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Gemeinschaftliche Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen durch Bund und Länder: Verfassungsrechtliche und einfachgesetzliche Gestaltungsoptionen

Bundesamt für Naturschutz · Bonn

Aktenzeichen 3526800300veröffentlicht 02.04.2026Öffentliche Ausschreibung

Angebotsfristseit 184 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
keine Angabe
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Bonn
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    vor 6 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 6 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Unter dem Dach der UMK soll eine gemeinschaftliche Finanzierung von Bund und Ländern für Aufgaben und Maßnahmen im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege entwickelt werden. Das Forschungsvorhaben soll verfassungs- und einfachgesetzliche Gestaltungsoptionen erarbeiten und die Bund-Länder-Verhandlungen flankierend unterstützen. Gestaltungsspielräume bestehen nach geltendem Verfassungsrecht im Rahmen der gemeinschaftlichen Finanzierung der Verbesserung der Agrarstruktur nach Art. 91a Abs. 1 Nr. 2 GG. Darüber hinaus ist eine Verfassungsänderung zur Einführung u.a. einer Gemeinschaftsaufgabe (GA) "Naturschutz" zu prüfen. Die allgemeinen Rahmenbedingungen wurden bereits u.a. für die Klimaanpassung ermittelt, die einfachgesetzlichen Gestaltungsoptionen im Naturschutz sind aber bislang noch nicht hinreichend untersucht. Entsprechendes gilt im Hinblick auf eine Einordnung als Investition für grüne und blaue Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität. Es ist zu prüfen welche Maßnahmen in Abgrenzung zu anderen Aufgaben des Umweltschutzes unter Berücksichtigung der Verfassungsbegriffe “Naturschutz" und "Landschaftspflege” (Art. 74 Abs. 1 Nr. 29 GG) sowie der Zielbestimmung des BNatSchG in den Anwendungsbereich der neuen GA und ggf. der Kreditermächtigung zum Sondervermögen nach Art. 143h GG fallen und aus Sicht des (Bundes-)Naturschutzes fallen sollen. Hierbei sind auch mögliche Auswirkungen u. a. auf den Kompetenztitel aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 29 GG und bestehende Förderinstrumente zu prüfen und bei der Bewertung und Ausarbeitung von Regelungsvorschlägen zu berücksichtigen. Bundesgesetzlich zu konkretisieren sind zudem die Ausgestaltung, der Inhalt und das Verfahren der gemeinsamen Rahmenplanung. Daneben ist zu prüfen, welche Möglichkeiten der Optimierung aus Sicht des Biodiversitätsschutzes bei der Verbesserung der Agrarstruktur durch Maßnahmen einer umweltgerechten Landbewirtschaftung und Neuordnung ländlichen Grundbesitzes nach GAKG bestehen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4666135a-fee5-42be-94d9-3ac48721b6f8.