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Generalplanung für den Erweiterungsneubau St. Vitus Grundschule und den Umbau- und Anpassungsmaßnahmen im Bestand Bauteil A, östlicher Teil, Gemeinde Metelen

Gemeinde Metelen · Metelen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2025-I-026veröffentlicht 04.12.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 481 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 33 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
37 Monate01.07.2026 – 01.08.2029
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Qualität - Projektumsetzung30 %
  • Qualität - Lösungsskizze / Durchführungskonzept10 %
  • Gesamthonorar60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 01.08.2029
    vor 4 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Gemeinde Metelen erstreckt sich im Kreis Steinfurt im Steinfurter Land über eine Fläche von ca. 40 km² und hat ca. 6.500 Einwohner (IT.NRW, Stand 31.12.2022). Zur Gemeinde Metelen gehören ferner die Bauernschaften Naendorf und Samberg. Metelen grenzt im Norden und Osten an die ebenfalls zum Kreis Steinfurt gehörenden Städte und Gemeinden Ochtrup, Steinfurt und Horstmar, im Westen und Süden an die zum Kreis Borken gehörenden Gemeinden Schöppingen und Heek. Bis zur niederländischen Grenze sind es nur etwa 20 Kilometer. Die Gemeinde wird außerhalb der Siedlungsflächen durch eine überwiegend intensive Landwirt-schaft sowie mehrere ausgewiesene Gebiete zum Schutz der Natur und Landschaft mitgeprägt. Sie ist darüber hinaus Teil des EUREGIO-Gebietes. Metelen ist nach der Einwohnerzahl die sechstkleinste selbständige Kommune in Nordrhein-Westfalen, und wird aufgrund der Einwohnerzahl dem Gemeindetyp „kleine Kleinstadt“ zugeordnet. Metelen erfüllt die landesplanerische Funktion eines Grundzentrums im Kreis Steinfurt. Die nächsten Mittelzentren sind die Kreisstadt Steinfurt sowie Ochtrup, das nächste Oberzentrum ist die Stadt Münster. Die Mittelzentren Ahaus und Rheine sind ca. 20 km entfernt. Die St. Vitus Grundschule befindet sich etwa 0,5 km südöstlich vom Ortskern entfernt und beschult die Kinder der Gemeinde. Das bestehende Schulgebäude aus dem Jahr 1952 wurde zu-erst 1985 und zuletzt 2019 erweitert. Jedoch sind die Flächen angesichts der steigenden Schü-lerzahlen und des damit verbundenen erhöhten Flächenbedarfs nicht mehr ausreichend. Die Anzahl der Klassen wird in den Jahren 2025 von 12 an 2025/26 auf 13, und 2027 auf 14 steigen. Die geplante Erweiterung soll sowohl den steigenden Schülerzahlen als auch dem gesetzlichen Anspruch auf einen Ganztagsplatz ab dem Schuljahr 2026/2027 nachkommen. Aus diesem Grund empfiehlt der Ausschuss für Schule und Kultur der Gemeinde Metelen, einen Erweiterungsneubau für die Erweiterung der St.-Vitus-Grundschule zu realisieren.

Bei dem in diesem Verfahren behandelten Bauvorhaben handelt es sich um: „Erweiterungsneubau der St. Vitus Grundschule“ und „Umbau- und Anpassungsmaßnahmen im Bestand Bauteil A, östlicher Teil“ Bestandteil sind folgende Leistungsbilder nach HOAI 2021 bzw. nach AHO: - „Objektplanung für Gebäude und Innenräume“ gem. §§ 33 - 35 in Verbindung mit Anlage 10 HOAI - „Fachplanung Tragwerksplanung“ gem. §§ 49 - 51 in Verbindung mit Anlage 14 HOAI (LPH 1 – 5) - „Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung“ gem. §§ 53 -56 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI für die Anlagengruppen 1 – 7 - „Fachplanung Bauphysik – Anwendungsbereich Wärmeschutz“ gem. HOAI § 3; Anlage 1, Ab-schnitt 1.2 - „Fachplanung Bauphysik – Anwendungsbereich Raumakustik“ gem. HOAI § 3; Anlage 1, Ab-schnitt 1.2 - „Fachplanung Brandschutz“ – gemäß AHO Heft Nr. 17, Stand Dezember 2022 “Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz” einschließlich Flucht- und Rettungswegplänen, Feuerwehrplänen und Brandordnung. Weitere Details sind der Anlage 03_MET_GP_Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität - Projektumsetzung30 %
Qualität - Lösungsskizze / Durchführungskonzept10 %
Gesamthonorar60 %
Qualität
Qualität - ProjektumsetzungProjektteam, Projektorganisation, Projektleitung, persönliche Qualifikation, -Durchführungskonzept Qualitäts-, Kosten-, Termin-, Nachtrags- und Konfliktmanagement.
Qualität
Qualität - Lösungsskizze / DurchführungskonzeptBewertung der funktionalen Zusammenhänge, Erschließung, Cluster, Mehrfachnutzung, gestalterischen Ausprägung und Freiräume, Fassade, Haustechnikkonzept sowie deren Berücksichtigung der Nachhaltigkeit anhand der Lösungsskizze, oder anhand von Referenzen.
Preis
GesamthonorarFür das Zuschlagskriterium „Preis“ haben die Bieter den jeweiligen Preis für die zu beauftragenden Leistungsbausteine unter Verwendung des Preisblatts (siehe Anlage 04, Leistungsbeschreibung und Honorarblatt) anzugeben.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2026
Vertragsende
01.08.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen (angesiedelt bei der Bezirksregierung Münster), Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekamm … ganz lesenDie Vergabestelle weist auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auf-trag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance##Besonders auch geeignet für:selbst#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Schnoklake Betz Dömer Generalplaner GmbH, Münster2

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Gemeinde Metelen
Anschrift
Sendplatz 18, 48629 Metelen
Kontakt
vergabe@pd-g.de
Auskünfte
Gemeinde Metelenvergabe@pd-g.de

Bei uns erfasst

3Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

892vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (829 Lose mit Angabe)
295.087 €Zuschlagswert im Median
136.593 € – 599.187 €mittlere Hälfte, 329 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 14.07.2025 auf 14.07.2025 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 14.07.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 13d84f28-246b-47d3-8496-d3b36c42e694.