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gesonderte Beratung und Betreuung (gBB) nach dem Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AufnG LSA)

Landkreis Wittenberg · Lutherstadt Wittenberg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen VT 18/25 Lveröffentlicht 06.03.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 594 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Wittenberg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
976 Tsd. €
Laufzeit
42 Monate01.07.2025 – 31.12.2028
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (60 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Konzeption20 %
  • organisatorische Voraussetzungen30 %
  • Beratungsstunden je Beraterstelle / je Woche50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    vor 20 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 16 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Der Landkreis Wittenberg beauftragt den Auftragnehmer mit insgesamt bis zu 4 Beraterstellen zur gesonderten Beratung und Betreuung. Davon fallen 3 Beraterstellen auf die im Landkreis Wittenberg dezentral in Wohnungen und 1 Beraterstelle auf die zentral in Übergangswohnheimen untergebrachten folgenden Personenkreise: - nicht dauerhaft bleibeberechtigte Personen insbesondere in einem Familienverband nach § 1 Abs. 1 Nr. 5- 8 AufnG und allein reisende Frauen nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 - 8 AufnG - insbesondere nicht dauerhaft bleibeberechtigte Einzelpersonen nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 - 8 AufnG - Personen und Familien nach § 1 Abs. 1 Nr. 1-4 AufnG - rechtmäßig und auf Dauer in Sachsen-Anhalt lebende Ausländerinnen und Ausländer, die nicht unter § 1 Abs. 1 fallen, können im Rahmen verfügbarer Kapazitäten in die Beratung und Betreuung einbezogen werden.

Die gesonderte Beratung und Betreuung ist außerhalb sowie innerhalb von Gemeinschaftsunterkünften durchzuführen.

Sie soll Personen nach § 1 Abs.1 Zif. 1 - 4 AufnG den Einstieg in das berufliche, kulturelle und soziale Leben in der BRD erleichtern.

Ferner soll die gesonderte Beratung und Betreuung Personen nach § 1 Abs.1 Zif. 5- 8 AufnG in die Lage versetzen, sich in dem für sie fremden Lebens- und Kulturbereich der BRD zurechtzufinden und ihr Leben selbstständig zu gestalten.

Ausreisepflichtigen Personen sind zur Vermeidung einer Abschiebung auf die freiwillige Ausreise unter Inanspruchnahme von Rückkehrhilfen, z. B. nach dem REAG- und GARP- Programm, hinzuweisen.

Die Mittel für die v.g. Leistung sind aktuell noch nicht gesichert, somit steht die Leistung unter dem Vorbehalt des tatsächlich bestätigten Landeshaushaltes.

Achtung Der Bieter hat die Möglichkeit bis zu 4 Beraterstellen anzubieten. Das Angebot muss jedoch mindestens 2 Beraterstellen umfassen. Die Beratung der dezentral untergebrachten Personen soll überwiegend innerhalb der vorzuweisenden Beratungsstelle und behördenbegleitend erfolgen. Die Beraterstelle in den Übergangswohnheimen soll demgegenüber überwiegend aufsuchend und behördenbegleitend erfolgen. Durch den Bieter sind dabei nur so viele Stellen anzubieten, wie auch zum vorgegebenen Leistungsbeginn tatsächlich mit geeignetem Personal abgedeckt werden können. Es ist nicht zulässig im Angebot zu erklären, dass zu einem späteren Zeitpunkt noch etwaige Berater nachgeschoben werden. Die Bewertung der Angebote erfolgt anhand der festgelegten Zuschlagskriterien mit der von Ihnen angebotenen Anzahl an Beraterstellen und Beratungsstunden.

Während der anschließenden Vertragslaufzeit besteht nach Absprache mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Aufstockung der Beraterstellen auf bis zu 4 Beraterstellen insgesamt.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Konzeption20 %
organisatorische Voraussetzungen30 %
Beratungsstunden je Beraterstelle / je Woche50 %
Qualität
KonzeptionDarlegung Erfahrungen sowie Arbeitsweise
Qualität
organisatorische Voraussetzungenörtliche Lage sowie welche Art von Träger
Kosten
Beratungsstunden je Beraterstelle / je WocheEinhaltung der max. Preisobergrenze

Eignung4 von 4 angegeben

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Sozialarbeiter/-in mit staatlicher Anerkennung sowie Sozialpädagoge/-in oder Personen mit gleichwertiger Ausbildung Personen, die diesen beruflichen Qualifikationen nicht entsprechen, können als Berater/-in eingesetzt werden, wenn sie mindestens drei Jahre in einem regulären Beschäftigungsverhältni … ganz lesenSozialarbeiter/-in mit staatlicher Anerkennung sowie Sozialpädagoge/-in oder Personen mit gleichwertiger Ausbildung Personen, die diesen beruflichen Qualifikationen nicht entsprechen, können als Berater/-in eingesetzt werden, wenn sie mindestens drei Jahre in einem regulären Beschäftigungsverhältnis einer Stelle der gesonderten Beratung und Betreuung, der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer oder des Jugendmigrationsdienstes des Bundes tätig waren, die letzte Beschäftigung nicht länger als drei Jahre zurückliegt und sie sich vertraglich verpflichten, in geeigneter Weise aus-, fort- und weiterzubilden.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
zusätzlich bei Körperschaften und gemeinnützigen Vereinen (falls dem Auftraggeber nicht bereits aus anderen Vergabeverfahren vorliegend): - Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid zur Körperschafts- und Gewerbesteuer) - Auszug aus dem Vereinsregister bzw. Gesellschaftervertrag
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 1) Geforderte Sicherheiten: keine 2) Rechtsform der Anforderung an Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesenGemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Rechtsbehelf (Nachprüfungsantrag) ist nur zulässig, soweit: 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; 3. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; und 4. der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer gestellt hat (siehe insoweit auch § 160 Abs. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe.de/unterlagen abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet.
Hinweis
1. Durch die Bieter/Bietergemeinschaft sind folgende Nachweise/Erklärungen (in den Vergabeunterlagen enthalten) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: - formloser Teilnahmeantrag - Eigenerklärung nach GWB zu §§ 123 und 124 GWB - Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (Russland-Sanktionen) 2. Durch di … ganz lesen1. Durch die Bieter/Bietergemeinschaft sind folgende Nachweise/Erklärungen (in den Vergabeunterlagen enthalten) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: - formloser Teilnahmeantrag - Eigenerklärung nach GWB zu §§ 123 und 124 GWB - Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (Russland-Sanktionen) 2. Durch die Bieter/Bietergemeinschaft sind folgende Nachweise/Erklärungen (in den Vergabeunterlagen enthalten) mit dem Angebot vorzulegen: - Formblatt Beratungsstelle mit Angaben zur örtlichen Lage der Beratungsstelle, ggf. Nachweis des Vermieters - Formblatt Bietererklärung mit Angaben, ob derzeit eine Finanzierung zur gBB aufgrund freiwilliger Leistungen des Landes erfolgt - Preisblatt - Eigenerklärung Tariftreue und Mindeststundenentgelt - Formblatt Personal mit Angaben, ob das einzusetzende Personal bereits vorhanden ist. Folgenden fachlichen und persönlichen Anforderungsmerkmalen soll das Personal entsprechen: Berufsausbildung: Sozialarbeiter/-in mit staatlicher Anerkennung sowie Sozialpädagoge/-in oder Personen mit gleichwertiger Ausbildung Personen, die diesen beruflichen Qualifikationen nicht entsprechen, können als Berater/-in eingesetzt werden, wenn sie mindestens drei Jahre in einem regulären Beschäftigungsverhältnis einer Stelle der gesonderten Beratung und Betreuung, der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer oder des Jugendmigrationsdienstes des Bundes tätig waren, die letzte Beschäftigung nicht länger als drei Jahre zurückliegt und sie sich vertraglich verpflichten, in geeigneter Weise aus-, fort- und weiterzubilden. Kenntnisse: Kenntnisse in mindestens einer erforderlichen Fremdsprache (Englisch, Französisch, Arabische Sprachen) Kenntnisse in den zu beratenden und betreuenden Personen betreffenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften (Asylbewerberleistungsgesetz; Aufnahmegesetz Sozialgesetzbuch Zweites und Zwölftes Buch) Kenntnisse in der allgemeinen Verwaltungspraxis und bei Verwaltungsverfahren Führerschein: Fahrerlaubnis Klasse B Anforderungen an persönliche und soziale Kompetenzen: ausgeprägte Sozialkompetenz; Engagement, Flexibilität, hohe Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft; eigenständige, zuverlässige und gründliche Arbeitsweise =Falls Personal bereits bei Angebotsabgabe vorhanden, sind die entsprechenden Qualifikationsnachweise beizufügen. Für den Fall, dass das vorgesehene Personal zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht eingestellt/vorhanden ist: Benennung des Personals bis spätestens 23.06.2025 oder entsprechend gesonderter Absprache mit dem Auftraggeber sowie Vorlage der entsprechenden Nachweise gemäß "Formblatt Personal" ebenfalls bis 23.06.2025. Mit dem Angebot ist außerdem vorzulegen: Konzept: - Darstellung der Arbeitsweise und Zielstellungen bei der Umsetzung der gBB (Einzelfälle, Gruppen- und Netzwerkarbeit, Beratungsinhalte) - Darlegung der bisherigen Erfahrungen mit der gBB Finanzierungsplan: - Darstellung der Personalkosten und personalbezogenen Sachkosten in Jahresscheiben - Erklärung, inwieweit und für welche Zeiträume das angebotene Konzept der gBB über sonstige öffentliche Mittel aufgrund freiwilliger Leistungen finanziert werden soll Über der preislich insgesamt möglichen Höchstgrenze inkl. Sachkosten liegende Angebote, für alle Beraterstellen zusammen, werden nicht gewertet. Die Höchstgrenze ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Werden die "Anforderungen zur Leistungserbringung" nicht erfüllt und die geforderten Unterlagen nicht ein bzw. nachgereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. - Körperschaften und gemeinnützige Vereine haben zusätzlich folgende Nachweise mit dem Angebot einzureichen (falls dem Auftraggeber nicht bereits aus anderen Vergabeverfahren vorliegend): - Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid zur Körperschafts- und Gewerbesteuer) - Auszug aus dem Vereinsregister bzw. Gesellschaftervertrag 2.1 Auf Verlangen ist einzureichen: - Eigenerklärung - Informationen zum Bieter (in den Vergabeunterlagen enthalten). 2.2 Bietergemeinsch …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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18vergebene Aufträge
1,5Angebote je Los im Median (18 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 9 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.03.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f304341f-9683-4b0c-86fd-f9fab5b28311.