Grabungen LALux
Stadtwerke Hürth AöR · Hürth, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen SWH-2024-05-022veröffentlicht 04.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (122 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Hürth50354, Rhein-Erft-Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvmp-rheinland.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 29 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 29 Monatenan Stadtwerke Hürth AöR
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 28 Monatennur elektronisch über vmp-rheinland.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 28 Monaten
- Heute
Beschreibung
Baubegleitende Grabungen durch Archäologen
Beschreibung des Loses
Die Stadtwerke Hürth AöR wird in einem innerstädtischen Bereich die Luxemburger Straße zu einer Stadtstraße mit hoher Aufenthaltsqualität umbauen. Der umzubauende Teil war ehemals Bundesstraße B265. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Grabungsmaßnahmen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Bauvorhabens nötig sind. Der Auftrag erstreckt sich auf die in der Projekt- und Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen. Die Einzelheiten sind den Bewerbungs- und Vertragsbedingungen zu entnehmen. Die Maßnahme ist bei eingeschränktem laufenden (Verkehrs-) Betrieb umzusetzen.
Gegenstand nach CPV
- 71351914Archäologische UntersuchungenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Es sind anzugeben die Jahresumsätze in EUR bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Weiter sind anzugeben die Jahresumsätze in EUR im Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mi … ganz lesenkürzer
Es sind anzugeben die Jahresumsätze in EUR bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Weiter sind anzugeben die Jahresumsätze in EUR im Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden sowie sonstige Schäden jeweils in Höhe von 3 Mio. Euro je Schadensfall zweifach maximiert verfügen bzw. eine solche im Auftragsfall zur Verfügung stelle(n) werde(n). Weiter erkläre (n) ich/wir, mindestens über alle nach Deutschen Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich sind. Mit Abgabe des Angebots ist eine unterschriebene Erklärung der Betriebshaftpflichtversicherung vorlegen, dass im Auftragsfall eine Versicherung in angemessener Höhe besteht bzw. eine solche im Auftragsfall abgeschlossen wird. Vorstehende Angaben sind von jedem Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zwingend zu machen. Die Erklärungen sind in der Anlage A_02 vom Bieter und ggf. Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen.- Kriterium
Weitere Eignungskriterien und nachzuweisen sind: - Die Einhaltung der Vorschriften Mindestlohn durch Eigenerklärung Mindestlohn gemäß Formblatt 522 EU - Eigenerklärung Mindestlohn 06-2022 - Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen gemäß Muster nach Vorgabe des Bundesministeriums für Wirtschaft und K … ganz lesenkürzer
Weitere Eignungskriterien und nachzuweisen sind: - Die Einhaltung der Vorschriften Mindestlohn durch Eigenerklärung Mindestlohn gemäß Formblatt 522 EU - Eigenerklärung Mindestlohn 06-2022 - Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen gemäß Muster nach Vorgabe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz als Anlage (Fassung 15.11.2022) zum Schreiben Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vom 14.04.2022 - in den Unterlagen als Anlage A-02 Außerdem ist anzugeben, wie der Bieter ständig erreichbar ist.- Kriterium
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in der Präqualifizierungsdatenbank PQ-VOL unter der folgenden Zertifikatsnummer eingetragen sind: Sofern die in dieser Eigenerklärung geforderten Angaben mit den Eintragungen in der Präqualifizierungsdatenbank übereinstimmen, so wird die Präqualifizierung akzeptiert … ganz lesenkürzer
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in der Präqualifizierungsdatenbank PQ-VOL unter der folgenden Zertifikatsnummer eingetragen sind: Sofern die in dieser Eigenerklärung geforderten Angaben mit den Eintragungen in der Präqualifizierungsdatenbank übereinstimmen, so wird die Präqualifizierung akzeptiert. Darüber hinaus fehlende bzw. abweichende Angaben sind in dieses Formular einzutragen. Ich/Wir erkläre(n), dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen: Zuverlässigkeit im Sinne von § 123 ff GWB (vgl. Art. 57 RL 2014/24/EU): Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung i.S. von § 125 GWB sind im Formblatt "Europäische Eigenerklärung der Eignung (EEE)" oder Formblatt 124 (Bund - 2019), soweit keine Präqualifikation nachgewiesen wird, zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung i.S. des § 125 GWB erfolgte (fakultatives Ausschlusskriterium). Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir folgt in ein Berufs- oder Handelsregister eingetragen sind Eintragung Amtsgericht/Nummer/usw. Handelsregister, Handwerksrolle, Vereinsregister, Partnerschaftsregister, Berufskammer. Zu erklären ist, ob eine wirtschaftliche Verknüpfung mit Dritten besteht, bei bestehen mit welchen. Zu erklären ist, ob eine Zusammenarbeit mit Dritten vorgesehen ist. Wenn eine solche vorgesehen ist, sind die Dritten zu benennen, auch mit ihrem Aufgabenanteil. Vorstehende Angaben sind von jedem Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zwingend zu machen. Die Erklärungen sind in der Anlage A_02 (EEE oder Formblatt 124) vom Bieter und ggf. Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen.- Kriterium
Die Auftragsvergabe an den Bieter kann nur erfolgen, wenn die unten folgenden Punkte (Fachkunde) zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erfüllt und nachgewiesen sind: 1) Die archäologische Maßnahme ist von einem Wissenschaftler*in (Archäolog*in) zu leiten, der/die Erfahrung in römischer bis neuzeitlicher … ganz lesenkürzer
Die Auftragsvergabe an den Bieter kann nur erfolgen, wenn die unten folgenden Punkte (Fachkunde) zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erfüllt und nachgewiesen sind: 1) Die archäologische Maßnahme ist von einem Wissenschaftler*in (Archäolog*in) zu leiten, der/die Erfahrung in römischer bis neuzeitlicher Siedlungsarchäologie im Rheinland nachweisen kann sowie einen fachspezifischen Hochschulabschluss in Ur- und Frühgeschichte, provinzialrömischer/klassischer Archäologie oder Mittelalter-/Neuzeitarchäologie oder vergleichbar vorweisen und über eine entsprechende Prospektions- und Grabungserfahrung sowie fundierte Materialkenntnis mit Schwerpunkt Rheinland verfügt. Der Bieter muss: - mehrmonatige praktische Erfahrungen in Grabungstechnik, Vermessung sowie in der Leitung von Prospektionen und Ausgrabungen (hier ist auch eine nachgewiesene Schnittleitung anzuerkennen) insbesondere im Fachgebiet der jeweiligen Maßnahme nachweisen, - über gute Kenntnisse in Geologie und Bodenkunde verfügen, - Erfahrungen auf rheinischen Ausgrabungen oder auf Ausgrabungen in Gebieten mit ähnlichen Bodenverhältnissen vorweisen. Die vorstehenden Kenntnisse und Erfahrungen sind durch Eigenerklärung bzw. Nachweise zu belegen. Falls der/die Prospektionsleiter*in dem LVR-ABR unbekannt ist, muss zusätzlich ein Nachweis des Studienabschlusses und eine Auflistung der Studienschwerpunkte, Prospektions- und Grabungstätigkeit (Ort, Zeitstellung, Dauer und Position) schriftlich vorlegt werden. Für eine reibungslose Kommunikation zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) sind allgemeine Deutschkenntnisse zwingende Voraussetzung. 2) Es ist mindestens ein Referenzprojekt zur "Lebensader Lux" mit vergleichbarem Untersuchungsinhalt (Straßenraum incl. Leitungsinfrastruktur, Grabmalbefunde, Fund der römischen Wasserleitung) aus den letzten fünf Jahren (ab 2019) vorzulegen. Die Darstellung darf drei DIN A4 Seiten nicht überschreiten. 3) Nachweis der ausreichenden personellen Verfügbarkeit über den gesamten Maßnahmenzeitraum. 4) Das vom Bieter eingesetzte Personal hat die Qualifikationsvoraussetzungen der Vergütungsgruppen zu erfüllen. Diese sind: I - Grabungsleitung durch archäologische/n Fachwissenschaftler/in mit Qualifikation gemäß o. g. Grabungsrichtlinien 2020 LVR-ABR (nachfolgend Grabungsrichtlinien) Punkt 4.4.1. - Bodenkundler/in, Qualifikation gemäß Grabungsrichtlinien Punkt 6.1. II - Grabungstechniker/in mit Qualifikation gemäß Grabungsrichtlinien Punkt 4.4.1 - Diplomausgrabungsingenieur/in bzw. BA- oder MA-Abschluss in Grabungstechnik - Vermessungstechniker - Archäologische Fachwissenschaftler/innen mit BA-, MA- oder vergleichbarem Abschluss III - Grabungszeichner/innen und Grabungsarbeiter/innen mit mehrjähriger Erfahrung auf archäologischen Ausgrabungen - Fachstudenten mit mehrmonatiger Grabungserfahrung IV - Grabungshelfer, unqualifiziert - Studenten ohne mehrmonatige Grabungserfahrung Die Qualifikationen des Personals in den Gruppen I. bis III. sind dem Auftraggeber durch Prüfungsnachweise, Referenzen oder Tätigkeitsauflistungen bei der Abgabe des Angebots nachzuweisen. Ist die Eignung nicht erfüllt und/oder nachgewiesen, führt dies zum Ausschluss des Bieters. Im Falle von Bietergemeinschaften müssen die Anforderungen zu den Referenzen im Fall einer Eigenerklärung von der Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen erbringt. Abweichend dazu sind die Angaben zur Beschäftigtenzahl von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft zu machen. Weiter sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Angaben zur Eignung der Berufsausübung zu machen. Anzugeben sind die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl und die durchschnittliche Anzahl der Führungskräfte für die Jahre 2021, 2022, 2023. Auch diese Erklärungen sind in der Anlage A_02 sowie in den dort genannten Eigenerklärungen abzugeben.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vmp-rheinland.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 33 DAYS
- Angebotsöffnung
- 05.07.2024, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Keine Losaufteilung vorgesehen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Stadtwerke Hürth AöR weist auf die besonderen Vorschriften des deutschen Vergaberechts für die Einlegung von Rechtsbehelfen, insbesondere die Präklusionstatbestände (§ 160 Abs. 3 GWB) hin. Es sind anzuw … ganz lesenkürzer
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Stadtwerke Hürth AöR weist auf die besonderen Vorschriften des deutschen Vergaberechts für die Einlegung von Rechtsbehelfen, insbesondere die Präklusionstatbestände (§ 160 Abs. 3 GWB) hin. Es sind anzuwenden: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. weiter: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst#
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXT2YYMY1332CZ90 Beachten Sie die Hinweise zur Einlegung von Rechtsbehelfen nachstehend.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth
- Kontakt
- vergabe@
stadtwerke-huerth.de - Auskünfte
- Stadtwerke Hürth AöRvergabe@
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Bei uns erfasst
- Vergabe Landschaftsbau LALux Juli 202601.11.2026 · 1 Angebot
- Vergabe Raiffeisenstraße, An der Fuhr, Vorgebirgsstraße14.11.2025 · 8 Angebote
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- Vergabe Schnellermaarstraße01.10.2024 · 8 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (122 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Kempen Krause Ingenieure13 Zuschläge
- FISCHER TEAMPLAN Ingenieurbüro GmbH12 Zuschläge
- Hatting & Kuhlmann TGA GmbH & Co. KG12 Zuschläge
- Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH9 Zuschläge
- Fuhrmann + Keuthen Beratende Ingenieure PartG mbB9 Zuschläge
- THIEKEN ARCHITEKTEN + INGENIEURE GmbH9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.07.2024
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- Tragwerksplanung Albert-Schweitzer-Gymnasium (ASG)Stadt HürthFrist 07.12.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ab5c583a-a66f-4fbe-963e-50576822f759.