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Gebäudeversicherung

Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 221-24veröffentlicht 13.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 752 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Versicherungen in Berlin (5 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
36 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10559, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    an Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
    vor 25 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 25 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    Gewobag, Alt-Moabit 101A, 10559 Berlin
    vor 25 Monaten
  5. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 22 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die Ausschreibung verfolgt den Zweck, den Versicherungsschutz im Bereich der Schadensversicherung der Auftraggeberin zu optimieren. Insbesondere soll durch die Ausschreibung erreicht werden, dass die Risiken der einzelnen Versicherungszweige für alle deklarierten Objekte jeweils einem Versicherer zu einheitlichen Versicherungsbedingungen übergeben werden.

Die Gebäude-Versicherungswerte basieren auf den Wohn- Gewerbeflächen gemäß Objektliste. Die Gewobag hatte zum 01.12.2019 ca. 6.000 Wohnungen in Berlin-Spandau und Berlin-Reinickendorf von der Ado Properties erworben. Dieser Bestand läuft bis heute zusätzlich über einen gesonderten Versicherungsvertrag mit einem eigenen Rahmenvertrag zu dem bisherigen landeseigenen Bestand. Daher ist es u.a. eines der Ziele, eine Harmonisierung in die Versicherungsverträge und deren Rahmenverträge hineinzubringen. Der von der Ado Properties erworbene Bestand wird dementsprechend im folgendem als „Gebäude-Nebenvertrag“ und der landeseigene Vertrag entsprechend als „Gebäude-Hauptvertrag“ bezeichnet. Weiterhin muss bei der Betrachtung der Schadenzahlen beachtet werden, dass der Rahmenvertrag für den Gebäude-Hauptvertrag zum 01.01.2024 geändert wurde. In den vergangenen Jahren waren zu einzelnen Positionen Höchstentschädigungen vereinbart, die voll ausgeschöpft wurden. Im Aktuellen Rahmenvertrag sind diese entsprechend weggefallen. Bitte vergleichen Sie dazu die Erläuterungen in den Anlagen 2a und 2b (Schadenübersichten).

Die Gewobag ist Auftraggeberin und beschafft die Leistungen für die in der jeweiligen Ziffer 5 zur Präambel der Titel 1 (Hauptvertrag) und Titel 2 (Nebenvertrag) aufgeführten Versicherungsnehmer.

Beschreibung des Loses

Die Ausschreibung verfolgt den Zweck, den Versicherungsschutz im Bereich der Schadensversicherung der Auftraggeberin zu optimieren. Insbesondere soll durch die Ausschreibung erreicht werden, dass die Risiken der einzelnen Versicherungszweige für alle deklarierten Objekte jeweils einem Versicherer zu einheitlichen Versicherungsbedingungen übergeben werden.

Die Gebäude-Versicherungswerte basieren auf den Wohn- Gewerbeflächen gemäß Objektliste. Die Gewobag hatte zum 01.12.2019 ca. 6.000 Wohnungen in Berlin-Spandau und Berlin-Reinickendorf von der Ado Properties erworben. Dieser Bestand läuft bis heute zusätzlich über einen gesonderten Versicherungsvertrag mit einem eigenen Rahmenvertrag zu dem bisherigen landeseigenen Bestand. Daher ist es u.a. eines der Ziele, eine Harmonisierung in die Versicherungsverträge und deren Rahmenverträge hineinzubringen. Der von der Ado Properties erworbene Bestand wird dementsprechend im folgendem als „Gebäude-Nebenvertrag“ und der landeseigene Vertrag entsprechend als „Gebäude-Hauptvertrag“ be-zeichnet. Weiterhin muss bei der Betrachtung der Schadenzahlen beachtet werden, dass der Rahmen-vertrag für den Gebäude-Hauptvertrag zum 01.01.2024 geändert wurde. In den vergangenen Jahren waren zu einzelnen Positionen Höchstentschädigungen vereinbart, die voll ausgeschöpft wurden. Im Aktuellen Rahmenvertrag sind diese entsprechend weggefallen. Bitte vergleichen Sie dazu die Erläuterungen in den Anlagen 2a und 2b (Schadenübersichten). Die Gewobag ist Auftraggeberin und beschafft die Leistungen für die in der jeweiligen Ziffer 5 zur Präambel der Titel 1 (Hauptvertrag) und Titel 2 (Nebenvertrag) aufgeführten Versicherungsnehmer.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Der Bieter/bei Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bie-tergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung, insbesondere die nach VVG und des Sozialversicherungs- Stabilisierungsgesetzes in der jew … ganz lesenDer Bieter/bei Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bie-tergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung, insbesondere die nach VVG und des Sozialversicherungs- Stabilisierungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung, erfüllt/erfüllen, insb. eine gültige behördliche Genehmi-gung bzw. Zulassung zur Tätigkeit als Versicherer im Bundesgebiet gemäß der § 8 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes VAG-BAFIN vorliegt, • er bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, • sein/ihr Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unter-nehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder er-öffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abge-lehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung began-gen hat/haben, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Ent-richtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschrif-ten des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bie-terkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen, • er/sie insb. § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindest-lohngesetz - MiLoG), § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufent-haltsgesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zur Kenntnis ge-nommen hat und beachten wird/werden, • er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Ände-rung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessio-nen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsverga-be sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrich-tungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Ein-richtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genann-ten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lie-feranten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öf-fentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflich …
Kriterium
Die Gewobag behält sich vor, im Einzelfall insb. folgende Nachweise, Erklärungen etc. von den Bietern im Original zu fordern, um deren Eigenerklärungen überprüfen zu können: • einen behördlichen Nachweis über die Berechtigung der Tätigkeit als Versi-cherer im Bundesgebiet (Erlaubnis bzw. Anzeige … ganz lesenDie Gewobag behält sich vor, im Einzelfall insb. folgende Nachweise, Erklärungen etc. von den Bietern im Original zu fordern, um deren Eigenerklärungen überprüfen zu können: • einen behördlichen Nachweis über die Berechtigung der Tätigkeit als Versi-cherer im Bundesgebiet (Erlaubnis bzw. Anzeige an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), • einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister bei Aufträgen >30.000€, • einen Nachweis der Solvabilität, • einen Rückversicherungsnachweis (Bestehen einer ausreichenden Rück-versicherung für das Projekt), entweder Versicherer oder Rückversicherer müssen im EU-Wirtschaftsraum zugelassen sein, • einen aktuellen Geschäftsbericht Der Bieter hat Angaben zu seinem mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer 5.1) Bekanntma-chung) erwirtschafteten Beitragsvolumen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 bis 2023) zu machen.
Kriterium
Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Tabellen jeweils vollständig auszufül … ganz lesenMit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Tabellen jeweils vollständig auszufüllen. Bieter, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine vergleichbare Leistung nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die Gewobag behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden vergleichbaren Leistungen zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die vergleichbare Leistung nicht gewertet. Referenzen, die nicht wertungsfähig sind, gelten als nicht vorgelegt und werden bei der Frage, ob die geforderte Mindestzahl von vergleichbaren Leistungen erreicht wurde, nicht mitgerechnet. Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend. Der Bieter muss mindestens 2 vergleichbare Referenzen • davon mind. 1 Referenz: Versicherte Wohneinheiten mind. 50.000 • davon mind. 1 Referenz: Versicherte Wohneinheiten mind. 10.000 vorlegen, die zudem – jede für sich – den folgenden Mindestvoraussetzungen entsprechen: • Leistungen für Wohnungswirtschaft erbracht • Versicherungsende nicht vor 2019 • Wohngebäudeversicherung
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
Die AG planen den Erwerb weiterer Immobilien. Dies kann zum einen durch unmittelbaren Immobilienerwerb bei den AG erfolgen und zum anderen mittelbar durch den Erwerb von Gesellschaften mit Immobilienbestand. Für die AG ist es in beiden Varianten von besonderer Bedeutung, dass sein Immobilienbestand … ganz lesenDie AG planen den Erwerb weiterer Immobilien. Dies kann zum einen durch unmittelbaren Immobilienerwerb bei den AG erfolgen und zum anderen mittelbar durch den Erwerb von Gesellschaften mit Immobilienbestand. Für die AG ist es in beiden Varianten von besonderer Bedeutung, dass sein Immobilienbestand nach einheitlichen qualitativen und rechtlichen Maßstäben bewirtschaftet wird. Die AG haben deshalb das Recht, auf Seiten der AG weitere eigene Immobilien und/oder weitere Vertragspartner mit Immobilienbestand in den Vertrag einzubeziehen. Die Einbeziehung weiterer Vertragspartner auf Seiten der AG setzt voraus, dass die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin deren mittelbarer oder unmittelbarer Mehrheitsgesellschafter ist. In beiden Varianten setzt die Einbeziehung zudem voraus, dass sie für den AN zumutbar ist. Die Einbeziehung ist insbesondere dann unzumutbar, wenn sich die Summe der vertragsgegenständlichen Nutzflächen (aller Wohn- und Gewerbe-Einheiten) dadurch um mehr als 10 % erhöht. Die AG zeigen dem AN die Einbeziehung neuer Vertragspartner mit Immobilienbestand spätestens drei Monate – soweit die Frist nicht zu halten ist: unverzüglich – vor dem Eintrittsdatum schriftlich an. Über den Vertragsbeitritt wird ein schriftlicher Nachtrag angefertigt.
Optionen
Die Versicherungsvertragsverhältnisse für die ausgeschriebenen Versicherungsdienstleistungen enden mit Ablauf des 31.12.2027 um 24:00 Uhr MEZ (Festlaufzeit). Sofern die Versicherungsvertragsverhältnisse nicht fristgerecht mit einer Kündigungsfrist für Versicherungsnehmer und Versicherer von sechs Mo … ganz lesenDie Versicherungsvertragsverhältnisse für die ausgeschriebenen Versicherungsdienstleistungen enden mit Ablauf des 31.12.2027 um 24:00 Uhr MEZ (Festlaufzeit). Sofern die Versicherungsvertragsverhältnisse nicht fristgerecht mit einer Kündigungsfrist für Versicherungsnehmer und Versicherer von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres (erstmalig: zum Ablauf der Festlaufzeit) gekündigt wurden, verlängern diese sich auch über den 31.12.2027 hinaus jeweils für ein weiteres Kalenderjahr. Die Verlängerungsmöglichkeit steht insg. max. drei Mal zur Verfügung.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
16.10.2024, 10:00 Uhr. Gewobag, Alt-Moabit 101A, 10559 Berlin. keine öffentliche Submission, keine Anwesenheit der Bieter und/oder deren Bevollmächtigten zulässig
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Angebote durch Agenten oder Makler sind zulässig, soweit die zur Versicherungsdienstleistung vorgesehene Versicherung die Eignungskriterien erfüllt und mit dem Agenten- bzw. Maklerangebot eine rechtsverbindliche Vollmacht zur Angebotsabgabe vorgelegt wird. Teilnahmeanträge oder Angebote durch Versic … ganz lesenAngebote durch Agenten oder Makler sind zulässig, soweit die zur Versicherungsdienstleistung vorgesehene Versicherung die Eignungskriterien erfüllt und mit dem Agenten- bzw. Maklerangebot eine rechtsverbindliche Vollmacht zur Angebotsabgabe vorgelegt wird. Teilnahmeanträge oder Angebote durch Versicherungsmakler ohne rechtsverbindliche Vollmacht sind unzulässig und werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Vertretung des Auftragnehmers (Versicherer) im Vergabeverfahren ist nur zulässig, wenn er hierzu vom Versicherer uneingeschränkt bevollmächtigt ist. Die Vollmacht ist spätestens bei Abgabe des Teilnahmeantrages und auf Nachfrage auch im Original vorzulegen. Die Abgabe des Teilnahmeantrages und eines Angebots darf nur für einen Vollmachtgeber (Auftragnehmer) erfolgen. Mehrfachbeteiligungen und –vertretungen des Bevollmächtigten sowie Vollmachtgebers sind unzulässig. Soweit die Mitgliedschaft in einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit begründet werden soll, erklärt sich die Vergabestelle mit der Begründung einer solchen Mitgliedschaft einverstanden. Mit der Mitgliedschaft darf jedoch keine Nachschusspflicht verbunden sein.
Hinweis
Die Vorgaben des BerlAVG, des AEntG, des MiLoG sowie des AufenthG sind zwingend zu beachten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 665 (Versicherungen und Altersvorsorge) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

19vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (17 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 67b19352-1905-40e0-af3e-70c7f1378f26.