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Frist abgelaufennationalBauPlanung

Geländererneuerung an den Brücken Nr. 538, Nr. 540, Nr. 541, Nr. 556, Nr. 559 und Nr. 560

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mittellandkanal / Elbe-Seitenkanal · Uelzen

Aktenzeichen 813W0325B001veröffentlicht 13.12.2024BauleistungenÖffentliche Ausschreibung

Angebotsfristseit 650 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Uelzen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Obergrenze: Nationales Verfahren für Bauleistungen: Der Gesamtwert liegt in der Regel unter dem EU-Schwellenwert von 5.404.000 € netto. Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 124 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (11 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:59 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 21 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Maßnahme ist der Neubau von Aluminium Füllstabgeländern auf den Straßenbrückenanlagen Nr. 538, Nr. 540, Nr. 541, Nr. 556, Nr. 559 und Nr. 560. Auf Grund von diversen Schäden und das Nichteinhalten von Mindestabmessungen der vorhandenen Schutz- und Absturzsicherung nach RIZ-Gel 4 bzw. ZTV-ING Tabelle 6.9.1 (Mindestabmessungen) an Rad- und Gehwegen sind die vorhandenen Geländer zurückzubauen und durch neue zu ersetzen. Für die sechs Brücken sind neue Aluminium Füllstabgeländer gemäß BAST Gel 4, Gel 9-11 einschließlich der Verankerung mit Fußplatten gemäß BAST Gel 14 und dem notwendigen Monta-gematerial herzustellen, zu liefern und zu montieren. Die neuen Geländer sind gemäß ZTV-ING, Teil 6 Bauwerksausstattung, Abschnitt 9 Rückhaltesysteme mit einer Höhe von 1,10 m für die Notgehwege und mit einer Höhe von 1,30 m für die Geh- und Radwege vorgesehen. An den Brücken Nr. 538, 556 und 560 sind die bestehenden Aluminium Füllstabgeländer, zu demontieren und fachgerecht zu Entsorgung. Auf den Brücken Nr. 538, 556 und 560 sind die vorhandenen Geländerpfosten im Beton des Kappengesimses und auf den Flügelwänden eingelassen, die Pfoten sind auszustemmen und die Aussparrungen mit frost- und tausalzbeständigem Mörtel dauerhaft wasserdicht zu verschließen. Das bestehende Stahl Füllstabgeländer auf der Brücke 559 ist ebenfalls zu demontieren und fachgerecht zu Entsorgung. Die auf den Kappen und auf den Flügelwänden einbetonierten Geländerpfosten sind auszustemmen und die Aussparrungen mit frost- und tausalzbeständigem Mörtel dauerhaft wasserdicht zu verschließen. Die Füllstabgeländer aus Stahl auf den Brückenbauwerken Nr. 540 und Nr. 541 sind zu demontieren und zu entsorgen. Die Geländerpfosten der Brücke 540 und 541 sind mit Fußplatten auf dem Brückengesims befestigt, diese Fußplatten einschließlich der Verankerungen sind zu demontieren und die Bohrungen der Fußplattenverankerung sind mit frost- und tausalzbeständigem Mörtel dauerhaft wasserdicht zu verschließen. Sollte bei der Demontage der Geländer Beschädigungen der Betonfläche entstehen, sind diese Beschädigungen zu beseitigen und an die vorhandene Betonoberfläche anzugleichen. Des Weiteren ist an den Brückenbauwerken während der gesamten Baumaßnahme eine Absturzsicherung einzurichten. Der jeweiligen Baustellenbereiche sind für Dritte abzusperren. Die Verkehrsführung für Fußgänger ist mit entsprechender Verkehrssicherung durch die einzelnen Baustellenabschnitte zu führen. Der Fahrzeugverkehr auf den Brücken Nr. 540 und 556 ist auf Grund der notwendigen Vollsperrungen während der Maßnahme umzuleiten. Auf den Brücken Nr. 538, 541, 559 und 560 ist eine halbseitige Sperrung mit Ampelschaltung vorgesehen. Die Treppen an den Brücken zu den Betriebswegen sind zu sperren. Der Zeitliche Arbeitsaufwand vor Ort ist pro Brücke mit 5 Werktage vorgesehen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ed238be8-5d74-4b29-86c6-a5b35e6ab5ae.