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Frist abgelaufenEU-weitHochbauBau1 Berichtigung

Generalunternehmerleistungen für den Neubau des Praxisgebäudes am Leopoldina-Krankenhaus Schweinfurt

Leopoldina-Krankenhaus der Stadt Schweinfurt GmbH · Schweinfurt, Bayern

Aktenzeichen 26-08/102veröffentlicht 18.09.2026erstmals 11.09.2026BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 24 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Hochbau in Bayern (85 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre14.05.2027 – 01.05.2029
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A - Allgemeiner Teil, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Schweinfurt97422, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 184 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 85 %, Leistung und Qualität 15 %.

  • Qualitätskriterium15 %
  • Preiskriterium85 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 14,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,7 Punkte
25 % teurer−17 Punkte
50 % teurer−28,3 Punkte
100 % teurer−42,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 58 Tagen
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 51 Tagen
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 25 Tagen
  4. Heute
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 01.05.2029
    in 6 Monaten

Beschreibung

Das Leopoldina-Krankenhaus der Stadt Schweinfurt ist ein modernes Akutkrankenhaus der Schwerpunktversorgu. u. plant auf dem bestehenden Gelände ein neues Praxisgebäude zur Erweiteru. der medizinischen Infrastruktur. Vorgesehen sind Flächen für ambulante u. tagesklinische Nutzungen, insb. ein Fachärztebereich, sowie die erforderl. Verwaltungs-, Aufenthalts-, Neben- und Technikflächen. Das Gebäude wird als eigenständiger Baukörper errichtet u. im Erdgeschoss baulich an den südlich angrenzenden Bestand angebunden. Die Freianlagen umfassen Erschließungs-, Grünflächen u. Anlieferbereiche, sowie Betriebs- u. Wartungsflächen. Das Gebäude ist in Massivbauweise als Stahlbetonkonstruktion mit Stützen, vorgehängter Fassade aus Faserzementplatten u. rasterförmigen Fensterbändern geplant u. soll als Schlüsselfertigbau errichtet werden. Die Ausschreibung umfasst die erforderlichen Planungsleistungen ab der Ausführungsplanu. sowie die Bauleistungen für die schlüsselfertige Errichtung des Gebäudes

Beschreibung des Loses

Beschafft werden die Generalunternehmerleistungen für die schlüsselfertige und betriebsfertige Planung und Errichtung des Praxisgebäudes einschließlich der gebäudetechnischen Ausstattung sowie der Freianlagen. Diese umfassen: 1. Planungsleistungen: Die für die schlüsselfertige Errichtung notwendigen Leistungen der Objektplanung, Tragwerksplanung, Bauphysik (z. B. Wärme- und Schallschutznachweis) und Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung ab der Ausführungsplanung (LPH 5). 2. Bauleistungen: Beschafft werden die gesamten für die schlüsselfertige Errichtung des Gebäudes notwendigen Bauleistungen. Hierzu gehören neben dem Rohbauarbeiten, gesamten Ausbauarbeiten sowie die Gebäudetechnik. Die Bauleistungen für Aushub, Erdarbeiten und Gründungsarbeiten gehören ebenfalls zum Beschaffungsgegenstand. 3. Koordinationsleistungen: Im Leistungsumfang des GU sind ggf. erforderliche koordinative Leistungen wie z.B. die Meldung der jeweiligen Leistungsstände zur rechtzeitigen Beantragung von baurechtlichen Abnahmen durch den Bauherrn, die Veranlassung des Einmessens des Gebäudes nach Fertigstellung und Übermittlung der Daten etc. enthalten. 4. Das vollständige der ausgeschriebenen Leistung zugrunde liegende Leistungsbild ergibt sich allein aus der Funktionalen Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage E) samt Anlagen sowie dem Vertragsentwurf (Vergabeunterlage F) nebst Anlagen. Hinweis: : Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden als Vergabeunterlage D eine Projektbeschreibung mit der Zusammenfassung der wesentlichen Punkte zum Projekt sowie Pläne zur Verfügung gestellt. Die vollständigen Unterlagen zum Projekt werden den Teilnehmern am Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt. Den Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird die Genehmigungsplanung für die Kalkulation gegen Abgabe einer Geheimhaltungserklärung zur Verfügung gestellt

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 15Auftragsbezogenes Terminkonzept - Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt auch auf Grundlage eines auftragsbezogenen Terminkonzepts. Es wird auf die Festlegung in Ziffer 5.3.2 und 5.5.2 den Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) verwiesen.
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 85Gesamtpreis - Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt zunächst auf Grundlage des angebotenen Gesamtpreises für die ausgeschriebene Leistung. Es wird auf die Festlegungen in Ziffer 5.3.3 und Ziffer 5.5.3 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) verwiesen.

Eignung15 von 15 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
A) Eigenerklärung zu den Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, HRA-/HRB-Nummer (soweit vorhanden), Kontaktdaten, Unternehmensgröße) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, HRA-/HRB-Nummer (soweit vorhanden), Kontaktdaten, Leistungsanteil, Unternehmensgröße) (Formblatt B.1).
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
B) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvo … ganz lesenB) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 6e EU VOB/A bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind. Soweit Ausschlussgründe vorliegen, ist dies vom Bewerber anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Bewerber die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bewerber zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung) (Formblatt B.2.).
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
C) Eigenerklärung, dass zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. Soweit Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind, ist dies vom Bewerber anzuzeigen (Formblatt B.2.).
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
D) Eigenerklärung zur Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (soweit einschlägig) (Formblatt B.2.).
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
E) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung (Formblatt B.2.).
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
F) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B.3.). Bei Bewerbergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9 lit. A bis E und H bis K geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
G) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten … ganz lesenG) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bewerber eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 6d EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A), sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Formblatt B.4.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: 1. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; bzw. Eigenerklärung für ausländische Unternehmen, deren Kapazität in Anspruch genommen werden sollen, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 6e EU VOB/A bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind. Soweit Ausschlussgründe vorliegen, ist dies vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die es zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung) (Formblatt B.2.). 2. Eigenerklärung, dass zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. Soweit Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind, ist dies vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, anzuzeigen (Formblatt B.2.). 3. Eigenerklärung zur Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (soweit einschlägig) (Formblatt B.2.). 4. Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung (Formblatt B.2.). 5. Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts, je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 6d EU Abs. 1 Satz 3 VOB/A wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 6d EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A). Dasselbe gilt, wenn bei dem Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A vorliegen (§ 6d EU Abs. 1 Satz 6 VOB/A). Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 6d EU Abs. 2 VOB/A). Eine entsprechende Erklärung wird gefordert (vgl. Formblatt B.4.)).
Allgemeiner Jahresumsatz
H) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Bewerberbogen, Formblatt B.1.).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
I) Eigenerklärung des Bewerbers, dass in Bezug auf den Bewerber ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder … ganz lesenI) Eigenerklärung des Bewerbers, dass in Bezug auf den Bewerber ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (Formblatt B.2.). Soweit ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt worden ist, ist der Bewerber verpflichtet, dies mitzuteilen und den Insolvenzplan vorzulegen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
J) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat (Formblatt B.2.).
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
K) Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit des Teilnehmers: Liste der wesentlichen in den letzten fünf (5) Kalenderjahren (rechtsgeschäftliche Abnahme des Vorhabens nicht älter als 2021) ausgeführten vergleichbaren Leistungen, unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstan … ganz lesenK) Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit des Teilnehmers: Liste der wesentlichen in den letzten fünf (5) Kalenderjahren (rechtsgeschäftliche Abnahme des Vorhabens nicht älter als 2021) ausgeführten vergleichbaren Leistungen, unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang (beauftragte Leistungsphasen oder Gewerke und Projektvolumen) sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers und einer aussagekräftigen Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen (eine Bescheinigung des Auftraggebers über erbrachte Leistungen ist hier nicht erforderlich) (Formblatt B.1.). Vergleichbare Leistungen sind Planungs- und Bauleistungen, die der Bewerber als Generalunternehmer/Generalübernehmer erbracht hat. Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 6a EU Nr. 3a VOB/A)
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
L) Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden: 1. Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Bewerbers. Es werden (soweit vorhanden) mindestens 3, maximal 10 Bewerber zum Verhandlungsverfahren aufgefordert. 2. Für die … ganz lesenL) Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden: 1. Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Bewerbers. Es werden (soweit vorhanden) mindestens 3, maximal 10 Bewerber zum Verhandlungsverfahren aufgefordert. 2. Für die Auswahl der Bewerber gemäß § 3b EU Abs. 3 Nr. 2 und 3 VOB/A , sind vom Bewerber drei (3) Referenzen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) aus den letzten 5 Jahren (rechtsgeschäftliche Abnahme nicht älter als 2021) vorzulegen, die der Bewerber als Generalunternehmer ausgeführt hat. Für diese Referenzen sind Auftragsgegenstand (Art der Maßnahme, Leistungsumfang (Leistungsphasen und/oder Kostengruppen), Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/ Jahr), Projektende (Monat/Jahr)], Stand der Auftragsausführung), des Projektvolumens (KGR 300+400 nach DIN 276) sowie der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E- Mail-Adresse) anzugeben. Die Angaben der zu wertenden Referenzen sind im Formblatt B.1. - Bewerberbogen, Unterpunkt G, einzutragen, das mit dem Teilnahmeantrag einzureichen ist. 3. Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf § 6d EU Abs. 1 Satz 3 VOB/A wird hingewiesen. 4. Bewertet werden maximal 3 Referenzen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) aus den letzten 5 Jahren, (rechtsgeschäftliche Abnahme nicht älter als 2021), die der Bewerber als Generalunternehmer ausgeführt hat. Eine Ausführung als Generalunternehmer liegt dann vor, wenn der Bewerber die Bauleistungen der Kostengruppe 300 (Bauwerk – Baukonstruktion) und der Kostengruppe 400 (Technische Anlagen), hiervon mind. die Kostengruppen 410, 420 und 440, erbracht hat. Diese Referenzen werden jeweils wie folgt bewertet: a. Projektvolumen (KGR 200-600) ≥ 15,0. Mio. EUR netto: max. 5 Punkte). b. 2 Zusatzpunkte, wenn es sich bei dem Referenzprojekt um ein Ärztehaus oder vergleichbar handelt. c. 1 Zusatzpunkt, wenn auch die Leistungsphase 5 nach HOAI erbracht wurde. 5. Hinweise zur Wertung: a) Geringere Projektvolumina werden bei der Bewertung zur Maximalpunktzahl ins Verhältnis gesetzt, jedoch auf- bzw. abgerundet auf 0,25 Punkte. b) Es werden ausschließlich abgeschlossene Projekte bewertet, nicht abgeschlossene Projekte erhalten keine Punkte. Ein Projekt gilt dann als abgeschlossen, wenn die Inbetriebnahme erfolgt ist. c) Die Zusatzpunkte werden mehrfach vergeben. d) Soweit ein Bewerber eines der angegebenen Referenzprojekte als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchgeführt hat und sich nun als Einzelbewerber bewirbt, kann die Referenz nicht vollständig als Referenz des Einzelbewerbers gewertet werden. Vielmehr kann die in ARGE ausgeführte Referenz die Eignung des Einzelbewerbers nur für die Leistungen belegen, die der Bewerber als Mitglied innerhalb der ARGE erbracht hat (vgl. Formblatt B.1.). e) Soweit ein Projekt in Bauabschnitten verwirklicht wurde, ist darzustellen, welche Bauabschnitte des Projekts durch den Bewerber ausgeführt wurden. Darüber hinaus ist für jeden Bauabschnitt eines Projektes gesondert eine Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten zu übergeben, sowie Ausführungszeiten (Beginn [Monat/Jahr] – Ende [Monat/Jahr]), die Projektvolumina der einzelnen Bauabschnitte und Angaben über eventuell gesonderte Beauftragung und Abnahme der Bauabschnitte zu machen. Der Auftraggeber muss aufgrund der Angaben in der Lage sein zu entscheiden, ob die Bauabschnitte ein Gesamtprojekt bilden oder jeder Bauabschnitt ein eigenständiges Referenzprojekt darstellt. f) Je Referenzprojekt können somit max. 8 Punkte, bei max. drei (3) zu wertenden Referenzprojekten max. 24 Punkte erreicht werden. g) Fehlen eine oder mehrere Referenzen, so führt dies nicht zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern zu einer Wertung des fehlenden Bereichs …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 10 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
14.05.2027
Vertragsende
01.05.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bewerber muss daher bereits mit dem Teilnahmeantrag die Erklärung zu … ganz lesenLeistung: Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bewerber muss daher bereits mit dem Teilnahmeantrag die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Formblatt B.5.). Sollte es sich bei dem Bewerber um eine Bewerbergemeinschaft handeln, so muss diese Erklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert abgegeben werden. Dies erfolgt durch gesonderte Eintragung der Mitglieder in die benannten Felder.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27 (Schloss), 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Der Antrag ist unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
a) Der Auftraggeber wird das Verhandlungsverfahren in zwei Phasen durchführen und hierbei nach Einreichung der Erstangebote eine Abschichtung der Angebote vornehmen, § 3b EU Abs. 3 Nr. 8 VOB/A. Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer 5.1 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A), auf die ausdrückl … ganz lesena) Der Auftraggeber wird das Verhandlungsverfahren in zwei Phasen durchführen und hierbei nach Einreichung der Erstangebote eine Abschichtung der Angebote vornehmen, § 3b EU Abs. 3 Nr. 8 VOB/A. Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer 5.1 der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A), auf die ausdrücklich hingewiesen wird. b) Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen liegt beim Bewerber. Die Unterlagen werden nicht zurückgegeben. Teilnahmeanträge und Angebote sind zwingend über die Funktion des Vergabeportals Deutsche eVergabe zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax und auch über die Bewerberkommunikation des Vergabeportals übermittelte Teilnahmeanträge und Angebote sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungs- oder Angebotsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen. c) Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

4.443vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (1.676 Lose mit Angabe)
319.798 €Zuschlagswert im Median
124.283 € – 974.419 €mittlere Hälfte, 2.488 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 14.10.2026
  2. BekanntmachungFrist 14.10.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9fe972b2-67c4-47cc-99f2-af4ea802f449.