Gemeinde Ostercappeln / Neubau Feuerwehrgerätehaus Hitzhausen - Generalplanungsleistungen
Landkreis Osnabrück - Abt. 11.5 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Ostercappeln · Osnabrück, Niedersachsen
Aktenzeichen LKOS 2024 - 226veröffentlicht 24.09.2024Dienstleistungen
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- CPV 71240000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Osnabrück49082, Niedersachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 25 Monaten
- Heute
Beschreibung
Das Feuerwehrkonzept 2018 - 2036 der Gemeinde Ostercappeln sieht für die Ortsfeuerwehr Hitzhausen einen Neubau vor.
Mit dem Grundstück Ecke Leckerstraße/Hitzhauser Straße konnte zwischenzeitlich ein neuer Standort gefunden werden, der durch die Anlegung von zwei Zufahrten eine getrennte An- und Abfahrt ermöglicht. Die bauordnungsrechtlichen Planungsgrundlagen wurden in jüngster Vergangenheit geschaffen.
Eine Vorentwurfsplanung, ein Grundriss und Raumbuch wurden in Zusammenarbeit mit Gemeinde- und Ortskommando bereits erstellt. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe von Generalplanerleistungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Hitzhausen auf Grundlage der vorliegenden Vorentwurfsplanung. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen und umfasst die nachfolgenden Leistungsbilder (LB):
* LB1: Objektplanung Gebäude und Innenräume, Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 (gem. §§ 33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10) Hinweis: Die Leistungsphasen1-2 für das Leistungsbild Objektplanung wurden bauseits erbracht.
1. Stufe: die Leistungsphase 3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2. Stufe: die Leistungsphasen 4-5 werden separat beauftragt. 3. Stufe: die Leistungsphasen 6-7 werden separat beauftragt. 4. Stufe: die Leistungsphasen 8-9 werden separat beauftragt.
* LB2: Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1-8, Grundleistungen der Leistungsphase 1-9 (gem. §§ 53-56 HOAI i.V.m. Anlage 15) 1. Stufe: die Leistungsphasen 1-3 werden unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2. Stufe: die Leistungsphasen 4-5 werden separat beauftragt. 3. Stufe: die Leistungsphasen 6-7 werden separat beauftragt. 4. Stufe: die Leistungsphasen 8-9 werden separat beauftragt.
* LB3: Tragwerksplanung, Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 (gem. §§ 49-52 HOAI i.V.m. Anlage 14)
1. Stufe: die Leistungsphasen 1-3 werden unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2. Stufe: die Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. 3. Stufe: die Leistungsphasen 5-6 werden separat beauftragt. * LB4: Freianlagen, Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 38-40 HOAI i.V.m. Anlage 11)
1. Stufe: die Leistungsphasen 1-3 werden unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2. Stufe: die Leistungsphasen 4-5 werden separat beauftragt. 3. Stufe: die Leistungsphasen 6-7 werden separat beauftragt. 4. Stufe: die Leistungsphasen 8-9 werden separat beauftragt.
* LB5: Brandschutzkonzept, Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. AHO Heft Nr. 17)
1. Stufe: die Leistungsphasen 1-3 werden unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2. Stufe: die Leistungsphasen 4-5 werden separat beauftragt. 3. Stufe: die Leistungsphase 8 wird separat beauftragt.
* LB6: Bauphysik, Grundleistungen der Leistungsphasen 1-7, Wärmeschutz und Energiebilanzierung
1. Stufe: die Leistungsphasen 1-3 werden unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. 2. Stufe: die Leistungsphase 4 wird separat beauftragt. 3. Stufe: die Leistungsphasen 5-7 werden separat beauftragt.
* LB7: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Zeitplan / Termine / Fristen:
- Auftragsvergabe: August 2024 - Planungsbeginn sofort nach Auftragsvergabe - Einreichung des Bauantrages beim Landkreis Osnabrück Ende 2024 - Baubeginn Mai 2025 - Fertigstellung Juli 2026
Kosten:
- Kostengruppe 300 - Baukonstruktion: 1.200.000 EUR brutto - Kostengruppe 400 -Technische Anlagen: 500.000 EUR brutto - Kostengruppe 500 - Freianlagen 225.000: EUR brutto - Kostenrahmen gesamt: 1.925.000 EUR brutto
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung: Die Leistungsphasen der Stufen 1 sind mit dem Abschluss des Vertrages beauftragt. Die Leistungsphasen der weiteren Stufen werden mit dem Abschluss des Vertrages dem Auftragnehmer nicht beauftragt. Der AG behält sich lediglich das Recht zum Abruf der Leistung … ganz lesenkürzer
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung: Die Leistungsphasen der Stufen 1 sind mit dem Abschluss des Vertrages beauftragt. Die Leistungsphasen der weiteren Stufen werden mit dem Abschluss des Vertrages dem Auftragnehmer nicht beauftragt. Der AG behält sich lediglich das Recht zum Abruf der Leistungen vor. Der Abruf der Leistungen der weiteren Stufen bedarf der Schriftform, um wirksam zu sein. Dem AN steht kein Anspruch auf Abruf der Leistungen der weiteren Stufen zu, er kann auch aus der stufenweisen Beauftragung oder Nichtbeauftragung keinerlei weitergehenden Rechte, gleich welcher Art, ableiten.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDY1VGS8G2P Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Die Kommunikation erfolgt gem. § … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDY1VGS8G2P Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet. Bewerber- / Bieterfragen sind bis spätestens 29.07.2024 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten. Die Abgabe eines Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig! Für die Erstellung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten gem. § 77 VgV nicht erstattet. Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel). Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Gerdom Ingenieur- und Bausachverständigenbüro für Bauwesen und Architektur, Bad Essen | 12 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück
- Kontakt
- vergabe@
lkos.de - Auskünfte
- Landkreis Osnabrück - Abt. 11.5 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Ostercappelnvergabe@
lkos.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Niedersachsen (29 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Planungsbüro Brunen GmbH & Co. KG8 Zuschläge
- Die Planschmiede 2KS GmbH5 Zuschläge
- Ulpts Architekten GmbH5 Zuschläge
- Vorpahl Ingenieure GmbH & Co. KG4 Zuschläge
- Bröckling Vullhorst Ingenieure GmbH3 Zuschläge
- IBL Ingenieurbüro für Brandschutz GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens5 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 06.08.2024 auf 20.08.2024 verschoben
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 20.08.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 06.08.2024
- BekanntmachungFrist 06.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- 2026-78_B6_WSW_Floristische_Faunistische_Erfassungen_WiederholungskartierungenNiedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich HannoverFrist 04.12.2026
- Architektenwettbewerb: Bildungscampus NienburgLandkreis Nienburg/WeserFrist 03.12.2026
- SZ Oedeme - Sanierung und Erweiterung Lehrschwimmbecken - PlanungsleistungenZentrale Vergabestelle - Kooperation Landkreis Lüneburg - HarburgFrist 18.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5541c0bb-f065-42b4-a5c7-7e72e3d23577.