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Frist abgelaufenEU-weitBau

Generalsanierung Genovevaburg Mayen - Zimmerarbeiten für die Decken in Holz-Beton-Verbundbauweise

Stadtverwaltung Mayen · Mayen, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 2024-88veröffentlicht 11.12.2024BauleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 647 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

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Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 21 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Bauvorhaben umfasst die Gesamtsanierung der unter Denkmalschutz stehenden Oberburg der Genovevaburg in Mayen. Es ist eine gesamtheitliche Außen- und Innensanierung des Gebäudekomplexes geplant. Die Genovevaburg Mayen ist ein herausragendes und nahezu vollständig erhaltendes Beispiel des Burgenbaus des 19. und 20. Jahrhunderts und prägt als eines der Wahrzeichen das Stadtbild. Die Burg wurde im Jahr 1280 erbaut. Heute prägend sind neben dem Wiederaufbau von 1893 insbesondere die Veränderungen, die ab 1918 durch den Architekten Erst Stahl unter dem Leitbild der frühen Heimatschutzbewegung erfolgten. Ernst Stahl verfolgte ein einheitliches Konzept, das auch die Innenausstattung der Burg umfasste. Im Zuge dieser Baumaßnahmen wurden Baukörper verändert, neu aufgebaut bzw. zurückgebaut. Die Burg gliedert sich in fünf Gebäudeteile: Amtshaus (A), Brauhaus (B), Verbindungstrakt (C), Wehrgang (D) und Goloturm (E). Die Sanierung erfolgt in mehreren Bauabschnitten, gegliedert in die Gebäudeteile. Ab Juni 2025 finden im Burghof die Burgfestspiele statt, der Baubeginn ist für August 2025 geplant. Die Außensanierung soll Ende 2026 abgeschlossen sein. Die Innensanierung soll Mitte des Jahres 2026 starten. Der Nordwestturm des Amtshauses wurde vor einigen Jahren saniert und ist nicht Bestandteil der Maßnahme. Aufgrund der stadtbildprägenden Lage auf einer Felskuppe oberhalb des Marktplatzes ist die Baustelle erschwert zugänglich und der Materialtransport erfolgt ausschließlich über einen bauseitigen Turmdrehkran. Um die hohen denkmalpflegerischen Anforderungen zu erfüllen, ist einschlägige Erfahrung mit der Ertüchtigung und Aufwertung historischer Bausubstanz, sowie der Nachweis von hand-werklich anspruchsvollen Ausführungen von Holz-Beton-Verbunddecken zwingend erforderlich. Die Genovevaburg soll unter anderem zukünftig als Museum dienen. Dies bedingt erhöhte Nutzlasten für die Geschossdecken des Amtshauses. Die geplanten Ertüchtigungsmaßnahmen sollen hierbei zwingend vollständig reversibel sein und so einen größtmöglichen Sub-stanzerhalt garantieren. Das betrifft im Besonderen die vorhandenen Holzbalkendecken zwischen den Ebenen 2 und 3 (Erdgeschoss & Obergeschoss), sowie zwischen Ebenen 3 & 4 (Obergeschoss und Dachgeschoss). Die angestrebte Museumsnutzung bedarf einer möglichst freien Raumgestaltung. Weiterhin müssen entsprechende Ansprüche an den Brand- und Schallschutz, sowie weiterer bauphysikalischer Aspekte Rechnung getragen werden. Für die Ausführung kommen nur fachkundige, leistungsfähige Fachbetriebe in Betracht, die entsprechendes Fachpersonal mit langjähriger Berufserfahrung im Bereich einer Ertüchtigung in Holz-Beton-Verbundbauweisen, Holzbauweise in Verbindung mit Stahlbauteilen, sowie klassischer Holzbauweise an historischen Gebäuden detailliert nachweisen können.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Eignung zur Berufsausübung 1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB /A und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind. 2.) Eigenerklärung des Bieters, … ganz lesenEignung zur Berufsausübung 1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB /A und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind. 2.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen ist. 3.) Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. 4.) Eigenerklärung des Bewerbers /Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. 5.) Eigenerklärung des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister. Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 217A). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: 1.) Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Berufskammern der Länder, Handwerksrolle) 2.) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf 3.) gültige Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen 4.) gültige Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse(n) über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. 5.) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG --- Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte nach § 6e EU VOB/A auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur Eignung anzufordern.
Kriterium
1.) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. 2.) Erklärung, ob und hinsichtlich welch … ganz lesen1.) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. 2.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient. Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 235). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte erforderlichenfalls auch von Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur Eignung anzufordern.
Kriterium
1.) Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Jahren 2.) Eigenerklärung über die Bereithaltung der für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte 3.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unter … ganz lesen1.) Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Jahren 2.) Eigenerklärung über die Bereithaltung der für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte 3.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient. – Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 235). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen folgende Nachweise vorzulegen: 1.) Drei Referenzen mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges, 2.) Angaben zu Arbeitskräften: Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. 3.) ggf. Erklärung, dass die Kapazitäten anderer Unternehmen im Auftragsfall zur Verfügung stehen (Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen). Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte erforderlichenfalls auch von Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur Eignung anzufordern.
Kriterium
Jede Referenz hat die im Formblatt 444 für Referenznachweise genannten Mindestangaben zu enthalten. Vorzulegen sind aussagekräftige Referenzfotos, Kurzbeschreibung inkl. Dokumentationsbeispiel, Ausführungszeitraum, Auftragssumme und Benennung des Auftraggebers, des Bauleiters, sowie der zuständigen … ganz lesenJede Referenz hat die im Formblatt 444 für Referenznachweise genannten Mindestangaben zu enthalten. Vorzulegen sind aussagekräftige Referenzfotos, Kurzbeschreibung inkl. Dokumentationsbeispiel, Ausführungszeitraum, Auftragssumme und Benennung des Auftraggebers, des Bauleiters, sowie der zuständigen Denkmalschutzbehörde. Der Auslober behält sich vor Referenzbescheide von Sachverständigen zu den vorgelegten Projekten einzuholen. Die Eignung der Bieter ist anhand dreier Referenzprojekte zu bewerten. Dabei ist es zwingend erforderlich, dass diese von Projekten mit vergleichbaren Leistungen in der Ausführung von Decken in Holz-Beton-Verbundbauweise, Holzbauweise in Verbindung mit Stahlbauteilen, so-wie klassischer Holzbauweise aus den letzten zehn Kalenderjahren stammen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine qualifizierte, deutschsprachige Führungskraft (Schrift und Wort) über die gesamte Bauzeit als verantwortlichen Bauleiter/in für die Baustelle zur Verfügung zu stellen, welcher auch ständig anwesend ist und entsprechende fachliche Qualifikationen und mehrjährige (min. zwei Jahre) Tätigkeit als Baustellenleiter nachweisen kann. Ein Wechsel ist mit den fachlichen Beteiligten / dem Auftraggeber anzuzeigen und ist nur aus besonderen Gründen möglich. Der / Die Baustellenleiter/ in den Arbeitsteams muss folgende Qualifikationen ausweisen (Nachweis der Qualifikation durch HWK/IHK, FH, Universität, entsprechende Kammer, Kopien der Abschlussurkunde erforderlich): Ingenieur, Architekt, Zimmermann Meister (oder vergleich-bare Ausbildung im Baugewerbe), zusätzlich ist zwingend die Qualifikation des Restaurators im Holzbau erforderlich. Die drei Referenzprojekte sollen eine vergleichbare Komplexität in Bezug auf Deckenausbildung, sowie den Erhalt der historischer Bausubstanz (z.B. Stuckdecken) und den Austausch / Ertüchtigung von tragenden Bauteilen unter Last z.B. Balken, Unterzügen, Bindern, Sprenggewerke oder vergleichbar aufzeigen (z.B. anhand von Fotos). Aufgrund der Arbeiten an historisch wertvoller Substanz sind Angaben zu der Erfahrung und Ausführung von Projekten an historisch geschützten Bauwerken erforderlich bzw. anhand der Referenzprojekte zu belegen. In einem formlosen Schreiben ist seitens des späteren Systemgebers zu bestätigen, welche Produkte verbaut werden, inkl. technischen Eigenschaften des Verbundsystems, sowie die Bestätigung zur Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Ausführung und die durch die Denkmal-pflege zwingende Maßgabe der Denkmalkonformität. Auf einem gesonderten Schreiben ist außerdem ein Konzept bzw. eine Erläuterung zur Verfügbarkeit vor Ort zu beschreiben. Aufgrund der Komplexität der handwerklichen Aufgaben ist mit enger Abstimmung mit anderen Gewerken und einer Vielzahl an Tagesarbeiten zu rechnen. Eine dauerhafte Verfügbarkeit vor Ort ist somit sicherzustellen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, 55116 Mainz
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 454 (Baufertigstellung) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

274vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (149 Lose mit Angabe)
189.258 €Zuschlagswert im Median
100.087 € – 438.849 €mittlere Hälfte, 144 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fa66938b-28a6-4ecd-88c9-db1b71ce81a0.