Gewässervermessungen 2024 für das Jahr 2025 als Grundlage für eine 2D-hydrodynamische Modellierung
Landesamt für Umwelt · Mainz, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen LfU_13_26/2024veröffentlicht 17.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 7 Monate
- 01.01.2025 – 30.07.2025
- Lose
- 5
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Mainz.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz (70 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 7 Monate01.01.2025 – 30.07.2025
- Lose
- 5
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Mainz55116, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichlandesverwaltung.vergabe.rlp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (102 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 25 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 24 Monatenan Landesamt für Umwelt
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 24 Monatennur elektronisch über landesverwaltung.vergabe.rlp.de
- Öffnung der Angebote 10:01 Uhrvor 24 Monaten
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 30.07.2025
- Heute
Beschreibung
1 Veranlassung / Hintergrund Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken, EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EG-HWRM-RL), sind in Rheinland-Pfalz im dritten Zyklus der Richtlinie die Hochwassergefahrenkarten zu überprüfen. Die Hochwassergefahrenkarten bilden einen wesentlichen Bestandteil der nach der EG-HWRM-RL zur erstellenden Hochwasserrisikomanagementpläne. Darüber hinaus werden sie zur Festsetzung von 100-jährlichen Überschwemmungsgebieten nach § 78 Wasserhaushaltsgesetz verwendet. Zur Fortschreibung der Hochwassergefahrenkarten hat das Land Rheinland-Pfalz beschlossen ein neues 2D-hydrodynamisches Modellsystem (VISDOM) einzusetzen. Die Basis des neuen 2D-hydrodynamischen Modellsystem bilden Vermessungsdaten des Ge-wässers, insbesondere Querprofildaten. Im Zuge der Fortschreibung der Hochwassergefahrenkarten und in Anbetracht des Alters der Vermessungsgrundlage sollen die folgenden Ge-wässer neu vermessen werden: - Los 1 Nahe 1 - Los 2 Nahe 2 - Los 3 Glan 1 - Los 4 Glan 2 - Los 5 Lauter (Glan) Diese Neuvermessungen sollen die Grundlage für die Analyse von Hochwassergefahren mittels 2D-hydronumerischer Berechnungen an ebendiesen Gewässern bilden. 2 Kurzvorstellung der Gewässer 2.1 Nahe Die Nahe ist ein linker Nebenfluss des Rheins. Sie ist ein rund 125 km langes Gewässer, dass im Saarland nordwestlich von Selbach auf 505 m über NN entspringt. Das Einzugsgebiet der Nahe umfasst etwa 4.065 km². Für etwa 110 km durchfließt die Nahe Rheinland-Pfalz bevor sie in Bingen am Rhein in den Rhein mündet. Das Untersuchungsgebiet umfasst den gesam-ten Verlauf der Nahe in Rheinland-Pfalz. An der Nahe liegen die Pegel Heimbach Bahnhof, Oberstein 2, Martinstein 2, Boos und Diet-ersheim. Die wichtigsten Nebenflüsse der Nahe sind der Idarbach, Hahenbach, Simmerbach, Glan, Alsenz, Ellerbach, Appelbach, Guldenbach und Wiesbach. 2.2 Glan Der Glan ist ein rechter Nebenfluss der Nahe der bei Boos in ebendiese mündet. Der Glan ist ein rund 90 km langes Gewässer. Der Glan entspringt auf 480 m über NN auf dem Höcherberg im Saarland. Nach etwa 3 km fließt der Glan nach Rheinland-Pfalz. Das Einzugsgebiet des Glans beträgt etwa. 1.200 km². Entlang des Glans liegen die Pegel Nanzdietschweiler, Eschenau und Odenbach. Die wichtigs-ten Nebenflüsse sind der Kuselbach, die Lauter und der Odenbach. 2.3 Lauter Die Lauter ist ein rechtes Nebengewässer des Glans. Die Quelle der Lauter befindet sich 3 km südöstlich von Kaiserslautern. Innerhalb von Kaiserslautern ist die Lauter verrohrt. Die Vermessung soll nach der Verrohrung beginnen. Die Lauter ist ein rund 40 km langes Gewässer mit einem Einzugsgebiet von etwa 275 km². Entlang der Lauter befinden sich die Pegel Untersulzbach und Lohnweiler. Die Lauter mündet bei Lauterecken in den Glan. 3 Vermessungsarbeiten 3.1 Los-Einteilung Die zu vermessenden Gewässer werden in die nachfolgend gelisteten Lose aufgeteilt: - Los 1 Nahe 1: Von der saarländischen Grenze bis vor die Einmündung des Simmerbachs - Los 2 Nahe 2: Ab der Einmündung des Simmerbachs bis zur Mündung - Los 3 Glan 1: Von der saarländischen Grenze bis zur Einmündung des Kuselbachs - Los 4 Glan 2: Von nach der Einmündung des Kuselbachs bis zur Mündung - Los 5 Lauter (Glan) 3.2 Übernahme und Plausibilisierung der vorhandenen Daten (Preis-Position 1) Der Auftragnehmer übernimmt die vorhandenen Daten. Im Einzelnen werden folgenden Daten für die Bearbeitung zur Verfügung gestellt: - Übersicht über die zu bearbeitenden Gewässerabschnitt (Shape-Datei) - Amtliche Gewässerkilometrierung (Shape-Datei) - Vermessungsplanung je Gewässer (Shape-Dateien) - Topografische Karten, Orthofotos (digital) - Mengenvordersätze je Gewässer (Tabelle, Bereitstellung bereits mit Aufforderung zur Angebotsabgabe) Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber zu Beginn eines Ausführungszeitraums die oben genannten Daten. Der Auftragnehmer übernimmt und prüft die Vermessungsplanung auf Un-klarheiten (vgl. Preis-Pos. 1.1 der Mengenvordersätze und Preisblatt Formular 302). Nach der Übernahme der Daten bzw. der Beschaffung der freiverfügbaren Daten (Link zur Download-Seite wird mitgeteilt) wird ein Startgespräch stattfinden (vgl. Pos. 1.2 und 1.3. der Mengenvor-dersätze und Preisblatt Formular 302). Das Startgespräch wird als Videokonferenz stattfinden. Die Bereitstellung des Videokonferenzraums erfolgt durch den Auftraggeber. Die Dauer des Startgesprächs wird auf eine Stunde geschätzt. Das Startgespräch dient dem Austausch zwi-schen Auftragnehmer und Auftraggeber sowie der Klärung möglicher Unklarheiten vor dem Start der Vermessungsarbeiten. Der Auftragnehmer erstellt ein Kurzprotokoll des Gesprächs.
Gegenstand nach CPV
- 90700000Dienstleistungen im UmweltschutzHauptgegenstand
Lose5 Lose
Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1: Nahe 1 3.3 Vermessungsarbeiten (Preis-Positionen zu 2) Vom Auftragnehmer zu vermessen sind neben Gewässer- und Bauwerksprofilen, Böschungs-oberkanten, Ufermauern und gewässerbegleitende Längsstrukturen (insb. Hochwasserschutz-anlagen) auch strömungslenkende Längsstrukturen auf dem Vorland soweit sie nicht mit ausreichender Genauigkeit im Digitalen Geländemodell enthalten sind. Weiterhin sind Brücken und Durchlässe an den Unterläufen der einmündenden Nebengewässer sowie in Längsstruk-turen entlang der Gewässer bzw. auf dem Vorland aufzunehmen. Schließlich sind auch die Pegel an den jeweiligen Gewässern zu vermessen (vgl. Mengenvordersätze und Preisblatt Positionen zu 2 Formular 302). Die im Einzelnen durchzuführenden Vermessungsarbeiten sind in der bereits mit der Aufforde-rung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten Vermessungsplanung (Mengenvordersätze je Gewässer) spezifiziert. In den Anlagen LB01a-LB01e sind die Mengenvordersätze der Vermessungsplanung für jedes Los definiert. Bei den Positionen 2.16 bis 2.19 wird die Länge in km der zu vermessenden Längsstruktur angegeben. Das heißt bspw. für die Pos. 2.16, dass dort die Summe aus der linken und rechten Böschungsoberkante gelistet wird. Für die Positio-nen 2.18 und 2.19 wird die Länge des Bauwerks (Mauer, Deich, Damm) angegeben. Mit Bear-beitungsbeginn wird die Lage der in den Vorplanungen spezifizierten aufzunehmenden Quer-profilen, Längsprofilen, Einzelpunkten, etc. anhand von Shape-Dateien übergeben. Die Shape-Dateien stellen die in den Mengenvordersätzen je Gewässer dargestellten Vermessungsbedarf dar. Zur Ergänzung der an Bauwerken zu vermessenden Profile sowie zur Erfassung punktueller Informationen (Nullpunkte von Pegellatten am Gewässer, Hochwassermarken, seitliche Ein-mündungen, etc.) sind Einzelpunkte am Gewässer aufzunehmen. Über die Aufnahme von Ein-zelpunkten entscheidet der Vermesser vor Ort. Genauere Angaben können der Anlage LB02 Abschnitt 9 entnommen werden. Sofern bei Durchführung der Arbeiten vom Vermesser zusätzliche, nicht im Vermessungsbe-darf enthaltene Bauwerke bzw. Besonderheiten im Gewässer festgestellt werden, sollen die-sen ebenfalls vor Ort aufgenommen werden. Bis zu einer Mengenmehrung von 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegebenen Mengen-vordersätze je Preis-Positionen zu 2 ist der Auftraggeber von der Vermessung der zusätzli-chen Mengen zeitnah im Nachgang per E-Mail in Kenntnis zu setzen. Die Vergütung der Men-genmehrung erfolgt anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302). Im Falle der vorstehend beschriebenen Mengenmehrung bedarf es keiner Freigabe seitens des Auftraggebers. Ab einer Mengenmehrung von über 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegeben Mengen-vordersätze je Preis-Positionen zu 2 ist seitens des Auftragnehmers vor der Durchführung wei-terer Vermessungsarbeiten die Zustimmung des Aufraggebers in Textform einzuholen und in diesem Zusammenhang den zusätzlichen Vermessungsbedarf bzw. die Besonderheiten darzu-legen; diese Darlegung erfolgt per E-Mail. Im Falle einer Zustimmung erfolgt die Vergü-tung der Mengenmehrung anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preis-blattes (Formular 302). Im Falle eines Einsatzes eines Messbootes muss im Vorfeld eine Rücksprache zwischen Auf-tragnehmer und Auftraggeber erfolgen. Der Auftragnehmer zeigt den Bootseinsatz im Vorfeld beim Auftraggeber per E-Mail an. Der Bootseinsatz wird durch den Auftraggeber per E-Mail freigegeben. Der Auftraggeber wird hierbei durch den entsprechenden Sachbearbeiter vertre-ten. Die Aufwände eines möglichen Bootseinsatzes werden wie folgt vergütet: Die Aufwände werden gemäß den Preispositionen 2.24 und 2.25 im Preisblatt (Formular 302) vergütet. Die Preisposition 2.24 "Mehraufwand im Rahmen der Vermessung mit Bootseinsatz" je Stück (je Vermessungsobjekt) umfasst die Mehrkosten und den Mehraufwand, die durch die Vermessung mittels Bootseinsatzes entstehen. Bei Bootseinsatz wird diese Pauschale je Stück (je Vermessungsobjekt) zusätzlich zu den übrigen Preispositionen der Positionen 2 des Preisblattes je Stück gewährt, sofern die jeweilige Vermessung mittels Boot erforderlich und im Vorfeld durch den Auftraggeber freigegeben wurde. Die Preisposition 2.25 "Bootsbereitstellungspauschale je Tag" umfasst die Kosten, die durch die Bootsbereitstellung an einem Einsatztag (z.B. Transport des Bootes) entstehen." Die Pauschale wir je Tag gewährt, an dem ein Bootseinsatz erforderlich ist. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber im Vorfeld per E-Mail den Beginn der Vermes-sungsarbeiten (Außendienst), dessen voraussichtliche Dauer und dessen Ende mit. Die Anforderungen an die Vermessung sind in Anlage LB02 "Pflichtenheft terrestrische Vermessung" zu entnehmen. Sie sind vom Auftragnehmer bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung der Arbeiten unbedingt zu beachten und einzuhalten. Die Ergebnisse der Vermessung sind auf Plausibilität zu prüfen und dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer zur Abstimmung wird dem Auftragnehmer nach der Zuschlagserteilung mitgeteilt. | 7 Monate | – |
| 2 | Los 2: Nahe 2 3.3 Vermessungsarbeiten (Preis-Positionen zu 2) Vom Auftragnehmer zu vermessen sind neben Gewässer- und Bauwerksprofilen, Böschungs-oberkanten, Ufermauern und gewässerbegleitende Längsstrukturen (insb. Hochwasserschutz-anlagen) auch strömungslenkende Längsstrukturen auf dem Vorland soweit sie nicht mit ausreichender Genauigkeit im Digitalen Geländemodell enthalten sind. Weiterhin sind Brücken und Durchlässe an den Unterläufen der einmündenden Nebengewässer sowie in Längsstruk-turen entlang der Gewässer bzw. auf dem Vorland aufzunehmen. Schließlich sind auch die Pegel an den jeweiligen Gewässern zu vermessen (vgl. Mengenvordersätze und Preisblatt Positionen zu 2 Formular 302). Die im Einzelnen durchzuführenden Vermessungsarbeiten sind in der bereits mit der Aufforde-rung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten Vermessungsplanung (Mengenvordersätze je Gewässer) spezifiziert. In den Anlagen LB01a-LB01e sind die Mengenvordersätze der Vermessungsplanung für jedes Los definiert. Bei den Positionen 2.16 bis 2.19 wird die Länge in km der zu vermessenden Längsstruktur angegeben. Das heißt bspw. für die Pos. 2.16, dass dort die Summe aus der linken und rechten Böschungsoberkante gelistet wird. Für die Positio-nen 2.18 und 2.19 wird die Länge des Bauwerks (Mauer, Deich, Damm) angegeben. Mit Bear-beitungsbeginn wird die Lage der in den Vorplanungen spezifizierten aufzunehmenden Quer-profilen, Längsprofilen, Einzelpunkten, etc. anhand von Shape-Dateien übergeben. Die Shape-Dateien stellen die in den Mengenvordersätzen je Gewässer dargestellten Vermessungsbedarf dar. Zur Ergänzung der an Bauwerken zu vermessenden Profile sowie zur Erfassung punktueller Informationen (Nullpunkte von Pegellatten am Gewässer, Hochwassermarken, seitliche Ein-mündungen, etc.) sind Einzelpunkte am Gewässer aufzunehmen. Über die Aufnahme von Ein-zelpunkten entscheidet der Vermesser vor Ort. Genauere Angaben können der Anlage LB02 Abschnitt 9 entnommen werden. Sofern bei Durchführung der Arbeiten vom Vermesser zusätzliche, nicht im Vermessungsbe-darf enthaltene Bauwerke bzw. Besonderheiten im Gewässer festgestellt werden, sollen die-sen ebenfalls vor Ort aufgenommen werden. Bis zu einer Mengenmehrung von 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegebenen Mengen-vordersätze je Preis-Positionen zu 2 ist der Auftraggeber von der Vermessung der zusätzli-chen Mengen zeitnah im Nachgang per E-Mail in Kenntnis zu setzen. Die Vergütung der Men-genmehrung erfolgt anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302). Im Falle der vorstehend beschriebenen Mengenmehrung bedarf es keiner Freigabe seitens des Auftraggebers. Ab einer Mengenmehrung von über 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegeben Mengen-vordersätze je Preis-Positionen zu 2 ist seitens des Auftragnehmers vor der Durchführung wei-terer Vermessungsarbeiten die Zustimmung des Aufraggebers in Textform einzuholen und in diesem Zusammenhang den zusätzlichen Vermessungsbedarf bzw. die Besonderheiten darzu-legen; diese Darlegung erfolgt per E-Mail. Im Falle einer Zustimmung erfolgt die Vergü-tung der Mengenmehrung anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preis-blattes (Formular 302). Im Falle eines Einsatzes eines Messbootes muss im Vorfeld eine Rücksprache zwischen Auf-tragnehmer und Auftraggeber erfolgen. Der Auftragnehmer zeigt den Bootseinsatz im Vorfeld beim Auftraggeber per E-Mail an. Der Bootseinsatz wird durch den Auftraggeber per E-Mail freigegeben. Der Auftraggeber wird hierbei durch den entsprechenden Sachbearbeiter vertre-ten. Die Aufwände eines möglichen Bootseinsatzes werden wie folgt vergütet: Die Aufwände werden gemäß den Preispositionen 2.24 und 2.25 im Preisblatt (Formular 302) vergütet. Die Preisposition 2.24 "Mehraufwand im Rahmen der Vermessung mit Bootseinsatz" je Stück (je Vermessungsobjekt) umfasst die Mehrkosten und den Mehraufwand, die durch die Vermessung mittels Bootseinsatzes entstehen. Bei Bootseinsatz wird diese Pauschale je Stück (je Vermessungsobjekt) zusätzlich zu den übrigen Preispositionen der Positionen 2 des Preisblattes je Stück gewährt, sofern die jeweilige Vermessung mittels Boot erforderlich und im Vorfeld durch den Auftraggeber freigegeben wurde. Die Preisposition 2.25 "Bootsbereitstellungspauschale je Tag" umfasst die Kosten, die durch die Bootsbereitstellung an einem Einsatztag (z.B. Transport des Bootes) entstehen." Die Pauschale wir je Tag gewährt, an dem ein Bootseinsatz erforderlich ist. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber im Vorfeld per E-Mail den Beginn der Vermes-sungsarbeiten (Außendienst), dessen voraussichtliche Dauer und dessen Ende mit. Die Anforderungen an die Vermessung sind in Anlage LB02 "Pflichtenheft terrestrische Vermessung" zu entnehmen. Sie sind vom Auftragnehmer bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung der Arbeiten unbedingt zu beachten und einzuhalten. Die Ergebnisse der Vermessung sind auf Plausibilität zu prüfen und dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer zur Abstimmung wird dem Auftragnehmer nach der Zuschlagserteilung mitgeteilt. | 7 Monate | – |
| 3 | Los 3: Glan 1 3.3 Vermessungsarbeiten (Preis-Positionen zu 2) Vom Auftragnehmer zu vermessen sind neben Gewässer- und Bauwerksprofilen, Böschungs-oberkanten, Ufermauern und gewässerbegleitende Längsstrukturen (insb. Hochwasserschutz-anlagen) auch strömungslenkende Längsstrukturen auf dem Vorland soweit sie nicht mit ausreichender Genauigkeit im Digitalen Geländemodell enthalten sind. Weiterhin sind Brücken und Durchlässe an den Unterläufen der einmündenden Nebengewässer sowie in Längsstruk-turen entlang der Gewässer bzw. auf dem Vorland aufzunehmen. Schließlich sind auch die Pegel an den jeweiligen Gewässern zu vermessen (vgl. Mengenvordersätze und Preisblatt Positionen zu 2 Formular 302). Die im Einzelnen durchzuführenden Vermessungsarbeiten sind in der bereits mit der Aufforde-rung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten Vermessungsplanung (Mengenvordersätze je Gewässer) spezifiziert. In den Anlagen LB01a-LB01e sind die Mengenvordersätze der Vermessungsplanung für jedes Los definiert. Bei den Positionen 2.16 bis 2.19 wird die Länge in km der zu vermessenden Längsstruktur angegeben. Das heißt bspw. für die Pos. 2.16, dass dort die Summe aus der linken und rechten Böschungsoberkante gelistet wird. Für die Positio-nen 2.18 und 2.19 wird die Länge des Bauwerks (Mauer, Deich, Damm) angegeben. Mit Bear-beitungsbeginn wird die Lage der in den Vorplanungen spezifizierten aufzunehmenden Quer-profilen, Längsprofilen, Einzelpunkten, etc. anhand von Shape-Dateien übergeben. Die Shape-Dateien stellen die in den Mengenvordersätzen je Gewässer dargestellten Vermessungsbedarf dar. Zur Ergänzung der an Bauwerken zu vermessenden Profile sowie zur Erfassung punktueller Informationen (Nullpunkte von Pegellatten am Gewässer, Hochwassermarken, seitliche Ein-mündungen, etc.) sind Einzelpunkte am Gewässer aufzunehmen. Über die Aufnahme von Ein-zelpunkten entscheidet der Vermesser vor Ort. Genauere Angaben können der Anlage LB02 Abschnitt 9 entnommen werden. Sofern bei Durchführung der Arbeiten vom Vermesser zusätzliche, nicht im Vermessungsbe-darf enthaltene Bauwerke bzw. Besonderheiten im Gewässer festgestellt werden, sollen die-sen ebenfalls vor Ort aufgenommen werden. Bis zu einer Mengenmehrung von 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegebenen Mengen-vordersätze je Preis-Positionen zu 2 ist der Auftraggeber von der Vermessung der zusätzli-chen Mengen zeitnah im Nachgang per E-Mail in Kenntnis zu setzen. Die Vergütung der Men-genmehrung erfolgt anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302). Im Falle der vorstehend beschriebenen Mengenmehrung bedarf es keiner Freigabe seitens des Auftraggebers. Ab einer Mengenmehrung von über 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegeben Mengen-vordersätze je Preis-Positionen zu 2 ist seitens des Auftragnehmers vor der Durchführung wei-terer Vermessungsarbeiten die Zustimmung des Aufraggebers in Textform einzuholen und in diesem Zusammenhang den zusätzlichen Vermessungsbedarf bzw. die Besonderheiten darzu-legen; diese Darlegung erfolgt per E-Mail. Im Falle einer Zustimmung erfolgt die Vergü-tung der Mengenmehrung anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preis-blattes (Formular 302). Im Falle eines Einsatzes eines Messbootes muss im Vorfeld eine Rücksprache zwischen Auf-tragnehmer und Auftraggeber erfolgen. Der Auftragnehmer zeigt den Bootseinsatz im Vorfeld beim Auftraggeber per E-Mail an. Der Bootseinsatz wird durch den Auftraggeber per E-Mail freigegeben. Der Auftraggeber wird hierbei durch den entsprechenden Sachbearbeiter vertre-ten. Die Aufwände eines möglichen Bootseinsatzes werden wie folgt vergütet: Die Aufwände werden gemäß den Preispositionen 2.24 und 2.25 im Preisblatt (Formular 302) vergütet. Die Preisposition 2.24 "Mehraufwand im Rahmen der Vermessung mit Bootseinsatz" je Stück (je Vermessungsobjekt) umfasst die Mehrkosten und den Mehraufwand, die durch die Vermessung mittels Bootseinsatzes entstehen. Bei Bootseinsatz wird diese Pauschale je Stück (je Vermessungsobjekt) zusätzlich zu den übrigen Preispositionen der Positionen 2 des Preisblattes je Stück gewährt, sofern die jeweilige Vermessung mittels Boot erforderlich und im Vorfeld durch den Auftraggeber freigegeben wurde. Die Preisposition 2.25 "Bootsbereitstellungspauschale je Tag" umfasst die Kosten, die durch die Bootsbereitstellung an einem Einsatztag (z.B. Transport des Bootes) entstehen." Die Pauschale wir je Tag gewährt, an dem ein Bootseinsatz erforderlich ist. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber im Vorfeld per E-Mail den Beginn der Vermes-sungsarbeiten (Außendienst), dessen voraussichtliche Dauer und dessen Ende mit. Die Anforderungen an die Vermessung sind in Anlage LB02 "Pflichtenheft terrestrische Vermessung" zu entnehmen. Sie sind vom Auftragnehmer bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung der Arbeiten unbedingt zu beachten und einzuhalten. Die Ergebnisse der Vermessung sind auf Plausibilität zu prüfen und dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer zur Abstimmung wird dem Auftragnehmer nach der Zuschlagserteilung mitgeteilt. | 7 Monate | – |
| 4 | Los 4: Glan 2 3.3 Vermessungsarbeiten (Preis-Positionen zu 2) Vom Auftragnehmer zu vermessen sind neben Gewässer- und Bauwerksprofilen, Böschungs-oberkanten, Ufermauern und gewässerbegleitende Längsstrukturen (insb. Hochwasserschutz-anlagen) auch strömungslenkende Längsstrukturen auf dem Vorland soweit sie nicht mit ausreichender Genauigkeit im Digitalen Geländemodell enthalten sind. Weiterhin sind Brücken und Durchlässe an den Unterläufen der einmündenden Nebengewässer sowie in Längsstruk-turen entlang der Gewässer bzw. auf dem Vorland aufzunehmen. Schließlich sind auch die Pegel an den jeweiligen Gewässern zu vermessen (vgl. Mengenvordersätze und Preisblatt Positionen zu 2 Formular 302). Die im Einzelnen durchzuführenden Vermessungsarbeiten sind in der bereits mit der Aufforde-rung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten Vermessungsplanung (Mengenvordersätze je Gewässer) spezifiziert. In den Anlagen LB01a-LB01e sind die Mengenvordersätze der Vermessungsplanung für jedes Los definiert. Bei den Positionen 2.16 bis 2.19 wird die Länge in km der zu vermessenden Längsstruktur angegeben. Das heißt bspw. für die Pos. 2.16, dass dort die Summe aus der linken und rechten Böschungsoberkante gelistet wird. Für die Positio-nen 2.18 und 2.19 wird die Länge des Bauwerks (Mauer, Deich, Damm) angegeben. Mit Bear-beitungsbeginn wird die Lage der in den Vorplanungen spezifizierten aufzunehmenden Quer-profilen, Längsprofilen, Einzelpunkten, etc. anhand von Shape-Dateien übergeben. Die Shape-Dateien stellen die in den Mengenvordersätzen je Gewässer dargestellten Vermessungsbedarf dar. Zur Ergänzung der an Bauwerken zu vermessenden Profile sowie zur Erfassung punktueller Informationen (Nullpunkte von Pegellatten am Gewässer, Hochwassermarken, seitliche Ein-mündungen, etc.) sind Einzelpunkte am Gewässer aufzunehmen. Über die Aufnahme von Ein-zelpunkten entscheidet der Vermesser vor Ort. Genauere Angaben können der Anlage LB02 Abschnitt 9 entnommen werden. Sofern bei Durchführung der Arbeiten vom Vermesser zusätzliche, nicht im Vermessungsbe-darf enthaltene Bauwerke bzw. Besonderheiten im Gewässer festgestellt werden, sollen die-sen ebenfalls vor Ort aufgenommen werden. Bis zu einer Mengenmehrung von 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegebenen Mengen-vordersätze je Preis-Positionen zu 2 ist der Auftraggeber von der Vermessung der zusätzli-chen Mengen zeitnah im Nachgang per E-Mail in Kenntnis zu setzen. Die Vergütung der Men-genmehrung erfolgt anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302). Im Falle der vorstehend beschriebenen Mengenmehrung bedarf es keiner Freigabe seitens des Auftraggebers. Ab einer Mengenmehrung von über 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegeben Mengen-vordersätze je Preis-Positionen zu 2 ist seitens des Auftragnehmers vor der Durchführung wei-terer Vermessungsarbeiten die Zustimmung des Aufraggebers in Textform einzuholen und in diesem Zusammenhang den zusätzlichen Vermessungsbedarf bzw. die Besonderheiten darzu-legen; diese Darlegung erfolgt per E-Mail. Im Falle einer Zustimmung erfolgt die Vergü-tung der Mengenmehrung anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preis-blattes (Formular 302). Im Falle eines Einsatzes eines Messbootes muss im Vorfeld eine Rücksprache zwischen Auf-tragnehmer und Auftraggeber erfolgen. Der Auftragnehmer zeigt den Bootseinsatz im Vorfeld beim Auftraggeber per E-Mail an. Der Bootseinsatz wird durch den Auftraggeber per E-Mail freigegeben. Der Auftraggeber wird hierbei durch den entsprechenden Sachbearbeiter vertre-ten. Die Aufwände eines möglichen Bootseinsatzes werden wie folgt vergütet: Die Aufwände werden gemäß den Preispositionen 2.24 und 2.25 im Preisblatt (Formular 302) vergütet. Die Preisposition 2.24 "Mehraufwand im Rahmen der Vermessung mit Bootseinsatz" je Stück (je Vermessungsobjekt) umfasst die Mehrkosten und den Mehraufwand, die durch die Vermessung mittels Bootseinsatzes entstehen. Bei Bootseinsatz wird diese Pauschale je Stück (je Vermessungsobjekt) zusätzlich zu den übrigen Preispositionen der Positionen 2 des Preisblattes je Stück gewährt, sofern die jeweilige Vermessung mittels Boot erforderlich und im Vorfeld durch den Auftraggeber freigegeben wurde. Die Preisposition 2.25 "Bootsbereitstellungspauschale je Tag" umfasst die Kosten, die durch die Bootsbereitstellung an einem Einsatztag (z.B. Transport des Bootes) entstehen." Die Pauschale wir je Tag gewährt, an dem ein Bootseinsatz erforderlich ist. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber im Vorfeld per E-Mail den Beginn der Vermes-sungsarbeiten (Außendienst), dessen voraussichtliche Dauer und dessen Ende mit. Die Anforderungen an die Vermessung sind in Anlage LB02 "Pflichtenheft terrestrische Vermessung" zu entnehmen. Sie sind vom Auftragnehmer bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung der Arbeiten unbedingt zu beachten und einzuhalten. Die Ergebnisse der Vermessung sind auf Plausibilität zu prüfen und dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer zur Abstimmung wird dem Auftragnehmer nach der Zuschlagserteilung mitgeteilt. | 7 Monate | – |
| 5 | Los 5: Lauter (Glan) 3.3 Vermessungsarbeiten (Preis-Positionen zu 2) Vom Auftragnehmer zu vermessen sind neben Gewässer- und Bauwerksprofilen, Böschungs-oberkanten, Ufermauern und gewässerbegleitende Längsstrukturen (insb. Hochwasserschutz-anlagen) auch strömungslenkende Längsstrukturen auf dem Vorland soweit sie nicht mit ausreichender Genauigkeit im Digitalen Geländemodell enthalten sind. Weiterhin sind Brücken und Durchlässe an den Unterläufen der einmündenden Nebengewässer sowie in Längsstruk-turen entlang der Gewässer bzw. auf dem Vorland aufzunehmen. Schließlich sind auch die Pegel an den jeweiligen Gewässern zu vermessen (vgl. Mengenvordersätze und Preisblatt Positionen zu 2 Formular 302). Die im Einzelnen durchzuführenden Vermessungsarbeiten sind in der bereits mit der Aufforde-rung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten Vermessungsplanung (Mengenvordersätze je Gewässer) spezifiziert. In den Anlagen LB01a-LB01e sind die Mengenvordersätze der Vermessungsplanung für jedes Los definiert. Bei den Positionen 2.16 bis 2.19 wird die Länge in km der zu vermessenden Längsstruktur angegeben. Das heißt bspw. für die Pos. 2.16, dass dort die Summe aus der linken und rechten Böschungsoberkante gelistet wird. Für die Positio-nen 2.18 und 2.19 wird die Länge des Bauwerks (Mauer, Deich, Damm) angegeben. Mit Bear-beitungsbeginn wird die Lage der in den Vorplanungen spezifizierten aufzunehmenden Quer-profilen, Längsprofilen, Einzelpunkten, etc. anhand von Shape-Dateien übergeben. Die Shape-Dateien stellen die in den Mengenvordersätzen je Gewässer dargestellten Vermessungsbedarf dar. Zur Ergänzung der an Bauwerken zu vermessenden Profile sowie zur Erfassung punktueller Informationen (Nullpunkte von Pegellatten am Gewässer, Hochwassermarken, seitliche Ein-mündungen, etc.) sind Einzelpunkte am Gewässer aufzunehmen. Über die Aufnahme von Ein-zelpunkten entscheidet der Vermesser vor Ort. Genauere Angaben können der Anlage LB02 Abschnitt 9 entnommen werden. Sofern bei Durchführung der Arbeiten vom Vermesser zusätzliche, nicht im Vermessungsbe-darf enthaltene Bauwerke bzw. Besonderheiten im Gewässer festgestellt werden, sollen die-sen ebenfalls vor Ort aufgenommen werden. Bis zu einer Mengenmehrung von 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegebenen Mengen-vordersätze je Preis-Positionen zu 2 ist der Auftraggeber von der Vermessung der zusätzli-chen Mengen zeitnah im Nachgang per E-Mail in Kenntnis zu setzen. Die Vergütung der Men-genmehrung erfolgt anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preisblattes (Formular 302). Im Falle der vorstehend beschriebenen Mengenmehrung bedarf es keiner Freigabe seitens des Auftraggebers. Ab einer Mengenmehrung von über 10 % der vom Auftraggeber je Los vorgegeben Mengen-vordersätze je Preis-Positionen zu 2 ist seitens des Auftragnehmers vor der Durchführung wei-terer Vermessungsarbeiten die Zustimmung des Aufraggebers in Textform einzuholen und in diesem Zusammenhang den zusätzlichen Vermessungsbedarf bzw. die Besonderheiten darzu-legen; diese Darlegung erfolgt per E-Mail. Im Falle einer Zustimmung erfolgt die Vergü-tung der Mengenmehrung anhand der vereinbarten Pauschal-Stück-Preise gemäß des Preis-blattes (Formular 302). Im Falle eines Einsatzes eines Messbootes muss im Vorfeld eine Rücksprache zwischen Auf-tragnehmer und Auftraggeber erfolgen. Der Auftragnehmer zeigt den Bootseinsatz im Vorfeld beim Auftraggeber per E-Mail an. Der Bootseinsatz wird durch den Auftraggeber per E-Mail freigegeben. Der Auftraggeber wird hierbei durch den entsprechenden Sachbearbeiter vertre-ten. Die Aufwände eines möglichen Bootseinsatzes werden wie folgt vergütet: Die Aufwände werden gemäß den Preispositionen 2.24 und 2.25 im Preisblatt (Formular 302) vergütet. Die Preisposition 2.24 "Mehraufwand im Rahmen der Vermessung mit Bootseinsatz" je Stück (je Vermessungsobjekt) umfasst die Mehrkosten und den Mehraufwand, die durch die Vermessung mittels Bootseinsatzes entstehen. Bei Bootseinsatz wird diese Pauschale je Stück (je Vermessungsobjekt) zusätzlich zu den übrigen Preispositionen der Positionen 2 des Preisblattes je Stück gewährt, sofern die jeweilige Vermessung mittels Boot erforderlich und im Vorfeld durch den Auftraggeber freigegeben wurde. Die Preisposition 2.25 "Bootsbereitstellungspauschale je Tag" umfasst die Kosten, die durch die Bootsbereitstellung an einem Einsatztag (z.B. Transport des Bootes) entstehen." Die Pauschale wir je Tag gewährt, an dem ein Bootseinsatz erforderlich ist. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber im Vorfeld per E-Mail den Beginn der Vermes-sungsarbeiten (Außendienst), dessen voraussichtliche Dauer und dessen Ende mit. Die Anforderungen an die Vermessung sind in Anlage LB02 "Pflichtenheft terrestrische Vermessung" zu entnehmen. Sie sind vom Auftragnehmer bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung der Arbeiten unbedingt zu beachten und einzuhalten. Die Ergebnisse der Vermessung sind auf Plausibilität zu prüfen und dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer zur Abstimmung wird dem Auftragnehmer nach der Zuschlagserteilung mitgeteilt. | 7 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils 1.500.000,00 EUR fü … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils 1.500.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens 100.000,00 EUR) verfügt oder bereit ist, im Auftragsfall eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.- Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: 1. die von ihm als Projektleitung vorgesehen Person - unter Nennung des Namens - über einen Diplom- bzw. Masterabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss einer … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: 1. die von ihm als Projektleitung vorgesehen Person - unter Nennung des Namens - über einen Diplom- bzw. Masterabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss einer Universität, Technischen Hochschule oder einer Fachhochschule im Bereich Vermessung, Bauingenieurwesen oder einem vergleichbaren Abschluss verfügt. Die Eignung zu 1. ist mittels eines Scans des Studiennachweises zu belegen. 2. die von ihm als Projektleitung vorgesehene Person - unter Nennung des Namens - mindestens 3-jährige Kenntnisse und Praxiserfahrung in der Projektsteuerung und Projektüberwachung im Bereich "Gewässervermessung als Grundlage für 2D-HN-Berechnungen" hat. Die Kenntnisse und Erfahrungen müssen durch konstruktive, projektleitende Tätigkeiten in Projekten im Bereich "Gewässervermessung als Grundlage für 2D-HN-Berechnungen" im Zeitraum von 2016 bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erworben worden sein. Die Eignung zu 2. ist mittels des Mitarbeiterprofils Projektleitung (Formulars 313) nachzuweisen. 3. er mindestens zwei vergleichbare Referenzen nachweisen kann. Vergleichbar sind Referenzen: - deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2020 liegt, - die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erfolgreich abgeschlossen sind oder bei noch laufenden mehrjährigen Projekten der entsprechende Teilabschnitt in sich zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erfolgreich abgeschlossen ist, - die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen vergleichbar sind, d.h. insbesondere einen unmittelbaren Bezug haben, indem sie nachfolgenden Kriterien erfüllen: - "Gewässervermessung als Grundlage für 2D-HN-Berechnungen" - Der vermessene Gewässerabschnitt muss je Referenz eine Länge von mindestens 15 km betragen Die Eignung zu 3. ist je Referenzprojekt mittels des Formulars 311 nachzuweisen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 30.07.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- landesverwaltung.vergabe.rlp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 18.11.2024, 10:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYL2M Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Ein kaufmännisches / wirtschaftliches Nebenangebot in Form von SKONTO-Gewährung gemäß Preisblatt (Formulare 302) ist zulässig. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabev … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYL2M Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Ein kaufmännisches / wirtschaftliches Nebenangebot in Form von SKONTO-Gewährung gemäß Preisblatt (Formulare 302) ist zulässig. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die von der Vergabestelle verwendete Vergabeplattform (www.vergabe.rlp.de). Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht des Auftraggebers alle Informationen, die zur Erstellung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Falls sich dennoch Rückfragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar erscheinen, sind diese bis zum 11.11.2024 auf der Vergabeplattform zu stellen. Die darauf erteilten Auskünfte werden dann allen Bietern in anonymisierter Form ausschließlich auf Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 13ebfc0c-8598-4988-bb79-18fcc9dc35de.