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Gebäudereinigung in Schuleinrichtungen 6 Lose

Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin · Berlin, Berlin

Aktenzeichen TK 26022026-0900veröffentlicht 14.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 159 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Berlin (10 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 6 Lose · in 44 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
11,79 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre09.07.2026 – 03.07.2030
Lose
6
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin12414, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (30 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 03.07.2030
    vor 4 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Unterhaltsreinigung und Grundreinigung auf Abruf

Gegenstand nach CPV

Lose6 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
GR 001_2026

Unterhaltsreinigung und Grundreinigung auf Abruf

4 Jahre1.602.558 €
2
GR 002_2026

Unterhaltsreinigung und Grundreinigung auf Abruf

4 Jahre2.390.300 €
3
GR 003_2026

Unterhaltsreinigung und Grundreinigung auf Abruf

4 Jahre129.245 €
4
GR 004_2026

Unterhaltsreinigung und Grundreinigung auf Abruf

4 Jahre2.552.283 €
5
GR 005_2026

Unterhaltsreinigung und Grundreinigung auf Abruf

4 Jahre2.339.733 €
6
GR 006_2026

Unterhaltsreinigung und Grundreinigung auf Abruf

4 Jahre1.812.698 €

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Kosten100 %
Kosten
Die Erteilung des Zuschlages erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot nachfolgenden Wertungskriterien: Das wirtschaftlichste Angebot je Los wird mittels einfacher Richtwertmethode ermittelt. Aus dem Preis und der Leistung wird die Kennzahl für die Leistung-Preis-Bewertung gebildet. Die Formel lautet wie folgt: Kennzahl = Leistungspunktzahl / Preis Auf Grundlage der Leistung der bisherigen Jahre gibt es einen Referenzwert je Los. Wird dieser Referenzwert in der Leistung (angebotene Stunden) erreicht oder übertroffen, erhält das Angebot die maximal zu erreichende Leistungspunktzahl in Höhe von 10.000.000 Leistungspunkten (es wird mit 8 Nachkommastellen gerechnet und kaufmännisch gerundet). Unterschreitet das Angebot in den angebotenen Stunden den Richtwert, wird der prozentuale Unterschied, entsprechend von den maximal möglichen Leistungspunkten abgezogen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
09.07.2026
Vertragsende
03.07.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Klausel nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 lit. a) i.V.m. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB: Es ist vorgesehen, aus dem unlängst durchgeführten Vergabeverfahren auf Angebote zurückzugreifen, falls der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt. Der Rückgriff auf die Angebote i … ganz lesenKlausel nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 lit. a) i.V.m. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB: Es ist vorgesehen, aus dem unlängst durchgeführten Vergabeverfahren auf Angebote zurückzugreifen, falls der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt. Der Rückgriff auf die Angebote ist auch nach § 97 Abs. 1 und 2 GWB mit den Vergabegrundsätzen vereinbar. Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung aus wichtigem Grund, einvernehmlicher Vertragsaufhebung oder Insolvenz ausfällt wird der öffentliche Auftraggeber die Weiterführung des Auftrags in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern zur Weiterführung antragen. Restleistungsübernahme: Sofern der ursprüngliche Auftragnehmer bereits Leistungen erbracht hat, übernimmt der neue Auftragnehmer die Restleistungen zu den Einheitspreisen seines Angebots. Stimmt der zweitplatzierte Bieter nicht zu, kontaktiert der Auftraggeber den drittplatzierten Bieter unter denselben Bedingungen usw. Wichtig: Die ursprüngliche Vertragsdauer bleibt bestehen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informationsund Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Lose 3, 4, 5, 6

Zuschlag1 von 1 angegeben

Kosten100 %
Kosten
Die Erteilung des Zuschlages erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot nachfolgenden Wertungskriterien: Das wirtschaftlichste Angebot je Los wird mittels einfacher Richtwertmethode ermittelt. Aus dem Preis und der Leistung wird die Kennzahl für die Leistung-Preis-Bewertung gebildet. Die Formel lautet wie folgt: Kennzahl = Leistungspunktzahl / Preis Auf Grundlage der Leistung der bisherigen Jahre gibt es einen Referenzwert je Los. Wird dieser Referenzwert in der Leistung (angebotene Stunden) erreicht oder übertroffen, erhält das Angebot die maximal zu erreichende Leistungspunktzahl in Höhe von 10.000.000 Leistungspunkten (es wird mit 8 Nachkommastellen gerechnet und kaufmännisch gerundet). Unterschreitet das Angebot in den angebotenen Stunden den Richtwert, wird der prozentuale Unterschied, entsprechend von den maximal möglichen Leistungspunkten abgezogen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
09.07.2026
Vertragsende
03.07.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informationsund Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

168vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (320 Lose mit Angabe)
790.662 €Zuschlagswert im Median
330.163 € – 1,51 Mio. €mittlere Hälfte, 63 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Berlin (10 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens6 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 01.06.2026
  3. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 03.03.2026
  4. BekanntmachungFrist 26.02.2026
  5. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 26.02.2026 auf 03.03.2026 verschoben
  6. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 03.03.2026 auf 01.06.2026 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2f62fb1e-97e8-410a-bdf2-e84f2b9c36bd.