Gemeinde Neuendorf: BV Erweiterung Kindertagesstätte: Objektplanung Gebäude und Freianlagen
Gemeinde Neuendorf · Neuendorf, Bayern
Aktenzeichen OPL NEUveröffentlicht 13.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 20 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Bayern (51 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 20 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Neuendorf97788, Landkreis Main-Spessart, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Wertungsgesamtpreis brutto50 %
- Auftragsbezogene Vorschläge zur Herangehensweise an die Planungsaufgabe25 %
- Erfahrung der Projektleitung25 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 24 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 23 Monatenan Gemeinde Neuendorf
- Angebotsfrist 08:00 Uhrvor 23 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 08:05 Uhrvor 23 Monaten
- Bindefrist endetvor 21 Monaten2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10 HOAI, und Objektplanung Freianlagen gem. §§ 38 ff. HOAI i. V. m. Anlage 11 HOAI
Beschreibung des Loses
Die Gemeinde ist Eigentümerin des Grundstücks Spessartstraße 6, 97788 Neuendorf. Hierauf befindet sich aktuell eine 2-gruppige Kindertagesstätte, sowie eine Schulkindbetreuung. Die Kindertageseinrichtung St. Sebastian wird vom Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V. betrieben. Die Gemeinde nutzt derzeit vorübergehend das benachbarte Katholische Pfarramt für die Mittagsbetreuung. Zudem nutzt der Kindergarten derzeit eine Heizung gemeinsam mit dem Pfarramt. Die Gemeinde will nunmehr den Kindergarten umbauen, sanieren und erweitern, um die Mittagsbetreuung mit darin unterzubringen. Zudem soll für den Kindergarten eine autarke eigene Heizung installiert werden. Der geplante Erweiterungsbau soll mit einem Aufzug ausgestattet werden. Der Aufzug soll so angeordnet werden, dass auch der Bestandsbau erschlossen werden kann. Gegenstand der ausgeschriebenen Planungsleistungen ist die Objektplanung (Gebäude und Freianlagen) der Erweiterung der bestehenden Kindertagesstätte des AG. Aufgrund der bundesweiten Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler ab dem Schuljahr 2026/2027 ist prioritäres Projektziel die Nutzungsaufnahme des Erweiterungsbaus zum Schuljahresbeginn 2026/2027. Weiteres vom AN bei Erbringung seiner Leistungen zu beachtendes Projektziel ist die Förderfähigkeit des Projekts nach Art. 10 Bayerisches Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Bayerisches Finanzausgleichsgesetz - BayFAG). Der Erweiterungsbau muss mit vollen Fördersätzen förderfähig sein. Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen, bestehend aus den Leistungsbildern - Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10 HOAI, Grundleistungen gemäß Leistungsphasen (LPH) 3-9 und - Objektplanung Freianlagen gem. §§ 38 ff. HOAI i. V. m. Anlage 11 HOAI, Grundleistungen gemäß LPH 1-8
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Wertungsgesamtpreis bruttoGewichtung (Punkte, genau) 0,5
- Qualität
- Auftragsbezogene Vorschläge zur Herangehensweise an die PlanungsaufgabeGewichtung (Punkte, genau) 0,25
- Qualität
- Erfahrung der ProjektleitungGewichtung (Punkte, genau) 0,25
Eignung7 von 7 angegeben
- Kriterium
- §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG
- Kriterium
Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Berufshaftpflichtversicherung 1. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden und 2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 2.000.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Berufshaftpflichtversicherung 1. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden und 2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 2.000.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden), 3. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält. Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter 1.-3. genannt, hat der Bieter zu erklären, dass er über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter 1.-3. anpassen wird. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes. Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.- Kriterium
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Objektplanung Gebäude und Freianlagen) des Bieters, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021-2023), jeweils in EUR netto. Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Umsa … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Objektplanung Gebäude und Freianlagen) des Bieters, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021-2023), jeweils in EUR netto. Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Umsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Objektplanung Gebäude und Freianlagen) des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021-2023) von jeweils 400.000,00 EUR netto. Bei Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Objektplanung Gebäude und Freianlagen) des Bieters. Letztgenannter Wert ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung.- Kriterium
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021-2023) ersichtlich ist. Minde … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021-2023) ersichtlich ist. Mindestanforderung ist eine durchschnittliche Zahl von mindestens 6 Beschäftigten/Führungskräften (zusammengerechnet) in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021-2023). Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft je Jahr. Die Summe ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung.- Kriterium
Eigenerklärung über insgesamt drei (3) geeignete Referenzen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe: - bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat, - der Rolle des Referenznehmers in dem … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über insgesamt drei (3) geeignete Referenzen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe: - bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat, - der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt, - der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung, - der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft, - des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen, - des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen, - des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung verwiesen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes. (1) Referenzen Objektplanung Gebäude Als Eignungskriterium gefordert sind zunächst zwei (2) Referenzen des Bieters betreffend Objektplanung Gebäude, die jeweils als geeignet gelten, wenn jeweils alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: 1. Es handelt sich um ein Referenzprojekt über Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI i. V. m. Anlage 10 HOAI, bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI, für eine Umbau- oder Erweiterungsmaßnahme, jeweils mindestens Leistungsphasen 3 bis 8; 2. Baukosten des Referenzprojekts (Kostengruppen 300 bis 400 nach DIN 276-1:2018-12, in EUR netto) betrugen mindestens 800.000,00 EUR netto. Baukosten in diesem Sinne sind nur solche Baukosten, die vom Auftragsumfang des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft erfasst sind; 3. Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: Der Bieter hat die Leistungsphase 8 im Zeitraum 01.01.2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist fertiggestellt (das Referenzprojekt kann insgesamt vor 2020 begonnen worden sein); 4. Mindestens eines (1) der zwei (2) Referenzprojekte beinhaltet Leistungen der Objektplanung Gebäude betreffend einen Kindergarten. (2) Referenz Objektplanung Freianlagen Als Eignungskriterium gefordert ist zudem (1) Referenz des Bieters betreffend Objektplanung Freianlagen, die als geeignet gilt, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: 1. Es handelt sich um ein Referenzprojekt über Leistungen der Objektplanung Freianlagen gem. §§ 38 ff. HOAI i. V. m. Anlage 11 HOAI, bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI, jeweils mindestens Leistungsphasen 5 bis 8; 2. Baukosten des Referenzprojekts (Kostengruppe 500 nach DIN 276-1:2018-12, in EUR netto) betrugen mindestens 100.000,00 EUR netto. Baukosten in diesem Sinne sind nur solche Baukosten, die vom Auftragsumfang des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft erfasst sind; 3. Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: Der Bieter hat die Leistungsphase 8 im Zeitraum 01.01.2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist fertiggestellt (das Referenzpr …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 20 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Mit Vertragsschluss erfolgt zunächst eine Beauftragung der - LPH 3 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und der - LPH 1-2 des Leistungsbildes Objektplanung Freianlagen. Der AG hat hierbei jeweils das einseitige Recht (Option), den AN jeweils entweder einmalig oder sukzessive (d. h. jeweils na … ganz lesenkürzer
Mit Vertragsschluss erfolgt zunächst eine Beauftragung der - LPH 3 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und der - LPH 1-2 des Leistungsbildes Objektplanung Freianlagen. Der AG hat hierbei jeweils das einseitige Recht (Option), den AN jeweils entweder einmalig oder sukzessive (d. h. jeweils nach Fertigstellung der jeweils zuletzt übertragenen Leistungen) mit jeweils einer oder mehreren weiteren Leistungsphasen oder (Teil-) Leistungen daraus (z.B. einzelnen Leistungen oder Teilen von Leistungen) bezogen auf die vertraglichen Leistungsbilder oder Teilen daraus und/oder Abschnitte der Baumaßnahme zu beauftragen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch des AN auf Weiterbeauftragung besteht nicht.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- 16.12.2024, 08:05 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: s. Vergabeunterlagen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27 (Schloss), 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen An-gebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P5D9L
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Gemeinde Neuendorf
- Anschrift
- Frankenstraße 28, 97788 Neuendorf
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Auswahlverfahren Kolitzheim - Gigabit-RL 2.013.08.2026 · 4 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- ALN Architekturbüro Leinhäupl + Neuber GmbH8 Zuschläge
- Bär, Stadelmann, Stöcker Architekten und Stadtplaner PartGmbB8 Zuschläge
- Architekt + beratende Ingenieure Weber PartGmbB7 Zuschläge
- Diezinger Architekten GmbH7 Zuschläge
- H2M Architekten + Stadtplaner GmbH7 Zuschläge
- LMJD Dennerle Motzet Architekten Part mbB7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Rahmenvereinbarung: Erstellung der Planungsleistungen für Bahnquerungen in den Projektgebieten 8 und 9Eigenbetrieb Digitale Infrastruktur Landkreis ChamFrist 30.11.2026
- Bezirk Niederbayern - Neubau Resozialisierungshaus am BKH Straubing - Leistungen der Fachplanung technische Ausrüstung HLSK (Anlagengruppen 1-3, 8) gem. §§ 53 ff HOAI - Leistungsphasen 3-9Bezirk NiederbayernFrist 30.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 423e857c-9c83-4040-9216-cb85fe65ae84.