Geräteaustausch Endoskopie - Krankenhaus Eichhof gGmbH
Krankenhaus Eichhof gGmbH · Lauterbach, Hessen
Aktenzeichen INVP-059-2025veröffentlicht 28.11.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.
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- MRTs Klinikum FuldaKlinikum Fulda gAG · FuldaFrist 19.11.2026
- Medical Equipment TurkeyDeutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH · EschbornFrist 13.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Lauterbach36341, Vogelsbergkreis, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.
Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Krankenhaus Eichhof gGmbH beabsichtigt den Abschluss eines Versorgungsvertrages über Endoskopie-Geräte der Firma Olympus. Gegenstand des Vertrags ist eine schrittweise Erneuerung, Lieferung und Wartung von Endoskopie Geräten über einen Zeitraum von fünf Jahren. Im Fachbereich Endoskopie wird seit vielen Jahren ein vollständig integriertes Endoskopie-System der Firma Olympus betrieben. Es liegt eine bestehende Gerätelandschaft mit zugehörigen Prozessoren vor. Innerhalb der kommenden fünf Jahre ist der Austausch von neun Geräten sowie die zusätzliche Beschaffung eines weiteren Geräts vorgesehen. Ein vollständiger Austausch der gesamten Gerätelandschaft einschließlich der Prozessoren wäre - wie nachfolgend dargestellt - nicht wirtschaftlich, weshalb die Bestandsgeräte und Prozessoren weiterhin berücksichtigt werden. Alle Geräte sind entsprechend ins Netzwerk und an die IT zur zentralen Dokumentation angebunden. Ziel der Beschaffung ist es, die Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit der Endoskopie-Systeme zu gewährleisten und einzelne Geräte planmäßig im Zeitraum über fünf Jahre zu erneuern, ohne die bestehende Systemarchitektur aufzulösen.
Beschreibung des Loses
Technische Gründe - Der vorhandene Endoskopie-Gerätepark ist vollständig auf die Olympus-Systemplattform abgestimmt. - Eine Kompatibilität zwischen Olympus-Prozessoren, Lichtquellen und Endoskopen anderer Hersteller (z.B. Fujifilm, Pentax) besteht nicht. - Eine Systemmischung ist aufgrund proprietärer Schnittstellen nicht zugelassen und würde die Funktionsfähigkeit, Garantiebedingungen und Patientensicherheit beeinträchtigen. - Zudem ist die in der Endoskopie eingesetzte Aufbereitungsmaschine aktuell auf die Endoskope und Anschlusskomponenten von Olympus ausgelegt. o Die Aufbereitungsprogramme, Adapter und Dichtigkeitsmesser sind herstellerspezifisch validiert und dürfen gemäß Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und den Vorgaben des Herstellers nur mit den dafür zugelassenen Endoskopen betrieben werden. o Der Einsatz von Fremd-Endoskopen oder nicht kompatiblen Adaptern würde zum Verlust der Validierung und Zulassung des Aufbereitungsprozesses führen und wäre rechtlich unzulässig. - Ein Wechsel auf ein anderes Endoskop-System würde folglich den Austausch der Anschlussadapter, eine neue Validierung, ggfls. Umstellung der Reinigungschemie und die Umstellung der Prozesse nach sich ziehen. - Um auf ein anderes Fabrikat zu wechseln, müsste der Gesamte Gerätepark ausgetauscht werden. Dies wäre technisch aufwendig, mit langen Ausfallzeiten verbunden und würde das Risiko von Funktionsstörungen erhöhen. Wirtschaftliche Unzumutbarkeit - Ein vollständiger Austausch des Systems würde extrem hohe Kosten verursachen (inkl. Geräte, IT-Integration, Schulungen, Anpassung der Infrastruktur) - Der derzeitige Gerätepark ist voll funktionsfähig und eine Komplettumstellung steht in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum tatsächlichen Beschaffungsbedarf - Durch den Verbleib beim bisherigen Hersteller entsteht keine Doppelstruktur oder zusätzliche Schulungskosten. - Die Kontinuität gewährleistet zudem die Betriebs- und Patientensicherheit. Keine künstliche Marktverengung Die ausschließliche Kompatibilität mit Olympus-Systemen wurde nicht künstlich herbeigeführt, sondern ist das Ergebnis einer langjährigen technischen Standardisierung, die auf medizinisch-funktionalen Anforderungen basiert.
Gegenstand nach CPV
- 33168000Ausrüstung für Endoskopie und EndochirurgieHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der … ganz lesenkürzer
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y68MRPX#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Krankenhaus Eichhof gGmbH
- Anschrift
- Eichhofstraße 1, 36341 Lauterbach
- Kontakt
- vergabe@
agkamed.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 331 (Medizinische Geräte) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Medizintechnik in Hessen (13 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Siemens Healthineers AG8 Zuschläge
- Agfa Healthcare Germany GmbH3 Zuschläge
- Bremedic Trade & Consulting GmbH3 Zuschläge
- FUJIFILM Healthcare Deutschland GmbH3 Zuschläge
- Philips GmbH3 Zuschläge
- GE Healthcare GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Beatmungsgeräte mit ZubehörLand Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen-Frist 11.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7d47dfea-423d-4423-a33d-74909d2469f1.