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Generalsanierung Sporthalle Jahnhalle - Objektplanung Gebäude und Innenräume

Stadt Euskirchen - Zentrales Immobilienmanagement · Euskirchen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 07/12/23veröffentlicht 22.10.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 897 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 14 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
500 Tsd. €
Laufzeit
40 Monate01.09.2024 – 31.12.2027
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 193 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (22 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • Personelle Besetzung35 %
  • Fachtechnische Lösungsansätze25 %
  • Strukturelle Herangehensweise an das Projekt15 %
  • Gesamteindruck Konzept5 %
  • Honorarangebot20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 26 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Dreifeldsporthalle "Jahnhalle" soll für Schul- und Vereinssport generalsaniert werden. Das Gebäude wurde 1975 in Stahlbeton/Mauerwerk gebaut und besitzt ein Kugelknotendachwerk der Fa. Mero. Die Halle liegt am Erftstadion Euskirchen. Die Sporthalle ist außer Betrieb. Die Halle ist nicht Versammlungsstätte nach SBauVO. In den ehemaligen Foyerbereich der Sporthalle soll ein Museumsarchiv integriert werden. Dieser Teil der Maßnahme wird durch öffentliche Mittel gefördert. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen (LPH) 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI. Aus einer vorhergehenden Objektplanung sind Teile der LPH 1 und LPH 2 zur Übernahme vorgesehen.

Beschreibung des Loses

Gemäß vorliegender Kostenschätzung wird von Kosten in Höhe von ca. 5,21 Mio. EUR netto (KG 200-600) ausgegangen (siehe auch "Kurzbeschreibung des Projektes"). Folgende Terminplanung liegt vor: - Planungs-/Leistungsbeginn 10/2024 - Beginn Ausschreibungen: 08/2025 - Baubeginn voraussichtlich 3. Quartal 2026 Für die Sanierung/den Umbau sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI zu vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt: Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1-2 (Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Personelle Besetzung35 %
Fachtechnische Lösungsansätze25 %
Strukturelle Herangehensweise an das Projekt15 %
Gesamteindruck Konzept5 %
Honorarangebot20 %
Qualität
Personelle BesetzungDetails zur Bewertung dieses Zuschlagskriteriums sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Qualität
Fachtechnische LösungsansätzeDetails zur Bewertung dieses Zuschlagskriteriums sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Qualität
Strukturelle Herangehensweise an das ProjektDetails zur Bewertung dieses Zuschlagskriteriums sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Qualität
Gesamteindruck KonzeptDetails zur Bewertung dieses Zuschlagskriteriums sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kosten
HonorarangebotDetails zur Bewertung dieses Zuschlagskriteriums sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2024
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Beschreibung der Optionen: - Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 3+4 gemäß § 34 HOAI, - Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 5-7 gemäß § 34 HOAI, - Beauftragungsstufe 4: Leistungsphase 8 gemäß § 34 HOAI, - Beauftragungsstufe 5: Leistungsphase 9 gemäß § 34 HOAI. Mit Vertragsunterzeichnung beauftr … ganz lesenBeschreibung der Optionen: - Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 3+4 gemäß § 34 HOAI, - Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 5-7 gemäß § 34 HOAI, - Beauftragungsstufe 4: Leistungsphase 8 gemäß § 34 HOAI, - Beauftragungsstufe 5: Leistungsphase 9 gemäß § 34 HOAI. Mit Vertragsunterzeichnung beauftragt der Auftraggeber (AG) den Auftragnehmer (AN) zunächst die Leistungen der Beauftragungsstufe 1 (= Leistungsphasen 1+2 gemäß § 34 HOAI). Der AN ist verpflichtet die Leistungen weiterer Stufen zu erbringen, soweit der AG diese Leistungen schriftlich abruft. Dem AG steht das Recht zu, die zur Beauftragung vorgesehenen Leistungen je nach Erkenntnissen aus dem Projektfortschritt zu reduzieren oder zu erweitern sowie die Stufen oder Leistungsphasen ganz oder in Teilen abzurufen. Jede Stufe stellt eine eigenständigen Leistungsabruf dar. Ein Rechtsanspruch des AN auf Übertragung aller oder einzelner Stufen oder Leistungsphasen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der AN keine Erhöhung seines Honorars oder weitergehende Rechte, gleich welcher Art, herleiten, insbesondere keine Ansprüche auf Auftragserteilung oder auf Schadensersatz oder Entschädigung wegen der Nichtbeauftragung von Leistungen. - Besondere Leistungen gem. Anlage 10 HOAI, hier insbesondere: 1. Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke (Lph. 2) 2. Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Lph. 9). - Zusätzliche Leistungen gem. Anlage 4 des Vertragsentwurfes: 1. Erstellen einer Kostenschätzung in der Gliederungssystematik und der Gliederungstiefe der DIN 276-1:2008-12 (mindesten bis zur 2. Gliederungsebene), 2. Erstellen einer Kostenberechnung nach der Bauteil- oder Elementmethode in der Gliederungssystematik und Gliederungstiefe der DIN 276-1:2008-12 (mindestens bis zur 3. Gliederungsebene).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2 - 20, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
- Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). - Bieter können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen … ganz lesen- Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). - Bieter können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: - Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). - Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen … ganz lesenDie benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitpunkt nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden. Bieter übermitteln ihre Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Der Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform "Vergabeportal Wirtschaftsregion Aachen, Düren, Euskirchen, Heinsberg" zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die genannte Vergabeplattform an die ausschreibende Stelle bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bieter sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der genannten Vergabeplattform informiert. Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der genannten Vergabeplattform. Die Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYLYPX2 Die Vergabeunterlagen, darunter Plan- bzw. Informationsunterlagen (Vergabeunterlage G), das Honorarangebotsformblatt (Vergabeunterlage E) sowie der Vertragsentwurf (Vergabeunterlage F), stehen Ihnen über die Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Das Angebot … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXQ1YYLYPX2 Die Vergabeunterlagen, darunter Plan- bzw. Informationsunterlagen (Vergabeunterlage G), das Honorarangebotsformblatt (Vergabeunterlage E) sowie der Vertragsentwurf (Vergabeunterlage F), stehen Ihnen über die Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Das Angebot ist zwingend elektronisch über diese Vergabeplattform einzureichen. Nähere Informationen können der Aufforderung zur Einreichung eines Erstangebotes (Vergabeunterlage D) entnommen werden. Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die Vergabeplattform "Vergabeportal Wirtschaftsregion Aachen, Düren, Euskirchen, Heinsberg" an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform "Vergabesatellit Wirtschaftsregion Aachen" registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Pannhausen + Lindener Architekten GmbH, Köln3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Im Schilderfeldchen 29, 53879 Euskirchen
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

894vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (831 Lose mit Angabe)
295.087 €Zuschlagswert im Median
136.593 € – 599.187 €mittlere Hälfte, 329 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 24.05.2024
  3. BekanntmachungFrist 24.05.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 94ec9c31-b6dc-49cd-b028-b06351c9fdf7.