Gebäudereinigung in diversen Objekten der Gemeinde Stuhr
Gemeinde Stuhr · Stuhr, Niedersachsen
Aktenzeichen 0_10_2026veröffentlicht 24.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 43 Monate
- 01.01.2027 – 31.07.2030
- Lose
- 12
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.
- Gebäudereinigung Bad ZwischenahnGemeinde Bad Zwischenahn · Bad ZwischenahnFrist 04.12.2026
- Unterhalts- und SonderreinigungBundeswehr-Dienstleistungszentrum Wilhelmshaven · WilhelmshavenFrist 01.12.2026
- Schmutzwasserkanalreinigung 2027 Baltrum und SpiekeroogOldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband · 26474 SpiekeroogFrist 23.11.2026
- GlasflächenreinigungBundeswehr-Dienstleistungszentrum Wilhelmshaven · WilhelmshavenFrist 01.12.2026
Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Niedersachsen (28 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 43 Monate01.01.2027 – 31.07.2030, bis zu 10 Verlängerungen
- Lose
- 12Angebot auf bis zu 12, Zuschlag höchstens 6 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Stuhr28816, Landkreis Diepholz, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 106 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (42 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 4 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 4 Monatenan Gemeinde Stuhr
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 3 Monatennur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 3 Monaten
- Bindefrist endetvor 4 Tagen97 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
- Vertragsbeginnin 55 TagenLaufzeit bis 31.07.2030
Beschreibung
Die Gemeinde Stuhr beabsichtigt, die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in insgesamt 41 Gebäuden zum 01.01.2027 zu vergeben. Die Vergabe erfolgt in 12 Auftragslosen wie nachfolgend beschrieben.
Gegenstand nach CPV
Lose12 Lose · Angebot auf bis zu 12 · Zuschlag höchstens 6 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Unterhalts-/Grundreinigung Moordeich I Reinigungsflächen Unterhalts- und Grundreinigung: ca. 17.209 m² | 43 Monate | – |
| 2 | Unterhalts-/Grundreinigung Moordeich II + Varrel Reinigungsflächen Unterhalts- und Grundreinigung: ca. 8.590 m² | 43 Monate | – |
| 3 | Unterhalts-/Grundreinigung Brinkum 1 Reinigungsflächen Unterhalts- und Grundreinigung: ca. 18.167 m² | 43 Monate | – |
| 4 | Unterhalts-/Grundreinigung Brinkum 2 Reinigungsflächen Unterhalts- und Grundreinigung: ca. 13.145 m² | 43 Monate | – |
| 5 | Unterhalts-/Grundreinigung Brinkum 3 Reinigungsflächen Unterhalts- und Grundreinigung: ca. 2.909 m² | 43 Monate | – |
| 6 | Unterhalts-/Grundreinigung Heiligenrode Reinigungsflächen Unterhalts- und Grundreinigung: ca. 7.777 m² | 43 Monate | – |
| 7 | Unterhalts-/Grundreinigung Seckenhausen Reinigungsflächen Unterhalts- und Grundreinigung: ca. 4.438 m² | 43 Monate | – |
| 8 | Glasreinigung Moordeich I Reinigungsflächen Glas- und Rahmenreinigung: ca. 747 m² | 43 Monate | – |
| 9 | Glasreinigung Moordeich II + Varrel Reinigungsflächen Glas- und Rahmenreinigung: ca. 1.752,80 m² | 43 Monate | – |
| 10 | Glasreinigung Brinkum 1 Reinigungsflächen Glas- und Rahmenreinigung: ca. 5.092 m² | 43 Monate | – |
| 11 | Glasreinigung Brinkum 2 Reinigungsflächen Glas- und Rahmenreinigung: ca. 2.038 m² | 43 Monate | – |
| 12 | Glasreinigung Brinkum 3 Reinigungsflächen Glas- und Rahmenreinigung: ca. 653 m² | 43 Monate | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Anzahl der Reinigungsstunden für die Unterhalts- und GrundreinigungAngebote mit einer kalkulierten jährlichen Anzahl der Reinigungsstunden, die mindestens den Durchschnitt der angebotenen Stunden aller Angebote erreichen, erhalten 70 Punkte. Angebote mit einer kalkulierten jährlichen Anzahl der Reinigungsstunden, die 70% des Durchschnitts der angebotenen Stunden aller Angebote oder weniger erreichen, erhalten 0 Punkte. Alle anderen Angebote erhalten zwischen 0 und 70 Punkten im Verhältnis der angebotenen Stunden zu diesen beiden Werten.
- Qualität
- Beschreibung der Objektorganisation und des QualitätsmanagementsAngebote mit einer ausführlichen Beschreibung der Objektorganisation und des Qualitätsmanagements, die die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen erfüllen, erhalten 30 Punkte. Alle anderen Angebote erhalten je nach Bewertung der Beschreibung entsprechend weniger Punkte.
- Preis
- Angebotspreis
Eignung2 von 2 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- - Selbstauskunft des Bieters - Eigenerklärung gem. § 48 VgV zur Eignung - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB - Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 - Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.07.2030
- Verlängerung
- bis zu 10-mal: Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. In Schulen, Turn-/Sporthallen und Kitas endet die Leistung des AN jeweils am letzten Tag vor den Sommerferien. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Verlängerung durch den AG um jeweils 6 Monate möglich.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe.niedersachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 97 Tage
- Angebotsöffnung
- 29.07.2026, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: - Reinigungsvertrag des Auftraggebers mit Leistungsbeschreibung für die Unterhalts- und Grundreinigung bzw. für die Glasreinigung - Bieter- und Arbeitsgemeinschaften haften gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter (im Fall des Angebotes als Bietergemeinschaft bitte das entsprechende Formular über die Nachrichtfunktion beim Auftraggeber anfordern).
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benann … ganz lesenkürzer
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Um Bieterfragen rechtzeitig vor der Angebotsfrist beantworten zu können, bittet der Auftraggeber darum, diese bis spätestens 22.07.2026 über die Nachrichtenfunktion der eVergabe-Plattform einzureichen (§ 20 VgV).
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY7RA9F#
Lose 8, 9, 10, 11, 12
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Angebotspreis
Eignung2 von 2 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- - Selbstauskunft des Bieters - Eigenerklärung gem. § 48 VgV zur Eignung - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB - Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 - Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.07.2030
- Verlängerung
- bis zu 10-mal: Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. In Schulen, Turn-/Sporthallen und Kitas endet die Leistung des AN jeweils am letzten Tag vor den Sommerferien. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Verlängerung durch den AG um jeweils 6 Monate möglich.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe.niedersachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 97 Tage
- Angebotsöffnung
- 29.07.2026, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: - Reinigungsvertrag des Auftraggebers mit Leistungsbeschreibung für die Unterhalts- und Grundreinigung bzw. für die Glasreinigung - Bieter- und Arbeitsgemeinschaften haften gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter (im Fall des Angebotes als Bietergemeinschaft bitte das entsprechende Formular über die Nachrichtfunktion beim Auftraggeber anfordern).
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benann … ganz lesenkürzer
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Um Bieterfragen rechtzeitig vor der Angebotsfrist beantworten zu können, bittet der Auftraggeber darum, diese bis spätestens 22.07.2026 über die Nachrichtenfunktion der eVergabe-Plattform einzureichen (§ 20 VgV).
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY7RA9F#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Gemeinde Stuhr
- Anschrift
- Blockener Straße 6, 28816 Stuhr
- Website
- stuhr.de
- Kontakt
- info@
stuhr.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Niedersachsen (28 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- GFG Gesellschaft für Gebäudedienste GmbH & Co. KG29 Zuschläge
- Saxonia GmbH20 Zuschläge
- Thomas Gebäudeservice GmbH & Co. KG17 Zuschläge
- Prior & Peußner16 Zuschläge
- Hans Schulz Gebäudereinigung GmbH12 Zuschläge
- PLURAL servicepool GmbH10 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d23daea2-b7dc-4cbf-8dd8-d145236b17ec.