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GEP Kirchderner Graben und Obere Körne, Flughafenstraße

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster · Münster, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen F023/24veröffentlicht 16.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Münster48147, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Erstellung eines Generalentwässerungsplanes (GEP) und Betrachtung des Oberflächenabflusses des Kanaleinzugsgebietes Kirchderner Graben und Obere Körne, Flughafenstraße, in Dortmund.

Beschreibung des Loses

Die Stadt Dortmund verfügt über ein weit verzweigtes Abwasserkanalnetz, das über Jahrzehnte gewachsen ist und ständigen Erweiterungen, Veränderungen bzw. Sanierungen unterliegt. Durch die kontinuierliche Entwicklung, den Aus- und Umbau des Abwassernetzes ergeben sich partiell Veränderungen der hydraulischen Abflusseigenschaften des Kanalnetzes. Die Stadtentwässerung arbeitet kontinuierlich daran, die Hydraulik des gesamten Abwasserkanalnetzes der fortschreitenden städtebaulichen Entwicklung der Stadt anzupassen und möchte aus diesem Grund das Kanalnetzgebiet für die Einzugsgebiete 1) Kirchderner Graben 2) Obere Körne, Flughafenstraße in einem ++Systems Projekt abbilden und hydrodynamisch mit den Programmen ++System Hydraulik und ++Systems GeoCPM berechnen lassen. Der aktuelle Bestand ist in der Kanaldatenbank der Stadt Dortmund dokumentiert. Die Daten werden seitens des AG zur Verfügung gestellt. Für das Gebiet Kirchderner Graben kann auf den ZAP Knoten Scharnhorst zurückgegriffen werden. Hierzu liegt eine hydrodynamische Bestands- und Prognoseberechnung aus dem Jahr 2011 zum Abgleich vor. Für das Gebiet Obere Körne, Flughafenstraße sind keine Daten vorhanden. Die Untersuchung für die Gebiete Kirchderner Graben und Obere Körne (Flughafenstraße) ist notwendig, um Kenntnis über das Entwässerungsverhalten des Kanalnetzes zu erhalten sowie einen Beitrag zur neuen ganzheitlichen Kanalsanierungsstrategie der Stadtentwässerung Dortmund zu leisten. Ziel des GEP soll insofern nicht nur sein, auf die hydraulische Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes abzuzielen, sondern im Sinne einer ganzheitlichen Strategie, auch die baulichen sowie weitere wasserwirtschaftlichen Belange und die Folgen des Klimawandels zu berücksichtigen. Eine möglichst korrekte Abbildung der an die Kanalisation angeschlossenen Flächen wirkt sich in der Regel positiv auf den ausgewiesenen Sanierungsaufwand und damit auf die daraus resultierenden Investitionskosten aus. Es soll daher eine Kalibrierung des Modells durchgeführt werden, die zum Ziel hat, den tatsächlichen Anschlussgrad der abflusswirksamen Flächen zu bestimmen. Vor dem Hintergrund der Überflutungsvorsorge sowie zur realitätsnahen Abbildung oberflächiger Fließvorgänge bei Netzüberlastung sind gekoppelte hydrodynamische Simulationsberechnungen aufzustellen. Als Zusatz zur Netzanzeige nach § 57 LWG werden im Rahmen des Starkregenrisikomanagement auch Lastfälle oberhalb der Grenzwerte der DIN 752 betrachtet. Die hydraulische Berechnung ist mit der Software ++Systems Hydraulik der Tandler.com durchzuführen. Eine konfigurierte leere ++Systems Datei wird von der Stadtentwässerung Dortmund (AG) an das Ingenieurbüro (AN) übergeben. Diese dient als Basis für das aufzubauende Kanalnetz und die Darstellung der Ergebnisse. Dabei wird berücksichtigt, dass die Profilkennzeichnungen in ++Systems und dem Kanalinformationssystem novaKANDIS unterschiedlichen Konventionen unterliegen. Erforderliche Module sind ++Systems Hydraulik sowie ++Systems GeoCPM. Die Berechnungsergebnisse sollen das mit ++SYSTEMS verwaltete hydraulische Modell des Kanalnetzes der Stadt Dortmund aktualisieren. Ferner sollen ausgewählte Berechnungsergebnisse in der Kanaldatenbank bereitgestellt werden. Bei der Abgabe des Projekts ist jeweils ein ++Systems Hydraulik Modell für den Bestand, die Prognose und den darauf aufbauenden Sanierungszustand der AG zu übergeben. Die Basisdaten werden bei der Stadt Dortmund in einer novaKANDIS Datenbank gepflegt. Aus dieser heraus erfolgt der Export der Daten im Format KAN-(SCH, HAL etc.) für die weitere Bearbeitung durch den*die AN. Nach Abschluss der Leistungen, sind die generierten Daten der Stadtentwässerung Dortmund wieder zur Verfügung zu stellen. Alle Leistungen sind gemäß den Regeln der Technik auszuführen. Wenn nicht anders vereinbart, sind die nachfolgenden Lastfälle nach DWA A 118 zu prüfen. Mögliche Änderung der Anforderung durch die aktuelle DIN EN 752:2017 und die daraus resultierende aktuelle Überarbeitung des DWA A 118 sind dem AG vorbehalten. Daten: GEP Kirchderner Graben u. a. 2 Einzugsgebiete Einzugsgebietsgröße: 1880 ha (gesamt) Kanalnetzlänge: 175 km Anzahl Haltungen: 4555 Stück Entwässerungssysteme: MW, SW, RW Anzahl Sonderbauwerke: 32 Stück Anzahl Einleitungen in Gewässer: 16 Stück Niederschlags- und Abflussmessungen: 20 Wochen Modellkalibrierung Kanalnetzberechnungen mit ++Systems Hydraulik: Bestand, Prognose, Sanierung Gekoppelte Berechnungen (Kanalnetz und Oberfläche mit ++ Systems Hydraulik / GeocCPM): 6 Stück Maßnahmensteckvorschläge zur Starkregenvorsorge und Zukunftsinitiative Klima.Werk: 20 Stück Bestandspläne erstellen: 6 Stück Dokumentation: 1 Bericht je Einzugsgebiet

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt … ganz lesenEin Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung auf elektronischem Weg oder per Fax und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 134 GWB genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance# Die Kommunikation im Verfahren, d.h. die Beantwortung von Bieterfragen, Nachsendung von Unterlagen, Änderungen, Fristverlängerungen und weiteren Informationen erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme am Verfahren ist es zwingend erforderli … ganz lesen#Besonders geeignet für:freelance# Die Kommunikation im Verfahren, d.h. die Beantwortung von Bieterfragen, Nachsendung von Unterlagen, Änderungen, Fristverlängerungen und weiteren Informationen erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme am Verfahren ist es zwingend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Im Vergabemarktplatz wird die Möglichkeit angeboten, am Verfahren teilzunehmen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFDK17 Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung (Anti-Korruptionserlass)" in der jeweils geltenden Fassung (aktuell vom 09.12.2022) gebunden. … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXPSYYFDK17 Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung (Anti-Korruptionserlass)" in der jeweils geltenden Fassung (aktuell vom 09.12.2022) gebunden. Mit Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB abzugeben. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Subunternehmer: Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen. Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben. Bietergemeinschaften: Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW). Bereitstellung der Unterlagen: Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Dr. Pecher AG, Erkrath4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.574vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.392 Lose mit Angabe)
226.168 €Zuschlagswert im Median
93.415 € – 571.546 €mittlere Hälfte, 634 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 03.06.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1cae36f2-aa67-402b-a655-335b3ff79cb8.