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Gemeinde Hagen a.T.W. - Sanierung des Gebäudes "Zum Jägerberg 17" - Fachplanung TGA HLS

Gemeinde Hagen am Teutoburger Wald · Hagen am Teutoburger Wald, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 781-25 (3)veröffentlicht 06.08.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

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Wird verhandelt?

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Was jetzt zu tun ist

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Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Qualität des Projektteams10 %
  • Qualität des Projektteams10 %
  • Qualität des Projektteams10 %
  • Qualität des Projektteams10 %
  • Qualität des Projektteams10 %
  • Rahmenterminplan10 %
  • Honorarangebot40 %

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Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Gemeinde Hagen am Teutoburger Wald beabsichtigt die Komplettsanierung des Gebäudes "Zum Jägerberg 17". Es soll eine Sanierung sowie die Schaffung einer Einrichtung für die Dorfgemeinschaft im Erdgeschoss der ehemaligen Jägerbergschule mit Sanierung des Kellers erfolgen. Im Rahmen des Projekts soll das bestehende Gebäude einer grundlegenden Sanierung unterzogen werden, um es für zukünftige Nutzungen zu optimieren. Bisher wurde das Erdgeschoss des Gebäudes übergangsweise als Kindertagesstätte genutzt. Zukünftig wird die Nutzung des Erdgeschosses für Vereine/Verbände sowie die Musikhochschule der Gemeinde Hagen a.T.W. angestrebt. Für das Dachgeschoss ist erstmals die räumliche Nutzung durch Vereine/Verbände und die Volkshochschule des Landkreises Osnabrück vorgesehen. Zudem soll das Gebäude einen Coworking-Space erhalten. Es wird eine energetische Sanierung des Gebäudes angestrebt, in dem die einzelnen Außenbau-teile mit Dämmung versehen und durch bessere Materialien ersetzt werden sollen. Das Dach soll mit neuen Dachziegeln und ebenfalls einer Dämmung versehen werden. Durch eine neue Aufzugsanlage und breitere Flure wird das Gebäude barrierefrei zugänglich und baulich nutzbar. Zudem wird ein schonender Umgang mit der gut erhaltenen Bausubstanz angestrebt. Die Maßnahme wird durch die Dorferneuerung gefördert. Dafür wurden 2 Anträge gestellt, um jeweils eine Förderung in Höhe von 500.000 EUR zu erhalten. Beide Anträge wurden bewilligt, sodass Fördermittel in Höhe von 1 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Das Gebäude wurde bei den Anträgen aufgeteilt in: - Kellergeschoss mit Erdgeschoss - Dachgeschoss mit Dach Im Jahr 2024 wurde bereits ein Planungsbüro mit der Erstellung von Planungsunterlagen beauftragt. Die damals von dem Planungsbüro erarbeiteten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Die weitere Planung ist auf Grundlage der vorliegenden Planungsunterlagen umzusetzen. Eine Abrechnung muss bis zum 30.09.2027 erfolgt sein.

Beschreibung des Loses

Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der -Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Heizung/Lüftung/Sanitär (HLS) Leistungsphasen 1 bis 9, für: - Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) - Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.

Bedingungen

Zuschlag7 von 7 angegeben

Qualität des Projektteams10 %
Qualität des Projektteams10 %
Qualität des Projektteams10 %
Qualität des Projektteams10 %
Qualität des Projektteams10 %
Rahmenterminplan10 %
Honorarangebot40 %
Qualität
Qualität des ProjektteamsVorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben (Projektorganigramm) und besonderen Kenntnissen und Erfahrungen - 10 %
Qualität
Qualität des ProjektteamsErfahrungen des Projektteams mit Fördermittelprojekten - 10 %
Qualität
Qualität des ProjektteamsErfahrungen des Projektteams mit Umsetzung von Bauvorhaben für öffentlichen Auftraggeber unter Anwendung des Vergaberechts und der VOB/B - 10 %
Qualität
Qualität des ProjektteamsErfahrungen des Projektteams mit Sanierungen im Bestand - 10 %
Qualität
Qualität des ProjektteamsDarstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams - 10 %
Qualität
RahmenterminplanErstellung Rahmenterminplan unter Einhaltung der Terminvorgaben des Auftraggebers - 10 %
Kosten
HonorarangebotHonorarangebot - 40 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auf … ganz lesenDer Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsant … ganz lesenBewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg zulässig. Nach § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Kammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch … ganz lesenEs sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe auch durch diese Unternehmen vorzulegen. Bei der Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Erklärungen vor Erteilung des Zuschlags auch für den/die Nachunternehmer einzureichen. Mit dem Angebot sind zur Prüfung der Eignung des Bieters nachfolgende Erklärungen und Nachweise beizubringen. 1. Persönliche Lage des Bieters 1.1 Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. 1.2 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. 1.3 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist, c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen. 1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen wer-den, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen. 1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB. 1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB. 1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB. 1.9 Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022. 1.10 Der Bieter oder im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Angebots zu erklären, - dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Ange-bot einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann; - dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenen-falls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können; - dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für das Angebot erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrens-regeln ausdrücklich einverstanden erklärt. Das Angebot muss enthalten: - Angebotsschreiben nebst Eignungsnachweisen und Erklärungen -Präsentation mit folgenden Inhalten: 1. Qualität des Projektteams a. Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben (Projektorganigramm) und besonderen Kenntnissen und Erfahrungen b. Erfahrungen des Projektteams mit Fördermittelprojekten c. Erfahrungen des Projektteams mit der Umsetzung von Bauvorhaben für öffentliche Auftraggeber unter Anwendung des Vergaberechts und der VOB/B d. Erfahrungen des Projektteams mit Sanierungen im Bestand (Die Darstellung hat in einem präse …
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JMX7G# Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JMX7G# Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.569vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.388 Lose mit Angabe)
225.204 €Zuschlagswert im Median
93.091 € – 563.349 €mittlere Hälfte, 632 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 002f1507-533c-43ec-8c0e-ceab650b9e00.