Glasreinigung an verschiedenen Liegenschaften der Stadtverwaltung Neuwied
Stadtverwaltung Neuwied · Neuwied, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen 2024-05veröffentlicht 17.02.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.06.2024 – 31.05.2028
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.
- 26E0536 (LBB NL KO) BW Zentralkrankenhaus KO Metternich Neubau 1. BA OP- u. Funktionsgebäude Baureinigungder Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung vertreten durch das Amt für Bundesbau vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung Niederlassung Koblenz · KoblenzFrist 10.11.2026
- Ausschreibung Gebäudereinigung - Bezirksverband Pfalz (Pfalztheater Kaiserslautern)Bezirksverband Pfalz · KaiserslauternFrist 08.12.2026
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Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Rheinland-Pfalz (11 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.06.2024 – 31.05.2028, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Neuwied56564, Landkreis Neuwied, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (9 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 33 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 32 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 23:59 Uhrvor 32 Monaten
- Bindefrist endetvor 30 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 29 MonatenLaufzeit bis 31.05.2028
- Heute
Beschreibung
Ca. 20.350 m² zu reinigende Glasflächen an verschiedenen Liegenschaften der Stadtverwaltung Neuwied, Die Fensterreinigung erfolgt inklusive Innen- und Außenrahmen, Rahmenblenden, Falz (vollständig), Wetterschenkel, Fensterbänke, Reinigung von Glastrennwänden, von Glasbausteinen, von Glasdächern, von sonstigen Verglasungen sowie die Entfernung verschiedener Verschmutzungen (wie z. B. einzelne Klebe- oder Insektenrückstände, Spinnweben, Flecken usw.) durch Einsatz entsprechender Arbeitsgeräte und Hilfsmittel.
Gegenstand nach CPV
- 90911300FensterreinigungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- 100% Preis
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
[1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leist … ganz lesenkürzer
[1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine Haftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Schadensereignis für: a) Umweltschäden in Höhe von 5.000.000,-- €, b) Personenschäden in Höhe von 5.000.000,-- €, c) Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 5.000.000,-- €, d) Schlüsselverlustschäden in Höhe von 1.000.000,-- €, verfügen. Er hat bei Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.- Kriterium
[1.] Es sind Angaben zu machen, ob und in welcher Weise rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen (§47 VgV). [2.] Juristische Personen fügen den Unterlagen einen Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister bei (§44 Abs. 1 VgV). [3.] Es sind Angaben zu machen, ob … ganz lesenkürzer
[1.] Es sind Angaben zu machen, ob und in welcher Weise rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen (§47 VgV). [2.] Juristische Personen fügen den Unterlagen einen Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister bei (§44 Abs. 1 VgV). [3.] Es sind Angaben zu machen, ob beabsichtigt ist bezogen auf den Auftrag mit anderen zusammen zu arbeiten bzw. Unteraufträge zu vergeben, bezogen auch auf Teile der Leistung (§47 VgV). [4.] Der Bieter bzw. die Bieterin hat eine Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vorliegen. [5.] Angabe, ob handwerksbezogene Eintragungen vorliegen (z. B. IHK, Handwerksrolle). [6.] Nachweis der Gewerbeanmeldung.- Kriterium
[1.] Referenzen: Abweichend von den Angaben im einzureichenden Formblatt 124 ist die darin benannte Referenzliste bereits direkt mit dem Angebot vorzulegen. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei abge … ganz lesenkürzer
[1.] Referenzen: Abweichend von den Angaben im einzureichenden Formblatt 124 ist die darin benannte Referenzliste bereits direkt mit dem Angebot vorzulegen. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Nachweis über die berufliche Qualifikation des/der Kolonnenführer/s (Gesellen-/Meisterbrief)- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2024
- Vertragsende
- 31.05.2028
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Das Vertragsverhältnis wird für die Dauer von 2 Jahren ab Zuschlag abgeschlossen. Es verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn es seitens des Auftraggebers nicht fristgemäß gekündigt wird. Es kann mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre ab Zuschlag.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 19.03.2024, 23:59 Uhr. Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -Vergabekammer-, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Vertragsstrafe: Hat der Auftragnehmer im Einzelfall einzelne Reinigungsleistungen nicht vertragsgemäß oder nicht rechtzeitig erbracht, so gibt ihm der Auftraggeber jeweils eine Gelegenheit innerhalb angemessener Frist, die Leistung nachzuholen. Kommt der Auftragnehmer der Aufforderung zur Nachbess … ganz lesenkürzer
Vertragsstrafe: Hat der Auftragnehmer im Einzelfall einzelne Reinigungsleistungen nicht vertragsgemäß oder nicht rechtzeitig erbracht, so gibt ihm der Auftraggeber jeweils eine Gelegenheit innerhalb angemessener Frist, die Leistung nachzuholen. Kommt der Auftragnehmer der Aufforderung zur Nachbesserung nicht unverzüglich innerhalb der angemessen gesetzten Frist nach, hat er an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % der monatlichen Brutto-Vergütung, die auf den fehlerhaften Leistungsabschnitt (Raum) entfällt, – ohne Mahnung, Fristsetzung und Vorankündigung – für jeden Einzelfall zu bezahlen. Die Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadenersatzansprüche des Auftraggebers angerechnet. Deren Geltendmachung bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Die Vertragsstrafe darf insgesamt - inklusive etwaig weiterer Vertragsstrafen (Mustervertrag, § 15 Nr. 3) - 5 % der monatlichen Brutto- Vergütung des Auftragnehmers nicht überschreiten.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Engerser Landstr. 17, 56564 Neuwied
- Website
- neuwied.de
- Kontakt
- verdingungsstelle@
neuwied.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Rheinland-Pfalz (11 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Gies Dienstleistungen GmmbH10 Zuschläge
- Erik Mertes, Anna-Lenas Reinigungsservice5 Zuschläge
- Gallier Kraft Ronny Wolf5 Zuschläge
- GEG Gebäudedienste GmbH4 Zuschläge
- Clean Excellence GmbH3 Zuschläge
- LV-Reinigungsteam GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.03.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 50b34293-1265-4bcf-871d-5f2d4e6e6da3.