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Generalplanungsleistungen für das Vorhaben „Abwärmenutzung aus Abwasser der Kläranlage Erfurt-Kühnhausen zur Einkopplung in das Fernwärmenetz der SWE Energie GmbH“ im Planungslos Anlagentechnik

SWE Energie GmbH · Erfurt, Thüringen

Aktenzeichen EU 269/24veröffentlicht 24.10.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 348 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
47 Monate31.01.2026 – 31.12.2029, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Erfurt99086, Thüringen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 251 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 11 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2029
    vor 9 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Der Erreichung des Unternehmenziels soll das hier gegenständliche Projekt “Abwärmenutzung aus Abwasser der Kläranlage Erfurt-Kühnhausen zur Einkopplung in das Fernwärmenetz der SWE Energie GmbH“ dienen. Beabsichtigt ist dabei eine Nutzung des Abwärmepotenzials aus dem geklärten Abwasser des im Ortsteil Kühnhausen befindlichen Klärwerks. Über - in einem Maschinenhaus einzuhausende und an das Mittelspannungsnetz anzubindende - Großwärmepumpen als wesentlicher Projektbestandteil soll das thermische Potenzial des geklärten Abwassers nutzbar gemacht werden. Hierzu bedarf es dann auch einer entsprechenden Verlängerung des bestehenden Fernwärmenetzes der Vergabestelle.

Das Gesamt-Projekt wird auf dieser Basis in ein Planungslos „Anlagentechnik“ und in ein weiteres Planungslos „Ausbau Fernwärmenetz“ strukturiert. Gegenstand dieser Vergabe ist die Generalplanung für das erste Planungslos Anlagentechnik. Das zweite Planungslos Verlängerung Fernwärmenetz wird demgegenüber gesondert vergeben werden.

Es werden im Rahmen einer Generalplanung folgende Objekt- und Fachplanungen vergeben: - Ingenieurbauwerke - Freianlagen - Tragwerksplanung - Technische Ausrüstung/ Elektroplanung (einschließlich Planung der MSR-Anbindung an die zentrale Leittechnik der Vergabestelle in Einklang mit ITSiG-Anforderungen für KRITIS Betreiber), - maschinentechnische Ausrüstung - Schallgutachten - Entwurfsvermessung - Brandschutzgutachten - Ex-Schutzgutachten

Die Leistungen - Baugrundgutachten - Landschaftspflegerischer Begleitplan - Artenschutz werden demgegenüber extern durch die Vergabestelle vergeben werden, sind jedoch durch den zukünftigen Auftragnehmer mittels Formulierung einer Aufgabenstellung (als besondere Leistung) zu präzisieren, außerdem müssen die Leistungen der externen Gutachten mit den eigenen Leistungen koordiniert und die Ergebnisse in die zukünftige Planung integriert werden.

Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen, zunächst werden sofort mit Vertragsschluss auf einer ersten Stufe die Phasen 2 bis 4 (Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) vergeben. Die zweite Stufe umfasst die Phasen 6 und 7 (mit Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung und anschließender Mitwirkung bei der Vergabe von Generalübernehmerleistungen). Die dritte Stufe beinhaltet zunächst die der Phase 5 zugehörige Prüfung der Detailplanungen sowie der Werk- und Montageplanungen des zukünftigen Generalübernehmers. Darüber hinaus umfasst die dritte Stufe auch eine Bauoberleitung in Form einer Bauherrenbetreuung sowie eine technische Bauüberwachung (örtliche Bauüberwachung bzw. Objektüberwachung) jeweils in der Phase 8.

Der zukünftige Auftragnehmer hat jedoch keinen Anspruch, dass ihm über die erste Stufe hinaus weitere Stufen jeweils übertragen werden.

Der zukünftige Auftragnehmer hat das Recht, für die Durchführung der weiteren Stufen eine angemessene Honoraranpassung einzufordern, wenn seit Fertigstellung der zuletzt beauftragten Stufe mehr als 12 Monate vergangen sind, ohne dass in dieser Zeit eine Übertragung einer weiteren Stufe erfolgt ist (Verfügbarkeit von Ressourcen). Sollte die Vergabestelle nach Ablauf der 12 Monate eine angemessene Honoraranpassung verweigern, darf der Auftragnehmer die weitere Bearbeitung ablehnen. Die (stufenweise) zu vergebenden Leistungen entsprechen damit - den Phasen 2 bis 4 (in Bezug auf die Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanungen) - der Phase 6 (in Bezug auf die funktionale Leistungsbeschreibung), - der Phase 7 (in Bezug auf die Mitwirkung bei der Vergabe) - der Phase 5 (in Bezug auf eine Prüfung der Pläne des Generalübernehmers) - der Phase 8 (in Bezug auf die Bauoberleitung und die technische Bauüberwachung) der diversen Objekt- und Fachplanungen.

Im Übrigen wird zur weiteren Konkretisierung auf die Teile A und C der Vergabeunterlagen verwiesen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung3 von 4 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
… bis 1 Bewerber

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
31.01.2026
Vertragsende
31.12.2029
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
stufenweise Beauftragung gemäß der Erläuterungen in Teil A der Vergabeunterlagen
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung2 von 5 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: gemäß des Vertragsentwurfs (Teil C der Vergabeunterlagen)
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprun-Platz 4, 99423 Weimar
Fristen für Nachprüfungsanträge
Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar si … ganz lesenSieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Magdeburger Allee 34, 99086 Erfurt
Kontakt
info@swe-energie.de
Auskünfte
Schicker Thies Partnerschaft von Rechtsanwälten mbBpost@schickerthies.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Thüringen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

127vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (89 Lose mit Angabe)
258.023 €Zuschlagswert im Median
109.780 € – 650.000 €mittlere Hälfte, 73 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 019a16b8-8813-4bce-ae68-336215b43e66.