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vergebenEU-weitBau1 Berichtigung

Generalunternehmerleistungen Neubau AS3 - Werkstatthalle mit technischem Kompetenzzentrum

Institut der Feuerwehr NRW · Münster, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2026_016 71200veröffentlicht 26.02.2026erstmals 26.02.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 157 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 26.02.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
18 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Münster48155, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 74 Tage (28 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (54 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.

  • Berufserfahrung der vorgesehenen verantwortlichen Person6 %
  • Pers. Referenzen der vorgesehenen verantwortlichen Person10 %
  • Berufserfahrung der vorgesehenen stellvertretend verantwortlichen Person6 %
  • Pers. Referenzen der vorgesehenen stellvertretend verantwortlichen Person10 %
  • Ideenskizze8 %
  • Preis60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 8 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Institut der Feuerwehr NRW
    vor 6 Monaten
  4. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.nrw.de
    vor 5 Monaten
  5. Bindefrist endet
    51 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 3 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Ausschreibung von Generalunternehmerleistungen (GU-Leistung) für den Neubau der Werkstatthalle AS3 mit benachbartem technischen Kompetenzzentrum. Das Hauptgebäude (Werkstatthalle) umfasst Werkstatt-, Lager- und Nebenräume sowie Personal- und Aufenthaltsbereiche. Das Nebengebäude (technisches Kompetenzzentrum) umfasst Lagerflächen, eine Grubenhalle und den Pumpenprüfstand.

Beschreibung des Loses

Das Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen (IdF NRW) ist mit einem Personalbestand von derzeit 230 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die größte Feuerwehraus- und Fortbildungseinrichtung Deutschlands. Das Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen beabsichtigt die Durchführung eines einstufigen europaweiten Verfahrens zur Beschaffung der oben genannten Generalunternehmerleistungen für die Errichtung der Werkstatthalle AS3 mit Nebengebäude und Tankstelle an der Außenstelle in Telgte. Das Gebäude AS3 ist eines von drei neu geplanten Bauvorhaben auf dem Übungsgelände des IdF NRW (Außenstelle Telgte). Die geplanten Neubaumaßnahmen auf der Außenstelle sind Teil der Gesamtmaßnahme "Infrastrukturoptimierung Münster und Telgte" des Instituts der Feuerwehr NRW. Die GU-Leistungen umfassen alle notwendigen Ausführungsleistungen in den Hochbauund Technikgewerken für die schlüsselfertige Errichtung der Werkstatthalle AS3 mit Nebengebäude und Tankstelle einschließlich aller für den Betrieb erforderlichen technischen Anlagen und Einrichtungen. Das bestehende Löschwasserbecken mit vorhandenem Pumpenprüfstand ist in die Neubebauung zu integrieren. Das nicht unterkellerte Gebäude AS3 wurde mit einer Bruttogrundfläche von rund 6 000 m2 und einem Bruttorauminhalt von rund 27 000 m3 geplant. Das eingeschossige technische Kompetenzzentrum hat eine Bruttogrundfläche von etwa 300 m2 und wird teilweise oberhalb eines bestehenden Schachtbauwerkes errichtet. Für die Gründung der Werkstatthalle ist eine Bodenverbesserung mit Vollverdrängungssäulen geplant und eine vorlaufende Kampfmittelsondierung erforderlich. Die Ausführung der Säulen und die Bestätigung der Kampfmittelfreiheit sind ebenfalls Teil der GU-Ausschreibung. Die Ausführung der Neubaumaßnahme AS3 ist im Zeitraum August 2026 bis Dezember 2027 geplant.

Die Gestaltung der Werkstatthalle AS3 mit technischem Kompetenzzentrum orientiert sich in Materialität und Proportionen an den übrigen Neubauten der Außenstelle. Die Fassaden werden überwiegend in rotem Verblendmauerwerk ausgeführt, Teilflächen in Sichtbeton oder mit Metallpaneelen. Die Befahrung der Gebäude wird über Sektionaltore ermöglicht. Das Dach ist als Flachdach mit extensiver Begrünung und Photovoltaikanlage konzipiert. Fenster- und Pfosten-Riegel-Elemente erhalten außenliegende Sonnenschutzelemente aus Aluminiumlamellen. Im Innenraum dominieren robuste, pflegeleichte Oberflächen mit hohem funktionalem Anspruch.

Bedingungen

Zuschlag6 von 6 angegeben

Qualität
Berufserfahrung der vorgesehenen verantwortlichen PersonGewichtung (Punkte, genau) 6Bei dem Kriterium "Berufserfahrung der vorgesehenen verantwortlichen Person" geht es darum, nachzuweisen, dass die vorgesehene verantwortliche Person über ausreichend Berufserfahrung verfügt. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die Angabe der Berufserfahrung durch Vorlage einer entsprechend aussagekräftigen Darstellung des beruflichen Werdegangs der entsprechenden Person zu belegen. Die Berufserfahrung kann nur dann gewertet werden, wenn es sich um einschlägige Berufserfahrung handelt. Ausbildungszeit wird nicht berücksichtigt. Der EG 1 kann erzielt werden, wenn min. eine 60-monatigen Berufserfahrung nachgewiesen wird. Beim Nachweis einer 180-monatigen Berufserfahrung, wird der maximale EG 3 erreicht. Ggf. darüberhinausgehende Berufserfahrung führt nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der Nachweis einer 60-monatigen Berufserfahrung ist keine Mindestanforderung. Ohne Nachweis erfolgt jedoch eine Bepunktung beim betroffenen Unterkriterium mit 0 Punkten.
Qualität
Pers. Referenzen der vorgesehenen verantwortlichen PersonGewichtung (Punkte, genau) 10Bei dem Kriterium "persönliche Referenzen der vorgesehenen verantwortlichen Person" geht es darum, durch die persönlichen Referenzen nachzuweisen, dass die vorgesehene verantwortliche Person bereits bei Baumaßnahmen mit nachfolgenden, kumulativ vorliegenden Anforderungen verantwortlich tätig war: - Baukosten i.H.v. mind. 10.000.000 EUR netto - Leistung als General-/Totalunternehmer - Neubaumaßnahme Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die Referenzen der vorgesehenen verantwortlichen Person durch Angabe einer laufenden Nummer auf dem Referenzdeckblatt zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Referenzanzahl einher. Es wird dem Auftraggeber lediglich aufgezeigt, mit welchen Referenzen der Bieter/die Bietergemeinschaft meint, hohe Erfüllungsgrade erreichen zu können. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgenommene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Der EG 1 kann erzielt werden, wenn min. eine die Anforderungen erfüllende Referenz beigebracht wird. Werden min. 5 die Anforderungen erfüllende Referenzen beigebracht, wird der maximale EG 3 erreicht. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der Nachweis min. einer Referenz ist keine Mindestanforderung. Ohne Nachweis erfolgt jedoch eine Bepunktung beim betroffenen Unterkriterium mit 0 Punkten.
Qualität
Berufserfahrung der vorgesehenen stellvertretend verantwortlichen PersonGewichtung (Punkte, genau) 6Bei dem Kriterium "Berufserfahrung der vorgesehenen stellvertretend verantwortlichen Person" geht es darum, nachzuweisen, dass die vorgesehene stellvertretend verantwortliche Person über ausreichend Berufserfahrung verfügt. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die Angabe der Berufserfahrung durch Vorlage einer entsprechend aussagekräftigen Darstellung des beruflichen Werdegangs der entsprechenden Person zu belegen. Die Berufserfahrung kann nur dann gewertet werden, wenn es sich um einschlägige Berufserfahrung handelt. Eine Ausbildung wird nicht mitberücksichtigt. Der EG 1 kann erzielt werden, wenn min. eine 60-monatigen Berufserfahrung nachgewiesen wird. Beim Nachweis einer 180-monatigen Berufserfahrung, wird der maximale EG 3 erreicht. Ggf. darüberhinausge-hende Berufserfahrung führt nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der Nachweis einer 5-jährigen Berufserfahrung ist keine Mindestanforderung. Ohne Nachweis erfolgt je-doch eine Bepunktung beim betroffenen Unterkriterium mit 0 Punkten.
Qualität
Pers. Referenzen der vorgesehenen stellvertretend verantwortlichen PersonGewichtung (Punkte, genau) 10Bei dem Kriterium "persönliche Referenzen der vorgesehenen stellvertretend verantwortlichen Person" geht es darum, dass die vorgesehene stellvertretend verantwortliche Person bereits bei Baumaßnahmen mit nachfolgenden, kumulativ vorliegenden Anforderungen zumindest stellvertretend verantwortlich tätig war: - Baukosten i.H.v. mind. 10.000.000 EUR netto - Leistung als General-/Totalunternehmer - Neubaumaßnahme Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die Referenzen der vorgesehenen stellvertretend verantwortlichen Person durch Angabe einer laufenden Nummer auf dem Referenzdeckblatt zu priorisieren. Hiermit geht keine Beschränkung der Referenzanzahl einher. Es wird dem Auftraggeber lediglich aufgezeigt, mit welchen Referenzen der Bieter/die Bietergemeinschaft meint, hohe Erfüllungsgrade erreichen zu können. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgenommene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Der EG 1 kann erzielt werden, wenn min. eine die Anforderungen erfüllende Referenz beigebracht wird. Werden min. 5 die Anforderungen erfüllende Referenzen beigebracht, wird der maximale EG 3 erreicht. Ggf. vorhandene weitere Referenzen führen nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und somit auch nicht zu einer zusätzlichen Bepunktung. Der Nachweis min. einer Referenz ist keine Mindestanforderung. Ohne Nachweis erfolgt jedoch eine Bepunktung beim betroffenen Unterkriterium mit 0 Punkten.
Qualität
IdeenskizzeGewichtung (Punkte, genau) 8Die Ideenskizze dient der Darstellung der vorgesehenen und auf das konkrete Projekt abgestimmten Herangehensweise durch den Bieter. Bewertet werden die Ideenskizzen anhand der für den Auftraggeber maßgeblichen Unterkriterien Baustellenlogistik und Bauzeit. Hinsichtlich der Kriterien, welche durch die Einreichung der Ideenskizze bewertet werden, wird eine (von vorbeschriebener linearer Interpolation abweichende) Bepunktung dahingehend vorgenommen, welche Qualität der Leistungserbringung zu erwarten ist. Die Beurteilung erfolgt hierbei durch Betrachtung der grobkonzeptionellen Darstellung im Sinne einer Ideenskizze, die der Bieter mit Angebotsabgabe beibringt, in Bezug auf die o.g. Aspekte. Für die Ideenskizze kann maximal der EG 3 erreichen.
Qualität
PreisGewichtung (Punkte, genau) 60Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpauschalpreis brutto (= der im "Formblatt 213 Angebotsschreiben" sowie im "Formblatt Preiszusammenstellung" angegebene Ge-samtpauschalpreis brutto inkl. GU-Zuschlag, Nebenkosten und etwaigen Aufschlägen/Nachlässen). Diese Maximalpunktzahl berechnet sich dergestalt, dass der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Bepunktung höherer Preise wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: Bestpreis/Angebotspreis*3*Gewichtungsfaktor=Punkte des Kriteriums Preis

Eignung19 von 19 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Allgemeine Angaben zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt … ganz lesenAllgemeine Angaben zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 234) (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind, oder es sind auf gesondertes Verlangen die für den Hauptauftragnehmer einzureichenden Unterlagen einzureichen. Etwaige Mindestanforderungen gelten nicht für andere Unternehmen (Nachunternehmer). Bei Bietergemeinschaften müssen die Eignungsnachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft beigebracht werden, sofern hierauf ausdrücklich hingewiesen wird. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen: - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formblatt 233)/ Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235). Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist auf gesondertes Anfordern des öffentlichen Auftraggebers z.B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236). Unterauftragnehmer/Eignungsleiher: Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bieter/ der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Angebot beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft anzugeben, welche Teile des …
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Bietergemeinschaftsmitglied einzureichen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Allgemeine Angaben zur Eignung - Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter s … ganz lesenAllgemeine Angaben zur Eignung - Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 234) (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise führen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind, oder es sind auf gesondertes Verlangen die für den Hauptauftragnehmer einzureichenden Unterlagen einzureichen. Etwaige Mindestanforderungen gelten nicht für andere Unternehmen (Nachunternehmer). Bei Bietergemeinschaften müssen die Eignungsnachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft beigebracht werden, sofern hierauf ausdrücklich hingewiesen wird. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen: - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formblatt 233)/ Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235). Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist auf gesondertes Anfordern des öffentlichen Auftraggebers z.B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236). Unterauftragnehmer/Eignungsleiher: Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bieter/ der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Angebot beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu verg …
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU - Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Bietergemeinschaftsmitglied einzureichen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung Insolvenzverfahren und Liquidation - Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Bietergemeinschaftsmitglied einzureichen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 6f EU VOB/A (sofern einschlägig) - Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Bietergemeinschaftsmitglied einzureichen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation - Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung Russland-Sanktionen"). Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Es sind eine Gewerbeanmeldung, ein Handelsregisterauszug oder eine Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Es ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse einzureichen, sofern das Unternehmen beitragspflichtig ist. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem M … ganz lesenUnbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Es ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse einzureichen, sofern das Unternehmen beitragspflichtig ist. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Sollte das Unternehmen nicht beitragspflichtig sein, ist dies in einer gesonderten Erklärung mitzuteilen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Es ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen einzureichen, sofern das Finanzamt eine solche Bescheinigung … ganz lesenUnbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Es ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen einzureichen, sofern das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Sollte das Finanzamt eine solche Bescheinigung nicht ausstellen, ist ein entsprechendes Mitteilungsschreiben des Finanzamtes einzureichen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz - Es ist eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz einzureichen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen - Es ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen einzureichen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Allgemeiner Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (netto) - Als Mindestanforderung gilt, dass der Gesamtumsatz je Jahr (nicht durchschnittlich): - mind. 15.000.000,00 EUR (netto) betragen muss. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen. Bei Biet … ganz lesenEigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (netto) - Als Mindestanforderung gilt, dass der Gesamtumsatz je Jahr (nicht durchschnittlich): - mind. 15.000.000,00 EUR (netto) betragen muss. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung über den Umsatz des Bieters für jedes Bietergemeinschaftsmitglied einzureichen. Das vorliegende Formblatt ist in diesem Fall entsprechend der Anzahl der Bietergemeinschaftsmitglieder zu vervielfältigen und ausgefüllt dem Angebot beizufügen. Umsatzzahlen von Bietergemeinschaftsmitgliedern werden addiert; bzgl. der Mindestanforderungen kommt es auf die Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an. Die Umsatzangaben verstehen sich ohne Umsatzanteile eines ggf. beabsichtigt einzusetzenden Nachunternehmers. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird verwiesen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung betreffend eine Berufshaftpflichtversicherung - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen: - mindestens 5.000.000,00 EUR je Verstoß für Personenschäden, - mindestens 5.000.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögenss … ganz lesenEigenerklärung betreffend eine Berufshaftpflichtversicherung - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen: - mindestens 5.000.000,00 EUR je Verstoß für Personenschäden, - mindestens 5.000.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) - mindestens 5.000.000,00 EUR für Umweltschäden - Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Der AG behält sich vor, von demjenigen Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, die Eigenerklärung durch eine entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen. Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit vorstehenden Deckungssummen bzw. der Nachweis über die Aufstockung der Deckungssummen im Falle der Auftragserteilung ist eine Mindestanforderung.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal - Als Mindestanforderung gilt, dass: - mind. 25 beschäftigte Arbeitskräfte je Jahr in … ganz lesenAngaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal - Als Mindestanforderung gilt, dass: - mind. 25 beschäftigte Arbeitskräfte je Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren gewährleistet werden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung über die Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte des Bieters für jedes Bietergemeinschaftsmitglied einzureichen. Die Angaben der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte von Bietergemeinschaftsmitgliedern werden addiert; bzgl. der Mindestanforderungen kommt es auf die Anzahl der jahres-durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der Bietergemeinschaft insgesamt an.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Geeignete (Unternehmens-)Referenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft betreffend vergleichbare Leistungen - Grundsätzlich sind Referenzen der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre gefordert. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden aber auch einschlägige Bauleistungen berücksicht … ganz lesenGeeignete (Unternehmens-)Referenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft betreffend vergleichbare Leistungen - Grundsätzlich sind Referenzen der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre gefordert. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden aber auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigt, die bis zu 7 abgeschlossene Kalenderjahre zurückliegen. Ebenso berücksichtigt werden Referenzen, die im Jahr 2026 bis zum Ablauf der Angebotsfrist erbracht wurden. Das erste zurück-liegende abgeschlossene Kalenderjahr ist das Jahr 2025. Maßgeblich ist, dass die rechtsgeschäftliche Abnahme der Bauleistung in den benannten Zeitkorridor fällt. Die Bauleistungen können insofern auch länger als 7 abgeschlossene Kalenderjahre zurückliegen. Bei den Referenzangaben muss im Falle einer Bietergemeinschaft aus der Beschreibung der Referenz hervorgehen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die Referenz bezieht. Jeder Referenz ist das nachfolgende Deckblatt vorzuheften, das vom Bieter entsprechend auszufüllen ist. Mehrfachankreuzungen sind möglich. Das Deckblatt ist jeweils betroffen auf die einschlägige Referenzangabe auszufüllen und zusammen mit der Referenz beizubringen. Es wird darum gebeten, die Referenzbeschreibung auf maximal drei Seiten DIN A 4 zu beschränken. Als Mindestanforderung gilt, dass mind. eine Referenz beigebracht werden muss, die folgende Unterkriterien kumulativ erfüllt: - Baukosten (ohne Baunebenkosten) mind. 10 Mio. EUR netto - General-/Totalunternehmerleistung - Neubaumaßnahme. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter/die Bietergemeinschaft als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt - Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung (Formblatt 233 "Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen"). Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
18 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
51 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
verlangt: siehe unter Ziffer 9 des Generalunternehmervertrages

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW).
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf die §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Intere … ganz lesenHinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf die §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Ausschreibung der Generalunternehmerausschreibung für das Gebäude AS3 erfolgt unter Haushaltsvorbehalt. Grundsätzlich ist die Finanzierung der Maßnahme gesichert. Evtl. über das genehmigte Budget hinausgehend erforderliche Haushaltsmittel müssen durch das Finanzministerium jedoch erneut, gesonde … ganz lesenDie Ausschreibung der Generalunternehmerausschreibung für das Gebäude AS3 erfolgt unter Haushaltsvorbehalt. Grundsätzlich ist die Finanzierung der Maßnahme gesichert. Evtl. über das genehmigte Budget hinausgehend erforderliche Haushaltsmittel müssen durch das Finanzministerium jedoch erneut, gesondert freigegeben werden. Da dies erst mit Vorlage des Nachweises des konkreten Mehrbedarfs in Form eines Angebots möglich ist, besteht der Haushaltsvorbehalt.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YD3YTUZ8SUCT# Die Ausschreibung der Generalunternehmerausschreibung für das Gebäude AS3 erfolgt unter Haushaltsvorbehalt. Grundsätzlich ist die Finanzierung der Maßnahme gesichert. Evtl. über das genehmigte Budget hinausgehend erforderliche Haushaltsmittel müssen durch das … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS7YD3YTUZ8SUCT# Die Ausschreibung der Generalunternehmerausschreibung für das Gebäude AS3 erfolgt unter Haushaltsvorbehalt. Grundsätzlich ist die Finanzierung der Maßnahme gesichert. Evtl. über das genehmigte Budget hinausgehend erforderliche Haushaltsmittel müssen durch das Finanzministerium jedoch erneut, gesondert freigegeben werden. Da dies erst mit Vorlage des Nachweises des konkreten Mehrbedarfs in Form eines Angebots möglich ist, besteht der Haushaltsvorbehalt. Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz NRW kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht. Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen. Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 450 (Bauarbeiten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.634vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (1.054 Lose mit Angabe)
275.575 €Zuschlagswert im Median
110.981 € – 876.037 €mittlere Hälfte, 706 Werte

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Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 18.05.2026 auf 03.06.2026 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 18.05.2026
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 03.06.2026 auf 08.06.2026 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ad7daa02-32c1-4faf-80b3-c7b7991e9471.