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Generalplaner VA IBW TWP LPH 3 u 5 bis 9

Auftraggeber nicht angegeben · Weißenburg in Bayern, Bayern

Aktenzeichen 25-096441veröffentlicht 02.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

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Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
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keine Angabe

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  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Das Staatliche Bauamt Ansbach plant im Landkreis Weißenburg­Gunzenhausen zwischen Treuchtlingen und der Landkreisgrenze zum Landkreis Roth einen durchgehenden 3­streifigen Ausbau der Bundesstraße 2 (B 2). Im Bereich der Ortsumgehung Weißenburg münden derzeit die Bundesstraße 13 (B 13) und die Kreisstraße WUG 1 höhengleich, gesteuert durch eine Lichtsignalanlage, in die B 2 ein. Es handelt sich hierbei um die sog. Eichstätter Kreuzung. Gegenstand des Vorhabens ist der höhenfreie Umbau dieser Kreuzung. Es ist vorgesehen, die B 2 in Tieflage unterhalb des Kreuzungsbereichs hindurchzuführen. Oberhalb dieser Tieflage wird ein Kreisverkehrsplatz mit beidseitigen Zu­ und Abfahrtsrampen zur Verknüpfung der B 13 und der Kreisstraße WUG 1 mit der B 2 angelegt. Durch die Tieferlegung der B 2 werden ein Trogbauwerk (Grundwasserwanne BW1) mit nach Süden hin angrenzenden Stützwänden (BW7.1 + BW7.2) und zwei sog. Deckelbauwerke (BW2 + BW3) zur Überführung des Kreisverkehrs erforderlich. Nordöstlich der Kreuzung neben der Verbindungsrampe 3 wird ein unterirdisches Betriebsgebäude (BW4) errichtet, mit dessen Hilfe u. a. in Teilbereichen der gegenständlichen Straßenplanung anfallendes Oberflächenwasser weitertransportiert wird. Ferner wird nördlich der B 2 auf der Freifläche zwischen dem Römerbrunnenweg und der Straße „Am Volkammersbach“ ein neues Retentionsbodenfilter­ und Regenrückhaltebecken angelegt. In diesem Becken wird u. a. das vom Betriebsgebäude über eine Druckleitung ankommende Wasser gereinigt. Die ca. 70 m nördlich der Eichstätter Kreuzung gelegene Geh­ und Radwegüberführung, der sog. Wülzburgsteg, wird abgebrochen und ca. 8 m weiter nördlich seiner aktuellen Lage neu gebaut (BW5). Während der Bauzeit wird außerdem eine Behelfsbrücke über die östlich der B 2 geplante bauzeitliche Umfahrung errichtet, um den Betrieb des die B 2 querenden Fuß­ und Radweges aufrechtzuerhalten. Die ca. 60 m südlich der Eichstätter Kreuzung vorhandene Geh­ und Radwegunterführung wird ebenfalls abgebrochen. Sie wird ca. 90 m nach Süden verschoben und dort, in den bestehenden Abmessungen sowie an die neue Situation angepasst, neu errichtet (BW6). Um die Eingriffe in angrenzende Privatgrundstücke zu minimieren bzw. ganz zu vermeiden, wird entlang der Verbindungsrampe 2 (Südwestseite) eine Stützwand (BW8) hergestellt. Die bestehende Gabionenwand entlang des benachbarten Kauflandareals im Nordwesten wird abgebrochen und ebenfalls durch eine neue Stützwand (BW9) ersetzt. Ebenso sind aktive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände BW10+BW11+BW13+BW14, Lärmschutzwall BW12) geplant. Diese sind in allen Quadranten erforderlich und werden entweder am Fahrbahnrand, auf Wällen oder auf Bauwerken errichtet. Die Baustrecke beginnt bei B 2_2330_0,013 (Bau­km 0­258) im Südwesten mit einem Lärmschutzwall. Im Norden endet die Baustrecke bei B 2_2360_0,367 (= Beginn der Ausfädelspur bei Bau­km 0+627) und geht später als 3­streifiger Querschnitt (RQ 15,5) in den anschließenden und derzeit in Planung befindlichen Bauabschnitt „3­streifiger Ausbau Eichstätter Kreuzung – Weißenburg­Nord“ über. Bis zur Realisierung dieses zukünftigen Nachbarabschnitts erfolgt die Verbindung über einen 230 m langen provisorischen Anschluss an den zweistreifigen Bestand der B 2, dessen Ende bei B 2_2360_0,597 (Bau­km 0+857) liegt. Die südwestlich der Eichstätter Kreuzung bestehende Einfahrrampe des B2­Anschlusses „Römerbrunnenweg“ in Fahrtrichtung Nürnberg wird angepasst und als baulich getrennter Einfädelungsstreifen zur Rampe 1 geführt, um einen Verflechtungsstreifen zu vermeiden. Die B 13 wird auf einer Länge von 100 m an die infolge des Vorhabens veränderten Gegebenheiten vor Ort angepasst, bei der WUG 1 sind entsprechende Anpassungen auf einer Strecke von 90 m nötig. Zur Aufrechterhaltung des Verkehrs ist während der auf 3 Jahre geschätzten Bauzeit eine rd. 610 m lange Baustellenumfahrung östlich der B 2 vorgesehen. Dadurch soll auch während der Bauzeit die verkehrliche Durchgängigkeit der B 2, der B 13 und der WUG 1 größtenteils sichergestellt werden. Der höhenfreie Umbau der Eichstätter Kreuzung soll dabei in zwei Bauabschnitten, dem Bauabschnitt NORD und SÜD, ausgeführt werden. Für den höhenfreien Umbau der B 2, Augsburg – Nürnberg, in Weißenburg liegt bereits der genehmigte Planfeststellungsbeschluss vor. Planungs­ und baubegleitend sind Baulärumuntersuchungen und Beweissicherungen durchzuführen. Im Vorfeld der Bauarbeiten ist ein Gebäude abzubrechen. Es sind umfamgreiche Maßnahmen zur Spartenumverlegung Kanal, Wasser, Gas und Kabel zu planen und auch während der Ausführung zu begleiten.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
Siehe Vergabeunterlagen Formblatt III.16.1Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen  (Formblatt III.16.1) aufgeführt: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/287350
Preis
Siehe Vergabeunterlagen Formblatt III.16.1Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen  (Formblatt III.16.1) aufgeführt: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/287350
Beschreibung
Die Gewichtungen der Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen Formblatt III.16.1 aufgelistet.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
ICL Ingenieur Consult GmbH, Leipzig–

Auftraggeber

Name
Staatliches Bauamt Ansbach
Anschrift
Würzburger Landstr. 22, 91522 Ansbach
Kontakt
vergabestelle@stbaan.bayern.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.854vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.128 Lose mit Angabe)
179.279 €Zuschlagswert im Median
95.727 € – 350.878 €mittlere Hälfte, 800 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 11.11.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 010df9fe-6e6e-4d81-ad59-9cf02ddb19df.