagen transparent gemachten Formel miteinander ins Verhältnis gesetzt und damit interpoliert. Das Ergebnis wird mit dem Faktor 0,75 multipliziert.
- Qualität
- WärmeverlusteDie zugesicherten Wärmeverluste entscheiden mit 20 % über die Vergabe. Je geringer die zugesicherten mittleren Wärmeverluste sind, umso höher ist die Bewertung. Der geringste Verlust erhält 10 Punkte. Alle übrigen Angebote werden gemäß der in den Vergabeunterlagen transparent gemachten Formel miteinander ins Verhältnis gesetzt und damit interpoliert. Das Ergebnis wird mit dem Faktor 0,2 multipliziert.
- Qualität
- PlatzbedarfDer angegebene Platzbedarf für die Montage des Wärmespeichers entscheidet mit 5 % über die Vergabe. Je geringer der Flächenbedarf auf dem Baufeld für die Montage des Wärmespeichers für Kranstellung und Lagerung von Material, umso höher ist die Bewertung. Der geringste Flächenbedarf erhält 10 Punkte. Alle übrigen Angebote werden gemäß der in den Vergabeunterlagen transparent gemachten Formel miteinander ins Verhältnis gesetzt und damit interpoliert. Das Ergebnis wird mit dem Faktor 0,05 multipliziert.
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
A = Ausschluss Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Los 1: Der Bewerber verpflichtet sich, für den Fall der Inanspruchnahme durch den Auftragnehmer, eine der Höhe und dem Umfang nach ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, auch für reine Vermög … ganz lesenkürzer
A = Ausschluss Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Los 1: Der Bewerber verpflichtet sich, für den Fall der Inanspruchnahme durch den Auftragnehmer, eine der Höhe und dem Umfang nach ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, auch für reine Vermögensschäden und für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungs- und Umweltschadengesetz spätestens zu Beginn der Leistungserbringung abzuschließen und während der Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Die pauschale Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beträgt EUR 10.000.000 für Vermögensfolgeschäden EUR 10.000.000 und für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungs- und Umweltschadengesetz EUR 10.000.000 , jeweils je Schadensereignis. (A) Los 2: Der Bewerber verpflichtet sich, für den Fall der Inanspruchnahme durch den Auftragnehmer, eine der Höhe und dem Umfang nach ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, auch für reine Vermögensschäden und für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungs- und Umweltschadengesetz spätestens zu Beginn der Leistungserbringung abzuschließen und während der Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Die pauschale Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beträgt EUR 10.000.000 für Vermögensfolgeschäden EUR 10.000.000 und für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungs- und Umweltschadengesetz EUR 10.000.000 , jeweils je Schadensereignis. (A) Los 3: Der Bewerber verpflichtet sich, für den Fall der Inanspruchnahme durch den Auftragnehmer, eine der Höhe und dem Umfang nach ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, auch für reine Vermögensschäden und für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungs- und Umweltschadengesetz spätestens zu Beginn der Leistungserbringung abzuschließen und während der Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Die pauschale Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beträgt EUR 5.000.000 für Vermögensfolgeschäden EUR 5.000.000 und für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungs- und Umweltschadengesetz EUR 5.000.000 , jeweils je Schadensereignis. (A) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Los 1: - Der Projektleiter spricht verhandlungssicheres Deutsch (A) - Der Bewerber verfügt über die unternehmensinternen Strukturen mit entsprechend qualifizierten Mitarbeitern, um zu gewährleisten, dass die Vertrags-/Projektabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchgeführt wird (A) - Es müssen drei Referenzen über die Ausführungsplanung und Errichtung vergleichbarer atmosphärischer Wärmespeicher mit zugehörigen Nebenanlagen vorgelegt werden. Die Referenzprojekte müssen realisiert sein (d.h. die atmosphärischen Wärmespeicher müssen formal abgenommen worden sein). Werden weniger Referenzen vorgelegt, führt dies zum Ausschluss. (A) - Alle drei Referenzprojekte müssen in den letzten zehn Jahren formal abgenommen worden sein. (A) - Referenzmerkmale: atmosphärische Wärmespeicher mit einem Inhalt kleiner 2000m³; gleich oder größer 2000m³ und kleiner 10.000m³; gleich oder größer 10.000m³ (B); atmosphärische Wärmespeicher mit einer Bauhöhe kleiner 20m; gleich oder größer 20m und kleiner 40m; gleich oder größer 40m (B) Los 2: - Der Projektleiter spricht verhandlungssicheres Deutsch (A) - Der Bewerber verfügt über die unternehmensinternen Strukturen mit entsprechend qualifizierten Mitarbeitern, um zu gewährleisten, dass die Vertrags-/Projektabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchgeführt wird (A) - Es müssen drei Referenzen über die Ausführungsplanung und Errichtung vergleichbarer Wärmepumpen größer oder gleich 1,0 MW und kleiner 10,0 MW Heizleistung mit zugehörigen Nebenanlagen vorgelegt werden. Die Referenzprojekte müssen realisiert sein (d.h. die Wärmepumpen müssen formal abgenommen worden sein). Werden weniger Referenzen vorgelegt, führt dies zum Ausschlu …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
- Keine
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Eignung nachgewiesen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Verg … ganz lesenkürzer
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YW6H8MD
Los 2
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Preis
- BarwertrechnungDie vergleichende Barwertrechnung entscheidet mit 50% über die Vergabe. Der Bieter mit dem höchsten Barwert erhält 10 Punkte. Alle übrigen Angebote werden gemäß der in den Vergabeunterlagen transparent gemachten Formel miteinander ins Verhältnis gesetzt und damit interpoliert. Das Ergebnis wird mit dem Faktor 0,5 multipliziert.
- Qualität
- PlatzbedarfDer angegebene Platzbedarf der Wärmepumpe entscheidet mit 10 % über die Vergabe. Wenn der geplante Aufstellungsplatz aus der Entwurfsplanung ausreicht, werden 10 Punkte vergeben.Wenn zusätzlicher Platzbedarf gegenüber der Entwurfsplanung erforderlich wird, ohne das Gebäude vergrößern zu müssen werden 0 Punkte vergeben. Das Ergebnis wird mit dem Faktor 0,1 multipliziert.
- Qualität
- Anzahl VerdichterDie angegebene Anzahl der Verdichter entscheidet mit 20 % über die Vergabe. Für Aggregate mit bis zu zwei Verdichtern werden 10 Punkte vergeben. Für Aggregate mit bis zu vier Verdichtern werden 3 Punkte vergeben. Aggregate mit mehr als vier Verdichtern bekommen 0 Punkte. Das Ergebnis wird mit dem Faktor 0,2 multipliziert.
- Qualität
- ZwischenkreislaufDie Angaben über den Einsatz eines Zwischenkreislaufes entscheiden mit 10 % über die Vergabe. Für Aggregate ohne Zwischenkreislauf werden 10 Punkte vergeben. Für Aggregate mit Zwischenkreislauf werden 0 Punkte vergeben. Das Ergebnis wird mit dem Faktor 0,1 multipliziert.
- Qualität
- Anzahl WärmepumpenaggregateDie angegebene Anzahl der Wärmepumpenaggregate entscheidet mit 10 % über die Vergabe. Für den Einsatz eines Wärmepumpenaggregates werden 10 Punkte vergeben. Für den Einsatz zweier Wärmepumpenaggregate werden 3 Punkte vergeben. Für den Einsatz von mehr als zwei Wärmepumpenaggregate werden 0 Punkte vergeben. Das Ergebnis wird mit dem Faktor 0,1 multipliziert.
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
A = Ausschluss Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Los 1: Der Bewerber verpflichtet sich, für den Fall der Inanspruchnahme durch den Auftragnehmer, eine der Höhe und dem Umfang nach ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, auch für reine Vermög … ganz lesenkürzer
A = Ausschluss Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Los 1: Der Bewerber verpflichtet sich, für den Fall der Inanspruchnahme durch den Auftragnehmer, eine der Höhe und dem Umfang nach ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, auch für reine Vermögensschäden und für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungs- und Umweltschadengesetz spätestens zu Beginn der Leistungserbringung abzuschließen und während der Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Die pauschale Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beträgt EUR 10.000.000 für Vermögensfolgeschäden EUR 10.000.000 und für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungs- und Umweltschadengesetz EUR 10.000.000 , jeweils je Schadensereignis. (A) Los 2: Der Bewerber verpflichtet sich, für den Fall der Inanspruchnahme durch den Auftragnehmer, eine der Höhe und dem Umfang nach ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, auch für reine Vermögensschäden und für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungs- und Umweltschadengesetz spätestens zu Beginn der Leistungserbringung abzuschließen und während der Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Die pauschale Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beträgt EUR 10.000.000 für Vermögensfolgeschäden EUR 10.000.000 und für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungs- und Umweltschadengesetz EUR 10.000.000 , jeweils je Schadensereignis. (A) Los 3: Der Bewerber verpflichtet sich, für den Fall der Inanspruchnahme durch den Auftragnehmer, eine der Höhe und dem Umfang nach ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, auch für reine Vermögensschäden und für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungs- und Umweltschadengesetz spätestens zu Beginn der Leistungserbringung abzuschließen und während der Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Die pauschale Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beträgt EUR 5.000.000 für Vermögensfolgeschäden EUR 5.000.000 und für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungs- und Umweltschadengesetz EUR 5.000.000 , jeweils je Schadensereignis. (A) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Los 1: - Der Projektleiter spricht verhandlungssicheres Deutsch (A) - Der Bewerber verfügt über die unternehmensinternen Strukturen mit entsprechend qualifizierten Mitarbeitern, um zu gewährleisten, dass die Vertrags-/Projektabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchgeführt wird (A) - Es müssen drei Referenzen über die Ausführungsplanung und Errichtung vergleichbarer atmosphärischer Wärmespeicher mit zugehörigen Nebenanlagen vorgelegt werden. Die Referenzprojekte müssen realisiert sein (d.h. die atmosphärischen Wärmespeicher müssen formal abgenommen worden sein). Werden weniger Referenzen vorgelegt, führt dies zum Ausschluss. (A) - Alle drei Referenzprojekte müssen in den letzten zehn Jahren formal abgenommen worden sein. (A) - Referenzmerkmale: atmosphärische Wärmespeicher mit einem Inhalt kleiner 2000m³; gleich oder größer 2000m³ und kleiner 10.000m³; gleich oder größer 10.000m³ (B); atmosphärische Wärmespeicher mit einer Bauhöhe kleiner 20m; gleich oder größer 20m und kleiner 40m; gleich oder größer 40m (B) Los 2: - Der Projektleiter spricht verhandlungssicheres Deutsch (A) - Der Bewerber verfügt über die unternehmensinternen Strukturen mit entsprechend qualifizierten Mitarbeitern, um zu gewährleisten, dass die Vertrags-/Projektabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchgeführt wird (A) - Es müssen drei Referenzen über die Ausführungsplanung und Errichtung vergleichbarer Wärmepumpen größer oder gleich 1,0 MW und kleiner 10,0 MW Heizleistung mit zugehörigen Nebenanlagen vorgelegt werden. Die Referenzprojekte müssen realisiert sein (d.h. die Wärmepumpen müssen formal abgenommen worden sein). Werden weniger Referenzen vorgelegt, führt dies zum Ausschlu …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
- Keine
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Eignung nachgewiesen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Verg … ganz lesenkürzer
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YW6H8MD
Los 3
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Preis
- BarwertrechnungDie vergleichende Barwertrechnung entscheidet mit 75% über die Vergabe. Der Bieter mit dem höchsten Barwert erhält 10 Punkte. Alle übrigen Angebote werden gemäß der in den Vergabeunterlagen transparent gemachten Formel miteinander ins Verhältnis gesetzt und damit interpoliert. Das Ergebnis wird mit dem Faktor 0,75 multipliziert.
- Qualität
- SchallemissionenDie Angabe zum Schallleistungspegel entscheidet mit 10 % über die Vergabe. Der niedrigste Schallleistungspegel erhält 10 Punkte. Alle übrigen Angebote werden gemäß der in den Vergabeunterlagen transparent gemachten Formel miteinander ins Verhältnis gesetzt und damit interpoliert. Das Ergebnis wird mit dem Faktor 0,1 multipliziert.
- Qualität
- PlatzbedarfDer angegebene Platzbedarf der Wärmekollektoranlage entscheidet mit 5 % über die Vergabe. Bei Platzbedarf mehr als 10% kleiner als die Entwurfsplanung (29x13m) 10 Punkte und bei Platzbedarf wie Entwurfsplanung 8 Punkte. Das Ergebnis wird mit dem Faktor 0,05 multipliziert.
- Qualität
- Einleittemperatur für passives AbtauenDie angegebene Einleittemperatur für passives Abtauen entscheidet mit 5 % über die Vergabe. Bei niedrigster Temperatur werden 10 Punkte vergeben. Alle übrigen Angebote werden gemäß der in den Vergabeunterlagen transparent gemachten Formel miteinander ins Verhältnis gesetzt und damit interpoliert. Das Ergebnis wird mit dem Faktor 0,05 multipliziert.
- Qualität
- Dauer der AbtauungDie angegebene Dauer der Abtauung bei angegebener niedrigster Temperatur für passives Abtauens entscheidet mit 5 % über die Vergabe. Bei kürzester Dauer werden 10 Punkte vergeben. Alle übrigen Angebote werden gemäß der in den Vergabeunterlagen transparent gemachten Formel miteinander ins Verhältnis gesetzt und damit interpoliert. Das Ergebnis wird mit dem Faktor 0,05 multipliziert.
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
A = Ausschluss Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Los 1: Der Bewerber verpflichtet sich, für den Fall der Inanspruchnahme durch den Auftragnehmer, eine der Höhe und dem Umfang nach ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, auch für reine Vermög … ganz lesenkürzer
A = Ausschluss Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Los 1: Der Bewerber verpflichtet sich, für den Fall der Inanspruchnahme durch den Auftragnehmer, eine der Höhe und dem Umfang nach ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, auch für reine Vermögensschäden und für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungs- und Umweltschadengesetz spätestens zu Beginn der Leistungserbringung abzuschließen und während der Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Die pauschale Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beträgt EUR 10.000.000 für Vermögensfolgeschäden EUR 10.000.000 und für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungs- und Umweltschadengesetz EUR 10.000.000 , jeweils je Schadensereignis. (A) Los 2: Der Bewerber verpflichtet sich, für den Fall der Inanspruchnahme durch den Auftragnehmer, eine der Höhe und dem Umfang nach ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, auch für reine Vermögensschäden und für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungs- und Umweltschadengesetz spätestens zu Beginn der Leistungserbringung abzuschließen und während der Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Die pauschale Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beträgt EUR 10.000.000 für Vermögensfolgeschäden EUR 10.000.000 und für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungs- und Umweltschadengesetz EUR 10.000.000 , jeweils je Schadensereignis. (A) Los 3: Der Bewerber verpflichtet sich, für den Fall der Inanspruchnahme durch den Auftragnehmer, eine der Höhe und dem Umfang nach ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, auch für reine Vermögensschäden und für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungs- und Umweltschadengesetz spätestens zu Beginn der Leistungserbringung abzuschließen und während der Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Die pauschale Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beträgt EUR 5.000.000 für Vermögensfolgeschäden EUR 5.000.000 und für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungs- und Umweltschadengesetz EUR 5.000.000 , jeweils je Schadensereignis. (A) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Los 1: - Der Projektleiter spricht verhandlungssicheres Deutsch (A) - Der Bewerber verfügt über die unternehmensinternen Strukturen mit entsprechend qualifizierten Mitarbeitern, um zu gewährleisten, dass die Vertrags-/Projektabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchgeführt wird (A) - Es müssen drei Referenzen über die Ausführungsplanung und Errichtung vergleichbarer atmosphärischer Wärmespeicher mit zugehörigen Nebenanlagen vorgelegt werden. Die Referenzprojekte müssen realisiert sein (d.h. die atmosphärischen Wärmespeicher müssen formal abgenommen worden sein). Werden weniger Referenzen vorgelegt, führt dies zum Ausschluss. (A) - Alle drei Referenzprojekte müssen in den letzten zehn Jahren formal abgenommen worden sein. (A) - Referenzmerkmale: atmosphärische Wärmespeicher mit einem Inhalt kleiner 2000m³; gleich oder größer 2000m³ und kleiner 10.000m³; gleich oder größer 10.000m³ (B); atmosphärische Wärmespeicher mit einer Bauhöhe kleiner 20m; gleich oder größer 20m und kleiner 40m; gleich oder größer 40m (B) Los 2: - Der Projektleiter spricht verhandlungssicheres Deutsch (A) - Der Bewerber verfügt über die unternehmensinternen Strukturen mit entsprechend qualifizierten Mitarbeitern, um zu gewährleisten, dass die Vertrags-/Projektabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchgeführt wird (A) - Es müssen drei Referenzen über die Ausführungsplanung und Errichtung vergleichbarer Wärmepumpen größer oder gleich 1,0 MW und kleiner 10,0 MW Heizleistung mit zugehörigen Nebenanlagen vorgelegt werden. Die Referenzprojekte müssen realisiert sein (d.h. die Wärmepumpen müssen formal abgenommen worden sein). Werden weniger Referenzen vorgelegt, führt dies zum Ausschlu …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
- Keine
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Eignung nachgewiesen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Verg … ganz lesenkürzer
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YW6H8MD
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Bruchweg 24, 32657 Lemgo
- Kontakt
- info@
stadtwerke-lemgo.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 093 (Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Enni Energie & Umwelt Niederrhein GmbH8 Zuschläge
- LSW Energie GmbH & Co. KG8 Zuschläge
- enercity AG8 Zuschläge
- EMB Energieversorgung Miltenberg-Bürgstadt GmbH & Co. KG7 Zuschläge
- ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH7 Zuschläge
- EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 08.10.2024
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 08.10.2024 auf 22.10.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 08.10.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 48b378a1-94d6-4496-98da-54a81534f00c.