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vergebenEU-weitDienstleistungen

gesonderte Beratung und Betreuung (gBB) nach dem Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AufnG LSA)

Landkreis Wittenberg · Lutherstadt Wittenberg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen O 74/24 Lveröffentlicht 27.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 862 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Wittenberg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,12 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre01.10.2024 – 30.09.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (60 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • Konzeption50 %
  • Organisatorische Voraussetzungen30 %
  • Preis20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe.de
    vor 28 Monaten
  3. Bindefrist endet
    88 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 25 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2028
    vor 25 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Der Landkreis Wittenberg beauftragt den Auftragnehmer mit insgesamt 4 Beraterstellen zur gesonderten Beratung und Betreuung. Davon fallen 3 Beraterstellen auf die im Landkreis Wittenberg dezentral in Wohnungen und 1 Beraterstelle auf die zentral in Übergangswohnheimen untergebrachten folgenden Personenkreise: - nicht dauerhaft bleibeberechtigte Personen insbesondere in einem Familienverband nach § 1 Abs. 1 Nr. 5- 8 AufnG und allein reisende Frauen nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 - 8 AufnG - insbesondere nicht dauerhaft bleibeberechtigte Einzelpersonen nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 - 8 AufnG - Personen und Familien nach § 1 Abs. 1 Nr. 1-4 AufnG - rechtmäßig und auf Dauer in Sachsen-Anhalt lebende Ausländerinnen und Ausländer, die nicht unter § 1 Abs. 1 fallen, können im Rahmen verfügbarer Kapazitäten in die Beratung und Betreuung einbezogen werden.

Die gesonderte Beratung und Betreuung ist außerhalb sowie innerhalb von Gemeinschaftsunterkünften durchzuführen.

Sie soll Personen nach § 1 Abs.1 Zif. 1 - 4 AufnG den Einstieg in das berufliche, kulturelle und soziale Leben in der BRD erleichtern.

Ferner soll die gesonderte Beratung und Betreuung Personen nach § 1 Abs.1 Zif. 5- 8 AufnG in die Lage versetzen, sich in dem für sie fremden Lebens- und Kulturbereich der BRD zurechtzufinden und ihr Leben selbstständig zu gestalten.

Ausreisepflichtigen Personen sind zur Vermeidung einer Abschiebung auf die freiwillige Ausreise unter Inanspruchnahme von Rückkehrhilfen, z. B. nach dem REAG- und GARP- Programm, hinzuweisen.

Die Mittel für die v.g. Leistung sind aktuell noch nicht gesichert, somit steht die Leistung unter dem Vorbehalt des tatsächlich bestätigten Landeshaushaltes.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Konzeption50 %
Organisatorische Voraussetzungen30 %
Preis20 %
Qualität
Konzeption
Qualität
Organisatorische Voraussetzungen

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
1. Durch die Bieter/Bietergemeinschaft sind folgende Nachweise/Erklärungen (in den Vergabeunterlagen enthalten) mit dem Angebot vorzulegen: - Formblatt Beratungsstelle mit Angaben zur örtlichen Lage der Beratungsstelle - Formblatt Bietererklärung mit Angaben, ob derzeit eine Finanzierung zur gBB auf … ganz lesen1. Durch die Bieter/Bietergemeinschaft sind folgende Nachweise/Erklärungen (in den Vergabeunterlagen enthalten) mit dem Angebot vorzulegen: - Formblatt Beratungsstelle mit Angaben zur örtlichen Lage der Beratungsstelle - Formblatt Bietererklärung mit Angaben, ob derzeit eine Finanzierung zur gBB aufgrund freiwilliger Leistungen des Landes erfolgt - Formblatt Personal mit Angaben, ob das einzusetzende Personal bereits vorhanden ist. Folgenden fachlichen und persönlichen Anforderungsmerkmalen soll das Personal entsprechen: -Berufsausbildung... Sozialarbeiter/-in mit staatlicher Anerkennung sowie Sozialpädagoge/-in oder Personen mit gleichwertiger Ausbildung Personen, die diesen beruflichen Qualifikationen nicht entsprechen, können als Berater/-in eingesetzt werden, wenn sie mindestens drei Jahre in einem regulären Beschäftigungsverhältnis einer Stelle der gesonderten Beratung und Betreuung, der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer oder des Jugendmigrationsdienstes des Bundes tätig waren, die letzte Beschäftigung nicht länger als drei Jahre zurückliegt und sie sich vertraglich verpflichten, in geeigneter Weise aus-, fort- und weiterzubilden. -Kenntnisse... Kenntnisse in mindestens einer erforderlichen Fremdsprache (Englisch, Französisch, Arabische Sprachen) Kenntnisse in den zu beratenden und betreuenden Personen betreffenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften (Asylbewerberleistungsgesetz; Aufnahmegesetz; Sozialgesetzbuch Zweites und Zwölftes Buch) Kenntnisse in der allgemeinen Verwaltungspraxis und bei Verwaltungsverfahren -Führerschein... Fahrerlaubnis Klasse B -Anforderungen an persönliche und soziale Kompetenzen... ausgeprägte Sozialkompetenz; Engagement, Flexibilität, hohe Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft; eigenständige, zuverlässige und gründliche Arbeitsweise Falls Personal bereits bei Angebotsabgabe vorhanden sind die entsprechenden Qualifikationsnachweise beizufügen. Für den Fall, dass das vorgesehene Personal zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht eingestellt/vorhanden ist: - Benennung des Personals bis 06.09.2024 sowie Vorlage der entsprechenden Nachweise gemäß "Formblatt Personal". Körperschaften und gemeinnützige Vereine haben zusätzlich folgende Nachweise mit dem Angebot einzureichen: - Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid zur Körperschafts- und Gewerbesteuer) - Auszug aus dem Vereinsregister bzw. Gesellschaftervertrag 2. Folgende Informationen sind weiterhin zu beachten: 2.1. Der Bieter hat seinem Angebot noch folgende Erklärungen (in den Vergabeunterlagen enthalten) beizufügen: - Eigenerklärung nach GWB zu §§ 123 und 124 GWB - Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach TVergG LSA - Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (Russland-Sanktionen) Auf Verlangen ist einzureichen: - Eigenerklärung - Informationen zum Bieter (in den Vergabeunterlagen enthalten). 2.2. Bietergemeinschaften haben eine unterschriebene Erklärung zur Bietergemeinschaft sowie die unter "Eignung zur Berufsausübung", Punkt 2.1 aufgeführten Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die Benennung der Mitglieder der Bietergemeinschaft hat bereits mit dem Angebot zu erfolgen. Ein entsprechendes Formular kann bei der Vergabestelle angefordert werden.
Kriterium
siehe Punkt "Eignung zur Berufsausübung"
Kriterium
siehe Punkt "Eignung zur Berufsausübung"
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2024
Vertragsende
30.09.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
88 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesenGemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Rechtsbehelf (Nachprüfungsantrag) ist nur zulässig, soweit: 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; 3. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; und 4. der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer gestellt hat (siehe insoweit auch § 160 Abs. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# Mit dem Angebot ist außerdem vorzulegen: Konzept: - Darstellung der Arbeitsweise und Zielstellungen bei der Umsetzung der gBB (Einzelfälle, Gruppen- und Netzwerkarbeit, Beratungsinhalte) - Darlegung der bisherigen Erfahrungen mit der gBB Finanzierungsplan: - Darstell … ganz lesen#Besonders geeignet für:selbst# Mit dem Angebot ist außerdem vorzulegen: Konzept: - Darstellung der Arbeitsweise und Zielstellungen bei der Umsetzung der gBB (Einzelfälle, Gruppen- und Netzwerkarbeit, Beratungsinhalte) - Darlegung der bisherigen Erfahrungen mit der gBB Finanzierungsplan: - Darstellung der Personalkosten und personalbezogenen Sachkosten in Jahresscheiben - Erklärung, inwieweit und für welche Zeiträume das angebotene Konzept der gBB über sonstige öffentliche Mittel aufgrund freiwilliger Leistungen finanziert werden soll Über der vorgegebenen Höchstgrenze (Personalkosten je Beraterstelle inkl. Sachkosten) liegende Angebote werden nicht gewertet. Werden die "Anforderungen zur Leistungserbringung" nicht erfüllt und die geforderten Unterlagen nicht ein bzw. nachgereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Hinweis
Anfragen sind grundsätzlich über die Vergabeplattform eVergabe.de zu stellen. Für die Beantwortung der Fragen behält sich die ausschreibende Stelle 4 Werktage vor. Die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, zusätzlich angeforderte Informationen zu den Vergabeunterlagen und zum Anschreiben bis späte … ganz lesenAnfragen sind grundsätzlich über die Vergabeplattform eVergabe.de zu stellen. Für die Beantwortung der Fragen behält sich die ausschreibende Stelle 4 Werktage vor. Die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, zusätzlich angeforderte Informationen zu den Vergabeunterlagen und zum Anschreiben bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Damit können zusätzliche Informationen (Bieteranfragen) bis spätestens 17.06.2024, 11:00 Uhr angefordert werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

18vergebene Aufträge
1,5Angebote je Los im Median (18 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 9 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 28.06.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2e76f6f6-ce5f-4546-b3bd-10d8bde41dd2.