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Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Erschließung B-Plan 110, 1. Änderung und Ergänzung - Gewerbegebiet südlich Heideweg - , Projektleistungen - Objektplanung Ingenieurbauwerke, Objektplanung Verkehrsanlagen, Fachplanung Technische Ausrüstung

Gemeinde Henstedt-Ulzburg · Henstedt-Ulzburg, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen FG 2884 24 006veröffentlicht 15.05.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 45 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
374 Tsd. €
Laufzeit
74 Monate03.06.2024 – 15.08.2030
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 97 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 15.08.2030
    vor 29 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI; Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI; Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI; es erfolgt eine stufenweise Beauftragung

Beschreibung des Loses

Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg plant die Erschließung des Bebauungsplans 110, 1. Änderung und Ergänzung „Gewerbegebiet südlich Heideweg“. Dieser Bebauungsplan ist aufgestellt worden, um die Ansiedlung von kleineren und mittleren Gewerbebetrieben zu dienen. Das Plangebiet umfasst eine ca. 11,7 ha große Fläche, die im Norden an den Heideweg und im Osten an die Emmy-Noether-Straße in Henstedt-Ulzburg angrenzt. Mit der 1. Änderung des B-Plans 110 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine kleinteilige Erschließung und Parzellierung der noch unbebauten Flächen geschaffen werden. Die Ableitung des Oberflächenwassers von den befestigten Flächen erfolgt über eine neu herzustellende Regenwasserkanalisation mit vergrößerten Durchmessern DN 800 bis DN 1200 mit Anschluss an die vorhandene Leitung in der Emmy-Noether-Straße und wird dem Regenrückhaltebecken Lindenstraße zugeleitet. Eine örtliche Versickerung des anfallenden Niederschlagwassers ist infolge der schlechten Versickerungseignung der anstehenden Bodenverhältnisse sowie aus Gründen des Grundwasserschutzes nicht vorgesehen. Die Ableitung des Schmutzwassers ist mit Freigefälleleitungen DN 250 mit Anschluss an die vorhandene Schmutzwasserleitung in der Emmy-Noether-Straße vorgesehen. Die ausreichende hydraulische Dimensionierung der vorgesehenen Regen- und Schmutzwasserkanalisation ist im Rahmen der Planungsleistung zu überprüfen und nachzuweisen. Des Weiteren ist im Rahmen der Planungsleistung eine Überprüfung des erforderlichen Rückhaltevolumens unter Einbeziehung des bestehenden Regenrückhaltebeckens und der vorhandenen und geplanten Regenwasser-Kanalisation vorzunehmen und nachzuweisen. Zusätzlich ist ein Konzept zur Abfangung der bestehenden Felddrainagen, die im Rahmen der Erschließungsmaßnahme unterbrochen werden zu erstellen. Die Erschließungsstraße ist in Asphaltbauweise sowie bereichsweise als Mischverkehrsfläche in Betonrechteckpflaster vorgesehen. Für die Herstellung der Öffentlichen Beleuchtung ist im Rahmen der Planungen eine lichtpunkttechnische Berechnung zu erstellen. Es soll die örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung bearbeitet werden. Die weiteren Besonderen Leistungen sind im Detail den Unterlagen zu entnehmen. Im Planungsprozess werden Termine für Projektvorstellungen in den Ausschüssen der Gemeinde Henstedt-Ulzburg erforderlich. Hierzu sind Power-Point-Präsentationen vorzubereiten und in den Ausschusssitzungen vorzutragen. ___________________________________________________________________________________________

Gem. vorliegender, vorläufiger Kostenschätzung vom 27.03.2023 wurde für die Gesamtbaumaßnahme ein Volumen von ca. 4.341.000,- EUR brutto veranschlagt. Zu diesem Zweck werden Büros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die die Leistungsbilder Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI (inkl. Straßenbegleitgrün), Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI, Technische Ausrüstung Starkstromanlagen (Öffentliche Beleuchtung) gem. § 55 HOAI abdecken und in der Vergangenheit ähnliche Maßnahmen umgesetzt haben.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Preis
Gesamthonorar der Grundleistungen nach HOAI und der Besonderen Leistungen
Qualität
Qualität der zu erwartenden Leistung im Hinblick auf den hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand
Qualität
Gewährleistung von Kosten- und Terminsicherheit in der Planung und in der Baudurchführung
Qualität
Kommunikation, Kooperationsbereitschaft und Verfügbarkeit der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen
Qualität
Darstellung der Antworten auf die Fragen zu ZK 1 bis ZK 4

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
03.06.2024
Vertragsende
15.08.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: ___________________________________________________________________________________________ 1. der Antra … ganz lesenDas Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: ___________________________________________________________________________________________ 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, ___________________________________________________________________________________________ 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, ___________________________________________________________________________________________ 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, ___________________________________________________________________________________________ 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ___________________________________________________________________________________________ Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Waack + Dähn Ingenieurbüro GmbH, Norderstedt–
Waack + Dähn Ingenieurbüro GmbH, Norderstedt–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

367vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (104 Lose mit Angabe)
205.053 €Zuschlagswert im Median
88.962 € – 424.135 €mittlere Hälfte, 294 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 43afea77-48b2-4590-900a-3444cb22a230.