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Generalplanung Leitung 1/3 und Leitung 2 (Wasserstoffleitungen mosaHYc)

Creos Deutschland Wasserstoff GmbH · Homburg, Saarland

Aktenzeichen CDW 2025-0002-EU / 16.02-010veröffentlicht 21.01.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 464 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
2 Jahre12.11.2025 – 05.11.2027, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Homburg66424, Saarpfalz-Kreis, Saarland
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 130 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 05.11.2027
    vor 12 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Verfahrens sind Planungsleistungen zur Umstellung bestehender Stahlrohrleitungen (Leitung 1/3: Fenne - Fürstenhausen - Carling (F); Leitung 2: Perl - Besch) auf die zukünftige Wasserstoffnutzung einschließlich der Trassierung der im Rahmen der Netzergänzung neu zu errichtenden Leitungsabschnitte (DN 150 und DN 250) einschl. der Planung aller Sonderbauwerke (bspw. HDD, Leitungsquerungen, Bahnquerungen), der technische Anlagen und sonstigen Betriebseinrichtungen sowie der Vermessungsleistungen und der Umweltplanung (Landschaftspflegerischer Begleitplan). Für die Umwidmung der bestehenden Leitungen wie für die Neubauabschnitte sind die genehmigungsrechtlichen und privatrechtlichen Grundlagen zu schaffen. Die Planungsleistungen umfassen Grundlagenermittlung (u.a. Geländevermessung), Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführbaren und genehmigungsfähigen Lösung (Lph. 1 - 4 HOAI) sowie die Ausführungsplanung und Leistungsbeschreibungen und -verzeichnisse (Tief- und Rohrbauleistungen) als Grundlage für Rahmenvertragsabrufe (Lph. 5 und 6 HOAI).

Beschreibung des Loses

Die Creos Deutschland GmbH ist Eigentümerin und Betreiberin eines ca. 1.700 km langen Gashochdruckleitungsnetzes. Das Leitungsnetz dient der öffentlichen Gasversorgung im Bereich des Saarlandes und in weiten Teilen von Rheinland-Pfalz. Zur langfristigen Sicherstellung der Leistungsfähigkeit einer bedarfsgerechten Versorgung der Region wurde ein Investitionsprogramm für die zukunftsfähige Ausrichtung des Gashochdrucknetzes entwickelt. Seit August 2020 darf sich das Saarland hierbei offiziell als HyExpert-Wasserstoffmodellregion bezeichnen. Herzstück der Modellregion sind verschiedene Projekte, die im Zusammenspiel das Konzept für die zukünftige Nutzung von Wasserstoff im Saarland darstellen, insbesondere das grenzüberschreitende Infrastrukturprojekt mosaHYc. Grundlegendes Ziel des Projektes mosaHYc ist es gemeinsam mit einem französischen Gasnetzbetreiber ein ca. 90 Kilometer langes grenzüberschreitendes Wasserstoffnetz zu schaffen. Durch die Errichtung des mosaHYc-Leitungsnetzes sollen in der Region erste Wasserstoffproduktionskapazitäten aufgebaut und erste industrielle Prozesse in der regionalen Stahlindustrie auf Wasserstoff umgestellt werden und perspektivisch durch den Einsatz von grünem Wasserstoff erhebliche CO2-Einsparungen erzielt werden. Im Rahmen des mosaHYc-Projektes sind auf deutscher Seite (jeweils bis zur Französischen Landesgrenze) zwei Wasserstoffleitungen unter Verwendung bestehender Leitungen als Generalplanung zu planen: - Leitung 1/3 zwischen Fenne, Fürstenhausen und Carling (F), ca. 16,6 km Umwidmung, ca. 2,7 km Neubau - Leitung 3 zwischen Perl und Besch, ca. 6 km Umwidmung, ca. 2,3 km Neubau - Grundlage der Generalplanung bilden die Planungskonzepte und sowie technischen und netzwirtschaftlichen Anforderungen des Auftraggebers. Zum Planungsumfang bei den Neubauabschnitten gehören insbesondere folgende Leistungen / Leistungsbilder: - Trassierung und Planung der Wasserstoffleitung einschl. der betrieblichen Ausrüstung nebst Zubehör (Objektplanung und alle erforderlichen Fachplanungen) - In Abhängigkeit behördlicher oder gesetzlicher Anforderungen an die grenzüberschreitende Leitung ist optional auch die Planung von ggf. erforderlichen Gasanlagen (bspw. Gasdruckregel- und Messanlagen, Zählerstation einschl. Strom- und Telekomanschluss) - Vermessungsleistungen (u.a. topographische Geländeaufnahme im Planungskorridor der Neubauabschnitte, Einmessen von Bohrpunkten, Einmessen von Kopflöchern an den Bestandsleitungen und Einmessen von Schilderpfählen) - Erbringung sämtlicher umweltplanerischer Leistungen für den Planungsgegenstand (insbesondere: Erstellen der Landschaftspflegerischen Begleitpläne gem. § 26 und Anlage 7 HOAI 2021) unter Beachtung aller einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere UVPG, BNatSchG, BImSchG). - Für die Rohr- und Tiefbauleistungen einschl. Zerstörungsfreier Werkstoffprüfung (ZfP) wird eine Rahmenvereinbarungen geschlossen. Die zu vergebenden Planungsleistungen umfassen auch die Erstellung der Ausführungsunterlagen sowie die Leistungsbeschreibungen und -verzeichnisse mit detaillierter Mengenermittlung als Grundlage für die einzelnen, abschnittsweisen Rahmenvertragsabrufe. - Fachliche und terminliche Koordination der vom AG beigestellten Leistungen (bspw. Bodengutachten, Hydrogeologie, Kampfmittelerkundung (Luftbildauswertung)) Die zu vergebenden Planungsleistungen umfassen insbesondere die Erstellung und Zusammenführung aller für die Durchführung der Genehmigungsverfahren notwendigen Unterlagen. Das Genehmigungskonzept (bspw. Einzelgenehmigungen oder Planfeststellungsverfahren) ist zusammen mit dem Auftraggeber im Detail zu erarbeiten und abzustimmen. Anlandungsterminals für Wasserstoff mit einem Durchmesser von 300 Millimeter oder weniger durch Planfeststellung zulassen. - Für Leitung 1/3 soll von der Möglichkeit der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für Leitungen kleiner DN 300 (Option gem. § 43l Abs. 3 EnWG) Gebrauch gemacht werden und alle Abschnitte der Leitung 1/3 (Umwidmungen und Neubauabschnitte) in einem gemeinsamen Planfeststellungsverfahren genehmigt werden. Die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens bietet dabei aufgrund der Konzentrationswirkung sowohl für die rechtssichere Umsetzung des Gesamtvorhabens als auch für die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange sowie für die Schaffung der privatrechtlichen Voraussetzungen (vorteilhaft für den Fall erforderlicher Enteignungs-/Besitzeinweisungsverfahren) den geeigneten Rahmen. - Für Leitung 2 sind bislang Einzelgenehmigungen/-zulassungen für die einzelnen Umwidmungs- und Neubauabschnitte angedacht. Für die Erbringung der Leistungsphasen 1 - 4 HOAI ist ein Zeitraum von 10 Monaten ab Auftragserteilung (vsl. ab 11/2025) vorgesehen. Für die Erstellung der Ausführungsunterlagen und Leistungsbeschreibungen (Leistungsphasen Lph. 5 und 6 HOAI) ist ein voraussichtlicher Leistungszeitraum bis 11/2027 anzunehmen.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Preis
Kriterium 1: Honorar/Preis für Trassierung und Planunggemäß Vergabeunterlagen
Preis
Kriterium 2: Honorar/Preis für Zeithonoraregemäß Vergabeunterlagen
Qualität
Kriterium 3: Qualifikation und Erfahrung der Planungsleitergemäß Vergabeunterlagen
Qualität
Kriterium 4: Referenzprojektegemäß Vergabeunterlagen
Qualität
Kriterium 5: Organisations- und Planungskonzeptgemäß Vergabeunterlagen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
12.11.2025
Vertragsende
05.11.2027
Verlängerung
bis zu 3-mal: Für das Vorhaben sind Einzelgenehmigungsverfahren und ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen und die Rohrleitungstrasse ist privatrechtlich zu sichern. Dies birgt Verzögerungsrisiken. Der Zeitraum kann sich verlängern, wenn sich das Projekt verzögert.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (§ 160 GWB) Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DY5MMSE# a) Der Auftraggeber ist Zuwendungsempfänger im Sinne des § 99 Nr. 4 GWB. Aufgrund der Zuwendungsbestimmungen behält sich die Vergabestelle vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und ohne Zuschlagserteilung zu beenden, wenn der Zuschlag nach den Regelungen der "Info … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4DY5MMSE# a) Der Auftraggeber ist Zuwendungsempfänger im Sinne des § 99 Nr. 4 GWB. Aufgrund der Zuwendungsbestimmungen behält sich die Vergabestelle vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und ohne Zuschlagserteilung zu beenden, wenn der Zuschlag nach den Regelungen der "Information zum Teilnahmewettbewerb nach VgV" auf das Angebot eines Bieters erteilt werden müsste, der seinen Sitz außerhalb des Gebietes der EU hat. Alternativ zur Aufhebung behält sich die Vergabestelle vor, alle Teilnahmeanträge und/oder Angebote von Bietern, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, auszuschließen. Entsprechendes gilt, wenn der Zuschlag auf das Angebot einer Bietergemeinschaft erteilt werden müsste, bei denen ein oder mehrerer Mitglieder ihren Sitz außerhalb der EU haben. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einer gesonderten "Eigenerklärung der Eignung" (Anlage B) vorzulegen. Bewerbergemeinschaften haben einen berechtigten Vertreter zu benennen (Anlage C). Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen zu berufen, so sind diese im "Verzeichnis anderer Unternehmen" (Anlage D) anzugeben und die entsprechenden Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einer gesonderten "Eigenerklärung zur Eignung" (Anlage B) vorzulegen. Zusätzlich ist mit dem Teilnahmeantrag die "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" vorzulegen (Anlage E). Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind von jedem eignungsverleihenden Unternehmen die entsprechenden Erklärungen in der Anlage B abzugeben. Beabsichtigt der Bewerber, Teile der Leistung von Unterauftragnehmer ausführen zu lassen, ohne dass ein Fall der Eignungsleihe vorliegt, so muss er die dafür vorgesehenen Leistungen im Teilnahmeantrag (Anlage A) angeben. Die zur Erbringung dieser Leistungen vorgesehenen Unterauftragnehmer sind spätestens mit der Abgabe des endgültigen Angebots verbindlich zu benennen. c) Eignungsprüfung Die Teilnahmeanträge und Angebote sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache in Textform über die Vergabeplattform des Auftraggebers einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen abgeben: - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. - Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB). - Angabe zu Insolvenzverfahren (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) - Eigenerklärung zur Einhaltung umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen insbesondere Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). - Angaben zur Liquidation und Einstellung der Tätigkeit i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. - Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). - Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Interessenkonflikten (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) - Eigenerklärung, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Saarland. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

105vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (77 Lose mit Angabe)
143.645 €Zuschlagswert im Median
87.491 € – 233.528 €mittlere Hälfte, 28 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Saarland (15 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 28.07.2025 auf 31.07.2025 verschoben
  3. 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist 28.07.2025
  4. BekanntmachungFrist 28.07.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9624a429-6b4b-441e-959f-dfa47b2c55cf.