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Gemeinde Simmozheim - Neubau Bürgerzentrum mit Mediathek und Kindertagesstätte, Gewerk "Schreinerarbeiten"

Gemeinde Simmozheim · Simmozheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2024/1288veröffentlicht 08.07.2024BauleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 890 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung sind Bauarbeiten im Gewerk "Schreinerarbeiten" im Rahmen des Projekts "Neubau Bürgerzentrum mit Mediathek und Kindertagesstätte mit Wohnungen Ortskern Schillerareal, Simmozheim"

Beschreibung des Loses

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Bauarbeiten im Gewerk "Schreinerarbeiten" in den nachfolgend beschriebenen Bauvorhaben. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung. Bauvorhaben "Bürgerzentrum": Neubau eines Bürgerzentrums (mit Bürgersaal, Tagescafé, Mediathek und Mehrzweckraum "gemeinnützige Fläche"). Grundfläche westlicher Hauptbaukörper: ca. 11.10m x 24.20m Grundfläche eingeschossiger Zwischenbereich: ca. 5.00m x 12.40m Grundfläche östlicher Hauptbaukörper: ca. 7.60m x 12.40m Grundfläche Außenlager: ca. 17.90m x 3.50m Das Gebäude ist als zwei Hauptbaukörper geplant, die über einen gemeinsamen Sockelbau miteinander verbunden sind. Das Sockelgeschoss öffnet sich nach Süden zum Dorfplatz und liegt nach Norden komplett im Erdreich. Nach Südosten schließt in Verlängerung des Sockelgeschosses das Außenlager an, das ebenfalls den Geländesprung von einem Geschoss aufnimmt und von Norden und Osten erdbedeckt und begehbar ist. Der westliche Hauptbaukörper hat 3 Mediatheksebenen über dem Sockelgeschoss. Der östliche Hauptbaukörper hat eine Ebene über dem Sockelgeschoss, in dem sich ein gemeinschaftlich genutzter Mehrzweckraum mit Nebenräumen befindet sowie eine Technikfläche im Dachraum, wo die Lüftungsanlage der Küche verortet ist. Kenngrößen: BGF (BGF r+s): ca. 1.365 m² BRI (BRI r+s): ca. 5.290 m³ NRF: NUF: ca. 835 m² TF+VF: ca. 200 m² Bauvorhaben "Kindertagesstätte und Wohnen": Neubau einer 2-gruppigen Kindertagesstätte und Mehrzweckraum im Erdgeschoss sowie zwei geförderten Wohneinheiten im Dachgeschoss. Grundfläche nördlicher Baukörper (Satteldach): ca. 10.00m x 21.90m Grundfläche südlicher Baukörper (Flachdach): ca. 17.80m x 9.00m Die Haupterschließung von Kindertagesstätte und Mehrzweckraum erfolgt über den zentralen Foyer Eingang auf Dorfplatzebene. Der Mehrzweckraum und die angegliederten Nebenräume sind direkt an den Eingangsbereich angebunden. Die Kindertagesstätte wird über ein separates Foyer erschlossen, an das Verwaltungs- und Nebenräume angegliedert sind. Über eine freistehende Treppe kommt man vom Foyer in einen großzügigen Spielflur an den die Gruppen-, Schlaf- und Sanitärräume sowie Kinder-Werkstatt und Matschgarderobe angeschlossen sind. Die barrierefreie Erschließung erfolgt über einen Aufzug zwischen Foyer und Spielflur. Über die Matschgarderobe im westlichen Gebäudeteil wird der Außenspielbereich erschlossen. Die Wohnungen im Dachgeschoss haben einen separaten Eingang an der Nordfassade und werden über eine einläufige Treppe erschlossen. Bei den Wohnungen handelt es sich um je eine geförderte 2-Zimmer- bzw. 3-Zimmer-Wohnung, die von der Gemeinde Simmozheim vermietet werden sollen. Die Wohnungen orientieren sich mit ihren Wohn-Essbereichen und eingeschnittenen Loggien nach Westen. Kenngrößen: BGF (BGF r+s): ca. 1.165 m² BRI (BRI r+s): ca. 3.860 m³ NRF: NUF: ca. 656 m² TF+VF: ca. 94 m²

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZHUDK

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 450 (Bauarbeiten) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

594vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (516 Lose mit Angabe)
373.062 €Zuschlagswert im Median
145.222 € – 1,05 Mio. €mittlere Hälfte, 362 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 31.05.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ecf6bcbb-6cb5-48eb-b15c-9f7aca6ca3e4.