Gerüstarbeiten
Stadt Karlsruhe Tiefbauamt · Karlsruhe, Baden-Württemberg
Aktenzeichen LVK-392 / 3_040veröffentlicht 08.10.2026Bauleistungen · Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 10 Monate18.01.2027 – 19.11.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Karlsruhe76133, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 163 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 26 Tagen
- Heute
- Vertragsbeginnin 2 MonatenLaufzeit bis 19.11.2027
Beschreibung
Die Stadt Karlsruhe vertreten durch das Tiefbauamt Karlsruhe erstellt den Neubau eines Labor- und Verwaltungsgebäudes. Der Neubau wird auf dem Betriebsgelände des Klärwerks Karlsruhe errichtet und führt zukünftig die bislang auf der Liegenschaft getrennten Labor- und Betriebsgebäude unter einem Dach zusammen. Für das Objekt ist ein Baufeld entlang der bestehenden Hauptzufahrt zum Klärwerk und anschließend an die Straße -An der Wässerung- zentral auf der Westseite des Klärwerkgeländes vorgesehen. In Ensemble mit dem zweigeschossigen Torgebäude entsteht eine Torsituation, welche der Funktion einer Hauptzufahrt und einer Kontrollstelle in besonderem Maß gerecht wird. Über bzw. um das Baufeld verlaufen erdverlegt Ver- und Entsorgungsleitungen, die im Zuge von vorbereitenden Infrastrukturmaßnahmen neu geordnet und umverlegt werden. Nördlich, gegenüber der Zufahrtsstraße werden zentrale Parkplätze für die Mitarbeiter-/innen, einige mit E-Ladestationen, neu geschaffen werden. Das Labor- und Verwaltungsgebäude ist als dreibündiger Gebäuderiegel mit einer im Westen quer angeschlossenen Haupterschließungsachse und Verwaltungsspange konzipiert. Die Längsseiten des Gebäudes mit den Hauptarbeitsbereichen orientieren sich nach Norden und Süden. Die Nutzungen werden auf insgesamt 3 Vollgeschossen sowie einem zur Ostseite eingerückten Technikaufbau aufgeteilt. Die Außenabmessungen betragen ca. 56,00 x 25,00 m. Das Gebäude liegt innerhalb der Einfriedung der Gesamtliegenschaft mit einem Gitterelementzaun und unterliegt Sicherheitsanforderungen gemäß Kritis-Anforderungen. Aufgrund von Hochwassergefährdungen und hoch anstehenden Grundwasserständen wird das Gebäude erhöht auf dem bestehenden Gelände aufgestellt und auf eine Unterkellerung verzichtet. Es sind folgende Nutzungen vorgesehen: Im Erdgeschoss befindet sich der öffentlichen Zugang zum Gebäude mit den vertikalen Erschließungen per Treppe und Aufzug mit Pfortenraum. Daran schließt die Nutzungseinheit Labor mit Büros, Serviceräumen und Laboratorien der Schutzstufe S2 an. Im 1. Obergeschoss ist neben der Verwaltung mit Büros und Besprechungsräumen, Umkleiden für die Klärwerksbediensteten die Leitwarte des Klärwerks angesiedelt. Im 2. Obergeschoss sind weitere Verwaltungsnutzungen mit Büros, Besprechungsräumen, Schulungsräumen und einem Kantinenbereich vorgesehen. Die komplette Haustechnik wird in der Technikzentrale im 3. OG untergebracht. Die Dachflächen werden extensiv begrünt und bieten Aufstellflächen für eine PV-Anlage.
Gegenstand nach CPV
- 45262100GerüstarbeitenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Rangfolge 1
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 18.01.2027
- Vertragsende
- 19.11.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, u … ganz lesenkürzer
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y78M287#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Hanisch Gerüstbau GmbH, Neunkirchen-Wellesweiler | 9 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadt Karlsruhe Tiefbauamt
- Art
- Zuwendungsempfänger, soweit nichts anderes zutrifft, Allgemeine öffentliche Verwaltung
- Anschrift
- Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe
- Kontakt
- vergabestelle@
sppm.de
Bei uns erfasst
- Dachabdichtungsarbeiten08.10.2026 · 12 Angebote
- Umgestaltung Kreuzung Kriegsstr./ Reinhold-Frank-Str./ Brauerstr. und Kreuzung Brauerstr./ Gartenstr.21.06.2026
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Häufige Zuschlagsempfänger
- LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG14 Zuschläge
- Beck GmbH8 Zuschläge
- Binder Bau-GmbH8 Zuschläge
- MOSER GmbH & Co. KG8 Zuschläge
- N3Bau GmbH8 Zuschläge
- Ed. Züblin AG7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 15.06.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2f303706-f76d-4371-b2f5-61aeddb4b996.