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Generalsanierung Leonhart-Fuchs-Grund- und Mittelschule Wemding - Leistungen der Bauphysik, Leistungsphasen 1–7 (stufenweise) gemäß Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1) Ziffer 1.2.1 HOAI

Schulverband Wemding · Wemding, Bayern

Aktenzeichen BAUPHYSIKveröffentlicht 01.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 967 Tagen abgelaufen

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in 35 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
65 Monate02.05.2024 – 28.09.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Wemding86650, Landkreis Donau-Ries, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Qualität40 %
  • Qualität20 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 28.09.2029
    vor 30 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der Schulverband Wemding plant als Träger der Grund- und Mittelschule die Generalsanierung des Schulgebäudes mit einem Erweiterungsanbau der Aula und vergibt in diesem Zusammenhang Leistungen der Bauphysik, Leistungsphasen 1–7.

Beschreibung des Loses

Das Gebäude aus den 1970er Jahren besteht aus 3 Gebäudeteilen:

- Südflügel mit Haupteingang, voll unterkellert, mit Fachräumen für Werken und Lehrküche, deren Belichtung durch einen Lichtgraben verbessert wird. Im EG bis 2. OG befinden sich vorwiegend Unterrichts- und Verwaltungsräume.

- Mitteltrakt mit großzügigem Treppenhaus und Pausenhallenbereichen, voll unterkellert. 2010 wurde an der Südwestseite ein Aufzugsturm angebaut. Glasfassade aus Glasbausteinen.

- Nordtrakt, ca. 30 % unterkellert, mit Unterrichts- und Gruppenräumen. Die Nordseite dieses Flügels wurde 2010 östlich des nördl. Treppenhauses um insgesamt 12 Unterrichtsräume, 3 Gruppenräume sowie ein Behinderten-WC erweitert.

Das bis zu 4-geschossige Bauwerk ist in Stahlbeton-Skelettbauweise errichtet, die geschlossenen Fassadenteile bestehen überwiegend aus Stahlbetonfertigteilen mit Waschbeton-Oberfläche. Die bauzeitlichen Aluminium-Fenster sind lediglich 2-fach verglast, ohne thermische Trennung der Profile. 1995 erhielt das Gesamtgebäude ein flachgeneigtes Satteldach mit Blechdeckung. Im Rahmen der Verifizierung von 2 Varianten einer Machbarkeitsstudie wurde bereits die Erdbebensicherheit untersucht und bescheinigt. Die Bausubstanz ist zur Machbarkeitsstudie hinsichtlich Brandschutzes, Wärmedämmung und Substanzschäden geprüft worden.

Es sind Leistungen für Bauphysik stufenweise zu vergeben. Das Leistungsbild umfasst die Bereiche - Wärmeschutz und Energiebilanzierung - Bauakustik (Schallschutz) - Raumakustik

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 40Qualifikation und Erfahrung des für die Ausführung vorgesehenen Personals - Projektleiter
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 20Qualifikation und Erfahrung des für die Ausführung vorgesehenen Personals - Stellvertretender Projektleiter
Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 40Honorarangebot

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
02.05.2024
Vertragsende
28.09.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Beauftragungsstufe 2: Mitwirkung bei der Entwurfsplanung und Mitwirkung bei der Genehmigungsplanung Beauftragungsstufe 3: Mitwirkung bei der Ausführungsplanung und Mitwirkung bei der Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe Beauftragungsstufe 4: Mitwirkung bei der Objektüberwachung und Dokumentation
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Angebote sind ausschließlich unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter möglich. Die benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeit … ganz lesenDer Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Angebote sind ausschließlich unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter möglich. Die benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden. Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften. Bieter übermitteln ihre Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Der Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen stehen auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bieter sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert. Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung auch die weiteren geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Möhler + Partner Ingenieure GmbH, München5

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Schulverband Wemding
Anschrift
Marktplatz 3, 86650 Wemding
Kontakt
hauptverwaltung@vg-wemding.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.854vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.128 Lose mit Angabe)
179.279 €Zuschlagswert im Median
95.727 € – 350.878 €mittlere Hälfte, 800 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 15.03.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4c92035d-5811-4f25-a35f-e3e1b0d6bbae.