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Frist abgelaufenEU-weitArchitekturleistungenPlanung

Gemeinde Neuendorf: BV Erweiterung Kindertagesstätte: Objektplanung Gebäude und Freianlagen

Gemeinde Neuendorf · Neuendorf, Bayern

Aktenzeichen OPL NEUveröffentlicht 13.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 691 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
20 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Wertungsgesamtpreis brutto50 %
  • Auftragsbezogene Vorschläge zur Herangehensweise an die Planungsaufgabe25 %
  • Erfahrung der Projektleitung25 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Gemeinde Neuendorf
    vor 23 Monaten
  3. Angebotsfrist 08:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 23 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 08:05 Uhr
    vor 23 Monaten
  5. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 21 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10 HOAI, und Objektplanung Freianlagen gem. §§ 38 ff. HOAI i. V. m. Anlage 11 HOAI

Beschreibung des Loses

Die Gemeinde ist Eigentümerin des Grundstücks Spessartstraße 6, 97788 Neuendorf. Hierauf befindet sich aktuell eine 2-gruppige Kindertagesstätte, sowie eine Schulkindbetreuung. Die Kindertageseinrichtung St. Sebastian wird vom Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V. betrieben. Die Gemeinde nutzt derzeit vorübergehend das benachbarte Katholische Pfarramt für die Mittagsbetreuung. Zudem nutzt der Kindergarten derzeit eine Heizung gemeinsam mit dem Pfarramt. Die Gemeinde will nunmehr den Kindergarten umbauen, sanieren und erweitern, um die Mittagsbetreuung mit darin unterzubringen. Zudem soll für den Kindergarten eine autarke eigene Heizung installiert werden. Der geplante Erweiterungsbau soll mit einem Aufzug ausgestattet werden. Der Aufzug soll so angeordnet werden, dass auch der Bestandsbau erschlossen werden kann. Gegenstand der ausgeschriebenen Planungsleistungen ist die Objektplanung (Gebäude und Freianlagen) der Erweiterung der bestehenden Kindertagesstätte des AG. Aufgrund der bundesweiten Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler ab dem Schuljahr 2026/2027 ist prioritäres Projektziel die Nutzungsaufnahme des Erweiterungsbaus zum Schuljahresbeginn 2026/2027. Weiteres vom AN bei Erbringung seiner Leistungen zu beachtendes Projektziel ist die Förderfähigkeit des Projekts nach Art. 10 Bayerisches Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Bayerisches Finanzausgleichsgesetz - BayFAG). Der Erweiterungsbau muss mit vollen Fördersätzen förderfähig sein. Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen, bestehend aus den Leistungsbildern - Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10 HOAI, Grundleistungen gemäß Leistungsphasen (LPH) 3-9 und - Objektplanung Freianlagen gem. §§ 38 ff. HOAI i. V. m. Anlage 11 HOAI, Grundleistungen gemäß LPH 1-8

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Wertungsgesamtpreis bruttoGewichtung (Punkte, genau) 0,5
Qualität
Auftragsbezogene Vorschläge zur Herangehensweise an die PlanungsaufgabeGewichtung (Punkte, genau) 0,25
Qualität
Erfahrung der ProjektleitungGewichtung (Punkte, genau) 0,25

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
§§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG
Kriterium
Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Berufshaftpflichtversicherung 1. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden und 2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 2.000.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden … ganz lesenEigenerklärung des Bieters, dass er eine Berufshaftpflichtversicherung 1. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden und 2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 2.000.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden), 3. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält. Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter 1.-3. genannt, hat der Bieter zu erklären, dass er über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter 1.-3. anpassen wird. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes. Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Kriterium
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Objektplanung Gebäude und Freianlagen) des Bieters, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021-2023), jeweils in EUR netto. Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Umsa … ganz lesenEigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Objektplanung Gebäude und Freianlagen) des Bieters, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021-2023), jeweils in EUR netto. Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Umsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Objektplanung Gebäude und Freianlagen) des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021-2023) von jeweils 400.000,00 EUR netto. Bei Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Objektplanung Gebäude und Freianlagen) des Bieters. Letztgenannter Wert ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung.
Kriterium
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021-2023) ersichtlich ist. Minde … ganz lesenEigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021-2023) ersichtlich ist. Mindestanforderung ist eine durchschnittliche Zahl von mindestens 6 Beschäftigten/Führungskräften (zusammengerechnet) in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021-2023). Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft je Jahr. Die Summe ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung.
Kriterium
Eigenerklärung über insgesamt drei (3) geeignete Referenzen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe: - bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat, - der Rolle des Referenznehmers in dem … ganz lesenEigenerklärung über insgesamt drei (3) geeignete Referenzen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe: - bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat, - der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt, - der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung, - der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft, - des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen, - des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen, - des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung verwiesen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes. (1) Referenzen Objektplanung Gebäude Als Eignungskriterium gefordert sind zunächst zwei (2) Referenzen des Bieters betreffend Objektplanung Gebäude, die jeweils als geeignet gelten, wenn jeweils alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: 1. Es handelt sich um ein Referenzprojekt über Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI i. V. m. Anlage 10 HOAI, bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI, für eine Umbau- oder Erweiterungsmaßnahme, jeweils mindestens Leistungsphasen 3 bis 8; 2. Baukosten des Referenzprojekts (Kostengruppen 300 bis 400 nach DIN 276-1:2018-12, in EUR netto) betrugen mindestens 800.000,00 EUR netto. Baukosten in diesem Sinne sind nur solche Baukosten, die vom Auftragsumfang des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft erfasst sind; 3. Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: Der Bieter hat die Leistungsphase 8 im Zeitraum 01.01.2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist fertiggestellt (das Referenzprojekt kann insgesamt vor 2020 begonnen worden sein); 4. Mindestens eines (1) der zwei (2) Referenzprojekte beinhaltet Leistungen der Objektplanung Gebäude betreffend einen Kindergarten. (2) Referenz Objektplanung Freianlagen Als Eignungskriterium gefordert ist zudem (1) Referenz des Bieters betreffend Objektplanung Freianlagen, die als geeignet gilt, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: 1. Es handelt sich um ein Referenzprojekt über Leistungen der Objektplanung Freianlagen gem. §§ 38 ff. HOAI i. V. m. Anlage 11 HOAI, bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI, jeweils mindestens Leistungsphasen 5 bis 8; 2. Baukosten des Referenzprojekts (Kostengruppe 500 nach DIN 276-1:2018-12, in EUR netto) betrugen mindestens 100.000,00 EUR netto. Baukosten in diesem Sinne sind nur solche Baukosten, die vom Auftragsumfang des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft erfasst sind; 3. Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: Der Bieter hat die Leistungsphase 8 im Zeitraum 01.01.2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist fertiggestellt (das Referenzpr …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
20 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Mit Vertragsschluss erfolgt zunächst eine Beauftragung der - LPH 3 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und der - LPH 1-2 des Leistungsbildes Objektplanung Freianlagen. Der AG hat hierbei jeweils das einseitige Recht (Option), den AN jeweils entweder einmalig oder sukzessive (d. h. jeweils na … ganz lesenMit Vertragsschluss erfolgt zunächst eine Beauftragung der - LPH 3 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und der - LPH 1-2 des Leistungsbildes Objektplanung Freianlagen. Der AG hat hierbei jeweils das einseitige Recht (Option), den AN jeweils entweder einmalig oder sukzessive (d. h. jeweils nach Fertigstellung der jeweils zuletzt übertragenen Leistungen) mit jeweils einer oder mehreren weiteren Leistungsphasen oder (Teil-) Leistungen daraus (z.B. einzelnen Leistungen oder Teilen von Leistungen) bezogen auf die vertraglichen Leistungsbilder oder Teilen daraus und/oder Abschnitte der Baumaßnahme zu beauftragen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch des AN auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
16.12.2024, 08:05 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: s. Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27 (Schloss), 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen An-gebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P5D9L

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Gemeinde Neuendorf
Anschrift
Frankenstraße 28, 97788 Neuendorf
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.134vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (723 Lose mit Angabe)
318.534 €Zuschlagswert im Median
180.000 € – 560.000 €mittlere Hälfte, 429 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 423e857c-9c83-4040-9216-cb85fe65ae84.