Gebäudereinigung in Objekten der Stadt Ladenburg
Stadt Ladenburg · Ladenburg, Baden-Württemberg
Aktenzeichen SLAD-2026-0009.veröffentlicht 13.05.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Jahre
- 01.09.2026 – 31.08.2031
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rhein-Neckar-Kreis.
- Unterhalts- und Grundreinigung in 21 städtischen Gebäuden der Stadt WeinheimStadt Weinheim · WeinheimFrist 02.12.2026
- Reinigungsdienstleistungen für die Gemeinde IlvesheimGemeinde Ilvesheim · IlvesheimFrist 24.11.2026
- Vergabe von Facility Management LeistungenStadtentwicklungsgesellschaft Ladenburg · LadenburgFrist 23.11.2026
Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Baden-Württemberg (21 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Jahre01.09.2026 – 31.08.2031, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Ladenburg68526, Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.vmstart.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragja
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 146 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 15 Angebote je Los (11 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Durchschnittlicher Leistungswert (m²/Std.)46 %
- Zeit für die Objekt-Betreuung4 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 6 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 5 Monatenüber vergabe.vmstart.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 5 MonatenErfolgt nur elektronisch.
- Bindefrist endetvor 2 Monaten77 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 2 MonatenLaufzeit bis 31.08.2031
- Heute
Beschreibung
Gebäudereinigung in Objekten der Stadt Ladenburg.
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Unterhalts- und Grundreinigung für die Sporthalle Unterhalts- und Grundreinigung für die Sporthalle. Römerstadion 4a 68526 Ladenburg | 5 Jahre | – |
| 2 | Unterhalts- und Grundreinigung für die Schule Unterhalts- und Grundreinigung für die Schule Heidelberger Straße 18 68526 Ladenburg | 5 Jahre | – |
| 3 | Glasreinigung für beide Gebäude Glasreinigung für beide Gebäude Heidelberger Straße 18 68526 Ladenburg | 5 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Durchschnittlicher Leistungswert (m²/Std.)
- Qualität
- Zeit für die Objekt-Betreuung
Eignung7 von 7 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Es sind Referenzen verschiedener Auftraggeber zu benennen - Auftraggeber mit mehreren Abteilungen, Objekten oder Aufträgen (z. B. Kommunalverwaltungen mit mehreren Schulen) dürfen nur einmal eingetragen werden. Vergleichbar ist ein Auftrag dann, wenn er die in der Anlage zum Angebot genannten Mindes … ganz lesenkürzer
Es sind Referenzen verschiedener Auftraggeber zu benennen - Auftraggeber mit mehreren Abteilungen, Objekten oder Aufträgen (z. B. Kommunalverwaltungen mit mehreren Schulen) dürfen nur einmal eingetragen werden. Vergleichbar ist ein Auftrag dann, wenn er die in der Anlage zum Angebot genannten Mindestanforderungen erfüllt. D. h.: jede Referenz muss für sich alle genannten Mindestanforderungen erfüllen. Zu fehlenden oder unvollständigen Referenzen erfolgt keine Nachforderung.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Haftung, Versicherung und Verkehrssicherungspflicht Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Betriebshaftpflichtversicherung in einer solchen Höhe abzuschließen, die den Gegebenheiten - auch nach eingetretenen Änderungen - in vollem Umfang Rechnung trägt. Folgende Deckung … ganz lesenkürzer
Haftung, Versicherung und Verkehrssicherungspflicht Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Betriebshaftpflichtversicherung in einer solchen Höhe abzuschließen, die den Gegebenheiten - auch nach eingetretenen Änderungen - in vollem Umfang Rechnung trägt. Folgende Deckungssummen sind mindestens zu versichern: - Personenschäden: 1.000.000 EUR - Sachschäden: 500.000 EUR - Bearbeitungsschäden: 50.000 EUR - Schlüsselverlust: 25.000 EUR. Der Abschluss dieser Versicherung ist dem Auftraggeber vor Ausführungsbeginn, spätestens jedoch vier Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert nachzuweisen. Höhe und Art der versicherten Risiken begründen keine Haftungsbeschränkung.- Spezifischer Jahresumsatz
- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten 2 abgeschlossenen Kalenderjahre . - Gesamtumsatz Bieter / Kalenderjahr
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt: • Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer) zzgl. Organigra … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt: • Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer) zzgl. Organigramm/Darstellung Unternehmensstruktur • Eigenerklärung: Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer, IHK, HWK, Berufsgenossenschaft u.dgl. • Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR) Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.- Eintragung in das Handelsregister
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt: • Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer) zzgl. Organigra … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt: • Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer) zzgl. Organigramm/Darstellung Unternehmensstruktur • Eigenerklärung: Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer, IHK, HWK, Berufsgenossenschaft u.dgl. • Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR) Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2026
- Vertragsende
- 31.08.2031
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- 3 Jahre mit Option für eine zweimalige Verlängerung von je einem Jahr
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.vmstart.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 77 Tage
- Angebotsöffnung
- 15.06.2026, 10:00 Uhr. Erfolgt nur elektronisch.. Bieter sind nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüf … ganz lesenkürzer
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/_DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf wird hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Der Auftraggeber behält sich gem. § 30 Abs. 3 VgV vor, den Auftrag für die Lose 1 und 2 an einen Bieter zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich die Gesamtvergabe des Loses 1 und des Loses 2 vor, wenn dies unter Berücksichtigung der bekanntgemachten Zuschlagskriterien wirtschaftlicher ist als die … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber behält sich gem. § 30 Abs. 3 VgV vor, den Auftrag für die Lose 1 und 2 an einen Bieter zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich die Gesamtvergabe des Loses 1 und des Loses 2 vor, wenn dies unter Berücksichtigung der bekanntgemachten Zuschlagskriterien wirtschaftlicher ist als die Einzelvergabe. Der Auftraggeber wertet dabei zunächst jedes Los einzeln. Im Anschluss daran wird je Bieter, die für beide Lose ein Angebot abgegeben haben, geprüft, wie die Wertung bei einer Gesamtbetrachtung der Lose 1 und 2 unter Berücksichtigung der bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgehen würde. Ergibt diese Wertung, dass die kombinierte Vergabe wirtschaftlicher gemäß den Zuschlagskriterien ist, behält sich der Auftraggeber vor, den Zuschlag auf die Loskombination zu erteilen. Ein Anspruch auf eine Zuschlagserteilung in Form der Loskombination besteht aber nicht.- Hinweis
>> Es sind mit dem Angebot einzureichen: << > Eigenerklärung zur Eignung (124 LD) mit folgenden Angaben: - Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Vertretungsverhältnisse) - Umsatz im Bezug auf ausgeschrieben Leistung der letzten 3 Jahre - Eigenerklärung über ver … ganz lesenkürzer
>> Es sind mit dem Angebot einzureichen: << > Eigenerklärung zur Eignung (124 LD) mit folgenden Angaben: - Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Vertretungsverhältnisse) - Umsatz im Bezug auf ausgeschrieben Leistung der letzten 3 Jahre - Eigenerklärung über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren - Eigenerklärung zu Arbeitskräften - Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (vor möglicher Auftragsvergabe Vorlage eines aktuellen Nachweises) - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren oder Liquidation - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft > Weitere Dokumente: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. Verordnung EU 2022/522 (Russlandsanktionen) - Eigenerklärung Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG - Erklärung Bietergemeinschaft (nur im Falle einer Bietergemeinschaft /VHB 234) - Erklärung Nachunternehmerleistungen (nur im Falle von Nachunternehmern /VHB 235) -zwei Referenzen vergleichbarer Aufträge, die alle in der Anlage zum Angebot geforderten Angaben enthalten (jeweils für die Unterhalts-/Grundreinigung Lose 1-2 und für die Glasreinigung Los 3). - alle sonstigen in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (VHB 631 EU) unter Kategorie C genannten Dokumente - eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, - Erklärungen des Reinigungspersonals über die Verschwiegenheitsverpflichtung - eine Erklärung, dass in seinem Unternehmen alle versicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden, - eine Erklärung, dass in den Objekten des Auftraggebers nur Arbeitskräfte (einschl. der Vertretungskräfte) mit gültiger Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zum Einsatz kommen, - eine Erklärung, dass die Bestimmungen der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge für das Gebäudereiniger-Handwerk eingehalten werden, - eine Erklärung, dass die Unfall- und Brandschutzordnungen für die Gebäude dem Reinigungspersonal bekannt gegeben worden sind. >> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: << Bereitstellung der Vergabeunterlagen - Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Registrierung, Nutzung bestimmter Software - Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen. - Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich. Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen - Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter. - Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet. - Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren. Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit …
Los 3
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung7 von 7 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Es sind Referenzen verschiedener Auftraggeber zu benennen - Auftraggeber mit mehreren Abteilungen, Objekten oder Aufträgen (z. B. Kommunalverwaltungen mit mehreren Schulen) dürfen nur einmal eingetragen werden. Vergleichbar ist ein Auftrag dann, wenn er die in der Anlage zum Angebot genannten Mindes … ganz lesenkürzer
Es sind Referenzen verschiedener Auftraggeber zu benennen - Auftraggeber mit mehreren Abteilungen, Objekten oder Aufträgen (z. B. Kommunalverwaltungen mit mehreren Schulen) dürfen nur einmal eingetragen werden. Vergleichbar ist ein Auftrag dann, wenn er die in der Anlage zum Angebot genannten Mindestanforderungen erfüllt. D. h.: jede Referenz muss für sich alle genannten Mindestanforderungen erfüllen. Zu fehlenden oder unvollständigen Referenzen erfolgt keine Nachforderung.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Haftung, Versicherung und Verkehrssicherungspflicht Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Betriebshaftpflichtversicherung in einer solchen Höhe abzuschließen, die den Gegebenheiten - auch nach eingetretenen Änderungen - in vollem Umfang Rechnung trägt. Folgende Deckung … ganz lesenkürzer
Haftung, Versicherung und Verkehrssicherungspflicht Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Betriebshaftpflichtversicherung in einer solchen Höhe abzuschließen, die den Gegebenheiten - auch nach eingetretenen Änderungen - in vollem Umfang Rechnung trägt. Folgende Deckungssummen sind mindestens zu versichern: - Personenschäden: 1.000.000 EUR - Sachschäden: 500.000 EUR - Bearbeitungsschäden: 50.000 EUR - Schlüsselverlust: 25.000 EUR. Der Abschluss dieser Versicherung ist dem Auftraggeber vor Ausführungsbeginn, spätestens jedoch vier Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert nachzuweisen. Höhe und Art der versicherten Risiken begründen keine Haftungsbeschränkung.- Spezifischer Jahresumsatz
- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten 2 abgeschlossenen Kalenderjahre . - Gesamtumsatz Bieter / Kalenderjahr
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt: • Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer) zzgl. Organigra … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt: • Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer) zzgl. Organigramm/Darstellung Unternehmensstruktur • Eigenerklärung: Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer, IHK, HWK, Berufsgenossenschaft u.dgl. • Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR) Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.- Eintragung in das Handelsregister
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt: • Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer) zzgl. Organigra … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt: • Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer) zzgl. Organigramm/Darstellung Unternehmensstruktur • Eigenerklärung: Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer, IHK, HWK, Berufsgenossenschaft u.dgl. • Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR) Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2026
- Vertragsende
- 31.08.2031
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- 3 Jahre mit Option für eine zweimalige Verlängerung von je einem Jahr
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.vmstart.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 77 Tage
- Angebotsöffnung
- 15.06.2026, 10:00 Uhr. Erfolgt nur elektronisch.. Bieter sind nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüf … ganz lesenkürzer
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/_DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf wird hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
>> Es sind mit dem Angebot einzureichen: << > Eigenerklärung zur Eignung (124 LD) mit folgenden Angaben: - Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Vertretungsverhältnisse) - Umsatz im Bezug auf ausgeschrieben Leistung der letzten 3 Jahre - Eigenerklärung über ver … ganz lesenkürzer
>> Es sind mit dem Angebot einzureichen: << > Eigenerklärung zur Eignung (124 LD) mit folgenden Angaben: - Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Vertretungsverhältnisse) - Umsatz im Bezug auf ausgeschrieben Leistung der letzten 3 Jahre - Eigenerklärung über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren - Eigenerklärung zu Arbeitskräften - Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (vor möglicher Auftragsvergabe Vorlage eines aktuellen Nachweises) - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren oder Liquidation - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft > Weitere Dokumente: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. Verordnung EU 2022/522 (Russlandsanktionen) - Eigenerklärung Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG - Erklärung Bietergemeinschaft (nur im Falle einer Bietergemeinschaft /VHB 234) - Erklärung Nachunternehmerleistungen (nur im Falle von Nachunternehmern /VHB 235) -zwei Referenzen vergleichbarer Aufträge, die alle in der Anlage zum Angebot geforderten Angaben enthalten (jeweils für die Unterhalts-/Grundreinigung Lose 1-2 und für die Glasreinigung Los 3). - alle sonstigen in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (VHB 631 EU) unter Kategorie C genannten Dokumente - eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, - Erklärungen des Reinigungspersonals über die Verschwiegenheitsverpflichtung - eine Erklärung, dass in seinem Unternehmen alle versicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden, - eine Erklärung, dass in den Objekten des Auftraggebers nur Arbeitskräfte (einschl. der Vertretungskräfte) mit gültiger Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zum Einsatz kommen, - eine Erklärung, dass die Bestimmungen der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge für das Gebäudereiniger-Handwerk eingehalten werden, - eine Erklärung, dass die Unfall- und Brandschutzordnungen für die Gebäude dem Reinigungspersonal bekannt gegeben worden sind. >> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: << Bereitstellung der Vergabeunterlagen - Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Registrierung, Nutzung bestimmter Software - Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen. - Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich. Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen - Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter. - Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet. - Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren. Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit …
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 436288b0-c70f-46c1-b42f-926d07f1359d.