Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitPlanung

Generalsanierung Schwimmhalle Gesamtschule Hollfeld

Zweckverband Staatliche Gesamtschule Hollfeld · Bayreuth, Bayern

Aktenzeichen FB13_2025_09_SH-01veröffentlicht 05.06.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 487 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bayreuth.

Alle Ausschreibungen: Planung in Bayern (276 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
28 Monate01.09.2025 – 31.12.2027, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bayreuth95448, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 66 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Qualität30 %
  • Qualität20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über plattform.aumass.de
    vor 16 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 14 Monaten
  4. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 14 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die Objektplanung Gebäude und Innenräume (LPH 6-8 HOAI) für die Generalsanierung der Schwimmhalle der Gesamtschule Hollfeld in Abstimmung und Zusammenarbeit mit den weiteren Planern. Mit den Planungsleistungen wurde bereits vor einiger Zeit ein Generalplanungsbüro beauftragt. Aus verschiedenen Gründen hat sich der Auftraggeber dazu entschlossen, mit dem beauftragten Generalplaner das Projekt nicht weiterzuführen und die restlichen Planungsleistungen, nach durchzuführenden Ausschreibungsverfahren, getrennt nach Planungsdisziplinen zu vergeben. Zu betonen ist insbesondere, dass sich auch in die bereits vorhandene Planung einzuarbeiten und diese ggf. zu überarbeiten ist.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 50Die Wertung erfolgt entsprechend den Ausführungen im Verfahrensleitfaden.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 30Konzept zur Baupräsenz. Die Wertung erfolgt entsprechend den Ausführungen im Verfahrensleitfaden.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 20Konzept zur Herangehensweise. Die Wertung erfolgt entsprechend den Ausführungen im Verfahrensleitfaden.

Eignung9 von 9 angegeben

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Der Nachweis der Berufsqualifikation nach §§ 44 und 75 Abs. 1 bis 4 VgV ist durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie mittels Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung (§§ 44 Abs. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV) zu … ganz lesenDer Nachweis der Berufsqualifikation nach §§ 44 und 75 Abs. 1 bis 4 VgV ist durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie mittels Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung (§§ 44 Abs. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV) zu führen. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen: - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB und ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 125 GWB. - Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister hat den aktuellen Stand wiederzugeben und soll zum Zeitpunkt des Endes der Abgabefrist nicht älter als 12 Monate sein. Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. - Der Bieter erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn mindestens eine der für die konkrete Leistungserbringung vorgesehenen Personen (Gesamtprojektleiter oder stellvertretender Gesamtprojektleiter) berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Ingenieur“ der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder vergleichbar oder „Staatlich geprüfter Bautechniker" der Fachrichtung Hochbau oder vergleichbar zu führen. Der Nachweis ist durch Vorlage einer Abschlussurkunde mit Angabe der Fachrichtung und Abschlussdatum zu führen und mit dem Angebot vorzulegen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder "Staatlich geprüfter Bautechniker" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU (Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist. Hinweis: Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB, § 124 Abs. 1 GWB vorzulegen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß § 45 VgV ist durch folgende Unterlagen zu führen: - Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit muss der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz und der Umsatz im Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“ in den vergangenen drei Geschäfts … ganz lesenDer Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß § 45 VgV ist durch folgende Unterlagen zu führen: - Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit muss der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz und der Umsatz im Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“ in den vergangenen drei Geschäftsjahren angegeben werden. Ist ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich der Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre der Tätigkeit. Ein Mindestumsatz wird nicht gefordert. - Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 2,0 Mio. € für Personenschäden und 2,0 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden (sonstige Schäden) je Versicherungsfall oder eine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz mit dem Auftragnehmer innerhalb von zwei Wochen nach Erteilung des Zuschlags zu schließen, ein. Der Versicherungsschutz muss jeweils 2-fach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Bei einer Projektversicherung ist es ausreichend, wenn die Versicherungssumme 2-fach für die gesamte Laufzeit zur Verfügung steht. Bei einer Bietergemeinschaft ist der Versicherungsschutz der Bietergemeinschaft als solche (nicht der einzelnen Mitglieder) nachzuweisen. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer Bietergemeinschaft mit Haftung für die gesamte Bietergemeinschaft mitversichert ist. Dies ist bei den meisten Versicherungen allerdings nicht der Fall. Aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass die Tätigkeit in einer Bietergemeinschaft mit Außenhaftung für die gesamte Bietergemeinschaft enthalten ist. Hinweis: Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 VgV ist durch folgende Unterlagen zu führen: Vorlage zweier Referenzen, die nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen und sich auf unterschiedliche Projekte beziehen: - Referenz 1: Vorlage einer Referenz über die Erbringung … ganz lesenDer Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 VgV ist durch folgende Unterlagen zu führen: Vorlage zweier Referenzen, die nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen und sich auf unterschiedliche Projekte beziehen: - Referenz 1: Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Leistungen im Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“ i. S. v. § 34 HOAI für eine Generalsanierung eines Sonderbaus i. S. v. Art. 2 Abs. 4 BayBO der Honorarzone III oder höher und anrechenbaren Herstellkosten nach § 33 HOAI von mindestens 5.000.000 € netto. Bei dem Referenzprojekt muss mindestens die Leistungsphase 8 nach HOAI beauftragt worden sein. Die Leistungsphase 8 hat dabei zumindest aktuell in Ausführung zu sein oder Inbetriebnahme und Abnahme sind frühestens am 1. Januar 2020 erfolgt. - Referenz 2: Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Leistungen im Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“ i. S. v. § 34 HOAI für eine Generalsanierung oder einen Neubau eines Sonderbaus i. S. v. Art. 2 Abs. 4 BayBO der Honorarzone III oder höher und anrechenbaren Herstellkosten nach § 33 HOAI von mindestens 5.000.000 € netto. Bei dem Referenzprojekt muss mindestens die Leistungsphase 8 nach HOAI beauftragt worden sein. Die Leistungsphase 8 hat dabei zumindest aktuell in Ausführung zu sein oder Inbetriebnahme und Abnahme sind frühestens am 1. Januar 2020 erfolgt. Hinweis: Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 VgV ist durch folgende Unterlagen zu führen: Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Ist ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft noch keine dr … ganz lesenDer Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 VgV ist durch folgende Unterlagen zu führen: Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Ist ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich der Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre der Tätigkeit. Aus den Reihen der Beschäftigten wird gefordert, dass zum Zeitpunkt der Leistungserbringung mindestens ein Bauzeichner im Büro des Hauptauftragnehmers beschäftigt sein muss; andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen. Hinweis: Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt.
Anzahl der Führungskräfte
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 VgV ist durch folgende Unterlagen zu führen: Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Führungskräfte. Ist ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft noch keine d … ganz lesenDer Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 VgV ist durch folgende Unterlagen zu führen: Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Führungskräfte. Ist ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich der Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre der Tätigkeit. Hinweis: Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 VgV ist durch folgende Unterlagen zu führen: Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hinweis: Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, … ganz lesenDer Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 VgV ist durch folgende Unterlagen zu führen: Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hinweis: Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Hinweis: Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt.
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 VgV ist durch folgende Unterlagen zu führen: Benennung der Gesamtprojektleitung und deren Stellvertretung inkl. Angabe der Berufsqualifikation und der Anzahl voller Berufsjahre. Hinweis: Die Unternehmen, auf die sich ein Biet … ganz lesenDer Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 VgV ist durch folgende Unterlagen zu führen: Benennung der Gesamtprojektleitung und deren Stellvertretung inkl. Angabe der Berufsqualifikation und der Anzahl voller Berufsjahre. Hinweis: Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2025
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie später abruft. Mit Vertragsschluss werden die Leistungsphasen 6 und 7 beauftragt.
Optionen
Stufenweise Beauftragung
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
plattform.aumass.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen … ganz lesen§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2.. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Angebote können ausschließlich über die Vergabeplattform abgegeben werden. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

695vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (303 Lose mit Angabe)
279.693 €Zuschlagswert im Median
138.000 € – 531.863 €mittlere Hälfte, 370 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Bayern (276 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.07.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a5d76171-823e-4ad1-9ad9-f43310641608.