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Generalsanierung Werdenfels-Gymnasium in Garmisch-Partenkirchen, VergabeFachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 (ELT)

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen · Garmisch-Partenkirchen, Bayern

Aktenzeichen WERD_ELTveröffentlicht 07.05.2025DienstleistungenVerhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsvergabe mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (12 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Generalsanierung Werdenfels-Gymnasium in Garmisch-Partenkirchen: FachplanungTechnische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-3 und 5-9. Besondere Leistungen sind dem Vertragsentwurf zu entnehmen. Beschreibung: Das naturwissenschaftlich-technologische und sprachliche Werdenfels-Gymnasium in Garmisch-Partenkirchen kann auf eine einhundertjährige Tradition zurückblicken. In einem zusammenhängenden Gebäudekomplex werden auf ca. 13.000 m² Nutzfläche und ca. 21.000 m² Bruttogrundfläche derzeit 750 Schüler unterrichtet. Die einzelnen Gebäudeteile stammen aus unterschiedlichen zeitlichen Epochen. Die historischen Bauten an der Wettersteinstraße und Enzianstraße mit Haupt- und Nebenklassentrakt sowie einer Aula (Gebäudeteile A, B und E) wurden mit Unterbrechungen zwischen 1938 bis 1954 errichtet und stehen unter Denkmalschutz (durchgeführte Sanierung im Jahr 1990). Die Schule wurde 1974 durch einen Fachklassentrakt (Gebäudeteil C) im Westen am Mühlbach (Brandschutzsanierung 2009) und durch den sog. „Musikpavillon“ im Schulhof, einem Raum für kleinere Veranstaltungen ergänzt (Sanierung 2012). Im Jahr 1989 folgte die Erweiterung durch eine Turnhalle. Die Ladenzeile (Gebäudeteil D), errichtet im Jahr 2000 begrenzt den Gebäudekomplex im Süden und beherbergt u.a. 2 Klassenzimmer sowie eine kleine Bibliothek. Die Ladenzeile ist nicht Teil der Sanierungsmaßnahme und somit nicht Teil der Beauftragung. Für die Gebäude soll eine Planung entwickelt werden, welche folgende Schwerpunkte erfüllt:- Umsetzung von aktuellen und in die Zukunft gerichteten pädagogischen Konzepten,- Erfüllung der Vorgaben für den Brandschutz,- Herstellen der Barrierefreiheit, d.h. insbesondere Gebäudezugang, vertikale Erschließung (Aufzug), barrierefreie WC-Anlage, Zugänge innerhalb des Gebäudes- Energetische Sanierung, d.h. Gebäudehülle und technische Gebäudeausrüstung, Ziel-Standard nach Gebäudeenergiegesetz GEG: Effizienzgebäude 70- Verbesserung der Raumakustik- Herstellen von hygienisch einwandfreien Verhältnissen in WC-Anlagen- Schaffen der technischen Voraussetzungen zur Anwendung digitaler Lehrmittel; Eine detaillierte Beschreibung des erforderlichen Sanierungsbedarfs ist der den Vergabeunterlagen beigefügten Voruntersuchung zu entnehmen. Es wird das Ziel verfolgt, durch eine nachhaltige und innovative Sanierung des Gebäudebestands des Gymnasiums einen Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz zu leisten. Gesucht werden demnach richtungsweisende Entwürfe, denen es gelingt, mit einem möglichst geringen Einsatz von Energie und Ressourcen (u.a. durch Suffizienz- und Effizienzstrategien) die höchstmögliche Gesamtwirtschaftlichkeit, Behaglichkeit, Gebrauchstauglichkeit, Multifunktionalität und Architekturqualität zu erzielen. Das Gebäude soll Ressourcen schonen, Stoffkreisläufe berücksichtigen (recyclinggerechte Konstruktion), Gesamtverbräuche reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien maximieren. Der bestehende Fernwärmeanschluss soll weiterhin genutzt werden. Darüber hinaus soll das Gebäude klimaresilient, bedarfsgerecht, betriebssicher und robust sein. Hierbei werden innovative Lösungsansätze erwartet und gefördert. Für die Umsetzung der Maßnahme wird der Schulbetrieb in ein Interim ausgelagert. Die Erstellung des Interims ist nicht Teil der Vergabe. Die Maßnahme wird öffentlich gefördert (Erfordernis eines Verwendungsnachweises). Im Vorfeld zu diesem Vergabeverfahren wurde eine Voruntersuchung der Gebäude zur Einschätzung des Umfangs einer Generalsanierung durch das Büro Steinert Architekten GmbH durchzugeführt. Für eine ganzheitliche Analyse und Beurteilung des Gebäudebestands wurden Fachplaner der Fachrichtungen Schadstoffanalyse (A&HTEC Albrecht & Hörmann Umwelttechnik GmbH, Seehausen), Haustechnik Heizung-Lüftung-Sanitär (TEGAplan Ingenieurbüro, Murnau), Haustechnik Elektro (Geyer & Fels Ingenieurbüro für Elektrotechnik GmbH, Huglfing) und Gebäudeenergie (Lichtblau.Sternagel.Architekten, München) hinzugezogen. Die Voruntersuchung liegt den Vergabeunterlagen bei. Als Baukostenobergrenze hat der Landkreis Garmisch-Partenkirchen die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Baumaßnahme (KGr 200 bis 700, brutto) von 50 Mio. EUR festgelegt. Diese Kostenobergrenze stellt einen Richtwert dar. Nach Abschluss der Leistungsphase 3 und Vorlage der Kostenberechnung wird eine verbindliche Kostenobergrenze festgelegt. Der Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung im Januar 2025. Mit der Durchführung der Baumaßnahme soll ab Mitte 2027 begonnen werden. Die Fertigstellung der Baumaßnahme soll im 2. Quartal 2030 und die Nutzungsaufnahme im September 2030 erfolgen. Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-3 und 5-9. Besondere Leistungen sind dem Vertragsentwurf zu entnehmen. Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphase 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand werden entsprechend HOAI Anlage 15 „Objektliste Technische Ausrüstung“ die Honorarzonen für die Anlagengruppen wie folgt eingestuft: Anlagengruppe 4, 5, 6: II Anlagengruppe 8: III Nach derzeitigem Kenntnisstand geht der Auftraggeber von folgenden Kostenansätzen (netto) aus: KGr 440 ca. 3.369.000 EUR KGr 450 ca. 625.000 EUR KGr 460 ca. 389.000 EUR KGr 480 ca. 159.000 EUR (anteilig)Interne Kennung: WERD_ELT

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Honorarangebot
Qualität
Projektteam – Qualifikation und Erfahrung, Präsenz vor Ort
Qualität
Auftragsbezogene Qualitätssicherung

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80636 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Geyer & Fels Ingenieurbüro für Elektrotechnik GmbH, Huglfing, Huglfing–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Olympiastr. 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen
Website
lra-gap.de
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

77Bekanntmachungen
33Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.854vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.128 Lose mit Angabe)
179.279 €Zuschlagswert im Median
95.727 € – 350.878 €mittlere Hälfte, 800 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cae1698c-8083-4d44-8710-a58de664ca5a.