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Generalplaner für die Planung des Neubaus eines Fernwärmenetzes

Stadtwerke Eutin · Eutin, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen 1-2026veröffentlicht 25.08.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 187 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Bewertung des Honorarangebots60 %
  • Bewertung des Qualitätskonzepts40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 2 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Auftraggeberin plant die Errichtung eines überwiegend neu aufzubauenden Fernwärmesystems "Eutin Nord". Ein bestehendes kleineres Wärmenetz bzw. bestehende Erzeugungsstandorte und -anlagen sollen integriert werden. Insgesamt wurde im Untersuchungsgebiet ein jährlicher Wärmebedarf von rund 30 GWh abgeleitet. Unter der Annahme einer Anschlussquote von 100 % und 1.600 Vollbenutzungsstunden ergibt sich eine potenzielle Fernwärmeanschlussleistung von 18,5 MWth. Hierzu müssten insgesamt ca. 450 Hausanschlüsse gebaut bzw. Gebäude an die Fernwärme angeschlossen werden. Bei abgeschätzt durchschnittlich zwei Wohneinheiten pro Gebäude, sollen also rund 900 Wohneinheiten mit Fernwärme versorgt werden. Zur vollständigen Abdeckung des Gebiets müssten ungefähr 10 km Trassen neu errichtet werden. Die hinzukommenden Fernwärmetrassen reduzieren sich um ca. 800 Meter Trassenlänge im Bereich Stolbergstraße/Lübecker Straße, da diese bereits im Rahmen einer Straßensanierung geplant wurden und sich bereits im Bau befinden. Die angenommene Wärmeliniendichte für Eutin Nord wird etwa 2.400 kWh/m betragen. Der konkrete räumliche, technische und kapazitive Umfang des geplanten Netzes (Versorgungsgebiet, anzuschließende Objekte, Anschlussleistung, Erzeugungskapazitäten, Erzeugungsstandorte) ergibt sich aus einer derzeit in Bearbeitung befindlichen Machbarkeitsstudie . Die Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung sowie die Machbarkeitsstudie bilden die fachliche Grundlage für die zu erbringenden Planungsleistungen. Mithilfe dieses Vergabeverfahrens sucht die Auftraggeberin einen Planer, der im unten genannten Umfang Planungsaufgaben übernehmen soll. Der konkrete Planungsumfang für die Wärmenetze und Hausanschlüsse ist noch nicht bestimmt. Dieser wird sich im Rahmen der derzeit laufenden Machbarkeitsstudie weiter konkretisieren, aber auch nach Abschluss der Machbarkeitsstudie noch nicht endgültig feststehen.

Beschreibung des Loses

Die Auftraggeberin sucht mithilfe dieses Vergabeverfahrens einen Planer, der im folgenden Umfang Planungsaufgaben übernehmen soll. Als Generalplaner schuldet der Planer der Auftraggeberin leistungsbildübergreifend und schnittstellenfrei eine vollständige mängelfreie und funktionsgerechte Planung und Überwachung der Errichtung des Projekts. Dazu organisiert, koordiniert, kontrolliert und integriert er die für die Erreichung der Projektziele erforderlichen Leistungen in allen beauftragten Leistungsbildern und -phasen und gewährleistet ein einheitliches Informationsmanagement für den gesamten Planungs-, Vergabe- und Bauausführungsprozess gegenüber der Auftraggeberin. Er schuldet der Auftraggeberin damit - über die Summe der ihm übertragenen einzelnen Planungsleistungen hinaus - als Generalplaner die Vorlage eines integrierten und schlüssig aufeinander abgestimmten Planungswerks. Grundleistungen: - Objektplanung Ingenieurbauwerk für Wärmeverteilleitungen, §§ 41 ff. HOAI LPH 2 zu 100 % des Zielnetzausbaus und LPH 3 und 4 zu 30 % des Zielnetzausbaus Hinweis: Die Auftraggeberin erwartet, dass der Auftragnehmer im Rahmen der Grundleistungen auch die Rohrstatik erbringt. Das kann auch im Rahmen eines Unterauftragnehmers erfolgen. - Objektplanung Ingenieurbauwerk für Hausanschlüsse und Wärmeübergabestationen, §§ 41 ff. HOAI LPH 2 bis 4 für jeweils 30 % des Zielnetzausbaus - Objektplanung Ingenieurbauwerk für den Umbau Heizzentrale Schwimmbad und Luft-Wärmepumpe, §§ 41 ff. HOAI LPH 2 bis 4 zu jeweils 100 % des Zielnetzausbaus - Fachplanung Technische Ausrüstung (TA) für die Abwasser-Wärmepumpe, §§ 53 ff. HOAI LPH 2 bis 4 zu jeweils 100 % des Zielnetzausbaus - Fachplanung Technische Ausrüstung (TA) für die Luft-Wärmepumpe, §§ 53 ff. HOAI LPH 2 bis 4 zu jeweils 100 % des Zielnetzausbaus Hinweis: Der konkrete Planungsumfang für die Wärmenetze und Hausanschlüsse ist noch nicht bestimmt. Dieser wird sich im Rahmen der derzeit laufenden Machbarkeitsstudie weiter konkretisieren, aber auch nach Abschluss der Machbarkeitsstudie noch nicht endgültig feststehen. Weitere Informationen, insbesondere zu den umfangreichen besonderen Leistungen, die die Auftraggeberin ebenfalls beauftragt, können sie der Vergabeunterlage A - Vertragsbedingungen mit Leistungsbeschreibung entnehmen. Hochbauplanungen, insbesondere die Planung von Neubau-, Umbau- oder Erweiterungsgebäuden zur Unterbringung von Wärmeerzeugungsanlagen, Wärmespeichern und Nebenanlagen, sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung, diese werden separat vergeben. Der Planer liefert alle notwendigen Vorgaben und Schnittstellen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Bewertung des HonorarangebotsGewichtung (Punkte, genau) 60Bewertung des Honorarangebots anhand der in der Vergabeunterlage A niedergelegten Bewertungsformel (60 P.)
Qualität
Bewertung des QualitätskonzeptsGewichtung (Punkte, genau) 40Bewertung des Qualitätskonzepts (40 P.) in den folgenden Unterkriterien: - Angebotsqualität (max. 12. P.) - Terminplan (max. 15. P.) - Erfahrung des Projektteams (max. 9 P.) - Gesamteindruck Bietergespräch (max. 4 P.) Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlage A verwiesen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Auftraggeberin hat für die nachfolgenden Leistungen noch keinen Antrag auf Förderung nach der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze ("BEW") gestellt, weshalb diese Leis-tungen optional ausgeschrieben werden. Diese Option wird nur dann gezogen, wenn und soweit ein gestellter Zuwendungsantrag … ganz lesenDie Auftraggeberin hat für die nachfolgenden Leistungen noch keinen Antrag auf Förderung nach der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze ("BEW") gestellt, weshalb diese Leis-tungen optional ausgeschrieben werden. Diese Option wird nur dann gezogen, wenn und soweit ein gestellter Zuwendungsantrag bewilligt wird. Insoweit tritt der Vertrag hinsichtlich dieser Leistungspflichten erst in Kraft, wenn die beantragte Förderung bewilligt wird (auf-schiebende Bedingung). - Objektplanung Ingenieurbauwerk für Wärmeverteilleitungen, §§ 41 ff. HOAI LPH 3 und 4 für bis zu 100 % des Zielnetzausbaus - Objektplanung Ingenieurbauwerk für Hausanschlüsse und Wärmeübergabestationen, §§ 41 ff. HOAI LPH 3 und 4 für bis zu 100 % des Zielnetzausbaus - Fachplanung Technische Ausrüstung (TA) für einen weiteren Erzeugungsstandort "In-nenstadt" mit einer Umgebungsluft-Wärmepumpe und Heizkessel sowie ggf. KWK-Anlage als Übergangslösung, §§ 53 ff. HOAI LPH 2 bis 4 zu jeweils 100 % des Zielnetzausbaus Da die Machbarkeitsstudie noch in Erarbeitung und der Erlebnisbericht ausstehend ist, weiß die Auftraggeberin nicht, ob die angedachte Flusswasserwärmepumpe erforderlich sein wird, weshalb sie die nachfolgende Leistung ebenfalls optional ausschreibt: - Fachplanung Technische Ausrüstung (TA) für die Flusswasser-Wärmepumpe, §§ 53 ff. HOAI LPH 2 zu jeweils 100 % des Zielnetzausbaus
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4D0AM7VR#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
GEF Ingenieur AG, Leimen2

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadtwerke Eutin
Anschrift
Holstenstraße 6, 23701 Eutin, 23701 Eutin
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

367vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (104 Lose mit Angabe)
205.053 €Zuschlagswert im Median
88.962 € – 424.135 €mittlere Hälfte, 294 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Schleswig-Holstein (31 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 04.05.2026
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 04.05.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5e3372dd-2f54-40c2-885f-d86658207b67.