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Frist abgelaufenEU-weitGebäudereinigungDienstleistungen

Gebäudereinigung in diversen Objekten der Gemeinde Stuhr

Gemeinde Stuhr · Stuhr, Niedersachsen

Aktenzeichen 0_10_2026veröffentlicht 24.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 101 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.

Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Niedersachsen (28 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
43 Monate01.01.2027 – 31.07.2030, bis zu 10 Verlängerungen
Lose
12Angebot auf bis zu 12, Zuschlag höchstens 6 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Stuhr28816, Landkreis Diepholz, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 106 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (42 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Gemeinde Stuhr
    vor 4 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
    vor 3 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 3 Monaten
  5. Bindefrist endet
    97 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 4 Tagen
  6. Heute
  7. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2030
    in 55 Tagen

Beschreibung

Die Gemeinde Stuhr beabsichtigt, die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in insgesamt 41 Gebäuden zum 01.01.2027 zu vergeben. Die Vergabe erfolgt in 12 Auftragslosen wie nachfolgend beschrieben.

Lose12 Lose · Angebot auf bis zu 12 · Zuschlag höchstens 6 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Unterhalts-/Grundreinigung Moordeich I

Reinigungsflächen Unterhalts- und Grundreinigung: ca. 17.209 m²

43 Monate–
2
Unterhalts-/Grundreinigung Moordeich II + Varrel

Reinigungsflächen Unterhalts- und Grundreinigung: ca. 8.590 m²

43 Monate–
3
Unterhalts-/Grundreinigung Brinkum 1

Reinigungsflächen Unterhalts- und Grundreinigung: ca. 18.167 m²

43 Monate–
4
Unterhalts-/Grundreinigung Brinkum 2

Reinigungsflächen Unterhalts- und Grundreinigung: ca. 13.145 m²

43 Monate–
5
Unterhalts-/Grundreinigung Brinkum 3

Reinigungsflächen Unterhalts- und Grundreinigung: ca. 2.909 m²

43 Monate–
6
Unterhalts-/Grundreinigung Heiligenrode

Reinigungsflächen Unterhalts- und Grundreinigung: ca. 7.777 m²

43 Monate–
7
Unterhalts-/Grundreinigung Seckenhausen

Reinigungsflächen Unterhalts- und Grundreinigung: ca. 4.438 m²

43 Monate–
8
Glasreinigung Moordeich I

Reinigungsflächen Glas- und Rahmenreinigung: ca. 747 m²

43 Monate–
9
Glasreinigung Moordeich II + Varrel

Reinigungsflächen Glas- und Rahmenreinigung: ca. 1.752,80 m²

43 Monate–
10
Glasreinigung Brinkum 1

Reinigungsflächen Glas- und Rahmenreinigung: ca. 5.092 m²

43 Monate–
11
Glasreinigung Brinkum 2

Reinigungsflächen Glas- und Rahmenreinigung: ca. 2.038 m²

43 Monate–
12
Glasreinigung Brinkum 3

Reinigungsflächen Glas- und Rahmenreinigung: ca. 653 m²

43 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
Anzahl der Reinigungsstunden für die Unterhalts- und GrundreinigungAngebote mit einer kalkulierten jährlichen Anzahl der Reinigungsstunden, die mindestens den Durchschnitt der angebotenen Stunden aller Angebote erreichen, erhalten 70 Punkte. Angebote mit einer kalkulierten jährlichen Anzahl der Reinigungsstunden, die 70% des Durchschnitts der angebotenen Stunden aller Angebote oder weniger erreichen, erhalten 0 Punkte. Alle anderen Angebote erhalten zwischen 0 und 70 Punkten im Verhältnis der angebotenen Stunden zu diesen beiden Werten.
Qualität
Beschreibung der Objektorganisation und des QualitätsmanagementsAngebote mit einer ausführlichen Beschreibung der Objektorganisation und des Qualitätsmanagements, die die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen erfüllen, erhalten 30 Punkte. Alle anderen Angebote erhalten je nach Bewertung der Beschreibung entsprechend weniger Punkte.
Preis
Angebotspreis

Eignung2 von 2 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Selbstauskunft des Bieters - Eigenerklärung gem. § 48 VgV zur Eignung - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB - Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 - Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.07.2030
Verlängerung
bis zu 10-mal: Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. In Schulen, Turn-/Sporthallen und Kitas endet die Leistung des AN jeweils am letzten Tag vor den Sommerferien. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Verlängerung durch den AG um jeweils 6 Monate möglich.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.niedersachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
97 Tage
Angebotsöffnung
29.07.2026, 10:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - Reinigungsvertrag des Auftraggebers mit Leistungsbeschreibung für die Unterhalts- und Grundreinigung bzw. für die Glasreinigung - Bieter- und Arbeitsgemeinschaften haften gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter (im Fall des Angebotes als Bietergemeinschaft bitte das entsprechende Formular über die Nachrichtfunktion beim Auftraggeber anfordern).
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benann … ganz lesen1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Um Bieterfragen rechtzeitig vor der Angebotsfrist beantworten zu können, bittet der Auftraggeber darum, diese bis spätestens 22.07.2026 über die Nachrichtenfunktion der eVergabe-Plattform einzureichen (§ 20 VgV).
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY7RA9F#

Lose 8, 9, 10, 11, 12

Zuschlag1 von 1 angegeben

Angebotspreis100 %
Preis
Angebotspreis

Eignung2 von 2 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Selbstauskunft des Bieters - Eigenerklärung gem. § 48 VgV zur Eignung - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB - Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 - Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.07.2030
Verlängerung
bis zu 10-mal: Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. In Schulen, Turn-/Sporthallen und Kitas endet die Leistung des AN jeweils am letzten Tag vor den Sommerferien. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Verlängerung durch den AG um jeweils 6 Monate möglich.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.niedersachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
97 Tage
Angebotsöffnung
29.07.2026, 10:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - Reinigungsvertrag des Auftraggebers mit Leistungsbeschreibung für die Unterhalts- und Grundreinigung bzw. für die Glasreinigung - Bieter- und Arbeitsgemeinschaften haften gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter (im Fall des Angebotes als Bietergemeinschaft bitte das entsprechende Formular über die Nachrichtfunktion beim Auftraggeber anfordern).
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benann … ganz lesen1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Um Bieterfragen rechtzeitig vor der Angebotsfrist beantworten zu können, bittet der Auftraggeber darum, diese bis spätestens 22.07.2026 über die Nachrichtenfunktion der eVergabe-Plattform einzureichen (§ 20 VgV).
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY7RA9F#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

293vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (566 Lose mit Angabe)
394.488 €Zuschlagswert im Median
229.891 € – 928.613 €mittlere Hälfte, 140 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d23daea2-b7dc-4cbf-8dd8-d145236b17ec.