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Gemeinde Ostercappeln / Neubau Feuerwehrgerätehaus Hitzhausen - Generalplanungsleistungen

Landkreis Osnabrück - Abt. 11.5 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Ostercappeln · Osnabrück, Niedersachsen

Aktenzeichen LKOS 2024 - 226veröffentlicht 24.09.2024Dienstleistungen

Frist im Verfahrenseit 809 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Osnabrück49082, Niedersachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Das Feuerwehrkonzept 2018 - 2036 der Gemeinde Ostercappeln sieht für die Ortsfeuerwehr Hitzhausen einen Neubau vor.

Mit dem Grundstück Ecke Leckerstraße/Hitzhauser Straße konnte zwischenzeitlich ein neuer Standort gefunden werden, der durch die Anlegung von zwei Zufahrten eine getrennte An- und Abfahrt ermöglicht. Die bauordnungsrechtlichen Planungsgrundlagen wurden in jüngster Vergangenheit geschaffen.

Eine Vorentwurfsplanung, ein Grundriss und Raumbuch wurden in Zusammenarbeit mit Gemeinde- und Ortskommando bereits erstellt. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe von Generalplanerleistungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Hitzhausen auf Grundlage der vorliegenden Vorentwurfsplanung. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen und umfasst die nachfolgenden Leistungsbilder (LB):

* LB1: Objektplanung Gebäude und Innenräume, Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 (gem. §§ 33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10) Hinweis: Die Leistungsphasen1-2 für das Leistungsbild Objektplanung wurden bauseits erbracht.

1. Stufe: die Leistungsphase 3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2. Stufe: die Leistungsphasen 4-5 werden separat beauftragt. 3. Stufe: die Leistungsphasen 6-7 werden separat beauftragt. 4. Stufe: die Leistungsphasen 8-9 werden separat beauftragt.

* LB2: Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1-8, Grundleistungen der Leistungsphase 1-9 (gem. §§ 53-56 HOAI i.V.m. Anlage 15) 1. Stufe: die Leistungsphasen 1-3 werden unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2. Stufe: die Leistungsphasen 4-5 werden separat beauftragt. 3. Stufe: die Leistungsphasen 6-7 werden separat beauftragt. 4. Stufe: die Leistungsphasen 8-9 werden separat beauftragt.

* LB3: Tragwerksplanung, Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 (gem. §§ 49-52 HOAI i.V.m. Anlage 14)

1. Stufe: die Leistungsphasen 1-3 werden unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2. Stufe: die Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. 3. Stufe: die Leistungsphasen 5-6 werden separat beauftragt. * LB4: Freianlagen, Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 38-40 HOAI i.V.m. Anlage 11)

1. Stufe: die Leistungsphasen 1-3 werden unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2. Stufe: die Leistungsphasen 4-5 werden separat beauftragt. 3. Stufe: die Leistungsphasen 6-7 werden separat beauftragt. 4. Stufe: die Leistungsphasen 8-9 werden separat beauftragt.

* LB5: Brandschutzkonzept, Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. AHO Heft Nr. 17)

1. Stufe: die Leistungsphasen 1-3 werden unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2. Stufe: die Leistungsphasen 4-5 werden separat beauftragt. 3. Stufe: die Leistungsphase 8 wird separat beauftragt.

* LB6: Bauphysik, Grundleistungen der Leistungsphasen 1-7, Wärmeschutz und Energiebilanzierung

1. Stufe: die Leistungsphasen 1-3 werden unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2. Stufe: die Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. 3. Stufe: die Leistungsphasen 5-7 werden separat beauftragt.

* LB7: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Zeitplan / Termine / Fristen:

- Auftragsvergabe: August 2024 - Planungsbeginn sofort nach Auftragsvergabe - Einreichung des Bauantrages beim Landkreis Osnabrück Ende 2024 - Baubeginn Mai 2025 - Fertigstellung Juli 2026

Kosten:

- Kostengruppe 300 - Baukonstruktion: 1.200.000 EUR brutto - Kostengruppe 400 -Technische Anlagen: 500.000 EUR brutto - Kostengruppe 500 - Freianlagen 225.000: EUR brutto - Kostenrahmen gesamt: 1.925.000 EUR brutto

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung: Die Leistungsphasen der Stufen 1 sind mit dem Abschluss des Vertrages beauftragt. Die Leistungsphasen der weiteren Stufen werden mit dem Abschluss des Vertrages dem Auftragnehmer nicht beauftragt. Der AG behält sich lediglich das Recht zum Abruf der Leistung … ganz lesenEs erfolgt eine stufenweise Beauftragung: Die Leistungsphasen der Stufen 1 sind mit dem Abschluss des Vertrages beauftragt. Die Leistungsphasen der weiteren Stufen werden mit dem Abschluss des Vertrages dem Auftragnehmer nicht beauftragt. Der AG behält sich lediglich das Recht zum Abruf der Leistungen vor. Der Abruf der Leistungen der weiteren Stufen bedarf der Schriftform, um wirksam zu sein. Dem AN steht kein Anspruch auf Abruf der Leistungen der weiteren Stufen zu, er kann auch aus der stufenweisen Beauftragung oder Nichtbeauftragung keinerlei weitergehenden Rechte, gleich welcher Art, ableiten.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDY1VGS8G2P Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Die Kommunikation erfolgt gem. § … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXTBYYDY1VGS8G2P Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet. Bewerber- / Bieterfragen sind bis spätestens 29.07.2024 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten. Die Abgabe eines Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig! Für die Erstellung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten gem. § 77 VgV nicht erstattet. Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel). Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

413vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (297 Lose mit Angabe)
273.036 €Zuschlagswert im Median
119.945 € – 660.315 €mittlere Hälfte, 157 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 06.08.2024 auf 20.08.2024 verschoben
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 20.08.2024
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 06.08.2024
  5. BekanntmachungFrist 06.08.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5541c0bb-f065-42b4-a5c7-7e72e3d23577.