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Frist abgelaufenEU-weitIngenieurleistungenPlanungRahmenvereinbarung

Geophysikalische Begleitung zur Baugrundvorerkundung für Offshore-Windparks innerhalb der Zonen 4 und 5 der deutschen AWZ der Nordsee gemäß FEP“ (GeophysB 2026)

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Beschaffung Z12 · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen 1114/008/00120veröffentlicht 10.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 18 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Hamburg (23 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Hamburg20359, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 59 Tagen
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 19 Tagen
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    BSH Hamburg
    vor 19 Tagen
  4. Heute
  5. Bindefrist endet
    72 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 53 Tagen

Beschreibung

Die kompletten Informationen hierzu sind den Vergabe- und Vertragsunterlagen - insbesondere der Leistungsbeschreibung - zu entnehmen.

Beschreibung des Loses

Hintergrund & Zweck Dem BSH kommt die gesetzliche Aufgabe zu, im Auftrag der Bundesnetzagentur die zentrale Voruntersuchung von Flächen für die Errichtung u. den Betrieb von Windenergieanlagen auf See durchzuführen. Die Nutzung dieser Flächen zur Gewinnung von Windenergie u. das damit zusammenhängende Recht auf Netzanschluss werden anschließend öffentlich ausgeschrieben. Hierfür werden die Ergebnisse aus den Voruntersuchungen den Teilnehmern der Ausschreibung über das PINTA Portal (https://pinta.bsh.de) zur Verfügung gestellt. Ziel der Voruntersuchungen des BSH ist es gemäß § 9 Absatz 1 WindSeeG, den Teilnehmern die Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine wettbewerbliche Bestimmung des Gebots ermöglichen, sowie die Eignung der Fläche festzustellen u. einzelne Untersuchungsgegenstände vorab zu prüfen, um das anschließende Zulassungsverfahren zu beschleunigen. Hierfür ist u.a. vorgesehen, dass eine geophysikalische Untersuchung (GeophysU) des Baugrunds durchgeführt wird. Der Hauptzweck der dazugehörigen geophysikalischen Begleitung (GeophysB) ist die Begleitung u. Überwachung der Untersuchung sowie deren Dokumentation, um die Einhaltung aller vertraglichen Standards u. Qualitätskriterien bei den Arbeiten des ausführenden Unternehmens im Rahmen der GeophysU zu gewährleisten. Durch die GeophysB ist sicherzustellen, dass auf Grundlage der Daten u. Ergebnisse der GeophysU u.a. die Eignung der untersuchten Flächen in der AWZ der Nordsee zur Errichtung von Offshore-Windparks beurteilt werden kann, u. die Daten u.Ergebnisse in vollständiger u. qualitätsgesicherter Form der Öffentlichkeit u. den Bieterinnen als Grundlage im Rahmen der Ausschreibung der Flächen für die Angebotskalkulation zur Verfügung gestellt werden können. Es müssen sowohl bei der Projektvorbereitung, der Offshore-Datenaufnahme u. dazugehörigen Mobilisierung der einzelnen Datenaufnahmekomponenten als auch bei der Datenbearbeitung u. Datenauswertung sowie der dazugehörigen Berichtserstellung u. Datenlieferung vertragliche Standards u. Qualitätskriterien eingehalten werden, deren Einhaltung durch die GeophysB gewährleistet werden muss. 1.2. Gegenstand Gegenstand der Vertragsleistung ist die Begleitung u. Überwachung der geophysikalischen Untersuchungen zur Baugrundvorerkundung für Offshore-Windparks auf ausgewiesenen Untersuchungsgebieten gemäß FEP ab dem Untersuchungsjahr 2027. Die Begleitung u. Überwachung umfasst eine partielle Übernahme der Schnittstellenfunktion zwischen Auftraggeberin u. dem ausführendenden Unternehmen. Die Übernahme der Schnittstellenfunktion umfasst folgende Aufgaben: - Vertretung der Auftragnehmerin als Offshore Client Representative - die Begleitung u. Überwachung der GeophysU, insbesondere o Teilnahme an auftragsbezogenen Besprechungen, fristgerechte Mitgestaltung der Projektvorbereitung u. des Projektablaufs o Permanente Anwesenheit auf dem Messschiff zur Begleitung u. Überwachung der Offshore-Arbeiten des ausführenden Unternehmens o Überprüfung u. Freigabe der Mobilisierung der einzelnen Datenaufnahmekomponenten inkl. Überprüfung der jeweiligen Mobilisierungsberichte o Prüfung der gelieferten Datenpakete u. Produkte auf Vollständigkeit u. Qualität o Prüfung der gelieferten Dokumente inklusive Abnahmeempfehlung zu den gelieferten Abschlussberichten - Erstellung der dazugehörigen Dokumentation. Die Offshore-Arbeiten des ausführenden Unternehmens basieren auf einem 24/7-Arbeitsrhythmus. Für die Offshore-Begleitung u. Überwachung ist für die GeophysB eine Person im Ein-Schicht-Betrieb vorgesehen. Die Person ist in der Durchführung ihrer Aufgaben durch weiteres onshore Personal remote zu unterstützen. Für die allgemeine Projektdurchführung der GeophysU, die Durchführung der Offshore-Arbeiten u.die Lieferung der Datenpakete, Produkte u. Berichte sind die Fristen mit dem ausführenden Unternehmen vertraglich festgelegt. Für die Leistungserbringung der GeophysB sind diese Fristen als maßgeblich zu berücksichtigen. Siehe L.B.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
72 Tage
Angebotsöffnung
20.10.2026, 11:00 Uhr. BSH Hamburg. Zur Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Voraussetzungen der §§ 155 ff des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): GWB - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konz … ganz lesenEs gelten die Voraussetzungen der §§ 155 ff des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): GWB - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Es ergeht der Hinweis, dass analog § 20 VgV bis zum 13.10.2026 der Anspruch besteht, dass Bieterfragen beantwortet werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Beschaffung Z12
Anschrift
20359 Hamburg
Website
bsh.de
Kontakt
vergabestelle@bsh.de

Bei uns erfasst

1Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

217vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (142 Lose mit Angabe)
324.455 €Zuschlagswert im Median
132.127 € – 694.501 €mittlere Hälfte, 62 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e50b2a02-91f2-4745-a384-b21e54d2bcab.