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Teilnahmefristseit 269 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (51 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
72 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
München80335, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    an Der Präsident des Oberlandesgerichts München
    vor 9 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 9 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Für alle 16 Bundesländer soll ein gemeinsames Fachverfahren für sämtliche Zweige der Justiz entwickelt werden (GeFa). Das Bayerische Staatsministerium der Justiz wurde mit der Federführung des Programms GeFa beauftragt. Die Entwicklung des Programms wird agil durchgeführt werden. Der Auftraggeber benötigt hierfür weitere methodische und fachliche IT- und Projektunterstützung im Bereich der Anforderungserhebung und Konzeption und der Durchführung von Coaching-Maßnahmen und Workshops für Projektmitarbeiter des Auftraggebers, bei der Qualitätssicherung und der Vorbereitung der Betriebsfähigkeit zum Rollout der neuen Software. Der Abruf von qualifizierten Beratern zur Durchführung konkreter Aufgaben erfolgt in Form von Leistungsabrufen innerhalb eines Rahmenvertrages.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
genannt
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogDie Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.

Eignung4 von 4 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
4 bis 4 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
72 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Vertragshöchstlaufzeit beträgt demnach sechs Jahre.
Optionen
Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit zweimal durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit jeweils um ein Jahr zu verlängern. Die Vertragshöchstlaufzeit beträgt demnach sechs Jahre.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.bayern.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf folgende Rügeobliegenheiten und Präklusionsfristen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB) wird besonders hingewiesen: - Der Bieter/Bewerber hat von ihm vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist … ganz lesenAuf folgende Rügeobliegenheiten und Präklusionsfristen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB) wird besonders hingewiesen: - Der Bieter/Bewerber hat von ihm vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen, wobei der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. - Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter/ Bewerber die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der Auftraggeber kann maximal 51.612 Personentage aus dem Vertrag abrufen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs werden bis zu vier als geeignet festgestellte Bewerber zur Ang … ganz lesenDer Auftraggeber kann maximal 51.612 Personentage aus dem Vertrag abrufen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs werden bis zu vier als geeignet festgestellte Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Alle Teilnahmeanträge werden anhand des in den jeweiligen Eignungskriterien hinterlegten Bewertungsschemas geprüft und bewertet. Die Bewertung der Bewertungskriterien wird je nach Erfüllungsgrad vorgenommen. Die Nichterfüllung wird mit 0 Punkten, die umfassende Erfüllung wird mit maximal 5 Punkten bewertet. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl eines Eignungskriteriums ergibt sich aus der Multiplikation der maximal erreichbaren Bewertungspunktzahl (5) mit den Gewichtungspunkten des jeweiligen Kriteriums. Die Gewichtungen der Kriterien sind in den Eignungskriterien offengelegt. In der Addition der einzelnen Eignungspunkte ergibt sich eine Gesamtpunktzahl jedes Bewerbers, anhand derer sich eine Rangfolge ergibt. Die Höchstpunktzahl beträgt 5000 Punkte. Die Gewichtungspunkte ergeben sich beispielsweise wie folgt: Die für die Bewerber in der eVergabe ersichtliche "Gewichtung" von 30% entsprechen 300 Gewichtungspunkten (30% * 1.000 = 300). Sollten im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs mehr als vier geeignete Bewerber ermittelt werden, so werden die Bewerber mit der höchsten Punktzahl bei den B-Kriterien (siehe Eignungskriterien) ausgewählt. Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Bewertungspunkten gebildet. Besteht zwischen mehreren geeigneten Bewerbern Punktegleichstand, gelten folgende Regelungen, die nacheinander angewendet werden, bis die ersten vier Platzierungen eindeutig bestimmbar sind: i. Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium K5.6.1 die höhere Punktzahl erreicht hat. ii. Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium K5.6.3 die höhere Punktzahl erreicht hat. iii. Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium K5.6.2 die höhere Punktzahl erreicht hat. iv. Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium K5.7 die höhere Punktzahl erreicht hat. v. Es entscheidet das Los.
Hinweis
Der Auftraggeber kann maximal 51.612 Personentage aus dem Vertrag abrufen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

300vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (249 Lose mit Angabe)
806.722 €Zuschlagswert im Median
312.605 € – 1,47 Mio. €mittlere Hälfte, 41 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (51 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.02.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a1a1fee6-ec40-4ef7-aba6-a9aee9c9e1e1.