Zum Inhalt
Menü

Generalplanerleistungen Interim Oper der Zukunft Düsseldorf

Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 20240215_IPM_OPI_GP_Ddorfveröffentlicht 29.07.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Düsseldorf.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (69 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 29 Monaten · aus Veröffentlichung und Laufzeit geschätzt

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
56 Monate
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Düsseldorf40589, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 181 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (9 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • Projektbezogene Qualifikation der Projektleitung15 %
  • Projektbezogene Qualifikation der stellvertretenden Projektleitung10 %
  • Projektbezogene Qualifikation der Projektleitung Bühnentechnik7,5 %
  • Projektbezogene Qualifikation der Projektleitung Akustik7,5 %
  • Qualität des Konzepts zur vorgesehenen Projektstruktur15 %
  • Qualität der inhaltlichen Auseinandersetzung mit den projektspezifischen Risiken und Chancen15 %
  • Qualität des entwickelten Terminplans10 %
  • Honorar/ Vergütung20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt, vorbehaltlich der politischen Beschlussfassung, Generalplanerleistungen für den Interimsbau der Oper der Zukunft einschließlich aller erforderlichen Frei- und Außenlagen stufenweise zu vergeben. Zu den Leistungen des Generalplaners zählen insbesondere folgende Leistungsbilder: - Gebäude und Innenräume - Freianlagen - Tragwerksplanung - Technische Ausrüstung - Anlagengruppe 1-8 und zusätzlich bühnentechnische Anlagen - Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung - Bauakustik - Raumakustik - Brandschutz

Beschreibung des Loses

Der Auftraggeber ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf und wurde von dieser stufenweise mit Planung und Bau einer Interimsspielstätte für die Düsseldorfer Oper beauftragt. Das zu errichtende Gebäude soll die Düsseldorfer Oper mitsamt Ballett, Ensemble und Werkstätten spielfähig halten, in der an dem Standort Heinrich-Heine-Allee die bestehende Oper abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird. Der finale Standort der Interimsspielstätte und damit die Vorgabe, ob es sich um einen Umbau oder einen Neubau handelt wird, steht derzeit noch nicht fest. Der Auftraggeber hält aktuell jedoch einen Umbau für wahrscheinlicher. Sollte dies nicht möglich sein, kommt auch ein höchst funktionaler Neubau (ohne gesteigerte Anforderungen an die Architektur) in Betracht. Das Vorhaben "Opern-Interim" ist zeitlich äußerst anspruchsvoll: Nach derzeitiger Planung muss die Intersimsspielstätte bis Mitte 2028 bezugsfertig sein. Dies setzt einen Baubeginn im Sommer 2026 voraus. Um diesen Zeitplan zu halten, muss der Bauantrag bis Anfang 2025 eingereicht sein. Für den Opern- und Ballettbetrieb ist im Saal ein Platzangebot für rd. 900 bis 1000 Besucher zu schaffen, es wird für die Spielstätte eine Nutzfläche von rd. 11.000 m² benötigt, für Werkstätten und andere Arbeitsplätze noch einmal rd. 1.200 m² sowie entsprechende Rangier- und Anlieferungsaußenflächen für die Logistik. Die essenziellen und unabdingbaren Bestandteile einer Interimsspielstätte für einen Opernbetrieb sind: - bestimmte Bühnenmaße als Grundmaß für Übernahme von bestehenden Repertoireproduktionen, - Hauptbühne, Seitenbühnen sowie ein Bühnenturm mit einer gewissen Höhe von ca. 20 Meter mit einer Portalbrücke, - eine ausgefeilte zeitgemäße Bühnentechnik - ein Orchestergraben für ca. 80 Musiker*innen mit Andienungsmöglichkeiten; - Bühnenboden mit Anforderungen für Ballettaufführungen - eine exzellente Akustik geeignet für Sänger*innen und Orchester; - barrierefreie zugängliche Funktionsbereiche Für die Interimsspielstätte wird aktuell eine Machbarkeitsstudie unter Berücksichtigung des zu realisierenden Raum- und Funktionsprogramm angefertigt. Als Ergebnis der Machbarkeitsuntersuchung kann ein Neubau aber auch ein Umbau mit Erweiterung eines Bestandsgebäudes stehen. Diese Machbarkeitsstudie ist zunächst durch den Generalplaner in den aufgeführten Fachplanungsbereichen der Leistungsphasen 1-2 HOAI nachzuführen, mit der eigenen Planung zu synchronisieren und in Gänze dem AG erneut zur Abstimmung vorzulegen. Insbesondere die brandschutztechnische Genehmigungsfähigkeit ist behördlich vorabzustimmen. Zudem ist eine zügige und gründliche interne Abstimmung mit den Fachdisziplinen (Bauphysik, Raumakustik, Bühnentechnik, Tragwerksplanung etc.) erforderlich. Sodann ist die Leistungsphase 3 HOAI einschließlich aller Fachplanerleistungen zu erbringen und dem AG zur Abstimmung vorzulegen. Der AG holt sodann einen Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss auf Grundlage dieser Planung ein. Die Leistungsphasen 4-8 HOAI werden zunächst nur optional getrennt nach Planungsbereichen in noch näher auszugestaltenden Stufen und abhängig von der Beschlusslage, abgerufen. Zunächst ist nur die erste Beauftragungsstufe (LP 1-3) vorgesehen. Dabei besteht kein Anspruch auf Abruf der weiteren Beauftragungsstufen. Die Leistungsphasen 4, 5 und 6 der HOAI-Leistungsbilder Gebäude und Innenräume (Architektur), ggf. Freianlagen, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung einschl. der Zuarbeit von Sonderfachleuten wie bspw. Brandschutzgutachter etc. sind - aufgrund der Terminzwänge - nach Beauftragung parallel zu bearbeiten. Der Generalplaner muss hierzu eine ausreichend große Anzahl an Mitarbeitern vorhalten. Es ist geplant, die Bauleistungen auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit ergänzenden Leitdetails an einen oder mehrere Generalunternehmer zu vergeben. Die Erstellung der Funktionalen Leistungsbeschreibung und die Begleitung des Vergabeverfahrens obliegt dem Generalplaner. Die Erstellung der ergänzenden LPH 5 erfolgt nach derzeitiger Planung durch den Generalunternehmer. Dem Generalplaner kommt in der Leistungsphase 8 die Prüfung der Werk- und Montageplanung des GU auf Übereinstimmung mit dem Vertragssoll zu. Zudem übernimmt der Generalplaner die Qualitätssicherung der Ausführungsleistungen des Generalunternehmers. Nähere Informationen zu der zu erbringenden Leistung sind der Anlage zu entnehmen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag8 von 8 angegeben

Projektbezogene Qualifikation der Projektleitung15 %
Projektbezogene Qualifikation der stellvertretenden Projektleitung10 %
Projektbezogene Qualifikation der Projektleitung Bühnentechnik7,5 %
Projektbezogene Qualifikation der Projektleitung Akustik7,5 %
Qualität des Konzepts zur vorgesehenen Projektstruktur15 %
Qualität der inhaltlichen Auseinandersetzung mit den projektspezifischen Risiken und Chancen15 %
Qualität des entwickelten Terminplans10 %
Honorar/ Vergütung20 %
Qualität
Projektbezogene Qualifikation der Projektleitung
Qualität
Projektbezogene Qualifikation der stellvertretenden Projektleitung
Qualität
Projektbezogene Qualifikation der Projektleitung BühnentechnikProjektbezogene Qualifikation der Projektleitung
Qualität
Projektbezogene Qualifikation der Projektleitung Akustik
Qualität
Qualität des Konzepts zur vorgesehenen Projektstruktur
Qualität
Qualität der inhaltlichen Auseinandersetzung mit den projektspezifischen Risiken und Chancen
Qualität
Qualität des entwickelten Terminplans
Preis
Honorar/ VergütungPreis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
56 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz … ganz lesenDas Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind darüber hinaus gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2) bei dem Auftraggeber zu rügen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/ mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält … ganz lesen1. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/ mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. 2. Die Bildung von BG war bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt. 3. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er in dieser Bekanntmachung die wesentlichen Eckpunkte und Besonderheiten der zu erbringenden Leistung skizziert sowie auf der in Ziffer I.3) genannten Website die bisherigen Planungen und sonstigen Informationen zu dem Projekt zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest. 4. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld ein Unternehmen mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie und Vorplanung vorbefasst war. Die Arbeitsergebnisse bilden die Grundlage für die weitere Planung und werden allen Bewerbern über die in Ziffer I.3) genannte Website zur Verfügung gestellt. Hierdurch stellt der Auftraggeber sicher, dass der Wettbewerb durch eine etwaige Teilnahme dieses vorbefassten Unternehmens nicht verzerrt wird (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 VgV). 5. Das gesamte Verfahren steht unter Haushaltsvorbehalt. Die IPM behält sich vor, das Verhandlungsverfahren ganz oder teilweise einzustellen, soweit sie ihrerseits nicht weiter von der LHD beauftragt wird oder die erforderlichen politischen Beschlüsse nicht zustande kommen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2RHQ4A 1. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/ mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehme … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y2RHQ4A 1. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/ mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. 2. Die Bildung von BG war bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt. 3. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er in dieser Bekanntmachung die wesentlichen Eckpunkte und Besonderheiten der zu erbringenden Leistung skizziert sowie auf der in Ziffer I.3) genannten Website die bisherigen Planungen und sonstigen Informationen zu dem Projekt zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest. 4. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld ein Unternehmen mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie und Vorplanung vorbefasst war. Die Arbeitsergebnisse bilden die Grundlage für die weitere Planung und werden allen Bewerbern über die in Ziffer I.3) genannte Website zur Verfügung gestellt. Hierdurch stellt der Auftraggeber sicher, dass der Wettbewerb durch eine etwaige Teilnahme dieses vorbefassten Unternehmens nicht verzerrt wird (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 VgV). 5. Das gesamte Verfahren steht unter Haushaltsvorbehalt. Die IPM behält sich vor, das Verhandlungsverfahren ganz oder teilweise einzustellen, soweit sie ihrerseits nicht weiter von der LHD beauftragt wird oder die erforderlichen politischen Beschlüsse nicht zustande kommen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH

Alle 2 offenen Ausschreibungen von Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

892vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (829 Lose mit Angabe)
295.087 €Zuschlagswert im Median
136.593 € – 599.187 €mittlere Hälfte, 329 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (69 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d832f1c0-d711-48cf-8ef5-35f3aacb00ae.