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Gemeinde Eisenberg - Wohnen in Zell

Gemeinde Eisenberg · Eisenberg, Bayern

Aktenzeichen 001veröffentlicht 21.01.2026DienstleistungenSonstiges zweistufiges Verfahren

Frist im Verfahrenseit 553 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Bayern (51 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Sonstiges zweistufiges VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Eisenberg87637, Landkreis Ostallgäu, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Platzierung im Wettbewerb40 %
  • Honorarangebot30 %
  • Die Organisation des Projektteams in Form eines Organigramms und Text10 %
  • Die Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Projektteams20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Wettbewerbs ist die Planung eines städtebaulichen Entwurfs mit Wohngebäuden, den dazugehörigen Freianlagen und Stellplätzen für das gesamte Wettbewerbsgebiet (Ideenteil und Realisierungsteil) und die Planung von Wohngebäuden gemäß dem Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) in Anlehnung an die aktuellen Wohnraumförderbestimmungen (WFB) mit Erhalt und Umbau/Erweiterung des Pfarrhofes, der zugehörigen Freianlagen und der erforderlichen Stellplätze für den Realisierungsteil.

Für den Realisierungsteil werden insgesamt mindestens 14 Wohneinheiten inkl. Pfarrhof in einem vorgegebenen Wohnungsmix erwartet. Die Wohnungsgrößen sollen sich an den aktuellen Wohnraumförderungsbestimmungen orientieren. Es werden flächensparsame, effiziente und gute nutzbare Grundrisse erwartet. Für den Ideenteil soll eine gemischte bauliche Wohnnutzung mit Geschosswohnungsbau, Reihenhäusern und ein bis zwei Doppelhäuser geplant werden.

Es werden Entwürfe erwartet die bezahlbaren Wohnraum mit guter Wohnqualität ermöglichen und die regionale ortstypische Baukultur aufgreifen und zeitgemäß weiterentwickeln.

Der Wettbewerb wird von der Gemeinde Eisenberg ausgelobt, die auch Bauherr für den Realisierungsteil sein wird. Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV für den Realisierungsteil mit allen Preisträgern durchgeführt. Das Ergebnis des Wettbewerbs als Zuschlagskriterium wird mit 40 % gewichtet. Die weiteren Zuschlagskriterien und deren Gewichtung werden mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung bekannt geben. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.

Der Bauherr schließt mit dem Sieger des Verhandlungsverfahrens zwei Verträge über die weiteren Planungsleistungen zur Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs entsprechend der unten aufgeführten Aufteilung, ab.

Für den Realisierungsteil und Ideenteil: ggf. Überarbeitung des Städtebaulichen Entwurfs

Es wird eine stufenweise Beauftragung folgender Leistungsphasen vorgesehen: Für den Realisierungsteil: § 34 HOAI „Gebäude und Innenräume“ mit den Leistungsphasen 1-9, mindestens die Leistungsphasen 2 bis einschließlich 5 § 39 HOAI „Freianlagen“ mit den Leistungsphasen 1-9, mindestens die Leistungsphasen 2 bis einschließlich 5

Es werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 in den Leistungsbildern § 34 HOAI „Gebäude und Innenräume“ und § 39 HOAI „Freianlagen“ beauftragt. Im Weiteren werden voraussichtlich weitere Leistungsphasen stufenweise beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren.

Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 100 bis 700 werden derzeit mit etwa 6,4 Mio. € geschätzt. Das gesamte Wettbewerbsgebiet ist 5.118 m² groß.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Platzierung im Wettbewerb40 %
Honorarangebot30 %
Die Organisation des Projektteams in Form eines Organigramms und Text10 %
Die Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Projektteams20 %
Qualität
Platzierung im Wettbewerb
Preis
HonorarangebotFür die vergleichende Wertung wird von fiktiven anrechenbaren Kosten in Höhe von 3,5 Mio. € netto für die Gebäude (Neubau und Umbau), in Höhe von 0,4 Mio. € netto für die Freianlagen ausgegangen. Daraus resultieren für die vergleichende Wertung fiktive Grundhonorare in Höhe von 349.173,27 € netto für die Gebäude und in Höhe von 65.838,32 € netto für die Freianlagen jeweils für die Leistungsphasen 1-9, in Honorarzone III. Zur Bewertung des Honorars werden die Stundensätze jeweils mit dem Faktor 50 multipliziert und ebenfalls in Ansatz gebracht. Das in die vergleichende Wertung eingestellte Honorar wird wie folgt in Punkte umgerechnet: Bewertung = 5 * (2-Angebotspreis/Bestpreis) Das Angebot mit dem niedrigsten Honorar erhält 5 Punkte. Ein Angebot mit dem zweifachen des niedrigsten Honorars oder darüber erhält 0 Punkte. Die Punktwertung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma. Der für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume angebotene Umbauzuschlag wird zur vergleichenden Bewertung auf 12 % des Honorars angerechnet. Als maximaler Honorarsatz wird für beide Leistungsbilder der Mittelsatz festgelegt. Hinweis: Da die Grundlagenermittlung bereits in weiten Teilen erbracht wurde, wird diese unter Ziffer 6.1.3 des Vertrags Gebäude und Innenräume abweichend mit 1 % und unter Ziffer 6.1.3 des Vertrags Freianlagen abweichend mit 1,5 % festgelegt.
Qualität
Die Organisation des Projektteams in Form eines Organigramms und TextDie Organisation des Projektteams in Form eines Organigramms und Text Dem Auftraggeber kommt es auf eine für das Projekt sinnvolle interne Organisation, eine sinnvolle Hierarchie und Vertretungsregelung des Projektteams an.
Qualität
Die Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des ProjektteamsDie Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Projektteams Dem Auftraggeber kommt es darauf an, dass die benannten Personen in ihrem jeweiligen Aufgaben- bereich über eine hohe Qualifikation und Erfahrung verfügen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Schwaben - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der Wettbewerb wird von der Gemeinde Eisenberg ausgelobt, die auch Bauherr für den Realisierungsteil sein wird. Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV für den Realisierungsteil mit allen Preisträgern durchgeführt. Das Ergebnis des Wettbewerbs als Zus … ganz lesenDer Wettbewerb wird von der Gemeinde Eisenberg ausgelobt, die auch Bauherr für den Realisierungsteil sein wird. Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV für den Realisierungsteil mit allen Preisträgern durchgeführt. Das Ergebnis des Wettbewerbs als Zuschlagskriterium wird mit 40 % gewichtet. Die weiteren Zuschlagskriterien und deren Gewichtung werden mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung bekannt geben. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Die Beteiligung von Bietergemeinschaften am Verhandlungsverfahren setzt voraus, dass der Bestand der Mitglieder aus der Bewerbergemeinschaft gewahrt bleibt. Die Vergabe an eine Arbeitsgemeinschaft aus Architekt und Landschaftsarchitekt ist nicht beabsichtigt. Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen zum Verfahren und zur Bewerberauswahl, die nicht 10 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Plattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAMOrdners.
Hinweis
Auswahlkriterien zur Beschränkung der Bewerberzahl Unter denjenigen Bewerbungen, die die Mindestanforderungen (Ziffer 5.1.9 Bekanntmachung) erfüllen, erfolgt die Auswahl von max. 12 Wettbewerbsteilnehmern zusätzlich zu den 6 vorausgewählten Wettbewerbsteilnehmern nach folgenden Kriterien: Für jede R … ganz lesenAuswahlkriterien zur Beschränkung der Bewerberzahl Unter denjenigen Bewerbungen, die die Mindestanforderungen (Ziffer 5.1.9 Bekanntmachung) erfüllen, erfolgt die Auswahl von max. 12 Wettbewerbsteilnehmern zusätzlich zu den 6 vorausgewählten Wettbewerbsteilnehmern nach folgenden Kriterien: Für jede Referenz können nach folgender Verteilung Punkte (in Klammern: maximal erreichbare Punktzahl in diesem Kriterium für alle eingereichten Referenzen) erreicht werden. Referenzen Neubau Brutto-Grundfläche (max. 3 Punkte) 1.500 m² oder mehr = 3,0 Punkte 1.000 m² oder mehr = 2,0 Punkte 500 m² oder mehr = 1,0 Punkte weniger als 500 m² = 0 Punkte Referenz Neugestaltung Freianlage Fläche (max. 2 Punkte) 1.000 m² oder mehr= 2,0 Punkte 500 m² oder mehr = 1,0 Punkte weniger als 500 m² = 0 Punkte Maximal können 5 Punkte mit einer Bewerbung erreicht werden. Auf Grundlage der erreichten Punkte wird eine Rangfolge gebildet. Bei auswahlrelevanter Punktgleichheit entscheidet das Los. Es werden nur Referenzen berücksichtigt für die die geforderten Angaben in den Formularen des Teilnahmeantrags vollständig gemacht wurden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.134vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (723 Lose mit Angabe)
318.534 €Zuschlagswert im Median
180.000 € – 560.000 €mittlere Hälfte, 429 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. Vergabebekanntmachung
  3. BekanntmachungFrist 02.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 95bc5936-b6a6-436b-8772-c71ec1513ab3.