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Frist unbekanntEU-weitMedizintechnikLieferleistungen

Geräteaustausch Endoskopie - Krankenhaus Eichhof gGmbH

Krankenhaus Eichhof gGmbH · Lauterbach, Hessen

Aktenzeichen INVP-059-2025veröffentlicht 28.11.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Lauterbach36341, Vogelsbergkreis, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Krankenhaus Eichhof gGmbH beabsichtigt den Abschluss eines Versorgungsvertrages über Endoskopie-Geräte der Firma Olympus. Gegenstand des Vertrags ist eine schrittweise Erneuerung, Lieferung und Wartung von Endoskopie Geräten über einen Zeitraum von fünf Jahren. Im Fachbereich Endoskopie wird seit vielen Jahren ein vollständig integriertes Endoskopie-System der Firma Olympus betrieben. Es liegt eine bestehende Gerätelandschaft mit zugehörigen Prozessoren vor. Innerhalb der kommenden fünf Jahre ist der Austausch von neun Geräten sowie die zusätzliche Beschaffung eines weiteren Geräts vorgesehen. Ein vollständiger Austausch der gesamten Gerätelandschaft einschließlich der Prozessoren wäre - wie nachfolgend dargestellt - nicht wirtschaftlich, weshalb die Bestandsgeräte und Prozessoren weiterhin berücksichtigt werden. Alle Geräte sind entsprechend ins Netzwerk und an die IT zur zentralen Dokumentation angebunden. Ziel der Beschaffung ist es, die Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit der Endoskopie-Systeme zu gewährleisten und einzelne Geräte planmäßig im Zeitraum über fünf Jahre zu erneuern, ohne die bestehende Systemarchitektur aufzulösen.

Beschreibung des Loses

Technische Gründe - Der vorhandene Endoskopie-Gerätepark ist vollständig auf die Olympus-Systemplattform abgestimmt. - Eine Kompatibilität zwischen Olympus-Prozessoren, Lichtquellen und Endoskopen anderer Hersteller (z.B. Fujifilm, Pentax) besteht nicht. - Eine Systemmischung ist aufgrund proprietärer Schnittstellen nicht zugelassen und würde die Funktionsfähigkeit, Garantiebedingungen und Patientensicherheit beeinträchtigen. - Zudem ist die in der Endoskopie eingesetzte Aufbereitungsmaschine aktuell auf die Endoskope und Anschlusskomponenten von Olympus ausgelegt. o Die Aufbereitungsprogramme, Adapter und Dichtigkeitsmesser sind herstellerspezifisch validiert und dürfen gemäß Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und den Vorgaben des Herstellers nur mit den dafür zugelassenen Endoskopen betrieben werden. o Der Einsatz von Fremd-Endoskopen oder nicht kompatiblen Adaptern würde zum Verlust der Validierung und Zulassung des Aufbereitungsprozesses führen und wäre rechtlich unzulässig. - Ein Wechsel auf ein anderes Endoskop-System würde folglich den Austausch der Anschlussadapter, eine neue Validierung, ggfls. Umstellung der Reinigungschemie und die Umstellung der Prozesse nach sich ziehen. - Um auf ein anderes Fabrikat zu wechseln, müsste der Gesamte Gerätepark ausgetauscht werden. Dies wäre technisch aufwendig, mit langen Ausfallzeiten verbunden und würde das Risiko von Funktionsstörungen erhöhen. Wirtschaftliche Unzumutbarkeit - Ein vollständiger Austausch des Systems würde extrem hohe Kosten verursachen (inkl. Geräte, IT-Integration, Schulungen, Anpassung der Infrastruktur) - Der derzeitige Gerätepark ist voll funktionsfähig und eine Komplettumstellung steht in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum tatsächlichen Beschaffungsbedarf - Durch den Verbleib beim bisherigen Hersteller entsteht keine Doppelstruktur oder zusätzliche Schulungskosten. - Die Kontinuität gewährleistet zudem die Betriebs- und Patientensicherheit. Keine künstliche Marktverengung Die ausschließliche Kompatibilität mit Olympus-Systemen wurde nicht künstlich herbeigeführt, sondern ist das Ergebnis einer langjährigen technischen Standardisierung, die auf medizinisch-funktionalen Anforderungen basiert.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der … ganz lesenDer Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y68MRPX#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Krankenhaus Eichhof gGmbH
Anschrift
Eichhofstraße 1, 36341 Lauterbach
Kontakt
vergabe@agkamed.de

Bei uns erfasst

3Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 331 (Medizinische Geräte) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

116vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (130 Lose mit Angabe)
497.000 €Zuschlagswert im Median
328.529 € – 977.960 €mittlere Hälfte, 31 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7d47dfea-423d-4423-a33d-74909d2469f1.