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Gebäudereinigung in der Integrierte Gesamtschule Kandel

Kreisverwaltung Germersheim · Germersheim, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen J24-F24-055veröffentlicht 07.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 550 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.

Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Rheinland-Pfalz (11 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 20 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
40 Monate03.03.2025 – 30.06.2028, bis zu 1 Verlängerung
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 105 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Angebotspreis50 %
  • Leistungsmaß25 %
  • Organisation und Service25 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2028
    vor 20 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Erbringung von Unterhalts-, Grund- (Los 1) und Glasreinigungsarbeiten (Los 2) in der Integrierte Gesamtschule Kandel

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in der Integrierte Gesamtschule Kandel

Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Unterhaltsreinigung und die Grundreinigung. | Die Unterhaltsreinigung dient der Sauberhaltung und der Substanzerhaltung des Reinigungsobjektes. Die Reinigung im Schulgebäude ist montags bis freitags nach Schulschluss auszuführen. Die Reinigung der Sporthalle soll grundsätzlich montags bis freitags am frühen Morgen erfolgen und bis 07:00 Uhr abgeschlossen sein, damit die vollständige Abtrocknung aller Oberflächen vor Nutzungsbeginn gewährleistet ist. An gesetzlichen Feiertagen findet keine Unterhaltsreinigung statt. Die Reinigungsfläche beträgt insgesamt 10.894,63 qm. | Die Grundreinigung dient der gründlichen Reinigung und Pflege des Reinigungsobjektes. Sie erfolgt bedarfsorientiert; in der Regel 1 x jährlich. Sie ist nach schriftlicher Aufforderung des Auftraggebers und außerhalb der Unterhaltsreinigung (Ferienzeiten, Revisionszeiten etc.) durchzuführen. Der Auftraggeber entscheidet dabei über Zeitpunkt und Umfang der zu reinigenden Bereiche. Die Reinigungsfläche beträgt insgesamt 9.989,33 qm.

40 Monate–
2
Glasreinigungsarbeiten in der Integrierte Gesamtschule Kandel

Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Glasreinigung. | Die Glasreinigung beinhaltet: Fenster- und Rahmenreinigung, Isolierglas-Fassadenfenster, rahmenloser Dachverglasungen und Kuppeln, Fassadenblenden, Innenverglasungen (inkl. Oberlichter, Brandschutztüren, Rahmen sowie innen- und außenliegende Fensterbänken). Sie erfolgt bedarfsorientiert; in der Regel 1 x jährlich. Sie ist nach schriftlicher Aufforderung des Auftraggebers und generell in den Ferienzeiten im Frühjahr oder im Herbst durchzuführen. Der Auftraggeber entscheidet dabei über Zeitpunkt und Umfang der zu reinigenden Bereiche. Die Reinigungsfläche beträgt insgesamt 2.946,82 qm.

40 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
AngebotspreisGewichtung (Punkte, genau) 50Zur Beurteilung dieses Kriteriums hat der Bieter mit dem Angebot das Formblatt 633 (Angebotsschreiben) und das Formblatt 255 (Leistungsverzeichnis) vollständig ausgefüllt einzureichen. Gewertet wird die vom Bieter angegebene Angebotsendsumme einschließlich Umsatzsteuer. Der Bieter mit dem niedrigsten Preis im Angebotsvergleich erhält die maximale Wertungspunktzahl von 50 Punkten. Die Preise der übrigen Bieter werden im Verhältnis zum Preis des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter punktemäßig bewertet. Dabei erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen. Ein – ggf. fiktives – Angebot mit einem doppelt so hohen Preis und Angebote, die teurer als dieses – ggf. fiktives – Angebot sind, erhalten 0 Punkte.
Qualität
LeistungsmaßGewichtung (Punkte, genau) 25Zur Beurteilung dieses Kriteriums hat der Bieter mit dem Angebot das Formblatt 255 (Leistungsverzeichnis) vollständig ausgefüllt einzureichen. Gewertet wird die vom Bieter kalkulierte durchschnittliche Reinigungsflächenleistung. Dabei ist die vom Auftraggeber fixierte durchschnittliche Reinigungsflächenleistung von 244,50 qm/h als Richtwert zu beachten. Je größer die Abweichung der durchschnittlichen Reinigungsflächenleistung des Bieters von diesem Richtwert, desto weniger Punkte werden vergeben. Ein Angebot mit einer durchschnittlichen Reinigungsflächenleistung, die 10 % über (Obergrenze) oder 10 % unter (Untergrenze) dem Richtwert liegt, wird vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Qualität
Organisation und ServiceGewichtung (Punkte, genau) 25Zur Beurteilung dieses Kriteriums hat der Bieter mit dem Angebot das Formblatts 256 (Angaben zur Organisation und zum Service) vollständig ausgefüllt einzureichen. Das Kriterium ist in die Unterkriterien Qualifikation der Objektleitung (max. 5 Punkte), Objektleiterstunden im Objekt pro Woche (max. 5 Punkte), Häufigkeit der Eigenkontrollen (max. 5 Punkte), Reaktionszeit bei Reklamationen (max. 5 Punkte) und Teilnahme an Objektbegehung (max. 5 Punkte) unterteilt. Dem Auftraggeber kommt es bei der Wertung darauf an, dass die im Auftragsfall vorgesehene Objektleitung über eine hohe Qualifikation in dem Leistungsbereich verfügt, dass der Auftraggeber während der Leistungserbringung einen hohen Service bei der Vor-Ort-Präsenz, der Durchführung von Eigenkontrollen sowie der Bearbeitung von Reklamationen bietet und dass der Bieter vor Angebotserstellung im Rahmen einer Objektbegehung einen Eindruck über das Objekt gewonnen hat.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
03.03.2025
Vertragsende
30.06.2028
Dauer
40 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Vertrag um bis zu zwölf Monate, längstens bis zum 13.07.2029 (Ende Schuljahr 2028/2029), zu gleichen Bedingungen zu verlängern. Dies muss der Auftraggeber spätestens drei Monat vor Ablauf des Vertrags schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer kenntlich machen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber bzw. Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen aus § 160 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen Vergabevorschriften hingewiesen. § 160 GWB lautet dabei wie folgt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur au … ganz lesenEs wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber bzw. Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen aus § 160 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen Vergabevorschriften hingewiesen. § 160 GWB lautet dabei wie folgt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Auftraggeber wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, gemäß § 134 Absatz 1 GWB über den beabsichtigten Zuschlag informieren. Der Zuschlag darf sodann erst 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bewerber / Bieter kommt es nicht an (§ 134 Absatz 2 Satz 3 GWB).“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die vom Bieter abgegeben personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Im Rahmen der vergaberechtlichen Informations- und Bekanntmachungspflichten (§ 134 GWB etc.) werden personenbezogene Angaben veröffentlicht. | Bieterfragen / Mitteilungen müssen in … ganz lesenDie vom Bieter abgegeben personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Im Rahmen der vergaberechtlichen Informations- und Bekanntmachungspflichten (§ 134 GWB etc.) werden personenbezogene Angaben veröffentlicht. | Bieterfragen / Mitteilungen müssen in deutscher Sprache über die Vergabeplattform subreport ELViS getätigt werden. Nachrichten auf anderen Kommunikationswegen – wie telefonisch, per Post, per E-Mail – werden nicht beantwortet. | Sämtliche zusätzliche Informationen zum Verfahren, mögliche Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Bieterfragen werden den Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege über die Vergabeplattform subreport ELViS zugeschickt. | Jeder Bieter ist verpflichtet, sich über die Vergabeplattform subreport ELViS regelmäßig und selbstständig über zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bieterfragen zu informieren, unabhängig davon, ob er als registrierter Bieter zusätzlich automatisch generierte Benachrichtigungsmails an seine hinterlegte Mail-Adresse erhält oder nicht. Nachrichten gelten bei nicht registrierten Bietern mit Einstellung auf der Plattform, bei registrierten Bietern spätestens mit Einstellung auf der Plattform und Erhalt der automatisch generierten Benachrichtigungsmail an die vom Bieter hinterlegte Mail-Adresse als zugegangen. | Für die Erstellung eines Angebots muss stets die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform subreport ELViS eingestellten und vom Bieter abrufbaren Vergabeunterlagen verwendet werden. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Fragen beantwortet wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind. | Bei der Angebotsabgabe ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nimmt. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebots auf der Vergabeplattform subreport ELViS einzukalkulieren. Es wird zudem empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist die Übermittlung des Angebotes zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Plattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
Hinweis
Das Verfahren wird als offenes Verfahren durchgeführt. Es folgt den einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen, insbesondere den Regelungen des GWB und der VgV.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Th. Kramer Gebäudereinigung GmbH, Köln–
2Glanzgruppe Gebäudereinigung GmbH, Karlsruhe–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

98vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (189 Lose mit Angabe)
405.879 €Zuschlagswert im Median
210.398 € – 1,15 Mio. €mittlere Hälfte, 26 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. BekanntmachungFrist 05.05.2025
  2. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 20.01.2025
  4. BekanntmachungFrist 20.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f85c9534-80eb-44f3-8a56-7cb33a62a643.