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Frist abgelaufenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Gefechtshelm SK inkl. Ersatzteile, Rahmenvereinbarung und Dienstleistung über die Aufbereitung

Bw Bekleidungsmanagement GmbH · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen BwBM-2024-0082veröffentlicht 23.07.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 689 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
60 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Köln51149, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.bwbm.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichnein
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (62 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (248 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 23 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Los 1 - Lieferleistung als Rahmenvereinbarung Gefechtshelm SK Fullcut, ASD 48340G Gefechtshelm SK Highcut, ASD 48338A GefH SK Helmbezüge, ASD n.n. über den Zeitraum von 60 Monaten mit zweimaliger Möglichkeit zur Verlängerung um 1 Jahr

GefH SK Hygiene Set, ASD n.n. und weitere Ersatzteile/Bausätze über den Zeitraum 60 Monaten mit Möglichkeit zur Verlängerung um 3 Jahre und weitere 2 Jahre

Mindestbestellmenge Gefechtshelm Fullcut: 63.600 Stück Mindestbestellmenge Gefechtshelm Highcut: 8.000 Stück zusätzliche unverbindliche geschätzte Bestellmenge: > 120.000 Stück Gefechtshelme (Anteil Fullcut und Highcut bedarfsabhängig)

Helmbezug GefH SK in unterschiedlichen TD Varianten Mindestbestellmenge: 71.600 Stück zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: > 120.000 Stück

Ersatzteil GefH SK Hygiene Set Mindestbestellmenge: 71.600 Satz zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: > 120.000 Satz

weitere Ersatzteile: Mindestbestellmenge: 0 Stück zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 30% von der maximalen Bestellmenge Gefechtshelm

Aufbereitungsdienstleistungsvertrag ab voraussichtlich 01.01.2028 bis 31.12.2032 mit Möglichkeit zur Verlängerung um 3 Jahre und weitere 2 Jahre

Los 2 – optionales Los für den Beschaffungsträger Armasuisse (CH)

Leistungszeitraum Lieferleistung: 01.01.2030 bis 31.12.2039

Mengengerüst (unverbindlich): • 210.000 Ballistische Schutzhelme ‘Low Cut’ (entspricht dem Gefechtshelm SK Fullcut ASD 48340) • 40.000 Ballistische Schutzhelme ‘High Cut’ (entspricht dem Gefechtshelm SK Highcut ASD 48338) • 40.000 Ballistisches Helmvisier (Zusatzartikel) • 30.000 Ballistisches Kieferschutz (Zusatzartikel) • Ersatzteilmaterialien

Leistungszeitraum Dienstleistung Aufbereitung: 01.01.2035 – 31.12.2049

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1- Lieferleistung und Aufbereitungsleistung DEU

Rahmenvereinbarung über die Lieferleistung von Gefechtshelmen SK und dazugehörigen Ersatzteilen sowie die Dienstleistungserbringung über die Aufbereitung von Gefechtshelmen SK Los 1 - Lieferleistung als Rahmenvereinbarung Gefechtshelm SK Fullcut, ASD 48340G Gefechtshelm SK Highcut, ASD 48338A GefH SK Helmbezüge, ASD n.n. über den Zeitraum von 60 Monaten mit zweimaliger Möglichkeit zur Verlängerung um 1 Jahr GefH SK Hygiene Set, ASD n.n. und weitere Ersatzteile/Bausätze über den Zeitraum 60 Monaten mit Möglichkeit zur Verlängerung um 3 Jahre und weitere 2 Jahre Mindestbestellmenge Gefechtshelm Fullcut: 63.600 Stück Mindestbestellmenge Gefechtshelm Highcut: 8.000 Stück zusätzliche unverbindliche geschätzte Bestellmenge: > 120.000 Stück Gefechtshelme (Anteil Fullcut und Highcut bedarfsabhängig) Helmbezug GefH SK in unterschiedlichen TD Varianten Mindestbestellmenge: 71.600 Stück zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: > 120.000 Stück Ersatzteil GefH SK Hygiene Set Mindestbestellmenge: 71.600 Satz zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: > 120.000 Satz weitere Ersatzteile: Mindestbestellmenge: 0 Stück zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 30% von der maximalen Bestellmenge Gefechtshelm Aufbereitungsdienstleistungsvertrag ab voraussichtlich 01.01.2028 bis 31.12.2032 mit Möglichkeit zur Verlängerung um 3 Jahre und weitere 2 Jahre

60 Monate–
2
Los 2 – optionales Los für den Beschaffungsträger Armasuisse (CH)

Leistungszeitraum Lieferleistung: 01.01.2030 bis 31.12.2039 Mengen: Gefechtshelm Fullcut und Highcut Mindestbestellmenge : 0 Stück Zusätzliche unverbindliche geschätzte Bestellmenge: 250.000 Stück (210.000 Stück Fullcut, 40.000 Stück Highcut) ballistisches Helmvisier (Zubehör) Mindestbestellmenge: 0 Stück Zusätzliche unverbindliche geschätzte Bestellmenge: 40.000 Stück ballistischer Kieferschutz (Zubehör) Mindestbestellmenge: 0 Stück Zusätzliche unverbindliche geschätzte Bestellmenge: 30.000 Stück Ersatzteilmaterial Gefechtshelm und Zubehör Mindestbestellmenge Ersatzteilmaterial: 0 Stück Zusätzliche unverbindliche geschätzte Bestellmenge: 30% der Gesamtmenge Gefechtshelm und Zubehör Leistungszeitraum Dienstleistung Aufbereitung: 01.01.2035 – 31.12.2049

120 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung4 von 4 angegeben

Durchschnittlicher Jahresumsatz
Siehe bisher veröffentlichte Bekanntmachung 684042-2024 und die Korrekturbekanntmachung 764314-2024.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Siehe bisher veröffentlichte Bekanntmachung 684042-2024 und die Korrekturbekanntmachung 764314-2024.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
60 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Los 1 - Lieferleistung als Rahmenvereinbarung Gefechtshelm und Helmbezüge mit zweimaliger Möglichkeit zur Verlängerung um 1 Jahr GefH SK Hygiene Set und weitere Ersatzteile/Bausätze mit Möglichkeit zur Verlängerung um 3 Jahre und weitere 2 Jahre Aufbereitungsdienstleistungsvertrag mit Möglichkeit zur Verlängerung um 3 Jahre und weitere 2 Jahre
Optionen
Los 1 - Lieferleistung als Rahmenvereinbarung Gefechtshelm und Helmbezüge mit zweimaliger Möglichkeit zur Verlängerung um 1 Jahr GefH SK Hygiene Set und weitere Ersatzteile/Bausätze mit Möglichkeit zur Verlängerung um 3 Jahre und weitere 2 Jahre Aufbereitungsdienstleistungsvertrag mit Möglichkeit zur Verlängerung um 3 Jahre und weitere 2 Jahre
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.bwbm.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung3 von 5 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Siehe Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes-, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes - Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag … ganz lesenÜberprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes - Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Diese Bekanntmachung dient als weitere Korrekturbekanntmachung und enthält folgende Änderungen zu der bisher veröffentlichten Bekanntmachung 684042-2024 und die Korrekturbekanntmachung 764314-2024. Beschreibung Los 1 Das Los 1 beinhaltet die Lieferleistung sowie die Dienstleistungserbringung Aufber … ganz lesenDiese Bekanntmachung dient als weitere Korrekturbekanntmachung und enthält folgende Änderungen zu der bisher veröffentlichten Bekanntmachung 684042-2024 und die Korrekturbekanntmachung 764314-2024. Beschreibung Los 1 Das Los 1 beinhaltet die Lieferleistung sowie die Dienstleistungserbringung Aufbereitung und Mengenänderung. Beschreibung Los 2 Das Los 2 wurde in ein optionales Los für den Beschaffungsträger Schweizerischen Eidgenossenschaft, eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS Bundesamt für Rüstung – armasuisse, Guisanplatz 1, CH-3003 Bern geändert. Das Bundesamt für Rüstung – armasuisse beteiligt sich am Vergabeverfahren BwBM 2024 0082. Das Produkt, welches von der BwBM für Los 1 den Zuschlag erhalten wird, wird anschließend durch die armasuisse mittels technischer und taktischer Versuche auf die Erfüllung der CH-Option spezifischen Anforderungen geprüft. Erfüllt das Produkt die Anforderungen und wird von der Schweizer Armee als «truppentauglich» erklärt, nimmt armasuisse die Option, vorbehaltlich der Zustimmung des Parlaments zum Kredit, in Anspruch. Die Vertragschließung erfolgt direkt zwischen dem Zuschlagsprätendenten der BwBM für Los 1 und der armasuisse. Dieser zivilrechtliche Vertrag wird nach schweizerischem Obligationenrecht abgeschlossen und unterliegt daher nicht deutschem Zivilrecht. Er hält mindestens die Standards ein, die nach deutschem Rechtsverständnis zwingend sind. Die Zuschlagsentscheidung für das Los 1 erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot unter Einhaltung der Wertungskriterien und Gewichtungen der ausschreibungsgegenständlichen Leistung. Die Ergebnisse der Angebotsprüfung für das optionale Los 2 (CH) fließen nicht in die Wertung Los 1 (DEU) ein. Eine Angebotsabgabe auf das Los 2 ist nicht zwingend. Es ist beabsichtigt das Verfahren in die indikative Angebotsphase zurückzuversetzen.

Los 2

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung4 von 4 angegeben

Durchschnittlicher Jahresumsatz
Siehe bisher veröffentlichte Bekanntmachung 684042-2024 und die Korrekturbekanntmachung 764314-2024.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Siehe bisher veröffentlichte Bekanntmachung 684042-2024 und die Korrekturbekanntmachung 764314-2024.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
120 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.bwbm.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung3 von 5 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Siehe Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes-, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes - Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag … ganz lesenÜberprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes - Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Diese Bekanntmachung dient als weitere Korrekturbekanntmachung und enthält folgende Änderungen zu der bisher veröffentlichten Bekanntmachung 684042-2024 und die Korrekturbekanntmachung 764314-2024. Beschreibung Los 1 Das Los 1 beinhaltet die Lieferleistung sowie die Dienstleistungserbringung Aufber … ganz lesenDiese Bekanntmachung dient als weitere Korrekturbekanntmachung und enthält folgende Änderungen zu der bisher veröffentlichten Bekanntmachung 684042-2024 und die Korrekturbekanntmachung 764314-2024. Beschreibung Los 1 Das Los 1 beinhaltet die Lieferleistung sowie die Dienstleistungserbringung Aufbereitung und Mengenänderung. Beschreibung Los 2 Das Los 2 wurde in ein optionales Los für den Beschaffungsträger Schweizerischen Eidgenossenschaft, eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS Bundesamt für Rüstung – armasuisse, Guisanplatz 1, CH-3003 Bern geändert. Das Bundesamt für Rüstung – armasuisse beteiligt sich am Vergabeverfahren BwBM 2024 0082. Das Produkt, welches von der BwBM für Los 1 den Zuschlag erhalten wird, wird anschließend durch die armasuisse mittels technischer und taktischer Versuche auf die Erfüllung der CH-Option spezifischen Anforderungen geprüft. Erfüllt das Produkt die Anforderungen und wird von der Schweizer Armee als «truppentauglich» erklärt, nimmt armasuisse die Option, vorbehaltlich der Zustimmung des Parlaments zum Kredit, in Anspruch. Die Vertragschließung erfolgt direkt zwischen dem Zuschlagsprätendenten der BwBM für Los 1 und der armasuisse. Dieser zivilrechtliche Vertrag wird nach schweizerischem Obligationenrecht abgeschlossen und unterliegt daher nicht deutschem Zivilrecht. Er hält mindestens die Standards ein, die nach deutschem Rechtsverständnis zwingend sind. Die Zuschlagsentscheidung für das Los 1 erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot unter Einhaltung der Wertungskriterien und Gewichtungen der ausschreibungsgegenständlichen Leistung. Die Ergebnisse der Angebotsprüfung für das optionale Los 2 (CH) fließen nicht in die Wertung Los 1 (DEU) ein. Eine Angebotsabgabe auf das Los 2 ist nicht zwingend. Es ist beabsichtigt das Verfahren in die indikative Angebotsphase zurückzuversetzen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 358 (Persönliche Ausrüstung und Hilfsausrüstung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

40vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (67 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 1 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung aa1afd3b-dae4-4e38-9e7f-ec5caa745934.