Gesellschaft zur Durchführung der Magdeburger Weihnachtsmärkte mbH / Sicherheitsdienstleistungen Weihnachtsmarkt
Gesellschaft zur Durchführung der Magdeburger Weihnachtsmärkte mbH · Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 366/26veröffentlicht 25.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Magdeburg39104, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Preis60 %
- Qualität40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 2 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 59 Tagenan Gesellschaft zur Durchführung der Magdeburger Weihnachtsmärkte mbH
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 52 Tagennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 12:01 Uhrvor 52 Tagen
- Bindefrist endetvor 5 Tagen47 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung umfassender Sicherheitsdienstleistungen für den Magdeburger Weihnachtsmarkt 2026 einschließlich Aufbau-, Veranstaltungs- und Abbauphase. Der Auftragnehmer übernimmt sämtliche operativen Sicherheitsaufgaben sowie Aufgaben im Rahmen des Zufahrtsschutzkonzeptes und der sicherheitsrelevanten Kommunikation. Ziel ist die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf dem Veranstaltungsgelände, Schutz von Besuchern, Beschickern, Beschäftigten und Infrastruktur sowie Unterstützung des Veranstalters bei der Umsetzung des Sicherheits- und Zufahrtschutzkonzeptes.
Beschreibung des Loses
Der Magdeburger Weihnachtsmarkt zählt zu den traditionsreichsten und größten Weihnachtsmärkten in Sachsen-Anhalt. Er findet jährlich auf dem Alten Markt und in den umliegenden Straßen im Herzen der Landeshauptstadt statt und zieht mit seinem vielfältigen Angebot und besonderem Flair zahlreiche Besucher an. Die Ursprünge des Magdeburger Weihnachtsmarkts reichen bis ins Spätmittelalter zurück. Heute präsentiert er sich als moderner Markt mit traditionellen Elementen und ist ein fester Bestandteil der vorweihnachtlichen Kultur in der Region. Ein besonderes Highlight ist die Historische Kaiser Otto Pfalz neben dem Alten Rathaus, der mit mittelalterlichen Ständen, Handwerkern und Künstlern die Besucher in vergangene Zeiten entführt. Besonders für Kinder bietet der Markt zahlreiche Attraktionen wie ein Bastelhaus, eine Märchengasse mit nachgestellten Geschichten und eine Weihnachtsmannwohnung. Der Magdeburger Weihnachtsmarkt erfordert nach dem Anschlag vom 20. Dezember 2024 ein besonderes Sicherheitsniveau. Die genauen Spezifikationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Für die Wertung des Preisangebotes wird die Gesamtsumme des anzugebenden Wertungspreises ermittelt. Es gilt der Wertungspreis, der durch die Eintragungen des Bieters im Preisblatt ermittelt wird. Der niedrigste Wertungspreis (Minimalpreis) wird mit 60 Prozentpunkten bewertet. Wertungspreise, die dem 1,5-fachen des Minimalpreises oder mehr entsprechen, werden mit 0 Prozentpunkten bewertet.
- Qualität
- Qualitätswertungspunkte = Summe der in den Unterkriterien 2.1 bis 2.3 erreichten Bewertungspunkte × 0,40 Die erreichten Qualitätspunkte werden anschließend zu den Preiswertungspunkten addiert.
Eignung10 von 10 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
1.1 Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft, muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Recht … ganz lesenkürzer
1.1 Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft, muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter/ für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.- Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
1.2 Erlaubnis zur Berufsausübung Der Bieter weist seine Berechtigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes durch eine gültige Erlaubnis nach § 34a Abs. 1 GewO oder bei Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten durch eine Anzeige gemäß § 13a GewO nach. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die v … ganz lesenkürzer
1.2 Erlaubnis zur Berufsausübung Der Bieter weist seine Berechtigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes durch eine gültige Erlaubnis nach § 34a Abs. 1 GewO oder bei Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten durch eine Anzeige gemäß § 13a GewO nach. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen, das im Rahmen der Auftragsausführung Bewachungsleistungen im Sinne des § 34a GewO tatsächlich erbringt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung der Erlaubnis etc. vorbehält. Der Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1.3 Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft, dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzu … ganz lesenkürzer
1.3 Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft, dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Registerauszügen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter/ für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. 4. Sonstige auftragsbezogene Eigenerklärungen (v. a. zu Auftragsausführungsbedingungen) 4.1 Verschwiegenheitspflicht Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG vorbehält, Nachweise zu den Datensicherheitsmaßnahmen zu verlangen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter/für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. 4.2 "Russland-Erklärung" Der Bieter/ die Mitglieder der Bietergemeinschaft, dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung" in Anlage B.7). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter/ für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. 4.3 Eigenerklärungen nach Landesrecht, §§ 11, 14 TVergG LSA Der Bewerber/ die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, müssen die folgenden Dokumente unterschrieben mit dem Angebot einreichen: - D.3_Eigenerklaerung_Tariftreue_Mindeststundenentgelt Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter/ für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. 4.4 Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz Der Bieter/ die Mitglieder der Bietergemeinschaft, müssen die für den Auftrag eingesetzten Mitarbeiter verpflichten, an der Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz mitzuwirken. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter/ für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.- Anteil der Unterauftragsvergabe
1.4.1 Mitglieder und Leistungsteile der Bietergemeinschaft Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinsc … ganz lesenkürzer
1.4.1 Mitglieder und Leistungsteile der Bietergemeinschaft Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
2.1 Unternehmensumsatz gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV Der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft muss/müssen seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz (netto) in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Bei einem unterjährig endenden … ganz lesenkürzer
2.1 Unternehmensumsatz gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV Der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft muss/müssen seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz (netto) in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung an. Der Auftraggeber verlangt einen spezifischen Jahresmindestumsatz von 300.000,00 EUR pro Jahr, bezogen auf Veranstaltungssicherheit. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Gewinn- und Verlustrechnungen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter/für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
2.2 Versicherungsnachweise gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personen-, Sach-, und Vermögen- sowie … ganz lesenkürzer
2.2 Versicherungsnachweise gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personen-, Sach-, und Vermögen- sowie sonstige Schäden mindestens 10.000.000 EUR, mindestens 2-fach maximiert. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen der Versicherungspolice oder einer Versicherungsbestätigung. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
3.1 Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss/müssen mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-weiten Veröffentlichung, nachweisen, welche die Erstellung/Planung eines Ordnungsdienstkonzepts im Bereich V … ganz lesenkürzer
3.1 Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss/müssen mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-weiten Veröffentlichung, nachweisen, welche die Erstellung/Planung eines Ordnungsdienstkonzepts im Bereich Veranstaltungssicherheit beinhaltet. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft. 3.2 Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, muss/müssen mindestens drei leistungsbezogene Referenzaufträge aus den letzten drei Jahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-weiten Veröffentlichung, nachweisen, die insgesamt zumindest zwei verschiedene Referenzgeber ausweisen. Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben. Die Referenzen müssen geeignet sein. Geeignete Referenzleistungen liegen vor, wenn es sich um Dienstleistungen im Bereich Veranstaltungssicherheit handelt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft.- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
3.3 technische Fachkräfte und technische Stellen, § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss/müssen mindestens technische Fachkräfte und technische Stellen nachweisen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unt … ganz lesenkürzer
3.3 technische Fachkräfte und technische Stellen, § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss/müssen mindestens technische Fachkräfte und technische Stellen nachweisen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und welche die folgenden Anforderungen erfüllen: Sämtliche im Rahmen der Auftragsausführung eingesetzten Fachkräfte müssen über die nach § 34a Abs. 1a GewO erforderliche Sachkundeprüfung der Industrie- und Handelskammer (IHK-Sachkundeprüfung) oder gleichwertig verfügen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG die Anforderung von Drittnachweisen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft. 3.4 technische Ausrüstung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss/müssen mindestens Technische Ausrüstung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens nachweisen, welche die folgenden Anforderungen erfüllen: Erklärung Zertifizierung nach DIN 77200 oder gleichwertig. Als gleichwertig gilt die Vorlage folgender Nachweise: - Einsatzleitung/Führungskräfte: personenbezogene konkrete Nachweise von Einsatzstunden mit Führungsverantwortung auf Veranstaltungen oder - Personenbezogene Nachweise von Schulungen für Sicherheitskräfte und Einsatzleitung/Führungskräfte mit Mindestinhalten angelehnt an DIN 77200 (Teilnahmebescheinigungen). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG die Anforderung von Drittnachweisen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 47 Tage
- Angebotsöffnung
- 16.09.2026, 12:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Landesverwaltungsamt - 1. und 2. Vergabekammer, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhal … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Erfolgt die Rüge in den vorgenannten Fällen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht innerhalb der Frist von 10 Tagen, so ist ein auf Nachprüfung gerichteter Antrag bei der zuständigen Vergabekammer insoweit unzulässig. Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0MMQZN#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Gesellschaft zur Durchführung der Magdeburger Weihnachtsmärkte mbH
- Anschrift
- Breiter Weg 22, 39104 Magdeburg
- Kontakt
- vergabeverfahren@
abante.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Sachsen-Anhalt (0 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- MDW Mitteldeutscher Wachschutz GmbH & Co. KG4 Zuschläge
- BRU Security GmbH3 Zuschläge
- Black Knight GmbH2 Zuschläge
- City Schutz GmbH2 Zuschläge
- Ost West Security GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.09.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Rahmenvertrag über Sicherheitsdienstleistungen im Stadtgebiet LeipzigLeipziger Wohnungs-und Baugesellschaft mbHFrist 10.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 05307669-cc88-4ecf-bbf2-993c1403742a.