Geophysikalische Begleitung zur Baugrundvorerkundung für Offshore-Windparks innerhalb der Zonen 4 und 5 der deutschen AWZ der Nordsee gemäß FEP“ (GeophysB 2026)
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Beschaffung Z12 · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen 1114/008/00120veröffentlicht 10.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 48 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1 €
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 59 Tagen
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 19 Tagennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 19 TagenBSH Hamburg
- Heute
- Bindefrist endetin 53 Tagen72 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Die kompletten Informationen hierzu sind den Vergabe- und Vertragsunterlagen - insbesondere der Leistungsbeschreibung - zu entnehmen.
Beschreibung des Loses
Hintergrund & Zweck Dem BSH kommt die gesetzliche Aufgabe zu, im Auftrag der Bundesnetzagentur die zentrale Voruntersuchung von Flächen für die Errichtung u. den Betrieb von Windenergieanlagen auf See durchzuführen. Die Nutzung dieser Flächen zur Gewinnung von Windenergie u. das damit zusammenhängende Recht auf Netzanschluss werden anschließend öffentlich ausgeschrieben. Hierfür werden die Ergebnisse aus den Voruntersuchungen den Teilnehmern der Ausschreibung über das PINTA Portal (https://pinta.bsh.de) zur Verfügung gestellt. Ziel der Voruntersuchungen des BSH ist es gemäß § 9 Absatz 1 WindSeeG, den Teilnehmern die Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine wettbewerbliche Bestimmung des Gebots ermöglichen, sowie die Eignung der Fläche festzustellen u. einzelne Untersuchungsgegenstände vorab zu prüfen, um das anschließende Zulassungsverfahren zu beschleunigen. Hierfür ist u.a. vorgesehen, dass eine geophysikalische Untersuchung (GeophysU) des Baugrunds durchgeführt wird. Der Hauptzweck der dazugehörigen geophysikalischen Begleitung (GeophysB) ist die Begleitung u. Überwachung der Untersuchung sowie deren Dokumentation, um die Einhaltung aller vertraglichen Standards u. Qualitätskriterien bei den Arbeiten des ausführenden Unternehmens im Rahmen der GeophysU zu gewährleisten. Durch die GeophysB ist sicherzustellen, dass auf Grundlage der Daten u. Ergebnisse der GeophysU u.a. die Eignung der untersuchten Flächen in der AWZ der Nordsee zur Errichtung von Offshore-Windparks beurteilt werden kann, u. die Daten u.Ergebnisse in vollständiger u. qualitätsgesicherter Form der Öffentlichkeit u. den Bieterinnen als Grundlage im Rahmen der Ausschreibung der Flächen für die Angebotskalkulation zur Verfügung gestellt werden können. Es müssen sowohl bei der Projektvorbereitung, der Offshore-Datenaufnahme u. dazugehörigen Mobilisierung der einzelnen Datenaufnahmekomponenten als auch bei der Datenbearbeitung u. Datenauswertung sowie der dazugehörigen Berichtserstellung u. Datenlieferung vertragliche Standards u. Qualitätskriterien eingehalten werden, deren Einhaltung durch die GeophysB gewährleistet werden muss. 1.2. Gegenstand Gegenstand der Vertragsleistung ist die Begleitung u. Überwachung der geophysikalischen Untersuchungen zur Baugrundvorerkundung für Offshore-Windparks auf ausgewiesenen Untersuchungsgebieten gemäß FEP ab dem Untersuchungsjahr 2027. Die Begleitung u. Überwachung umfasst eine partielle Übernahme der Schnittstellenfunktion zwischen Auftraggeberin u. dem ausführendenden Unternehmen. Die Übernahme der Schnittstellenfunktion umfasst folgende Aufgaben: - Vertretung der Auftragnehmerin als Offshore Client Representative - die Begleitung u. Überwachung der GeophysU, insbesondere o Teilnahme an auftragsbezogenen Besprechungen, fristgerechte Mitgestaltung der Projektvorbereitung u. des Projektablaufs o Permanente Anwesenheit auf dem Messschiff zur Begleitung u. Überwachung der Offshore-Arbeiten des ausführenden Unternehmens o Überprüfung u. Freigabe der Mobilisierung der einzelnen Datenaufnahmekomponenten inkl. Überprüfung der jeweiligen Mobilisierungsberichte o Prüfung der gelieferten Datenpakete u. Produkte auf Vollständigkeit u. Qualität o Prüfung der gelieferten Dokumente inklusive Abnahmeempfehlung zu den gelieferten Abschlussberichten - Erstellung der dazugehörigen Dokumentation. Die Offshore-Arbeiten des ausführenden Unternehmens basieren auf einem 24/7-Arbeitsrhythmus. Für die Offshore-Begleitung u. Überwachung ist für die GeophysB eine Person im Ein-Schicht-Betrieb vorgesehen. Die Person ist in der Durchführung ihrer Aufgaben durch weiteres onshore Personal remote zu unterstützen. Für die allgemeine Projektdurchführung der GeophysU, die Durchführung der Offshore-Arbeiten u.die Lieferung der Datenpakete, Produkte u. Berichte sind die Fristen mit dem ausführenden Unternehmen vertraglich festgelegt. Für die Leistungserbringung der GeophysB sind diese Fristen als maßgeblich zu berücksichtigen. Siehe L.B.
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung1 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 72 Tage
- Angebotsöffnung
- 20.10.2026, 11:00 Uhr. BSH Hamburg. Zur Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Voraussetzungen der §§ 155 ff des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): GWB - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konz … ganz lesenkürzer
Es gelten die Voraussetzungen der §§ 155 ff des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): GWB - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Es ergeht der Hinweis, dass analog § 20 VgV bis zum 13.10.2026 der Anspruch besteht, dass Bieterfragen beantwortet werden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Beschaffung Z12
- Anschrift
- 20359 Hamburg
- Website
- bsh.de
- Kontakt
- vergabestelle@
bsh.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Hamburg (23 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- WTM Engineers GmbH5 Zuschläge
- ARGUS Stadt und Verkehr4 Zuschläge
- IPH, Ingenieur + Planungsbüro für Haustechnik GmbH3 Zuschläge
- PBA Planungsgesellschaft Haustechnik mbH3 Zuschläge
- Ramboll Deutschland GmbH3 Zuschläge
- Sellhorn Ingenieurgesellschaft mbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e50b2a02-91f2-4745-a384-b21e54d2bcab.