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Generalplanerleistung für den Deichneubau Behrensdorf

Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein · Husum, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen F 2025/14veröffentlicht 11.09.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 263 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
15.06.2026 – …
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 115 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Gesamthonorar30 %
  • Qualitätkriterien (ZK2 bis ZK5)70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    vor 5 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 58 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein, endvertreten durch den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN) plant den Neubau eines Landesschutzdeiches als Ersatz für den Regionaldeich Behrensdorf. Der vorhandene Regionaldeich bietet aufgrund seiner Lage und seines Besticks nur einen bedingten Hochwasserschutz für die im Zusammenhang bebauten Gebiete der Gemeinde Behrensdorf. Eine Sicherheitsüberprüfung für den Regionaldeich Behrensdorf ergab eine stark unterschiedliche Kronenhöhe mit Abschnitten, die nicht höher als das örtliche HW200 (NHN+2,50 m) und damit deutlich zu niedrig sind. Der Hochwasserschutz vor Behrensdorf muss angesichts der bestehenden Verhältnisse verbessert und ausgebaut werden. Eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN), der Gemeinde Behrensdorf, dem Deichverband Kembs-Behrendorf (DV) und dem Gewässerunterhaltungsverband (GUV) sieht vor, dass der bestehende Regionaldeich künftig durch den Neubau eines Landesschutzdeiches ersetzt werden soll. Der neu herzustellende Landesschutzdeich soll auf einer neuen rückwärtigen Trasse entstehen. Den Ursprung hat diese Entscheidung bereits in den 90er Jahren. Der damalige Minister Wiesen hatte seinerzeit mit Rücksicht auf das bestehende Naturschutzgebiet (NSG) „Kleiner Binnensee und angrenzende Salzwiesen“ bestimmt, dass eine Verstärkung des bestehenden Regionaldeichs nicht in Frage kommt, da ein geeigneter Hochwasserschutz auch außerhalb auf neuer Trasse hergestellt werden kann. Entsprechend soll der Deichneubau auf einer rückwärtig zum NSG liegenden Trasse als sog. Flügeldeichlösung herausgearbeitet werden. Die Verträglichkeit mit den Entwicklungszielen der bestehenden Natura2000 Gebiete sind bei der Planung und Umsetzung zu berücksichtigen. Die Zuständigkeit der Planung liegt für die Leistungsphasen1) (LPH) 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) beim DV Kembs-Behrensdorf. Ab LPH 3 ff. obliegt die weitere Planung (Entwurf ff.) dem LKN. In Rahmen einer Generalplanung sind insbesondere die Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke inkl. sämtlicher damit verbundener landschaftsplanerischer Leistungen, sowie der Fachplanung Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung für den Deichneubau in Behrensdorf zu erbringen.

Beschreibung des Loses

Es werden Planungsgrundleistungen sowie besondere Leistungen der Leistungsbilder Objektplanung für Ingenieurbauwerke inkl. sämtlicher damit verbundener landschaftsplanerischen Leistungen, sowie der Fachplanung Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung gem. HOAI 2021 beauftragt.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Gesamthonorar30 %
Qualitätkriterien (ZK2 bis ZK5)70 %
Preis
GesamthonorarGesamthonorar der Grundleistungen und besondere Leistungen Ausführlicheres wird in der Aufforderung zur Angebotsabgaben enthalten sein.
Qualität
Qualitätkriterien (ZK2 bis ZK5)Qualitätkriterien (ZK2 bis ZK5) sind unter Punkt 1.13 Zuschlagkriterien beschrieben. Ausführlicheres wird in der Aufforderung zur Angebotsabgaben enthalten sein

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.06.2026
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes SchleswigHolstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüf … ganz lesenDas Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Über die in Abschnitt 5.1.9 genannten Erklärungen und Nachweise zu den Eignungskriterien hinaus sind mit … ganz lesen-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Über die in Abschnitt 5.1.9 genannten Erklärungen und Nachweise zu den Eignungskriterien hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: 1.) Eigenerklärung darüber, dass die in § 123 Abs. 14 und § 124 Abs. 1 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber nicht zutreffen. 2.) Erklärung zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 mittels Formblatt „Eigenerklärung zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EUSchwellenwerte“ ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Hinweis für eine eventuelle Auswahlentscheidung nach § 51 Abs. 1 VgV: Sofern die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert und damit zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden, gemäß den Angaben in Abschnitt 5.1.9 begrenzt ist, erfolgt die Auswahl derjenigen Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, anhand der Wertungskriterien (Pkt. 1.11) und der Wertungsmatrix (Anlage 7).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Fichtner Water & Transportation GmbH, Sarweystr 3, 70191 Stuttgart, Stuttgart–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

211vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (109 Lose mit Angabe)
166.240 €Zuschlagswert im Median
56.136 € – 365.572 €mittlere Hälfte, 89 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 17.02.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 75f63c3a-012f-45c4-8107-3d43b5319846.