Generalunternehmerleistung zum Neubau der Feuerwache Kaiserswerth
Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen DUS-2023-0384veröffentlicht 04.01.2024BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Bauleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Alle Ausschreibungen: Hochbau in Nordrhein-Westfalen (96 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Düsseldorf40227, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Qualifikation, Rollenverständnis & Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen (Gesamtprojektleiter als Koordinator für Planung und Bau sowie sein Stellvertreter/Projektteam) - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung) Details werden nach Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben15 %
- Qualität des Baukonzepts (insb. Wahrnehmung der eigenen Koordinierungsverantwortung, Bauorganisation, Baustelleneinrichtung / -logistik sowie Bauablauf- und -zeitenplan) - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung) Details werden nach Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben15 %
- Preis70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 34 Monaten
- Heute
Beschreibung
Generalunternehmerleistung zum Neubau
Beschreibung des Loses
Generalunternehmerleistungen für den Neubau der Feuerwache der freiwilligen Feuerwehr Kaiserswerth (Planung ab LPH 5 und Bauausführung):
Der zu vergebende Auftrag beinhaltet Teile der Ausführungsplanung sowie eine schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung eines Neubaus der Feuerwache der freiwilligen Feuerwehr Kaiserswerth an der Ecke An Sankt Swidbert / Niederrheinstraße.
Geplant ist ein Neubau, der auf drei Ebenen und insgesamt knapp 1.000 Quadratmetern Nutzfläche optimale Bedingungen für die insgesamt siebzig männlichen und weiblichen sowie diversen Einsatzkräfte bietet. Der rechteckige Gebäuderiegel ist parallel zur Straße An Sankt Swidbert bzw. der Deichanlage zu errichten. Die Planung sieht eine Fahrzeughalle mit vier Einsatzfahrzeugen und einem Mannschaftstransportfahrzeug vor. Die erforderlichen Nutzungsflächen wurden auf drei Ebenen untergebracht. Das Untergeschoss wird um 60 cm aufgeständert, um einer möglichen Überflutung vorzubeugen und möglichst gering in die vorhandene Deichstruktur eingreifen zu müssen. Aufgrund der Hochwasser- und Überflutungsgefahr soll das Gebäude zur Gründung punktuell auf Bohrpfähle gestützt werden und das gesamte Untergeschoss als wasserundurchlässige Stahlbetonkonstruktion, als sogenannte "weiße Wanne" ausgebildet.
Besonderheiten des Auftrags: - Die Baufläche liegt im Hochwasserrisikogebiet. Bei Starkregen ist ein Überflutungsrisiko gegeben, hier kann mit Wasserständen von bis zu 0.50 m über Geländehöhe gerechnet werden. Hieraus resultierend ergeben sich Maßnahmen zur Überflutungssicherung sowie Auflagen aus dem Bauvorbescheid an eine entsprechend angepasste Bauweise.
- Zusätzlich zu den Risiken aus Hochwasser und Überflutung ergab das beauftragte Bodengutachten, dass im Bereich der oberen Bodenschichten Auffüllungsböden aus Schotter, Sandschluff und Kies vorzufinden sind. Im Bereich der tieferen Bodenschichten sind darüber hinaus Altablagerungen gefunden worden, die in Summe zu einer diffusen, nicht tragfähigen Bodenbeschaffenheit führen. Auch dies muss bei der Gründung berücksichtigt werden.
- Auf der Deichanlage verläuft die Straße An Sankt Swidbert an der südwestlichen Grundstücksgrenze. Der gesamte Straßenzug ist von geschützten Bäumen gesäumt und wurde aufgrund von Sturmschäden um einzelne junge Bäume ergänzt.
- Die Baufläche liegt im Geltungsbereich der Denkmalbereichssatzung Kaiserswerth und wird von der Grenze des Landschaftsschutzgebietes durchquert. Die Anforderungen des Landschafts- und des Denkmalschutzes sowie der Bezirksvertretung 5, insb. zur Fassadengestaltung, müssen eingehalten werden. Unter Umständen bestehen weitere Bodendenkmäler.
- Entlang der Deichkrone existiert ein konkreter Verdacht auf Militäreinrichtungen (militärische Anlage) und es liegen Hinweise auf vermehrte Bodenkampfhandlungen im Bereich des Baufeldes vor. Ein Antrag auf Überprüfung wurde gestellt.
- Die Baumaßnahme ist im Hinblick auf den Planungsprozess, die Bauausführung und den Gebäudebetrieb ein Leitprojekt und soll Erfahrungswerte für weitere Bauvorhaben hervorbringen. Es wird eine DGNB-Zertifizierung Platin angestrebt (im Flex-Verfahren). Zu diesem Zweck werden verschiedene Projektmaßnahmen umgesetzt, um die Nachhaltigkeit des Projekts zu fördern (u.a. Holzhybridbauweise; CO2-optimierter Stahlbeton; Fassaden- und Dachbegrünung inkl. PV; Wärmpumpe; Lüftungsanlage mit WRG)
Nähere Informationen sind dem Erläuterungsbericht / Baubeschreibung zu entnehmen. Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, sowohl mit den Bietern im Verfahren als auch mit dem späteren Auftragnehmer. Im Verfahren gibt der Auftraggeber den Bietern deswegen die Möglichkeit, das Verfahren durch Optimierungsvorschläge aktiv mitzugestalten. Der Auftraggeber wird die Optimierungsvorschläge und insbesondere den zu schließenden Vertrag mit den Bietern ausführlich verhandeln. Ausdrückliches Ziel ist es, eine für beide Seiten angemessene und insgesamt ausgewogene Risikoverteilung zu erreichen.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Qualifikation, Rollenverständnis & Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen (Gesamtprojektleiter als Koordinator für Planung und Bau sowie sein Stellvertreter/Projektteam) - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung) Details werden nach Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben
- Qualität
- Qualität des Baukonzepts (insb. Wahrnehmung der eigenen Koordinierungsverantwortung, Bauorganisation, Baustelleneinrichtung / -logistik sowie Bauablauf- und -zeitenplan) - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung) Details werden nach Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Beginn und Ende des Auftrags hängen vom Zeitpunkt der Beauftragung und dem tatsächlichen Bauverlauf ab.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2 - 10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle … ganz lesenkürzer
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Ausreichend ist die Abgabe des Teilnahmeantrages in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals zur Verfügung. Zur Formwahrung muss die Teilnahmeerklärung die Firma de … ganz lesenkürzer
1. Ausreichend ist die Abgabe des Teilnahmeantrages in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals zur Verfügung. Zur Formwahrung muss die Teilnahmeerklärung die Firma des Bewerbers/ des bevollmächtigten Bewerbergemeinschaftsmitglieds ausweisen. Eine Unterschrift oder Signatur ist nicht erforderlich. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen. Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen. 2. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer Bietergemeinschaft), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. 3. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt. 4. Der Auftraggeber wird die von dem Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben werden. 5. Verfahrensablauf: Anhand der im Teilnahmewettbewerb eingereichten Unterlagen und den dort festgelegten Auswahlkriterien wählt der Auftraggeber die aus seiner Sicht geeigneten Bewerber aus und fordert diese zur Abgabe eines ersten, unverbindlichen indikativen Angebotes auf. Gegenstand der Angebotsaufforderung ist neben der technischen Leistungsbeschreibung ein erster ausformulierter Entwurf des mit dem obsiegenden Bieter zu schließenden Generalunternehmervertrages. Die Bieter haben die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Angabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Im Anschluss an die Prüfung der indikativen Angebote führt der Auftraggeber Verhandlungsgespräche mit den ausgewählten Bietern durch. Ziel ist es, die Anforderungen an die Bauleistungen sowie den zu schließenden Vertrag mit allen Bietern zu verhandeln, so dass am Ende vergleichbare Angebote zu erwarten sind. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche übersendet der Auftraggeber den Bietern die abschließenden Vergabeunterlagen. Auf dieser Grundlage fordert er die Bieter zur Abgabe letztverbindlicher Angebote auf. Den Bietern wird im Vorfeld mitgeteilt, welche Vorgaben zu beachten sind. Der Auftraggeber prüft und bewertet die letztverbindlichen Angebote nach Maßgabe der mitgeteilten Zuschlagskriterien.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| DERICHS u KONERTZ Baugesellschaft mbH u Co. KG, Aachen | 3 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle
- Anschrift
- Willi-Becker-Allee 10, 40227 Düsseldorf
- Website
- vergabe.duesseldorf.de
- Kontakt
- vergabestelle@
duesseldorf.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Hochbau in Nordrhein-Westfalen (96 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Ed. Züblin AG13 Zuschläge
- Peter Rundholz GmbH & Co. KG12 Zuschläge
- Facility Care AG10 Zuschläge
- S. Overdick Bedachungen10 Zuschläge
- Vennes Erd- u. Tiefbau Abbruch GmbH & Co. KG10 Zuschläge
- A+B GmbH9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8506c85d-22af-466e-9ed8-aa2fd0a90810.