Gemeinde Rellingen - Bau- und Planungsleistungen (GU) für den Neubau der Erich Kästner Schule Rellingen-Krupunder (Schulgebäude und Sporthalle)
Gemeinde Rellingen · Rellingen, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen EKS_01-2025veröffentlicht 15.04.2025BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Bauleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Rellingen25462, Kreis Pinneberg, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassenja
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 18 Monatenan Gemeinde Rellingen
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 18 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Gemeinde Rellingen ist eine Gemeinde im Kreis Pinneberg im Süden von Schleswig-Holstein mit Rund 15.200 Einwohnern. Die Gemeinde Rellingen plant derzeit die Errichtung eines Schulneubaus sowie einer 3-Feldsporthalle mit Tribüne für die Erich Kästner Schule Rellingen-Krupunder am Standort Herrmann-Löns-Weg in Rellingen. Das Baufeld ist frei von Bestandsgebäuden und Baumbestand. Das Grundstück für den Neubau der Erich Kästner Schule Rellingen-Krupunder, Flurstück 717, Rellingen, befindet sich im Eigentum der Gemeinde Rellingen und hat eine Fläche von ca. 19.188 m². Der geplante dreigeschossige Schulbaukörper ist Teil eines Ensembles (Schulbau + Sporthalle), welches den Schulhof in seiner Höfigkeit fasst und der durch seine städtebauliche Lage die Eingangssituation deutlich markiert. Der Schulbaukörper beinhaltet eine Mensa, Gemeinschaftsflächen, Fachklassen, Räume für allgemeinen Unterricht, Verwaltungsflächen, OGS [Offene Ganztagsschule], eine Lernküche sowie eine Bibliothek, die auch externen Nutzenden zur Verfügung steht. Der Eingangsbereich am Herman-Löns-Weg auf der südlichen Grundstückseite wird durch einen Gebäudevorsprung definiert und bietet einen geschützten und überdachten Eingang. Im Erdgeschoss liegen neben der auch von Externen genutzten Bibliothek zentral und schnell erreichbar die Mensa mit Küche, Aula und Fachräume und auf der anderen Seite Nebenräume und das erste von zwei Schulclustern mit den entsprechenden allgemeinen Unterrichtsräumen und Differenzierungsflächen. Im ersten Obergeschoss befindet sich auf der einen Seite die Verwaltung, auf der anderen Seite weitere Fachklassen und abschließend das zweite von zwei Schulclustern mit den entsprechenden allgemeinen Unterrichtsräumen und Differenzierungsflächen. Im zweiten Obergeschoss befinden sich die OGS-Flächen samt Nebenflächen und ausreichend Technikflächen. Die im nord-westlichen Bereich des Grundstückes liegende Sporthalle wird hauptsächlich über den südlichen, überdachten Eingang erschlossen. Nutzende können alternativ über den Nordeingang (Nebeneingang) das Gebäude betreten. Vom Haupteingang besteht auf der einen Seite die Möglichkeit über einen Flur ("schwarz-weiß" Trennung) die Umkleide samt Sanitärbereiche in die jeweiligen Hallenteile zu gelangen. Auf der anderen Seite haben vor allem Zuschauer die Möglichkeit über ein Foyer, an dem Nebenräume wie u.a. WCs positioniert sind, über eine Treppe in das 1.OG auf die Tribüne zu gelangen. Im 1. OG befindet sich neben der Tribüne noch einen Ausschankbereich und ausreichend Technikflächen. Bei der Halle handelt sich um keine Versammlungsstätte. Weitere Einzelheiten enthält die Baubeschreibung, die gemeinsam mit den Bewerbungsunterlagen für den Teilnahmewettbewerb bereit steht. Darüber hinaus gehende Vergabeunterlagen (FLB, Vertragswerk etc.) werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben.
Beschreibung des Loses
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Generalunternehmervertrages über die schlüsselfertige Errichtung des Gebäudeensembles (Schulneubau und 3-Feldsporthalle) in konventioneller Bauweise. Der Auftrag umfasst Planungs- und Bauleistungen. Das Gebäudeensemble wird in Massivbauweise mit tragenden Wänden in Stahlbeton und Mauerwerk, als auch Stahlbetonskelettbau errichtet. Der Auftrag umfasst alle Bauleistungen und Lieferungen, die zur schlüsselfertigen, betriebs- und bezugsbereiten sowie funktionsgerechten Herstellung des Gebäudeensembles erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere (nicht abschließend): Gründungsarbeiten, Tragkonstruktion, Innenwände, Decken, Dach (Betondecke, Gründach, Trapezblechdach), Fußboden (Oberbeläge, Sporthallenboden), Fassadenarbeiten, Fenster, technische Anlagen (Wärmeversorgung, Wasserversorgung, Lufttechnische Anlagen, Elektrische Anlagen, Beleuchtung, Blitzschutz- und Erdungsanlagen, Kommunikations-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen, Küchentechnische Anlagen sowie Gebäude- und Anlagenautomation), die Realisierung eines Wärmenetzes und weitere Bauleistungen. Ferner sind auch die Herstellung der Freianlagen sowie der Zuwegungen vom Auftrag erfasst. Neben den Bauleistungen sind auch alle Planungsleistungen zu erbringen, die im Anschluss an den jetzigen Planungsstand zur schlüsselfertigen Errichtung des Bauvorhabens erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere (nicht abschließend): Objektplanung (z.B. Statik in LP 5 überführen), Sporthalle WU-Beton inkl. Aufstellen eines WU-Konzept, Erstellung Fassadenstatik, Ausführungsbeispiele/ Werkplanung zu Möblierungen (inkl. Brandschutzanforderung: schwerentflammbar), Sichtbetonleerrohrplanung, Freianlagenplanungen. Weitere Einzelheiten enthält die Baubeschreibung, die gemeinsam mit den Bewerbungsunterlagen für den Teilnahmewettbewerb bereit steht. Darüber hinaus gehende Vergabeunterlagen (FLB, Vertragswerk etc.) werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben.
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung9 von 9 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
Die Bewerbungsunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Formblätter in den Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der V … ganz lesenkürzer
Die Bewerbungsunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Formblätter in den Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen: PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen ODER Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers, ggf. zur zuständigen Niederlassung, Größe des Unternehmens sowie Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen. PL3. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket ("RUS-Sanktionen"). Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft. Eine Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A ist für die Nachweise PL1 bis PL3 ausgeschlossen. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Gemeinde Rellingen für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Erklärungen und Bescheinigungen behält sich die Gemeinde Rellingen für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählter Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.- Allgemeiner Jahresumsatz
WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen. Die Gemeinde Rellingen behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über … ganz lesenkürzer
WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen. Die Gemeinde Rellingen behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Gemeinde Rellingen für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die Gemeinde Rellingen für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung einzureichen.- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (Generalunternehmerleistungen bzw. Generalübernehmerleistungen für die schlüsselfertige Herstellung von Sch … ganz lesenkürzer
WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (Generalunternehmerleistungen bzw. Generalübernehmerleistungen für die schlüsselfertige Herstellung von Schulgebäuden in konventioneller Bauweise) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (kein Konzernumsatz) gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen. Die Gemeinde Rellingen behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Gemeinde Rellingen für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die Gemeinde Rellingen für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung einzureichen. Mindestanforderung zu WL2: Der Mindestumsatz (netto) für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen muss in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich mindestens 8.000.000,- EUR betragen haben.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der beschäftigten Arbeitskräfte entsprechend der Definition des § 267 HGB für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, planerisch) gemäß Formblatt in den … ganz lesenkürzer
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der beschäftigten Arbeitskräfte entsprechend der Definition des § 267 HGB für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, planerisch) gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die Gemeinde Rellingen für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung einzureichen.- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
TL2. Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (Generalunternehmerleistungen bzw. Generalübernehmerleistungen für die schlüsselfertige Herstellung von Schulgebäuden in konventioneller Bauweise) in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen). Anzugeben sind neben der Projektbes … ganz lesenkürzer
TL2. Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (Generalunternehmerleistungen bzw. Generalübernehmerleistungen für die schlüsselfertige Herstellung von Schulgebäuden in konventioneller Bauweise) in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen). Anzugeben sind neben der Projektbeschreibung und den erbrachten Leistungen jeweils mindestens der Auftragswert, die Nutzfläche und die Bauzeit. Die Referenzprojekte können innerhalb der letzten 5 Jahre begonnen, durchgeführt oder abgeschlossen worden sein. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. Die Gemeinde Rellingen kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die Gemeinde Rellingen für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung einzureichen. 1. Mindestanforderung zu TL2: Mindestens eine der angegebenen Referenzen muss ein abgeschlossenes Projekt (schlüsselfertig hergestellt und seit mindestens sechs Monaten in Betrieb befindliches Schulgebäude) betreffen. 2. Mindestanforderung zu TL2: Mindestens eine der angegebenen Referenzen muss ein Projekt mit Mensa und Sport- oder Turnhalle betreffen. 3. Mindestanforderung zu TL2: Mindestens eine der Referenzen muss ein Projekt mit einer Nutzfläche (nur Schulgebäude) von mindestens 3.000 qm beinhalten. 4. Mindestanforderung zu TL2: Mindestens eine der Referenzen muss ein Projekt beinhalten, bei der eine vergleichbare (repräsentative Fläche) umfassende Gestaltung der Außenanlagen Auftragsbestandteil war. Die vier benannten Mindestanforderungen zu TL2 müssen nicht zwingend in einer Referenz erfüllt, sondern können auch in unterschiedlichen Referenzen nachgewiesen werden.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
AUSWAHLKRITERIEN: Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterla … ganz lesenkürzer
AUSWAHLKRITERIEN: Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Die Bewertung erfolgt nach der nachstehenden Bewertungsmethodik. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 20% (Leistungsfähigkeit) zu 80% (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter WL1 und WL2 genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 200 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter TL1 und TL2 genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Hier können insgesamt maximal 800 Punkte erreicht werden. Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1 000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit: - WL1 und WL2: jeweils 100 Punkte; - TL1: 100 Punkte; - TL2: 700 Punkte. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/Nachweis werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor (Prozentsatz) multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert. - 100 % = sehr gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in allerhöchstem Maße, - 80 % = gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in höchstem Maße, - 60 % = vollbefriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hohem Maße, - 40 % = befriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hinreichendem Maße, - 20 % = ausreichend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in gerade noch hinreichendem Maße. Im Bereich zwischen 0 % und 100 % können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10 %, 30 %, 50 %, 70 %, 90 %), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunterliegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 10 % (oder weniger) würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat (K.O.-Kriterium). Basis sind die von den Bewerbern konkret abgeforderten Angaben und Nachweise zum Eignungskriterium (Anforderungen). Diese werden dann jeweils im Rahmen einer prognostischen Gesamtbetrachtung pro Kriterium berücksichtigt und ausgewertet. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen für die Kriterien WL1, WL2, TL1 und TL2 addiert. Bei den vorstehenden Kriterien handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien. Mit Blick auf die Bewertung des Auswahlkriteriums zu TL2 werden solche Referenzen besonders positiv berücksichtigt, bei der auch vergleichbare Planungsleistungen (bspw. Ausführungsplanung der Freianlagen, TGA-Planungsleistungen wie z.B. Küchenplanung, PV-Anlage, Fettabscheider, Objektplanung, Statik) Auftragsbestandteil waren. Die Gemeinde Rellingen strebt an, bis zu fünf Bieter in das Verhandlungsverfahren einzubeziehen. Sofern keine fünf Bewerber hinsichtlich der Gesamtpunktzahl ähnlich geeignet sind, werden lediglich mindestens drei Bewerber einbezogen (sofern hinreichend geeignet). Bewerber sind ähnlich geeignet, wenn zwischen den Bewerbern mit den Platzierungen 3 und 4 bzw. 4 und 5 kein auffällig großer Abstand bei der Gesamtbepunktung festzustellen ist. Erreichen mehrere Bewerber dieselbe Gesamtpunktzahl und überschreitet die Bewerberzahl die geplante Anzahl der zur Verhandlung aufzufordernden Bewerber, behält sich die Auftraggeberin vor, die Bieter für die Angebotsphase unter den verbliebenen punktgleichen Bewerbern auszulosen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Soweit vorgesehen, enthält das Vertragswerk Einzelheiten zu den Verlängerungsoptionen. Dieses Vertragswerk wird nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben.
- Optionen
- Soweit vorgesehen, enthält das Vertragswerk Einzelheiten zu den Optionen. Dieses Vertragswerk wird nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Ta … ganz lesenkürzer
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
1. Der Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der Gemeinde Rellingen erforderlich werden sollten … ganz lesenkürzer
1. Der Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der Gemeinde Rellingen erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls über die Vergabeplattform veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob dort weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum Ablauf der auf der Vergabeplattform genannten Frist über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gestellt werden. Die Gemeinde Rellingen behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. 3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere für die bereits im Teilnahmewettbewerb mit dieser Bekanntmachung zur Verfügung gestellten unverbindlichen Projektbeschreibung. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten. 4. Teilnahmeanträge sind elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass die Gemeinde Rellingen keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bewerber steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. 5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen. 6. Die Gemeinde Rellingen behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu. 7. Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Vorgaben und Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Erst nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen 8. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Gemeinde Rellingen ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. 9. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/ Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/ Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der Gemeinde Rellingen zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer. 10. Die Gemeinde Rellingen behält sich vor, die Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständ …- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YMG5BT1
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Gemeinde Rellingen
- Anschrift
- Hauptstraße 60, 25462 Rellingen
- Website
- rellingen.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Hochbau in Schleswig-Holstein (23 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- H. O. Schlüter GmbH11 Zuschläge
- Holsteiner Kabel- und Leitungsbau Willi Pohl GmbH & Co. KG9 Zuschläge
- STRABAG AG6 Zuschläge
- Andic GmbH5 Zuschläge
- EUROVIA Bau GmbH5 Zuschläge
- Top-Sport GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 16.05.2025 auf 30.05.2025 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.05.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- 44 Heizung, 45 Sanitaer-Lueftung, 46 Elektro,Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbHFrist 08.12.2026
- 01 Geruestarbeiten, 02 Abbruch, 03 Tiefbau, 12 RohbauarbeitenGrundstücks-Gesellschaft TRAVE mbHFrist 08.12.2026
- Plissees - Verwaltungszentrum Süd GeesthachtKreis Herzogtum LauenburgFrist 07.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 22761d3a-9a88-4327-be1a-557761f9c1cd.