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Frist unbekanntEU-weitSchülerbeförderung und BusverkehrDienstleistungenmögliche Doppelmeldung

Grenzüberschreitende Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs einer neuen Expressbuslinie (X 31) zwischen der Stadt Rastatt (D) und der Stadt Haguenau (F)

Landratsamt Rastatt · Rastatt, Baden-Württemberg

Aktenzeichen PAR-0001veröffentlicht 15.07.2026Dienstleistungen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
31 Monate13.12.2026 – 30.06.2029
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

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Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2029
    in 35 Tagen

Beschreibung

Der Landkreis Rastatt beabsichtigt als ÖPNV-Aufgabenträger nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg und zuständige Behörde gem. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) mit Betriebsbeginn zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
13.12.2026
Vertragsende
30.06.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz1 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe, 76137 Karlsruhe
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# Vergeben wird auf Basis einer grenzüberschreitenden Übereinkunft des Landkreises Rastatt als Aufgabenträger auf deutscher Seite, der Région … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# Vergeben wird auf Basis einer grenzüberschreitenden Übereinkunft des Landkreises Rastatt als Aufgabenträger auf deutscher Seite, der Région Grand Est als Aufgabenträger auf französischer Seite und weiteren deutschen und französischen Projektpartnern die Erbringung eines zu konzessionierenden Linienverkehrs in Form einer Expressbuslinie. Der Landkreis Rastatt fungiert hierbei als Projektträger, Ausschreibungs- und Vergabestelle. Die Genehmigung der Linie erfolgt auf der Grundlage Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009. Für die Erbringung des Linienverkehrs ist zudem eine Gemeinschaftslizenz gem. Art. 4 Verordnung (EG) 1073/2009 notwendig. Zudem sind für den grenzüberschreitenden eigenwirtschaftlichen Verkehr auch Vorgaben des französischen Rechts einzuhalten. Die Leistungen müssen auf folgender neuen Buslinie erbracht werden: X 31 Rastatt Bhf – Beinheim/Roppenheim – Soufflenheim – Haguenau Bhf. Die Linienlänge beträgt 42,7 km. Der Leistungsumfang im Buslinienbetrieb wird ca. 11.616 Jahresfahrplanstunden pro Normjahr betragen. Die zu erbringende Verkehrsleistung kann der u. g. Anlage entnommen werden. Die Betriebsaufnahme ist für den 13.12.2026 vorgesehen. Bis zur Betriebsaufnahme kann es im Buslinienverkehr noch zu Änderungen im Leistungsangebot kommen; diese Veränderungen sind vom Unternehmen zu berücksichtigen und umzusetzen. Ein etwaiger eigenwirtschaftlicher Genehmigungsantrag des Unternehmers muss gem. § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG die Gesamtleistung der Linie umfassen und wird auf Grundlage der Gesamtleistung bewertet. Weitere Vorgaben und Informationen zur Linie, insb. Anforderung an die Fahrzeugkapazitäten, Tarifbestimmungen und den Buseinsatz, sind in der Anlage samt Anhängen einzusehen. Diese können unter folgendem Link unter dem Reiter „Wettbewerb im Busverkehr im Landkreis Rastatt“ auf der Homepage des Landkreises Rastatt abgerufen werden:
Hinweis
1. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge: Die vorliegende Vorinformation löst die Drei-Monatsfrist nach § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG für die Stellung eines Antrags auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im … ganz lesen1. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge: Die vorliegende Vorinformation löst die Drei-Monatsfrist nach § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG für die Stellung eines Antrags auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr aus. 2. Anforderungen: Die mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung der Expressbuslinie (§ 8a Abs. 2 S. 3 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge. Es wird hier insbesondere darauf hingewiesen, dass auf dem gesamten Linienverlauf eine gegenseitige Anerkennung der deutschen und französischen Tarife gelten. Die Anforderungen werden in der Anlage zur Vorinformation und ihren Anhängen, abzurufen unter dem folgenden Link unter dem Reiter „Wettbewerb im Busverkehr im Landkreis Rastatt“ auf der Homepage des Landkreises Rastatt unter https://www.landkreis-rastatt.de/landratsamt/aemteruebersicht/amt-fuer-wirtschaft-klima-und-mobilitaet/oepnv?QUERYSTRING=%C3%96PNV-Aufgabentr%C3%A4ger konkretisiert. 3. Qualitätssicherungsvereinbarung: Sollte es zu einem eigenwirtschaftlichen Antrag auf die Expressbuslinie kommen, hat das Unternehmen, das eine gültige Liniengenehmigung erhält, zur Absicherung der angebotenen und zugesicherten Leistungen und Qualitäten eine Qualitätssicherungsvereinbarung abzuschließen. Partner dieser Vereinbarung ist der gem. § 15 Abs. 3 S. 2 PBefG in die Kontrolle einzubindende Aufgabenträger. Bestandteile der Qualitätsvereinbarung sind u. a. Informationspflichten des Betreibers, die Zusammenarbeit zwischen Betreiber und Aufgabenträger sowie das Recht des Aufgabenträgers, die Mindestbedienungsstandards bzw. die verbindlichen Zusicherungen des Betreibers mittels ihm geeignet erscheinender Maßnahmen zu kontrollieren. 4. Verlängerungsoption: Der Vertrag wird zusätzlich eine einmalige einseitige Verlängerungsoption der Vertragslaufzeit durch den Aufgabenträger um weitere 24 Monate enthalten. 5. Die Genehmigung der Linie erfolgt auf der Grundlage Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009. Für die Erbringung des Linienverkehrs ist zudem eine Gemeinschaftslizenz gem. Art. 4 Verodnung (EG) 1073/2009 notwendig. Es wird darauf hingewiesen, dass für den grenzüberschreitenden eigenwirtschaftlichen Verkehr auch Vorgaben des französischen Rechts einzuhalten sind. 6. Hinweis auf die Finanzierungsgrundlage: Die beabsichtigte Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt einer auskömmlichen Finanzierung durch die deutschen und französischen Projektpartner. Hierzu soll eine Finanzierungsvereinbarung unterzeichnet werden. Für den Fall, dass diese Vereinbarung nicht zustande kommt, wird die Ausschreibung nicht oder mit einer zeitlichen Verzögerung durchgeführt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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187vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (662 Lose mit Angabe)
881.173 €Zuschlagswert im Median
331.763 € – 1,87 Mio. €mittlere Hälfte, 53 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4745d234-d246-4d5f-83bd-d1a22f96fc0c.